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- Pflegegesetz & Pflegerecht
Pflegegrad 2 - Voraussetzungen & Geldleistungen
Der Pflegegrad 2 berücksichtigt Personen, die durch eine schwere Krankheit, einen Unfall oder schlichtweg durch ein höheres Lebensalter auf die Hilfe von außen angewiesen sind. Die Pflegekasse unterstützt Versicherte mit einem Pflegegrad durch entsprechende Leistungen. Welche Leistungen Betroffene erhalten, hängt maßgeblich von der Ausprägung ihrer Pflegebedürftigkeit ab.
Wir erklären Ihnen heute, wie viel Geld Menschen mit Pflegegrad 2 erhalten und was ab 2025 neu an Leistungen zur Verfügung steht. Außerdem: So beantragen Sie gemeinsam mit Ihrem Angehörigen Pflegegrad 2.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegrade dienen dazu, die Pflegebedürftigkeit möglichst genau abzubilden.
- Bei Pflegegrad 2 besitzen Menschen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- Für den Pflegegrad 2 müssen Betroffene bei der Pflegebegutachtung zwischen 27 und 47,5 Punkte erreichen.
- Betroffene haben mit Pflegegrad 2 einen Anspruch auf einen umfangreichen Leistungskatalog – sie erhalten unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
- Das Jahr 2025 bringt einige Neuerungen.
Definition: Was ist Pflegegrad 2?
Der Pflegegrad 2 wird an Menschen vergeben, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen, zum Beispiel durch eine Demenz. Beim Pflegegrad 2 handelt es sich um den ersten vollwertigen Pflegegrad – der Pflegegrad 1 bildet gewissermaßen eine Ausnahme, da der Leistungsumfang hier deutlich geringer ist. Menschen mit Pflegegrad 2 können hingegen eine umfassende finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse erhalten. Pflegegrad 2 beschreibt eine Situation, in der Betroffene zwar noch gewisse Tätigkeiten eigenständig ausführen können, jedoch im Alltag auf regelmäßige Hilfe angewiesen sind. Dies betrifft insbesondere grundlegende Alltagsaktivitäten wie Körperpflege, Mobilität oder die Nahrungsaufnahme. Die Einschränkungen sind spürbar und dauerhaft, sodass Ihr Familienmitglied eine kontinuierliche Betreuung oder Unterstützung braucht.
Was sind Pflegegrade?
Etwa 4,6 Millionen Menschen in Deutschland greifen jeden Monat auf Leistungen der Pflegekasse zurück. Mit den Pflegegraden hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, die Pflegebedürftigkeit möglichst genau abzubilden. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5 und orientieren sich nicht mehr nur am Zeitaufwand der Pflege, sondern insbesondere an der Selbstständigkeit und den individuellen Beeinträchtigungen – körperlich, geistig oder psychisch.
- Menschen mit Pflegegrad 1 benötigen nur geringe Unterstützung im Alltag.
- Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 liegt bereits eine erhebliche oder schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor.
- Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 beziehen sich auf schwerste Beeinträchtigungen, häufig in Kombination mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung. Dies betrifft unter anderem das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, aber auch Ansprüche auf Kurzzeitpflege, Tagespflege oder die Versorgung in einer Pflegeeinrichtung. Für Sie als pflegender Angehöriger bedeutet das: Der Pflegegrad Ihres Familienmitglieds ist entscheidend dafür, welche Unterstützungsangebote und finanziellen Hilfen Sie nutzen können. Deshalb ist es wichtig, eine korrekte und umfassende Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu ermöglichen und den Anspruch bei der Pflegekasse geltend zu machen.
Übrigens: Falls sich der Zustand Ihres Angehörigen verschlechtert, kann auch eine Höherstufung des Pflegegrads beantragt werden.
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Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Damit Pflegebedürftige den Pflegegrad 2 erhalten, muss eine Einschränkung der Selbstständigkeit vorliegen. Ganz konkret muss es sich dabei um eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit handeln. Betroffene sind also auf die Hilfe Dritter angewiesen. Damit jede zu pflegende Person in Deutschland den Pflegegrad bekommt, die sie benötigt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Dieser entsendet nach vorheriger Terminvergabe Gutachter:innen ins häusliche Umfeld der Pflegebedürftigen. Ihre Aufgabe ist es, festzustellen, wie selbstständig Betroffene sind. Dabei hilft ihnen ein Begutachtungsverfahren, das sogenannte „Neue Begutachtungsassessment (NBA)“. Die Gutachter:innen verteilen für die insgesamt sechs Lebensbereiche wie Mobilität, Gestaltung des Alltagslebens oder Selbstversorgung Punkte. Für den Pflegegrad 2 müssen zu Pflegende zwischen 27 und 47,5 Punkte erreichen.
Gut zu wissen!
Die Lebensbereiche für die Pflegegrad 2 Begutachtung sind unterschiedlich gewichtet – je nachdem, wie bedeutsam sie für den Alltag von Betroffenen sind. Mit 40 % nimmt die Selbstversorgung den entscheidendsten Anteil ein.
Pflegegrad statt Pflegestufe: Änderungen seit 2017
Im Jahr 2017 gab es eine wichtige Entwicklung in der Pflegelandschaft. Die bis dorthin geltenden Pflegestufen wurden von den noch heute gültigen Pflegegraden abgelöst. Möglich war das durch das Pflegestärkungsgesetz 2. Es gab gute Gründe für die Umstellung auf die Pflegegrade. Schließlich bestimmten die benötigten Pflegeminuten früher die Pflegestufe.
Menschen, die körperlich kaum eingeschränkt waren, aber psychische oder geistige Krankheiten hatten, erhielten lediglich Pflegestufe 0. Der Leistungsumfang war hier recht gering. Mit den neuen Pflegegraden hat die Pflegekasse nun die Möglichkeit, die Pflegebedürftigkeit eingehender und vor allem differenzierter zu betrachten.
Fallbeispiel Pflegegrad 2
Herr Zinser ist 78 Jahre alt und lebt mit seiner Frau Johanna in einem Haus. Johanna hat eine diagnostizierte Rheumaerkrankung, kommt im Alltag aber gut zurecht. Vor zwei Jahren wurde bei ihrem Mann jedoch Demenz festgestellt. Er hat zunehmend Probleme damit, seinen Alltag zu bewältigen. Die durch die eigene Erkrankung eingeschränkte Hilfe seiner Frau reicht nicht mehr aus, insbesondere bei der Körperpflege.
Ein Gutachter vom MDK bestätigt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit 47,5 Punkten. Wenige Wochen später folgt die Pflegekasse dem Urteil des Gutachters und teilt Herr Zinser Pflegegrad 2 zu. Ein Pflegedienst unterstützt ihn fortan mehrmals pro Woche, unter anderem bei der Körperpflege. Den Entlastungsbetrag nutzt Herr Zinser für eine Betreuungskraft – sie macht wöchentlich Gedächtnisübungen mit ihm.
Leistungen bei Pflegegrad 2
Da sich Menschen mit Pflegegrad 2 nicht mehr vollständig um sich selbst kümmern können, erhalten sie Unterstützung durch die Pflegekasse. Die Inanspruchnahme der Leistungen lohnt sich in jedem Fall – sie vereinfacht die häusliche Pflege enorm.
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche (Geld-)Leistungen Ihrem Familienmitglied mit Pflegegrad 2 zustehen.
Leistungsart | Höhe und Häufigkeit der Leistungen |
Pflegegeld | 347 Euro im Monat |
Pflegesachleistungen | 796 Euro im Monat |
Tages- und Nachtpflege | 721 Euro im Monat |
Vollstationäre Pflege | 805 Euro im Monat |
Entlastungsbudget | 3.539 Euro im Jahr |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 131 Euro im Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | Max. 42 Euro pro Monat |
Wohnraumanpassung | Bis zu 4.180 Euro |
Hausnotruf | 25,50 Euro monatlich |
Wohngruppenzuschuss | 224 Euro pro Monat |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
Sowohl das Pflegegrad 2 Pflegegeld als auch die Sachleistungen bei Pflegegrad 2 sind eine wichtige Stütze im häuslichen Pflegealltag. Das Pflegegeld steht Menschen ab Pflegegrad 2 zu. Auch wenn Pflegebedürftige den Betrag in Höhe von 347 Euro häufig an ehrenamtliche Pflegepersonen weitergeben, können sie grundsätzlich selbst über den Betrag verfügen. So nutzen manche Betroffene das Geld, um eine polnische Betreuungsperson einzustellen oder sich Hilfe im Haushalt zu holen.
Bei Pflegesachleistungen für Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige nicht die Wahl – das Budget in Höhe von 796 Euro im Monat kann ausschließlich für professionelle Pflegekräfte eingeplant werden. Sie kommen in das häusliche Umfeld und erbringen Pflegesachleistungen. Ausgebildete Pflegekräfte unterstützen Betroffene beispielsweise beim Duschen oder helfen bei der Mobilisation.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2
Auch wenn viele Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 normalerweise zu Hause gepflegt werden, kann ein vorübergehender Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung notwendig sein. Zum Beispiel dann, wenn sich die Pflegesituation überraschend ergibt oder der Wohnraum an die Pflegebedürftigkeit angepasst werden muss.
Es kann auch sein, dass die Pflegeperson akut erkrankt ist – auch in diesem Fall ist die Kurzzeitpflege eine Option. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für die Kurzzeitpflege mit insgesamt 1.854 Euro pro Jahr. Mehr zur Kurzzeitpflege.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
Sowohl das Pflegegrad 2 Pflegegeld als auch die Sachleistungen bei Pflegegrad 2 sind eine wichtige Stütze im häuslichen Pflegealltag. Das Pflegegeld steht Menschen ab Pflegegrad 2 zu. Auch wenn Pflegebedürftige den Betrag in Höhe von 347 Euro häufig an ehrenamtliche Pflegepersonen weitergeben, können sie grundsätzlich selbst über den Betrag verfügen. So nutzen manche Betroffene das Geld, um eine polnische Betreuungsperson einzustellen oder sich Hilfe im Haushalt zu holen.
Bei Pflegesachleistungen für Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige nicht die Wahl – das Budget in Höhe von 796 Euro im Monat kann ausschließlich für professionelle Pflegekräfte eingeplant werden. Sie kommen in das häusliche Umfeld und erbringen Pflegesachleistungen. Ausgebildete Pflegekräfte unterstützen Betroffene beispielsweise beim Duschen oder helfen bei der Mobilisation.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Entlastungsbudget bei Pflegegrad 2
Auch wenn viele Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 normalerweise zu Hause gepflegt werden, kann ein vorübergehender Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung notwendig sein. Zum Beispiel dann, wenn sich die Pflegesituation überraschend ergibt oder der Wohnraum an die Pflegebedürftigkeit angepasst werden muss. Es kann auch sein, dass die Pflegeperson akut erkrankt ist – auch in diesem Fall ist die Kurzzeitpflege eine Option.
Wenn Sie als private Pflegeperson vorübergehend ausfallen – zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder anderen dringenden Gründen – springt die Verhinderungspflege ein. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegekraft die Betreuung Ihres Familienmitglieds. Wichtig zu wissen: Die Verhinderungspflege kann stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden – ganz flexibel je nach Bedarf.
Apropos flexibel: Seit dem 1. Juli 2025 gibt es das Entlastungsbudget – ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Damit stehen Ihnen insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung, die Sie flexibel für beide Leistungsarten nutzen können. Die bisherigen Voraussetzungen – wie eine sechsmonatige Vorpflegezeit – sind entfallen. Das bedeutet für Sie als pflegender Angehöriger: Sie können die Entlastungsleistungen einfacher und situationsgerechter einsetzen, ohne auf starre Aufteilungen achten zu müssen. Besonders in akuten Belastungssituationen bietet das Entlastungsbudget mehr Planungssicherheit und Unterstützung.
Tagespflege & Nachtpflege bei Pflegegrad 2
Die häusliche Pflege bei Pflegegrad 2 kann ergänzend von der Tages- bzw. Nachtpflege profitieren. Dabei halten sich Pflegebedürftige ein paar Stunden während des Tages oder der Nacht in einer Pflegeeinrichtung auf. Danach können Sie Ihren Familienangehörigen wieder abholen und ins häusliche Umfeld bringen.
Die Tages- und Nachtpflege kann wesentlich dazu beitragen, dass Beruf und Pflege besser vereinbar sind. Wenn Sie arbeiten, ist Ihr Familienmitglied in der Tagespflege gut aufgehoben. Sollte Ihr Angehöriger nachts pflegerische Unterstützung benötigen, kommt die Nachtpflege für Sie infrage.
Die Pflegekasse stellt für die Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 2 ein Budget in Höhe von 698 Euro monatlich zur Verfügung.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2
Der Entlastungsbetrag ist einheitlich – unabhängig von der Höhe des Pflegegrads stehen für jeden Pflegebedürftigen 131 Euro im Monat für Entlastungsleistungen bereit. Allerdings hat der Gesetzgeber genau geregelt, für was Betroffene das Budget einplanen dürfen – es handelt sich also um eine zweckgebundene Maßnahme.
Pflegebedürftige können sich von dem Entlastungsbetrag beispielsweise eine Haushaltshilfe leisten oder Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. Mehr zum Entlastungsbetrag.
Pflegegrad 2: Weitere Leistungen der Pflegeversicherung
Der umfangreiche Leistungskatalog für Menschen mit Pflegegrad 2 sieht noch weitere Leistungen vor. Sie alle haben das Ziel, die häusliche Versorgung zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen weitestgehend zu erhalten.
Folgende Leistungen stellt die Pflegekasse dafür zur Verfügung:
- Vollstationäre Pflege:
Bei der vollstationären Pflege leben Pflegebedürftige in einem Pflegeheim. Menschen mit Pflegegrad 2 können 805 Euro im Monat für die dortigen Pflegekosten einplanen. Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung sowie die Investitionskosten verursachen allerdings einen Eigenanteil, den Betroffene selbst tragen müssen.
- Pflegeberatung:
Der Informationsbedarf bei Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen ist oft groß. Mitarbeitende der Pflegekasse, des Pflegestützpunkts vor Ort oder private Versicherungsunternehmen stehen Menschen mit Pflegegrad 2 zur Seite. Sie helfen beispielsweise bei Anträgen oder geben Tipps für den Pflegealltag. Außerdem erhalten Betroffene einmal im Halbjahr eine Pflegeberatung. Das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.
- Pflegekurs:
Pflegende Angehörige sehen sich im Pflegefall in der Regel völlig neuen Aufgaben gegenüber. Um Ihr Wissen über die häusliche Pflege zu erweitern und sich selbst im Pflegealltag zu schützen, können Sie kostenfrei einen Pflegekurs absolvieren.
- Wohnraumanpassung:
Eine Wohnraumanpassung kann dazu beitragen, dass Menschen in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können. Eine barrierefreie Dusche oder ein Treppenlift kann den Pflegealltag deutlich vereinfachen. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse leistet einen Zuschuss von bis zu 4180 Euro, um die Umbaumaßnahmen zu realisieren. Auch an dem Hausnotruf beteiligt sich die Pflegekasse – hier gibt es einen monatlichen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro.
- Pflegehilfsmittelpauschale:
Bei der häuslichen Pflege sind viele zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Einsatz. Dazu zählen Desinfektionsmittel, Mundschutzmasken, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe. Unabhängig von der Höhe des Pflegegrads steht pflegebedürftigen Menschen für die Anschaffung 42 Euro monatlich zu. Betroffene haben die freie Wahl, entweder sie lassen sich den Betrag erstatten oder greifen direkt zu einer Pflegehilfsmittelbox. Der Dienstleister für die Pflegemittelhilfsbox übernimmt hier die komplette Abrechnung mit der Pflegekasse.
- Wohngruppenzuschuss:
Menschen, die in einer Wohngruppe leben und ambulant betreut werden, können den sogenannten Wohngruppenzuschlag in Anspruch nehmen – dieser beträgt monatlich 224 Euro. Allerdings gibt es hier einige Voraussetzungen: So müssen mindestens drei Bewohner gemeinsam in einer Wohnung leben und dort pflegerische Leistungen beziehen.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad 2?
Den Pflegegrad 2 können Betroffene direkt bei ihrer Pflegekasse beantragen. Da die Leistungen erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt werden, sollte der Antrag schnellstmöglich bei der Pflegekasse eingehen. Dafür können Pflegebedürftige ein formloses Schreiben nutzen oder direkt bei der Pflegekasse anrufen – die nötigen Unterlagen bekommt die pflegebedürftige Person dann direkt nach Hause geschickt.
Widerspruch gegen die Entscheidung des MDK einlegen
Sind Betroffene mit der Einteilung in den Pflegegrad 2 nicht einverstanden, können sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Pflegekasse einreichen. Wichtig: Ein Widerspruch muss stets schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben.
FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegrad 2
Was bedeutet Pflegegrad 2?
Menschen mit Pflegegrad 2 weisen eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit auf. Sie sind also nicht mehr in der Lage, ihren Alltag allein zu bewältigen.
Wann bekommt man Pflegegrad 2?
Im Rahmen der Pflegebegutachtung der pflegebedürftigen Person muss eine bestimmte Anzahl von Punkten erreichen. Bei Pflegegrad 2 muss konkret die Punktanzahl zwischen 27 und 47,5 liegen.
Welche Voraussetzungen für Pflegegrad 2?
Den Pflegegrad 2 bekommen Betroffene nicht ohne weiteres zugesprochen. Zunächst müssen sie ihre Pflegekasse über den Wunsch nach einem Pflegegrad in Kenntnis setzen. Mit einem formlosen Schreiben, per E-Mail oder Telefon können sie einen Pflegegrad beantragen. Danach erfolgt ein Pflegegutachten.
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2?
Personen mit Pflegegrad 2 erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 347 Euro monatlich. Außerdem können sie den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen – dafür sieht der Gesetzgeber 131 Euro pro Monat vor.
Welche Einschränkungen bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Diese kann sich sehr unterschiedlich äußern. Menschen mit Gelenkbeschwerden oder einer Demenz können Pflegegrad 2 aufweisen.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2?
Mit Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige das Recht auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die Pflegehilfsmittelpauschale, eine Pflegeberatung und den Entlastungsbetrag
Weiterführende Informationen und hilfreiche Links
- Soziale Pflegeversicherung - Leistungsempfänger nach Altersgruppen und Pflegegraden (insgesamt) am 31.12.2021 (bundesgesundheitsministerium.de)
- Pflegebegutachtung (md-rlp.de)
- Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) - Bundesgesundheitsministerium
- Erste Schritte bei Pflegebedürftigkeit | Pflegewegweiser NRW (pflegewegweiser-nrw.de)
- Die neue Pflegereform und was Sie dazu wissen sollten | Verbraucherzentrale.de
- Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege verrechnen (pflege-durch-angehoerige.de)
- Pflegeberatung | Pflegewegweiser NRW (pflegewegweiser-nrw.de)
- § 38a SGB 11 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)