Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen die Freiheit, sich vorübergehend eine Auszeit von der Betreuung pflegebedürftiger Personen zu nehmen. Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderen kurzzeitigen Verhinderungen der Pflegeperson kommt die Pflegekasse bis zu 42 Kalendertage pro Jahr oder Kosten von 1.612 Euro für die Ersatzpflege von Menschen ab Pflegegrad 2 auf. Durch die zusätzliche Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege können Sie diesen Betrag um weitere 806 Euro aufstocken. Um die Leistungen zu nutzen, ist kein spezieller Antrag nötig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben pflegebedürftige Personen ab einem Pflegegrad 2.
  • Die Leistungsübernahme ist durch ambulante Pflegedienste, ehrenamtlich tätige Pflegepersonen oder Einzelpflegekräfte möglich. Alternativ können Sie teilstationäre Angebote wie die Tages- und Nachtpflege nutzen.
  • Der maximale jährliche Anspruch liegt bei 42 Kalendertagen und einer Kostenübernahme von bis zu 1.612 Euro. Der Maximalbetrag kann durch Leistungen aus der Kurzzeitpflege um weitere 806  Euro erhöht werden. Die Abrechnung ist dabei sowohl tage- als auch stundenweise möglich.
  • Ab dem Jahr 2025 ist die Verhinderungspflege für alle Pflegebedürftigen Teil des Entlastungsbudgets.

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung, durch die sich pflegende Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen im Falle ihrer Abwesenheit vertreten lassen können. Ist eine solche Person aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert und kann die Pflegetätigkeiten nicht ausführen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Ersatz. Ein Nachweis über die Ausfallzeit wie etwa eine Krankschreibung ist zur Beantragung der Kostenübernahme nicht erforderlich.

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Wer kann Verhinderungspflege beanspruchen?

Eine Erstattung der Kosten ist ab einem Pflegegrad 2 möglich. Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Verhinderungspflege. Besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Verhinderungspflege, hängt die Höhe der Leistungen – anders als bei anderen Pflegeleistungen – nicht mehr vom Pflegegrad ab.

Die pflegebedürftige Person benötigt zudem eine Pflegeperson, die die Tätigkeiten nicht erwerbsmäßig ausführt. Der Umfang der Pflegemaßnahmen spielt keine Rolle, es muss dabei jedoch eine Regelmäßigkeit gegeben sein.

Sind die Pflegepersonen bei der Pflegekasse nicht bekannt – etwa, weil sie erst nach der Begutachtung hinzukamen – ist es hilfreich, diese nachzumelden.

Eine weitere Voraussetzung, um Verhinderungspflege zu nutzen, ist eine vorangehende Pflegetätigkeit von mindestens sechs Monaten in der häuslichen Umgebung. Hier ist nicht entscheidend, ob ein Pflegegrad oder welcher Pflegegrad zu dieser Zeit vorlag, sondern lediglich, dass die Person bereits gepflegt wird.

Beispiel: Herr Schröder pflegt seine Frau schon seit 3 Jahren, ohne dass sie einen anerkannten Pflegegrad hat. Nachdem sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert, erfolgt eine Begutachtung durch den MDK und eine Einstufung in Pflegegrad 2. Zwei Wochen nach der Anerkennung des Pflegegrades nimmt Herr Schröder sich eine Auszeit von 20 Tagen und beauftragt für diese Zeit einen Pflegedienst.

Da Herr Schröder seine Frau bereits vor der Anerkennung des Pflegegrades über einen Zeitraum von 3 Jahren gepflegt hat und dies bei der Antragstellung auch als Vorpflegezeit angegeben hat, steht ihm ab dem ersten Tag der Anerkennung die Verhinderungspflege zu.

Tipp: Achten Sie daher bei der Antragstellung zur Einstufung in einen Pflegegrad auf die korrekte Angabe der sogenannten Vorpflege beziehungsweise Wartezeit. Diese ist unabhängig vom Leistungsbezug. Sie gibt lediglich den Zeitpunkt an, an dem Angehörige erstmals Pflegetätigkeiten übernommen haben.

Gut zu wissen!

Das Entlastungsbudget, das ab dem Jahr 2025 für alle Pflegebedürftigen in Kraft tritt, ist Ergebnis der Pflegereform 2024. Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege sind hier in einem flexiblen Budget miteinander vereint. Die Voraussetzung der häuslichen Vorpflegezeit entfällt im Zuge der Einführung. Pflegebedürftige Versicherte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können das Entlastungsbudget bereits im Jahr 2024 für sich nutzen.

Leistungen der Verhinderungspflege

Kann die private Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht pflegen, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten für die Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen (ab 2025 für acht Wochen) pro Kalenderjahr.

Da die Verhinderungspflege keine Leistungen, sondern eine Pflegeperson ersetzt, ist der Umfang der möglichen Leistungsinhalte nicht beschränkt. Es können deshalb uneingeschränkt alle Tätigkeiten ersetzt werden, die ansonsten die Pflegeperson übernimmt. Das können sein:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Hilfen bei der Haushaltsführung

Höhe der Leistung und Abrechnungsmodus der Verhinderungspflege

Eine Abrechnung ist dabei sowohl in Form von Leistungskomplexen (Pauschalen) als auch stundenweise nach Zeit möglich. Der maximale Anspruch beträgt hier je Kalenderjahr 1.612 Euro für höchstens 42 Tage. Bei einer nur stundenweisen Verhinderung, die keine ganztägige Abrechnung gestattet, gilt für die Berücksichtigung nur der Höchstsatz von 1.612 Euro. Es erfolgt keine Anrechnung auf den zeitlichen Anspruch von 42 Tagen.

Darüber hinaus ist eine Erweiterung des Budgets um 806 Euro aus der Kurzzeitpflege möglich, wenn diese noch nicht genutzt wurde. So stehen insgesamt bis zu 2.418 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Die Voraussetzung hierfür ist lediglich eine Mitteilung an die Pflegekasse, z. B. wenn Sie die Rechnung einreichen.

Tipp: Wenn Sie über einen längeren Zeitraum nur einzelne Tage oder bloß stundenweise abwesend sind, dann geben Sie dies unbedingt bei der Pflegekasse an. Andernfalls kann es passieren, dass die Pflegekasse den gesamten Zeitraum als Abwesenheit ansetzt und damit auch die Kalendertage komplett für die Verhinderungspflege verbucht – auch, wenn Sie in einem Zeitraum von z. B. 21 Tagen nur an 6 Tagen eine Ersatzpflege genutzt haben.

Auswirkungen der Verhinderungspflege auf das Pflegegeld

Nicht betroffen vom Bezug der Verhinderungspflege sind die Pflegesachleistungen, d. h. die Leistungen, die ein professionell tätiger Pflegedienst ausführt.

Bei einer tageweisen Verhinderungspflege kürzt sich das Pflegegeld beziehungsweise die Kombinationsleistung um die Hälfte, außer am ersten und letzten Tag der Abwesenheit. Dabei ist nicht entscheidend, wie lange die Ersatzpflege täglich ausgeübt wird, sondern wie lange die Pflegeperson abwesend ist. Das heißt, dauert die Pflege täglich nur eine Stunde, wird die Pflegekasse dennoch einen kompletten Tag berechnen, wenn Sie abwesend sind. Bei einer stundenweise Verhinderungspflege bleibt diese Kürzung aus.

Reduzierte Leistungen bei Anspruch auf Beihilfe nach dem Beamtenrecht oder auf Heilfürsorge

Der Anspruch kann sich durch den Bezug von Beihilfe nach dem Beamtenrecht oder Heilfürsorge halbieren. Bezüglich der weiteren Kostenerstattung ist hier ein Kontaktieren der Beihilfestelle erforderlich.

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Wer erbringt die Leistungen?

Meist erbringen Pflegedienste die Leistungen der Ersatzpflege, indem sie die pflegebedürftige Person im häuslichen Umfeld aufsuchen. Das ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, denn die Verhinderungspflege kann auch genutzt werden für:

  • teilstationäre Pflegeeinrichtungen wie die Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • nicht zur Pflege zugelassene Unternehmen oder erwerbsmäßig tätige Personen

Als erwerbsmäßig gilt in diesem Falle z. B. auch eine Nachbarin, die die Pflege temporär übernimmt und für ihre Tätigkeit eine Rechnung ausstellt. Diese Pflegeperson muss sich dann allerdings selbstständig um Haftpflicht- und Unfallversicherung kümmern und die steuerlichen Anforderungen beachten.

Der vereinbarte Stundensatz sollte dabei nicht über den üblichen Rahmen hinausgehen. Dieser liegt bei etwa 10 bis 20 Euro je Stunde.

Verhinderungspflege durch Angehörige

Wird die Verhinderungspflege durch Verwandte oder verschwägerte Familienmitglieder oder durch in demselben Haushalt lebende Personen erbracht, können nachgewiesene Kosten nur bis zur Höhe des 1,5-Fachen des Pflegegeldes erstattet werden:

Pflegegrad 2498,00 Euro
Pflegegrad 3859,50 Euro
Pflegegrad 41.147,50 Euro
Pflegegrad 51420,50 Euro

Darüber hinaus können Sie Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfälle bis zu einer maximalen Höhe von 1.612 Euro geltend machen.

Die Pflegekasse geht hier ohne weitere Prüfung davon aus, dass diese Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig erfolgt. Neben dieser Leistung zahlt die Pflegekasse in dem Fall das bisher geleistete Pflegegeld in Höhe von 50 Prozent weiter, d. h., die Pflegekasse zahlt für nachgewiesene Kosten maximal das 1,5-Fache des Pflegegeldes.

Beispiel: Die Frau eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 nimmt sich eine Auszeit für die Dauer von 10 Tagen. In dieser Zeit übernimmt der Sohn die Pflege. Dieser soll 10 Euro je Stunde bekommen.

Da die Pflege täglich 7 Stunden Zeitaufwand beansprucht, würde der Sohn nach 10 Tagen 700 Euro erhalten. Weil dieser jedoch eng mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist, wird ihm lediglich das 1,5-Fache des Pflegegeldes, d. h.  498 Euro ( 332 Euro für Pflegegrad 2 * 1,5) gewährt. Wenn der Sohn dennoch das volle Entgelt bekommen soll, müsste dies durch den Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Leistungserbringung durch erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

Als erwerbsmäßig gelten neben professionellen Pflegediensten auch Bekannte, die für ihre Tätigkeit eine ordentliche Rechnung ausstellen. Die Aufwendungen für die erwerbsmäßige Verhinderungspflege werden bis zu 1.612 Euro erstattet. Das gilt auch, wenn bei der Pflege durch Nachbarn oder Freunde Aufwendungen entstehen.

Beispiel: Liselotte versorgt ihren Vater, Pflegegrad 4. Während ihrer Abwesenheit von 11 Tagen übernimmt eine Bekannte die Tätigkeit. Dafür erhält sie 10 Euro je Stunde bei 8 Stunden Zeitaufwand täglich. Der Bekannten entstehen zudem Fahrtkosten in Höhe von 154 Euro, d. h. 14 Euro täglich.

Erstattung durch die Pflegekasse: 8 Std. * 10 € * 11 Tage = 880 € + 154 € Fahrtkosten = 1.034 € gesamt

Damit besteht dann noch ein Restanspruch auf Verhinderungspflege von 578 € (1.612 € – 1.034 €)  für das restliche Kalenderjahr.

Das Pflegegeld, das Liselotte erhält, kürzt sich in dieser Zeit. Für den ersten und letzten Tag bekommt sie das volle Pflegegeld, d. h.  51 €. Für die anderen 9 Tage überweist die Pflegekasse 50 %, d. h. 114,75  €, sodass sie für die 11 Tage insgesamt 165,75  € Pflegegeld erhält.

Verhinderungspflege und Meldepflicht

Jede Person, die Pflegeleistungen erwerbsmäßig ausführt, ist steuerpflichtig. Anders verhält es sich bei pflegenden Angehörigen bis zu einer Verwandtschaft zweiten Grades – sofern die Höhe der Aufwandsentschädigung unter der jährlichen Höhe des Pflegegeldes liegt. Liegt der Betrag darüber, entsteht automatisch eine Meldepflicht beim Finanzamt. Aktuell gelten folgende Richtwerte:

Pflegegrad2345
jährliches Pflegegeld /
max. Aufwandsentschädigung
3.984 €6.876 €9.180 €11.364 €

Was ist der Unterschied von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Die Verhinderungspflege unterscheidet sich in mehreren Punkten von der Kurzzeitpflege, für die andere Voraussetzungen gelten – und die ausschließlich in einem stationären Umfeld stattfindet.

VerhinderungspflegeKurzzeitpflege
  • ab Pflegegrad 2
  • 6 Monate Vorpflege nötig bis 2025
  • bis zu 42 Kalendertage pro Jahr oder stundenweise (ab 2025 acht Wochen)
  • maximale Kostenerstattung von 1.612 €/Jahr
  • weitere Aufstockung durch 806 Euro des Kurzzeitpflegegeldes auf 2.418 € jährlich möglich
  • bis zu 8 Wochen jährlich
  • stationäres Umfeld
  • Bezuschussung durch die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 mit max. 1.774 € jährlich
  • weitere Aufstockung durch 100 % der Verhinderungspflege auf 3.386 € jährlich
  • ggf. weitere Zuschüsse durch Krankenkasse

Verhinderungspflege Antrag

Wenn Sie die Verhinderungspflege beantragen möchten, können Sie sich direkt an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen wenden. Der Antrag auf Verhinderungspflege ist zwar im Vorfeld nicht nötig, da es sich um eine Kostenerstattung handelt, trotzdem ist eine Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse vor Inanspruchnahme der Leistungen sinnvoll. Die Mitarbeitenden können Sie in dem Fall rechtzeitig über die Höhe und Dauer der Leistungen beraten. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Verhinderungspflege rückwirkend zu beantragen. Wichtig ist, dass Sie alle Belege für entstandene Kosten, wie etwa Fahrten oder Verdienstausfälle, sorgfältig aufbewahren und gegebenenfalls bei der Pflegekasse einreichen. Die Auszahlung durch die Pflegekasse erfolgt für gewöhnlich innerhalb von 4–8 Wochen.

Viele Pflegekassen stellen den Antrag auf Verhinderungspflege im PDF-Format online zur Verfügung. Je nach Kassenzugehörigkeit können Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege mit einem der folgenden Formulare stellen:

Um herauszufinden, ob die Pflegekasse Ihres Pflegebedürftigen einen Online-Antrag zur Verfügung stellt, geben Sie einfach Stichwörter wie „BKK Verhinderungspflege Antrag“, „Debeka Verhinderungspflege Antrag“ oder „BKK VBU Verhinderungspflege Antrag“ in die Suchmaschine ein. Alternativ können Sie sich natürlich auch direkt an die Pflegekasse wenden.

Verhinderungspflege Antrag richtig ausfüllen (Muster)

Ein Muster, beispielsweise von der AOK, um den Verhinderungspflege-Antrag richtig auszufüllen, benötigen Sie nicht. Die Anträge sind so einfach aufgebaut, dass Sie auf einen Blick erkennen, welche Angaben nötig sind.

Folgende Informationen benötigt die Pflegekasse von Ihnen:

  • Persönliche Angaben zur Pflegeperson und Versichertennummer
  • Zeitraum, in dem die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird
  • Grund für die Inanspruchnahme
  • Angabe, ob es sich um eine stundenweise Verhinderungspflege handelt
  • Ort bzw. Art der Inanspruchnahme
  • Angabe, ob ein familiäres Verhältnis besteht

Um das Budget für die Ersatzpflege zu erhöhen, kann es sich lohnen, die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege zu kombinieren. Im AOK Antrag und den Formularen anderer Kassen können Sie Ihre Zustimmung für die Kombination geben.

Übrigens: Wenn Sie einen Antrag auf Erstattung der Kosten für eine Verhinderungspflege stellen möchten, die Ersatzpflege also schon erfolgt ist, gibt es dafür gesonderte Formulare. Zum Beispiel bei der AOK: Verhinderungspflege rückwirkend beantragen Musterbrief.

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Erbringt eine Privatperson die Verhinderungspflege, zahlt die Pflegeversicherung das Geld an die pflegebedürftige Person aus.

Setzen sich entfernte Verwandte, Nachbarn, Freunde oder Pflegefachkräfte für die Verhinderungspflege ein, bezuschusst das die Pflegekasse mit maximal 1612 Euro pro Jahr. Übernehmen Verwandte ersten oder zweiten Grades die Verhinderungspflege, fällt der Zuschuss geringer aus.

Kümmert sich eine private Person wie ein Nachbar oder ein Angehöriger um die Ersatzpflege, erfolgt die Auszahlung ausschließlich auf das Konto des Pflegebedürftigen. Eine direkte Auszahlung ist also nicht nur möglich, sondern auch so vorgesehen.

Für den Antrag auf Verhinderungspflege sind nur wenige persönliche Informationen und Angaben zum Ort und Zeitraum der Ersatzpflege nötig. Die Mitarbeitenden der Pflegekasse bieten bei dem Ausfüllen des Formulars gerne ihre Hilfe an.

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