1. Startseite
  2. /
  3. Pflegekasse & Pflegefinanzierung
  4. /
  5. Pflegehilfsmittelpauschale: Höhe, Beantragung und...

Pflegehilfsmittel­pauschale: Höhe, Beantragung und Verwendung

Sie pflegen Ihren Angehörigen im häuslichen Umfeld? Dann wissen Sie bestimmt, wie wichtig Hygiene ist – sie hilft nicht nur dabei, Infektionen vorzubeugen, sondern steigert auch das Wohlbefinden Pflegebedürftiger und das von Pflegepersonen. Insbesondere, wenn es um den Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen geht, sind spezielle Pflegehilfsmittel zur Einhaltung der Hygiene empfehlenswert. Die Pflegekasse bezuschusst diese mit der sogenannten Pflegehilfsmittelpauschale.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegehilfsmittelpauschale beträgt 40 Euro pro Monat.
  • Menschen mit einem Pflegegrad, die in der häuslichen Umgebung eine Pflege beziehen, haben Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale.
  • Die Pflegekasse erstattet die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach Einreichen der Quittungen.
  • Anbieter von Pflegeboxen übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse und senden die Artikel nach Hause.

Was ist die Pflegehilfsmittelpauschale?

Die Pflegehilfsmittelpauschale ist eine Unterstützungsleistung der Pflegekasse. Sie greift pflegebedürftigen Menschen bei der Finanzierung benötigter Pflegehilfsmittel unter die Arme. Damit sind allerdings nicht irgendwelche Pflegehilfsmittel gemeint, sondern solche, die für den Einmalgebrauch bestimmt sind, die sogenannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Pflegebedürftige können monatlich 40 Euro für die Anschaffung der Artikel einplanen – diese Pauschale bleibt unabhängig von der Höhe des vorliegenden Pflegegrads stets gleich. Das bedeutet, dass eine Person mit Pflegegrad 1 das gleiche Budget für diesen Zweck erhält, wie ein Mensch mit Pflegegrad 5.

Gut zu wissen

Pflegehilfsmittelpauschale 2021: Bis Ende 2021 profitierten Pflegebedürftige von einer erhöhten Pflegehilfsmittelpauschale – in Coronazeiten betrug die Pflegehilfsmittelpauschale 60 Euro, wurde dann allerdings wieder auf 40 Euro abgesenkt. Bisher ist keine Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale geplant.

Der Unterschied zwischen Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch

Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sind in der häuslichen Pflege mit vielen Begriffen konfrontiert. Dazu zählen auch die Bezeichnungen „Hilfsmittel“, „Pflegehilfsmittel“ und „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“, die zum Verwechseln ähnlich klingen. Doch hier gibt es große Unterschiede, sowohl bei den Kostenträgern als auch bei dem Zweck, wie unsere Tabelle zeigt.

BezeichnungZweckKostenträger
HilfsmittelKrankenbehandlung sichern, drohender Behinderung vorbeugen oder sie ausgleichen.Krankenkasse
PflegehilfsmittelStärkung der Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person, Entlastung der Pflegekraft.Pflegekasse
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchSicherung eines hygienischen Pflegeumfelds, Vereinfachung der Pflegeaufgaben.Pflegekasse

Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zählen zur Gruppe der Pflegehilfsmittel, allerdings mit einer Besonderheit: Sie sind zum Verbrauch bestimmt, sie gehen bei Anwendung also zur Neige.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Sie interessieren sich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch? Dann sollten Sie einen Blick in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes werfen. Hier unter der Kategorie 54 finden Sie die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel.

Folgende Pflegehilfsmittel zum Verbrauch deckt die Pflegehilfmittelpauschale ab:

  • Saugende Bettschutzeinlagen: Artikel dieser Kategorie saugen Körperflüssigkeiten Pflegebedürftiger auf, sie kommen insbesondere bei Inkontinenz zum Einsatz. Jene, die für den Einmalgebrauch vorgesehen sind, gehören zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
  • Mundschutz: Nicht nur in Zeiten von Corona ist ein medizinischer Mundschutz in Pflegesituationen sinnvoll – er hilft grundsätzlich dabei, Krankheitserreger, die über die Atemwege in den Körper gelangen, am Eindringen zu hindern. Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen sowohl OP-Masken als auch FFP2-Masken.
  • Desinfektionsmittel: Um Keime auf Oberflächen und Händen zu reduzieren, können Sie Desinfektionsmittel einsetzen, das empfiehlt sich vor allem bei infektiösen Erkrankungen oder bei immungeschwächten Patient:innen. Auch Desinfektionsmittel sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
  • Einmalhandschuhe und Fingerlinge: Vor allem bei dem Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen oder Wunden ist eine gute Hygiene wichtig. Mit Einmalhandschuhen schützen Sie Ihren Angehörigen und auch sich selbst vor Infektionen. Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen neben Einmalhandschuhen auch Fingerlinge, die Sie nur über die Finger streifen.
  • Schutzschürzen: Schutzkleidung ist in bestimmten Pflegesituationen, nicht nur im Krankenhaus, sinnvoll. Sie können damit Ihre Kleidung vor Verunreinigungen bewahren und tragen zum Infektionsschutz bei – die Anschaffung lohnt sich beispielsweise, wenn Sie regelmäßig Inkontinenzmaterial wechseln müssen. Wichtig: Auch hier zählt nur die Einwegbekleidung zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
  • Schutzservierten: Die Schutzservierten, ehemals als Einmallätzchen bezeichnet, sind eine praktische Hilfe bei Tisch. Die Pflegehilfsmittel schützen die Kleidung des Pflegebedürftigen vor Verschmutzung beim Essen. Häufig sind sie mit einer speziellen Auffangtasche ausgestattet, die Speisereste und Flüssigkeiten auffängt, wenn etwas daneben geht.

Gut zu wissen

Ihr Angehöriger bezieht Pflegesachleistungen und damit eine professionelle Pflege über einen ambulanten Pflegedienst? In dem Fall müssen Sie nicht für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sorgen, die Mitarbeiter:innen bringen ihre eigenen Produkte mit.

Braucht man für das Pflegehilfsmittelbudget eine ärztliche Verordnung?

Für den Erhalt der Pflegehilfsmittelpauschale gibt es nur eine Voraussetzung: Ihr Familienmitglied besitzt einen durch die Pflegekasse anerkannten Pflegegrad. Das Budget steht Ihrem Angehörigen dann für die private Pflege in den eigenen vier Wänden, in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens oder einer Wohngemeinschaft zur Verfügung.

Das Budget für die Anschaffung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch überweist die Pflegekasse aber nicht automatisch auf das Konto Ihres Angehörigen, stattdessen ist ein Antrag erforderlich – dafür reicht ein formloser Antrag aus, eine ärztliche Verordnung braucht die Pflegekasse nicht.

Unser Tipp: Fragen Sie bei der Pflegekasse nach, oft stellt sie ein spezielles Formular für die Beantragung bereit.

So erhält Ihr Angehöriger die Pflegehilfsmittelpauschale

Ihr Familienmitglied hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, von der Pflegehilfsmittelpauschale zu profitieren:

  1. Pflegehilfsmittel selbst kaufen: Sie oder Ihr Angehöriger kaufen die benötigten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beispielsweise in einer Drogerie, einem Discounter, in der Apotheke, im Internet oder in einem Sanitätshaus. Anschließend reicht Ihr Familienmitglied die Quittungen zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse ein. Die Pflegekasse erstattet Ihrem Angehörigen dann die Auslagen in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat auf das Bankkonto.
  2. Pflegehilfsmittel über einen Anbieter beziehen: Viele Familien mit einer pflegebedürftigen Person entscheiden sich für sogenannte Pflegehilfsmittelboxen. Hier können sich Pflegebedürftige über einen Dienstleister individuelle Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zusammenstellen. Der Anbieter kann dann direkt mit den Pflegekassen abrechnen, sofern ein Vertrag mit eben diesen besteht. Vorteil: Ihr Angehöriger erhält die Pflegebox direkt nach Hause und muss sich nicht um den Papierkram mit der Pflegekasse kümmern.

FAQ – Häufige Fragen zur Pflegehilfsmittelpauschale

Die Pflegehilfsmittelpauschale beträgt 40 Euro monatlich und funktioniert nach dem sogenannten Erstattungsprinzip.

Um die Pflegehilfsmittelpauschale zu erhalten, müssen Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad mitbringen und die Leistung bei der Pflegekasse beantragen.

Ja, Voraussetzung ist allerdings, dass der Anbieter einen Vertrag mit der Pflegekasse geschlossen hat.

Teilen Sie gerne diesen Beitrag!

Verwandte Artikel

Versicherungen im Alter: Was ist wirklich sinnvoll?

Alles kann, aber vieles muss nicht: Diese Versicherungen bieten sich speziell im Alter an.…

Haushaltshilfe von der Steuer absetzen

Diesen Betrag können Sie bei der Steuer maximal für eine Haushaltshilfe eintragen.…

Umwandlungsanspruch: So widmen Sie ungenutztes Budget um

Der Umwandlungsanspruch setzt Reserven frei und schafft zusätzliches Budget für Angebote zur Unterstützung im Alltag.…

Wohngruppenzuschuss: Höhe, Anspruch und Antrag

Mit dem Wohngruppenzuschuss können Bewohner:innen eine Präsenzkraft beauftragen – doch wie viel Geld steht ihnen…

Widerspruch gegen Pflegegrad: Begründung & Ablauf

Wenn Sie einen Antrag auf einen (höheren) Pflegegrad einreichen, müssen Sie sich im Anschluss einige…
Ehepaar diskutiert über Dokumenten am Tisch

Pflegeunterstützungsgeld

Ein Sturz oder ein Unfall reichen manchmal schon aus, dass nahestehende Personen dauerhaft auf Hilfe…
Inhaltsverzeichnis

Heldenhaft informiert bleiben!

Unser Service für Sie

Kostenlose Online-Pflegekurse
mit Mediziner Dr. Johannes Wimmer