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- Pflegekasse & Pflegefinanzierung
Kombinationsleistung – Geld- und Sachleistungen kombinieren
Pflegegeld oder doch lieber Pflegesachleistungen? Viele Menschen tun sich mit der Entscheidung schwer. Mit der Kombinationsleistung wählt Ihr Angehöriger nicht das ein oder andere, sondern kombiniert beides miteinander. Das ist immer dann möglich, wenn der Anspruch auf Sachleistungen nicht komplett ausgeschöpft wurde. Wir erklären Ihnen, wie Sie mit der Kombinationsleistung in der Pflege die individuellen Bedürfnisse Ihres Familienmitglieds berücksichtigen. Zudem geben wir Ihnen Tipps für die Beantragung.
Das Wichtigste in Kürze
- Als Kombinationsleistungen bezeichnet man die Kombination von Geld- und Sachleistungen bei der häuslichen Pflege.
- Die Inanspruchnahme muss bei der Pflegekasse gezielt beantragt werden. Die Voraussetzung dafür sind ein anerkannter Pflegegrad ab 2 und die Pflege im häuslichen Umfeld.
- Die Kombination der Leistungen ist immer dann sinnvoll, wenn Pflegebedürftige die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall prozentual anteilig zusätzlich Pflegegeld aus.
- Bei vielen Kassen können sich Pflegebedürftige entweder auf eine feste Quote zwischen Geld- und Sachleistung einigen oder sich für eine monatlich flexible Abrechnung entscheiden.
Was ist eine Kombinationsleistung in der Pflege?
Die Kombinationsleistung ist in § 38 SGB XI geregelt. Sie hat das Ziel, durch eine Kombination von Geld- und Sachleistungen ein optimales Pflegesetting für die häusliche Pflege zu schaffen. Die Kombinationsleistung ab Pflegegrad 2 setzt sich aus dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung zusammen.
- Das Pflegegeld richtet sich an Pflegebedürftige, die durch Angehörige oder andere Privatpersonen gepflegt werden. Die Pflegekasse zahlt es direkt an die pflegebedürftige Person aus, die frei darüber verfügen kann. In der Regel kommt es den pflegenden Menschen zugute, um die Hilfeleistungen finanziell zu honorieren. Das Pflegegeld ist also eine Art Anerkennung oder Aufwandsentschädigung, etwa für Fahrtkosten.
- Pflegesachleistungen überweist die Pflegekasse hingegen direkt an ambulante Pflegedienste. Sie unterstützen Pflegebedürftige bei der Grundpflege, im Haushalt oder bei Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung. Nach § 45a Abs. 4 SGB XI können davon bis zu 40 Prozent für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Darunter fallen beispielsweise Haushalts- oder Einkaufshilfen.
Der maximale Anspruch auf Kombinationsleistungen ergibt sich aus dem anerkannten Pflegegrad einer pflegebedürftigen Person. Die Höhe des Pflegegeldes berechnet sich prozentual anteilig aus den (nicht) genutzten Sachleistungen.
Vorteile der Kombinationsleistung – Win-win-Situation für alle
Pflegende Angehörige sind zeitlich oft stark eingebunden. Nicht selten scheuen sie sich vor Auszeiten, die zulasten der pflegebedürftigen Person gehen könnten. Es herrschen permanent Stress und Anspannung.
Die Kombinationsleistung kann Sie und andere Personen entlasten, die sich um einen nahestehenden Menschen kümmern. Und es gibt noch weitere Vorteile:
- Die Kombinationsleistung sichert die Pflege auch in Zeiten der Abwesenheit pflegender Angehöriger.
- Angehörige und andere Privatpersonen können sich bei der Pflege auf weniger belastende Aufgaben konzentrieren.
- Nur selten wird die Sachleistung komplett ausgeschöpft. Beantragen Pflegebedürftige die Kombinationsleistung, erhalten sie zusätzlich anteiliges Pflegegeld.
- Professionelle Pflegedienste tragen durch ihre regelmäßige Anwesenheit zur Kompetenzsteigerung der Privatpersonen bei.
- Wird nur ein anteiliges Pflegegeld im Rahmen der Kombinationsleistung bezogen, entfällt die halb- bzw. vierteljährliche Pflicht zu einem Beratungseinsatz bei privater Pflege zu Hause.
Unser Tipp: Pflegebedürftige haben auch ohne pflegende Angehörige Anspruch auf das Pflegegeld aus Kombinationsleistungen. Schließlich ist dieses explizit zur freien Verfügung vorgesehen. Es lohnt sich also auch, die Kombinationsleistung zu beantragen, wenn die gesamten Pflegetätigkeiten durch einen Pflegedienst erfolgen.
Kombinationsleistungen: Voraussetzungen für den Erhalt
Flexibel über Pflegegeld und Pflegesachleistungen verfügen – das klingt nach einer guten Möglichkeit, die Leistungen der Pflegekasse an die Pflegebedürfnisse anzupassen. Allerdings kann nicht jeder Mensch mit einem Pflegegrad von der Kombinationsleistung profitieren. Doch wann wird das Pflegegeld bei Kombinationsleistung ausgezahlt?
Folgende Voraussetzungen muss Ihr Angehöriger erfüllen:
- Ihr Familienmitglied besitzt mindestens Pflegegrad 2. Kombinationsleistungen bei Pflegegrad 2, Kombinationsleistungen bei Pflegegrad 3, Kombinationsleistungen bei Pflegegrad 4 und Kombinationsleistungen bei Pflegegrad 5 sind also möglich.
- Der Anspruch auf Sachleistungen darf nicht komplett ausgeschöpft sein. Es muss also ein Restanspruch bestehen, der umgewandelt werden kann.
Die Pflege Ihres Familienmitglieds muss im häuslichen Umfeld stattfinden. Das kann die eigene Wohnung sein, aber auch eine betreute Wohngemeinschaft. Ausgeschlossen von den Leistungen sind hingegen Personen in der stationären Pflege.
Kombinationsleistungs-Rechner: Wie hoch sind die Ansprüche?
Die Summe der in Anspruch genommenen Sachleistungen und des anteiligen Pflegegeldes in Prozent ergeben die Höhe der Kombinationsleistung. Dabei liegen die Höchstsätze in den Pflegegraden jeweils bei folgenden monatlichen Summen:
Pflegegrad 1 | 0 € Pflegegeld | 0 € Sachleistung |
Pflegegrad 2 | 347 € Pflegegeld | 796 € Sachleistung |
Pflegegrad 3 | 599 € Pflegegeld | 1.497 € Sachleistung |
Pflegegrad 4 | 800 € Pflegegeld | 1.859 € Sachleistung |
Pflegegrad 5 | 990 € Pflegegeld | 2.299 € Sachleistung |
Voraussetzungen, um Kombinationsleistungen zu nutzen, ist ein verbleibender Restanspruch aus den Sachleistungen. Am besten schließt Ihr Angehöriger einen Leistungsvertrag mit dem Pflegedienst – dieser listet dann die Kosten und Leistungen im Detail auf. So stellen Sie sicher, dass die Kosten den vereinbarten Rahmen nicht überschreiten.
Kombinationsleistung in der Pflege – Beispiel
Zugegeben, die Regelungen rund um die Kombinationsleistungen klingen kompliziert. Lassen Sie uns gemeinsam anhand eines Rechenbeispiels die Sachlage verdeutlichen.
Frau Müller hat Pflegegrad 3 und lebt zu Hause. Sie hat Anspruch auf 599 € Pflegegeld oder 1.497 € Pflegesachleistungen pro Monat. Frau Müller entscheidet sich, einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen, zusätzliche Unterstützung erhält sie von ihrer Tochter.
- Frau Müller nutzt 50 % der Pflegesachleistungen, also 748,50 € für einen ambulanten Pflegedienst.
- Ihr Pflegegeld wird um 50 % gekürzt, sodass sie noch 299,50 € erhält.
Kombinationsleistung bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Pflegen Sie Ihren Angehörigen grundsätzlich, sind aber zeitweise nicht dazu in der Lage, kann ein Pflegedienst die Tätigkeiten für einen begrenzten Zeitraum übernehmen. In diesem Fall sieht das Gesetz vor, das Pflegegeld für einen Zeitraum von sechs beziehungsweise acht Wochen in Höhe von 50 Prozent fortzusetzen. Im Gesetz heißt es dazu:
„Anteiliges Pflegegeld wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 für bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege nach § 39 für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr in Höhe der Hälfte der vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege geleisteten Höhe fortgewährt (§38 SGB XI).“
Gut zu wissen!
Die Pflegereform 2024 hat bewirkt, dass Pflegebedürftige ab 2025 das sogenannte Entlastungsbudget erhalten – dieses deckt die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege ab. Auch während der Verhinderungspflege bekommen Pflegebedürftige 50 % des Pflegegeldes dann über acht Wochen hinweg. Junge Pflegebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, profitierten schon vorzeitig im Jahr 2024 von den Änderungen. Voraussetzung: Es musste Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 vorliegen.
Berechnung der Kombinationsleistung beim Tod der pflegebedürftigen Person
Verstirbt eine pflegebedürftige Person, ist bei der Kombinationsleistung entscheidend, ob eine feste Quote von Geld- und Sachleistungen mit der Pflegekasse vereinbart war.
- Gab es eine feste Quote von Sach- und Geldleistung, gilt diese auch für den Sterbemonat. Die Geldleistung wird für den kompletten Sterbemonat gezahlt.
- Wurde keine feste Quote festgelegt, erfolgt eine Ermittlung der anteiligen Geldleistung auf der Basis des in Anspruch genommenen Sachleistungsanteils im Verhältnis zum Höchstanspruch.
Kombinationsleistungen beantragen – so geht’s
Die Regeln der Kombinationspflege greifen nicht automatisch. Damit die Pflegekasse sowohl Sachleistungen als auch Pflegegeld finanziert, reicht Ihr Familienmitglied einen Antrag auf Kombinationsleistungen bei der Kasse ein. Das ist in vielen Fällen auch formlos per Telefon möglich.
Bei einem Erstantrag auf Pflegeleistungen kann Ihr Angehöriger die Kombinationsleistung meist direkt auswählen. Entscheiden Sie sich später für diese Leistungsvariante, ist eine nachträgliche Änderung durch einen separaten Antrag erforderlich.
Sie haben bei vielen Pflegekassen zwei Optionen:
- Festes Verhältnis zwischen Sachleistung und Pflegegeld: An das vereinbarte Verhältnis der Kombinationsleistung ist man für die kommenden sechs Monate gebunden – es sei denn, die persönliche Situation verändert sich entscheidend. Dann ist auch früher eine Anpassung der Leistungen möglich. Der Vorteil dieser Option ist, dass die Pflegekasse das anteilige Pflegegeld schon im Voraus auszahlen kann.
- Flexible Kombinationsleistung: Hier legen Sie sich nicht auf ein konkretes Verhältnis fest. Infolgedessen wartet die Pflegekasse jedoch erst ab, bis die Rechnung des Pflegedienstes eingetroffen ist, bevor das anteilige Pflegegeld ausbezahlt wird.
Es gibt auch Pflegekassen, bei denen nur die erste Variante möglich ist.
Fazit: Kombinationsleistungen beantragen lohnt sich fast immer
Sind die wesentlichen Voraussetzungen – häusliche Pflege, ein Pflegegrad ab 2 und das nicht vollständige Ausschöpfen der Sachleistungen – gegeben, lohnt es sich in jedem Fall, die Kombinationsleistung zu beantragen. Andernfalls verfällt jeden Monat ein finanzieller Anspruch in Form des Pflegegeldes. Dieser steht Ihrem Familienmitglied auch dann zu, wenn es neben dem ambulanten Pflegedienst keine pflegenden Angehörigen gibt.
FAQ – Häufige Fragen zur Kombinationsleistung
Welchen Sinn hat die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung verhindert, dass jeden Monat ein theoretischer Anspruch auf Pflegegeld verfällt, wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden. Mit der Kombination kann das Beste aus beiden „Welten“ bezogen werden.
Wer hat Anspruch auf die Kombinationsleistung?
Pflegebedürftige, die Pflegegrad 2 oder höher besitzen können die Kombinationsleistungen beanspruchen. Wichtig: Die Pflegesachleistungen dürfen nicht gänzlich ausgeschöpft sein.
Muss man die Kombinationsleistungen beantragen?
Ja, denn die Pflegekasse geht nicht automatisch davon aus, dass Pflegebedürftige beide Leistungen miteinander kombinieren möchten. Bei vielen Pflegekassen funktioniert das mittlerweile mit einem Online-Antrag.