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- Altenpflege & Wohnen im Alter
- 04.03.2021
Häusliche Pflege
Die Anzahl der Pflegebedürftigen nimmt weiter zu: Im Jahr 2019 galten 4,13 Millionen Menschen als pflegebedürftig – rund 700.000 mehr als zwei Jahre zuvor. Während die Zahl der in Heimen versorgten Pflegebedürftigen dabei unverändert bleibt, steigt der Anteil der häuslichen Pflege immer weiter an. 2019 wurden 3,3 Mrd. Menschen im häuslichen Umfeld gepflegt – rund ein Viertel mehr als drei Jahre zuvor. Damit macht die häusliche Pflege den mit Abstand größten Anteil bei der Pflege aus. Welche Möglichkeiten gibt es hier und wer trägt die Kosten?
Das Wichtigste in Kürze
- Häusliche Pflege bedeutet, dass die Pflege nicht in einer stationären Einrichtung, sondern in der Wohnumgebung der pflegebedürftigen Person erfolgt. Das kann die eigene Wohnung, aber auch eine betreute Wohnform
- Neben den pflegenden Angehörigen arbeiten ambulante Pflegedienste sowie auch “24-Stunden-Pflegekräfte” in der häuslichen Pflege.
- Die Kosten für die häusliche Pflege trägt – abhängig vom Pflegegrad und der Pflegeform – in Teilen die Pflegekasse.
Was steckt hinter dem Begriff „häusliche Pflege“?
Die häusliche Pflege (auch ambulante Pflege) bezeichnet die Pflege von Menschen in ihrem häuslichen Umfeld, d. h. ihrer eigenen Wohnung oder dem Eigenheim. Sie unterscheidet sich damit von der teilstationären oder stationären Pflege, die in Pflegeeinrichtungen stattfindet.
Zu den Leistungen gehört bei der häuslichen Pflege vor allem die hauswirtschaftliche Versorgung. Aber auch soziale Aktivitäten oder die medizinische Behandlungspflege können zum Angebot der Pflegedienste gehören.
Die Durchführung der Pflegetätigkeiten kann dabei entweder durch pflegende Angehörige, Pflegedienste oder “24-Stunden-Pflegekräfte” erfolgen. Davon ist auch abhängig, welche Leistungen die Pflegekasse in welcher Form abrechnet.
Abhängig vom Pflegebedarf kann die Pflege nur einmal wöchentlich oder mehrfach täglich stattfinden. Bei einem anhaltenden Pflegebedarf ist eine „24-Stunden-Pflege“ oft eine praktikable Lösung.
Die häusliche Pflege ist dabei nicht mit der häuslichen Krankenpflege nach SGB V gleichzusetzen. Diese leistet, wenn die ärztliche Behandlung sichergestellt, ein Krankenhausaufenthalt jedoch vermieden werden soll. Der Anspruch der Versicherten liegt hier für gewöhnlich bei vier Wochen je Krankheitsfall und wird über die Krankenversicherung abgerechnet.
Für wen eignet sich die häusliche Pflege?
Rund drei Viertel der Menschen in Deutschland wünschen sich für das Alter eine Pflege in den eigenen vier Wänden statt einer Pflegeeinrichtung. Der Wunsch ist groß, das häusliche Umfeld nicht verlassen zu müssen. Damit dies möglich ist, bedarf es allerdings einiger Voraussetzungen hinsichtlich der Barrierefreiheit der Wohnung und der Absicherung des Pflegebedarfs durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte.
Je geringer dabei der Pflegeaufwand ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die vollständige Versorgung im häuslichen Umfeld möglich ist. So wird ein Großteil der Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 und 3 zu Hause überwiegend ausschließlich durch Angehörige versorgt, während die Pflege von Menschen mit einem Pflegegrad 5 überwiegend in Pflegeeinrichtungen stattfindet.
Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, bedarf es eines anerkannten Pflegegrades. Prinzipiell kann jedoch jede pflegebedürftige Person die häusliche Pflege nutzen – muss die Kosten meist selbst tragen.
Vorteile der häuslichen Pflege
- Selbstbestimmtheit und Selbstständigkeit bleiben erhalten.
- Kostenersparnis im Vergleich zur stationären Pflege.
- Das soziale Umfeld bleibt wie gewohnt bestehen.
- Pflegebedürftige Personen bleiben weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung.
Aufgaben der häuslichen Pflege
Welche Aufgaben auf die Pflegekraft zukommen, ist individuell unterschiedlich. Schließlich ist der Hilfebedarf durch motorische oder kognitive Einschränkungen bei pflegebedürftigen Menschen sehr variabel. Mögliche Aufgaben, die auf Sie oder einen Pflegedienst im Rahmen der häuslichen Pflege zukommen können, sind beispielsweise:
- Hilfe bei der Körperpflege
- Unterstützung beim Aufstehen und Ins-Bett-Gehen sowie beim An- und Auskleiden
- Begleitung zum Arzt oder zu Behörden
- Reinigung der Wohnung
- Zubereitung der Mahlzeiten oder Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Wäsche waschen
- Medikamenteneinnahme
- Beantragung von Hilfsmitteln und Bescheinigungen
- Übernahme des Schriftverkehrs und erforderlicher Zahlungen
- Pflege sozialer Kontakte
- Organisation von Arztterminen, Pflegedienst & Co.
- Bewegungsangebote zur Mobilitätsförderung
- Maßnahmen zur Prophylaxe
- Aktivierung und Anregung zu Beschäftigungen
Um die Aufgaben ohne Probleme ausführen zu können, ist es hilfreich, sich eine Vollmacht ausstellen zu lassen. Das kann eine umfassende Generalvollmacht sein oder sich auf einzelne Bereiche wie Gesundheit, Post oder die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht beschränken.
Die häusliche Pflege durch Angehörige
Pflegende Angehörige leisten den zahlenmäßig größten Teil bei der häuslichen Pflege. Oft setzen sich die Pflegepersonen dabei einer Mehrfachbelastung aus. Die eigene Erwerbstätigkeit, Familienleben und Pflegesituation lassen Freizeit schnell zu einem Mangel werden. Entsprechend wichtig ist hier die frühzeitige Nutzung von Entlastungsangeboten.
Das ändert sich durch einen Pflegefall zu Hause
Mit eintretender Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ändert sich die komplette Tagesstruktur. Neben dem Zeitaufwand für die Pflege ist jede Menge Organisationstalent gefragt, um Pflegedienst, Arztbesuche oder andere Termine gegebenenfalls auch mit dem eigenen Terminkalender zu koordinieren.
Gleichzeitig steigt die Belastung. Die eigene Freizeit steht hintenan, die eigene Familie droht vernachlässigt zu werden – parallel entwickelt sich schnell ein schlechtes Gewissen, der pflegebedürftigen Person nicht gerecht zu werden.
Als problematisch bezeichnen pflegende Angehörige neben der höheren finanziellen Belastung immer wieder auch das sich verändernde Verhältnis zur gepflegten Person, das oft von Spannungen begleitet ist.
Die häusliche Pflege verlangt Angehörigen sowohl psychisch als auch physisch einiges ab. Scheuen Sie sich daher nicht, zusätzliche Hilfsangebote durch andere Angehörige oder professionelle Pflegedienste zu nutzen, um sich selbst immer wieder zu entlasten.
Wer gilt als pflegende*r Angehörige*r?
Nach dem Verständnis der Pflegeversicherung gehören neben Eltern, Geschwistern, Kindern, Enkeln, Onkeln und Tanten auch Nachbarn, Freunde und Bekannte, die sich moralisch zu der Pflegetätigkeit verpflichtet fühlen, zu den Angehörigen.
Finanzierung der Pflege durch Angehörige
Die Pflege durch Angehörige erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Nutzt die pflegebedürftige Person Pflegesachleistungen nicht in vollem Umfang, hat sie ab einem anerkannten Pflegegrad 2 jedoch Anspruch auf das Pflegegeld. Dieses gibt sie in der Regel als Aufwandsentschädigung direkt an die Pflegeperson weiter. Die Höhe des Pflegegeldes bemisst sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
0 Euro | 316 Euro | 545 Euro | 728 Euro | 901 Euro |
Neben dem Pflegegeld besteht ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag sowie einer finanziellen Beteiligung an notwendigen Hilfsmitteln.
Entlastung bei der Pflege zu Hause
Die häusliche Pflege Angehöriger geht nicht selten mit der eigenen Überlastung einher. Entsprechend wichtig ist es, dass Sie sich Auszeiten von der Pflege nehmen, um die Akkus wieder aufzuladen und so Burnout und Depressionen vermeiden. Aufgrund der Bedeutung der Pflege durch Angehörige, die auch die Pflegekasse erkannt hat, stehen neben dem Pflegegeld weitere Gelder zur Verfügung, um kurzzeitige Hilfen zu engagieren:
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
Pflegevertretung durch nahe Angehörige (Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr) | 0 € | 474 € | 817,50 € | 1.092 € | 1.351,50 € |
Verhinderungspflege (Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr) | 0 € | 1.612 € | |||
Kurzzeitpflege (Aufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr) | 1.612 € | ||||
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege | 0 € | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Zusätzliche Leistungen (für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen) | 214 € |
Eine Besonderheit der Verhinderungspflege ist die Option zur weiteren Aufstockung durch Geld aus der Kurzzeitpflege. Nutzen Sie diese nicht, sind 50 Prozent davon, d. h. 806 Euro zusätzlich auf die Verhinderungspflege anrechenbar. Bei der Verhinderungspflege können neben einem ambulanten Pflegedienst auch ehrenamtlich Pflegende oder andere Angehörige einspringen.
Absicherung pflegender Angehöriger
Die häusliche Pflege nimmt teilweise so viel Zeit in Anspruch, dass die Erwerbstätigkeit reduziert werden muss. Um hier keine Nachteile zu erleiden, besteht für nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätige Pflegepersonen die Möglichkeit, Leistungen der sozialen Absicherung zu erhalten. Voraussetzung für Bezüge der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sind:
- eine Pflegetätigkeit von mindestens 10 Stunden an zwei Tagen in der Woche
- ein anerkannter Pflegegrad ab 2
- eine eigene Erwerbstätigkeit von 30 Stunden oder darunter
Darüber hinaus ist eine berufliche Freistellung von bis zu 10 Tagen im Jahr möglich, um akute Pflegefälle zu betreuen. Auch ist eine Familienpflegezeit denkbar, in der Sie die wöchentliche Arbeitszeit reduzieren. Das ist für maximal 24 Monate möglich, wobei die Arbeitszeit weiterhin mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen muss.
Häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
Ein ambulanter Pflegedienst kann Sie als pflegende*n Angehörige*n entweder in einigen Bereichen gezielt entlasten oder die Pflegeaufgaben direkt komplett übernehmen. Die Häufigkeit der Dienstleistungen kann dabei von einmal wöchentlich bis mehrfach täglich variieren.
Leistungen ambulanter Pflegedienste
Professionelle Pflegedienste bieten ein breites Leistungsspektrum an, das sich nach Maßnahmen der Grundpflege und der Behandlungspflege unterscheidet. Die medizinische Behandlungspflege darf dabei ausschließlich von qualifizierten Pflegekräften durchgeführt werden.
Grundpflege | Behandlungspflege |
|
|
Kosten ambulanter Pflegedienste
Die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes sind in einem Katalog festgelegt, der mit den Pflegekassen vereinbart ist, d. h., die Dienste sind in ihrer Preisgestaltung nicht frei. Dennoch unterscheiden sich die sogenannten Leistungskomplexe – die Zusammenfassung einzelner Leistungen, wie beispielsweise zur kleinen oder großen Grundpflege – vor allem in den einzelnen Bundesländern hinsichtlich Kosten und Umfang.
Damit hängen die monatlichen Kosten eines Pflegedienstes vor allem davon ab, wie oft der Pflegedienst kommt und welche Leistungen erbracht werden. Achten Sie bei einem Vertragsabschluss in jedem Fall auf eine transparente Angabe der anfallenden Kosten.
Finanzierung der Leistungen ambulanter Dienste
Je nach Pflegegrad steuert die Pflegekasse monatlich einen Betrag zu den in Anspruch genommenen Leistungen von Pflegediensten bei. Wichtig ist dabei, dass der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat. Die Höhe hängt vom anerkannten Pflegegrad ab, die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der Pflegekasse.
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
0 € | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Nehmen Sie die Leistungen nicht bis zur Maximalsumme in Anspruch, lohnt es sich, die sogenannte Kombinationsleistung zu beantragen. Im Rahmen dieser überweist die Pflegekasse dann monatlich den prozentual nicht genutzten Teil der Sachleistung vom Pflegegeld, den Sie z. B. für die häusliche Pflege aufbringen können.
Beispiel: Nehmen Sie 63 % des Maximalbetrages der Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3 in Anspruch (1.298 * 0,63 = 817,74 €), stehen Ihnen noch 37 % des Pflegegeldes zu (545 * 0,37 = 201,65 €).
„24-Stunden-Pflegekraft“ für die häusliche Pflege
Eine weitere Möglichkeit der häuslichen Pflege ist die Einstellung einer „24-Stunden-Pflegekraft“. Die vielfach auch als „polnische Pflegekräfte“ bezeichneten Pflegepersonen stammen überwiegend aus Osteuropa und ziehen für einen bestimmten Zeitraum in die Wohnung oder das Haus der pflegebedürftigen Person ein.
Für die Beauftragung einer solchen Pflegekraft sind drei verschiedene Modelle möglich:
- Festanstellung der Pflegekraft (Sie werden hier zum Arbeitgeber)
- Vertrag mit einer Vermittlungsagentur
- Beauftragung einer selbstständigen Pflegekraft
Am weitesten verbreitet ist die Inanspruchnahme einer Vermittlungsagentur. Diese wiederum steht in Kontakt mit einem polnischen Dienstleister, der die Pflegekräfte nach Deutschland entsendet. Teilweise wechseln sich hier 2–3 Pflegekräfte ab, sodass immer die gleichen Betreuungspersonen wiederkehren.
Leistungsangebot der “24-Stunden-Pflegekraft”
Die Qualifikation der meisten polnischen Pflegekräfte ist nicht mit der Fachausbildung einer examinierten Pflegekraft in Deutschland vergleichbar. Entsprechend dürfen die Pflegekräfte nicht alle Leistungen durchführen, sondern bleiben auf den Bereich der Grundpflege beschränkt:
- Hygiene
- Ernährung
- Arztbesuche
- Haushalt
- Soziales
Sind zudem medizinische Behandlungen nötig, können Sie ergänzend einen ambulanten Pflegedienst nutzen.
Kosten und Finanzierung der häuslichen Pflege
Eine „24-Stunden-Pflegekraft“ lässt sich nicht direkt über die Pflegekasse abrechnen. Bei einem vergleichsweise hohen Pflegebedarf kann die feste Einstellung dennoch die günstigere Variante im Vergleich zu einem Pflegedienst sein, bei dem jede Anfahrt extra zu Buche schlägt, während die “24-Stunden-Pflegekraft” rund um die Uhr vor Ort ist und eine monatliche Pauschalvergütung erhält. Je nach Beschäftigungsmodell variieren die Kosten ab rund 2.000 Euro bis zu maximal 5.000 Euro.
Die Finanzierung ist über das Pflegegeld möglich. Daneben können Sie die Verhinderungspflege nutzen, um die Kosten zu decken.
Übersicht – Leistungen der Pflegekasse nach Pflegegrad
Die Höhe der monatlichen Leistungen der Pflegekasse für die häusliche Pflege hängt vom anerkannten Pflegegrad ab. Neben Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es weitere Finanzierungsangebote der Pflegekasse. Das sind – unabhängig vom Pflegegrad – ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro und ein Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln von monatlich 40 Euro.
Pflegegrad 1 |
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Pflegegrad 2 | wie Pflegegrad 1 plus:
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Pflegegrad 3 | wie Pflegegrad 1 plus:
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Pflegegrad 4 | wie Pflegegrad 1 plus:
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Pflegegrad 5 | wie Pflegegrad 1 plus:
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Reichen die eigenen finanziellen Mittel für die Pflege nicht aus, ist es möglich, über das Sozialamt die Hilfe zur Pflege zu beantragen. Diese übernimmt alle tatsächlich anfallenden Kosten.
Das häusliche Umfeld für die Pflege gestalten
Damit die häusliche Pflege möglichst reibungslos verläuft und die pflegebedürftige Person sich bestmöglich selbstständig bewegen kann, ist gegebenenfalls der barrierefreie Umbau der Wohnung erforderlich. Das kann beispielsweise der Umbau des Badezimmers oder der Einbau eines Treppenlifts sein. Die Pflegekasse erstattet hier bei jeder Maßnahme maximal Kosten von 4.000 Euro.
Essen auf Rädern in der häuslichen Pflege
Weder pflegende Angehörige noch ambulante Pflegedienste haben oft die Zeit, um neben den Pflegeleistungen täglich ein gesundes Essen zuzubereiten. Hier ist das sogenannte Essen auf Rädern eine wertvolle Hilfe. Die Dienstleistung, die meist von sozialen Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden oder Sozialstationen angeboten wird, liefert fertige Gerichte ins Haus.
Die Kosten eines Menüs liegen für gewöhnlich zwischen 4,50 und 7,50 Euro, wobei gegebenenfalls auch Zuschüsse durch das Sozialamt möglich sind.
Beratungsstellen für die häusliche Pflege
Wer erstmalig mit dem Thema Pflege in Kontakt kommt, ist schnell überfordert. Um das zu verhindern, gibt es gleich eine ganze Reihe verschiedener Anlaufstellen, die Sie kostenlos zu relevanten Themen beraten:
- Seniorenberatungen
- Kommunale Beratungsstellen
- Sozialdienste
- die Unabhängige Patientenberatung (UPD)
- Pflegestützpunkte
- gesetzliche bzw. private Kranken- und Pflegeversicherung
- Hausarzt oder behandelnde Klinik
- das Sozialamt bei finanziellen Engpässen
- Selbsthilfegruppen
- der Pflegeleistungsrechner des Bundes
Fazit
Der Staat ist sich der immensen Bedeutung der häuslichen Pflege bewusst und bietet daher zahlreiche finanzielle Hilfen an, die Angehörige bei der Planung und Durchführung der häuslichen Pflege entlasten. Informieren Sie sich hierzu z. B. bei einem Pflegedienst eingehend über die möglichen Unterstützungsangebote und scheuen Sie sich nicht, diese auch zu nutzen – die häusliche Pflege lässt sich so deutlich vereinfachen und beugt damit Burnout und körperlichen wie seelischen Überlastungen vor.
FAQ zur häuslichen Pflege
Die Krankenkasse trägt keine direkten Kosten, die im Rahmen der häuslichen Pflege anfallen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, das Pflegegeld, den Entlastungsbetrag sowie die Verhinderungspflege für die anfallenden Kosten zu nutzen.
Polnische Pflegekräfte unterstützen pflegebedürftige Personen bei der Haushaltsführung und leisten Hilfestellungen bei der körperlichen Grundpflege. Daneben begleiten sie die Pflegebedürftigen im Alltag zu Terminen und Freizeitangeboten, leisten Gesellschaft und dienen als wichtige Bezugspersonen.
Wie viel die häusliche Pflege kostet, hängt maßgeblich von der Art der Beschäftigung sowie der Qualifikation der Pflegekraft ab. Daneben spielen Faktoren wie der Pflegegrad, die Anzahl der pflegebedürftigen Personen im Haushalt sowie erforderliche Kenntnisse eine Rolle. Grundsätzlich ist für eine polnische Pflegekraft mit monatlichen Kosten ab 2.000 Euro zu rechnen.
Pflegende Angehörige leisten wertvolle Arbeit bei der Pflege im häuslichen Umfeld. Dennoch werden die Tätigkeiten nicht explizit vergütet. In der Regel erhalten sie jedoch das Pflegegeld als Aufwandsentschädigung, dessen Höhe vom Pflegegrad abhängt. Darüber hinaus besteht die Option einer Verdienstausfallentschädigung, wenn der Pflegefall plötzlich eintritt. Auch Beiträge zur Sozialversicherung trägt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen.