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Demenz und Pflege

Die Pflege demenzkranker Personen stellt besondere Anforderungen an pflegende Angehörige und Pflegekräfte. Vor allem im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit entstehen außergewöhnliche Belastungssituationen, die abgestimmte Pflegekonzepte erfordern, um allen Beteiligten gerecht zu werden und Überlastungen, Frust und Missbehagen zu vermeiden. Wir haben für Sie zusammengefasst, was es bei Demenz und Pflege zu berücksichtigen gilt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflege demenzkranker Personen kann sowohl im häuslichen Umfeld als auch stationär in einer Einrichtung oder Wohngruppe erfolgen. Die Pflegekasse stellt hier abhängig vom Pflegegrad verschiedene Leistungen zur Verfügung.
  • Um die Überlastung pflegender Angehöriger zu vermeiden, gibt es eine Reihe von Unterstützungsangeboten – von der Inanspruchnahme einer „24-Stunden-Pflege“ bis hin zu örtlichen Selbsthilfegruppen.
  • Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, ist die Einstufung in einen Pflegegrad Voraussetzung. Der Medizinische Dienst nimmt hierzu eine Begutachtung vor, die neben motorischen Einschränkungen auch den psychischen Zustand der erkrankten Person berücksichtigt.

Was bedeutet Demenz?

Der Begriff Demenz bezeichnet nicht eine bestimmte Krankheit, sondern das gemeinsame Auftreten von unterschiedlichen Symptomen. Am bekanntesten sind vor allem vier Formen der Demenz:

  • Alzheimer-Demenz
  • vaskuläre Demenz
  • Lewy-Körperchen-Demenz
  • frontotemporale Demenz (Morbus Pick)

Allen erkrankten Personen gemein ist die fortschreitende Beeinträchtigung des Gedächtnisses oder anderer Hirnfunktionen. Dies hat Auswirkungen auf die Kommunikation und Sprache, die visuelle Wahrnehmung, aber auch auf das Urteilsvermögen und logische Denken. Die Symptome werden dabei nicht selten begleitet von einer Veränderung der Persönlichkeit, die sich beispielsweise im zwischenmenschlichen Verhalten äußert.

Der Verlauf der Demenzerkrankungen kann sich jedoch deutlich voneinander unterscheiden. So beginnt eine Alzheimer-Erkrankung oft schleichend und verläuft stetig, während die Symptome bei einer vaskulären Demenz plötzlich auftreten und dann in Schüben zunehmen.

Eine Demenzerkrankung ist für gewöhnlich nicht heilbar, lässt sich durch eine genau abgestimmte Behandlung jedoch bremsen. Mithilfe einer gezielten Therapie lindern sich die Symptome und die betroffene Person kann möglichst lange ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen. Hierzu kommt meist eine Kombination aus medikamentöser Behandlung und nicht-medikamentösen Maßnahmen zum Einsatz.

Pflegeleistungen bei einer Demenz

Wenngleich an Demenz erkrankte Personen noch lange Zeit ohne körperliche Einschränkungen leben, ist bei Verrichtungen des täglichen Lebens oft schon frühzeitig Hilfe erforderlich. Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, ist zunächst die Anerkennung eines Pflegegrades nötig. Dazu stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse, die den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung im häuslichen Umfeld beauftragt. Auf Grundlage dieser Einschätzung erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad. Von dessen Höhe ist abhängig, welche Leistungen der pflegebedürftigen Person zustehen.

Die Pflege Demenzkranker im häuslichen Umfeld

Mit zunehmender Orientierungslosigkeit ist eine vertraute Umgebung umso wichtiger. Daher ist es erstrebenswert, dass die demenzkranke Person so lange wie möglich im häuslichen Umfeld verbleibt. Das kann durch die Pflege durch Angehörige erfolgen, aber auch ambulante Pflegedienste oder die „24-Stunden-Pflege“ bieten hier Konzepte für die Betreuung von Demenzkranken.

Pflege durch Angehörige

Übernehmen Angehörige die Pflege der demenzkranken Person, steht ihnen das Pflegegeld zu. Daneben gibt es weitere Möglichkeiten, um die Pflege zu organisieren:

  • Die Tages- und Nachtpflege übernimmt die temporäre Pflege von Demenzkranken. Vor allem die Nachtpflege ist hier von Bedeutung, da die Krankheit nicht selten mit einer Verschiebung des Tag- und Nachtrhythmus einhergeht. Die nächtliche Unruhe oder das ziellose Umherwandern der demenzkranken Personen stellt eine besondere Belastung für Angehörige dar, sodass die Nachtpflege eine große Entlastung sein kann. In der Tagespflege hingegen stehen gemeinsame Aktivitäten mit anderen demenzkranken Personen im Fokus, um pflegenden Angehörigen etwas Freizeit zu verschaffen.
  • Die Kurzzeitpflege bietet eine kurzzeitige vollstationäre Pflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • Die Verhinderungspflege dient der Sicherstellung der Pflege, wenn Angehörige temporär verhindert sind, z. B. bei Krankheit oder Urlaub.
  • Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich steht Pflegebedürftigen mit jedem Pflegegrad zu. Er kann zur Finanzierung ambulanter Betreuungsleistungen genutzt und auch rückwirkend in Anspruch genommen werden.
  • Nutzung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
  • Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
  • Pflegedienste und Demenzselbsthilfegruppen bieten spezielle Pflegekurse an, die Angehörige auf die Pflege Demenzkranker vorbereiten. Weitere Informationen hierzu gibt es bei Pflegestützpunkten oder Pflegekassen.

Oft stoßen Angehörige bei der Pflege über kurz oder lang jedoch an ihre Grenzen. Um sie zu entlasten und einen Umzug der demenzkranken Person in eine Pflegeeinrichtung hinauszuzögern, gibt es weitere Optionen wie die Hinzuziehung eines ambulanten Pflegedienstes und die „24-Stunden-Pflege“.

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Die Pflege Angehöriger und die eigene Erwerbstätigkeit lassen sich nicht immer problemlos vereinbaren. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der Gesetzgeber die Pflegezeit und Familienpflegezeit eingeführt, die unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit bietet, die Arbeitszeit zu reduzieren bzw. im akuten Bedarfsfall kurzzeitig zu pausieren.

  • Die Pflegezeit gilt für maximal 6 Monate und ermöglicht Berufstätigen eine teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeit. Der Verdienstausfall kann durch ein zinsloses Darlehen kompensiert werden.
  • Die kurzfristige Arbeitsverhinderung kann für bis zu 10 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn eine Pflegesituation unerwartet eintritt. Sie dient vor allem der Organisation einer langfristigen Pflege. Hier besteht die Option, Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung bei der Pflegekasse zu beantragen.
  • Mithilfe der Familienpflegezeit ist es möglich, die eigene Arbeitszeit für die Dauer von 2 Jahren auf bis zu 15 Stunden zu reduzieren. Zusammen mit der Pflegezeit darf die Dauer 24 Monate nicht übersteigen. Auch hier ist eine Aufstockung des Gehalts durch ein zinsloses Darlehen möglich.

Unterstützung bei der Pflege Demenzkranker im häuslichen Umfeld

Zur psychischen Unterstützung pflegender Angehöriger gibt es in zahlreichen Städten spezielle Gesprächskreise und Gruppen, die den Pflegepersonen im Umgang mit der neuen Situation helfen. Schließlich verändert sich die Persönlichkeit einer demenzkranken Person grundlegend. Nicht selten begegnet sie Angehörigen mit Wut und Aggression. Die Gesprächsgruppen bieten einen Rahmen für den Austausch mit Menschen, die sich in vergleichbaren Situationen befinden. Außerdem lassen sich hier oft auch weiterführende Informations- und Entlastungsangebote einholen.

Einige Wohlfahrtsverbände und Ortsgruppen der Deutschen Alzheimergesellschaft vermitteln zudem ehrenamtliche Helfer*innen, die pflegende Angehörige entlasten, indem sie stundenweise die Betreuung der Demenzkranken übernehmen.

Um auch während der Pflege Angehöriger nicht gänzlich auf Urlaub und Erholung verzichten zu müssen, gibt es Angebote, die speziell auf den gemeinsamen Urlaub von Demenzkranken und Pflegepersonen ausgerichtet sind.

Umgang mit Demenzkranken

Eine Demenz beginnt zunächst mit Vergesslichkeit. Betroffene verlegen Gegenstände oder können sich an einige Dinge nicht mehr erinnern. Schreitet die Krankheit weiter voran, nehmen nicht nur die Gedächtnislücken zu, sondern Sprache und Orientierung fallen ebenso zunehmend schwer. Um auch dann noch die Kommunikation aufrechtzuerhalten, ist Körperkontakt und nonverbales Verständigen sehr hilfreich. Mit Berührungen, Mimik, Gestik oder auch der Körperhaltung sind demente Menschen oft auch noch im fortgeschrittenen Stadium zu erreichen.

Eine besondere Herausforderung stellt für pflegende Angehörige zudem die Veränderung der Persönlichkeit bei Demenzkranken dar. Das Fortschreiten der Erkrankung ist nicht selten von Frust, Aggression oder Trauer begleitet, die Pflegepersonen enorm belasten können. Um zusätzliche Frustrationen auf beiden Seiten zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich nicht auf Endlos-Diskussionen einzulassen, sondern die Wirklichkeit der erkrankten Person schlichtweg zu akzeptieren. In manchen Momenten ist es schon ausreichend, den Raum für einige Minuten zu verlassen und tief durchzuatmen, um etwas Abstand zu der Situation zu gewinnen.

Ambulante Pflegedienste

Die Inanspruchnahme von Pflegediensten entlastet die Pflege. Professionelle Pflegedienste kümmern sich beispielsweise um die Körperpflege oder unterstützen die pflegebedürftige Person bei der Essenszubereitung bzw. Nahrungsaufnahme. Dafür stellt die Pflegekasse die sogenannten Pflegesachleistungen zur Verfügung, die dann anstelle des Pflegegeldes direkt an den Pflegedienst ausgezahlt werden. Wird der Maximalbetrag nicht vollständig in Anspruch genommen, ist eine anteilige Auszahlung des Pflegegeldes im Rahmen der Kombinationsleistung möglich.

Die „24-Stunden-Pflege“

Reicht die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst nicht aus, kann die Anstellung einer „24-Stunden“-Pflegekraft sinnvoll sein. Diese zieht für eine gewisse Zeit in den Haushalt der demenzkranken Person ein und stellt damit eine permanente Betreuung sicher (wenngleich auch hier die gesetzlichen Vorgaben zur maximalen Arbeitszeit gelten und ein Freizeitausgleich gegeben sein muss). Wichtig ist hier – gerade, wenn die Pflegekraft aus Osteuropa stammt –, darauf zu achten, dass diese im Umgang mit demenzkranken Personen erfahren ist.

Die Finanzierung der „24-Stunden-Pflege“ erfolgt nicht direkt über die Pflegekasse. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, die Kosten – bei einer polnischen Pflegekraft ab ca. 2.000 Euro monatlich – über das Pflegegeld, den Entlastungsbetrag sowie Leistungen aus der Verhinderungspflege zumindest teilweise zu tragen.

Anpassung des Wohnumfeldes in der häuslichen Pflege

Die Veränderungen des Wohnumfeldes sollten sich auf das Nötigste beschränken, um die zunehmende Orientierungslosigkeit nicht zusätzlich zu verstärken. Allerdings können durch Wahrnehmungsstörungen Sicherheitsrisiken entstehen:

  • Schwellen, Stufen oder auch Glastüren werden nicht mehr wahrgenommen.
  • Gemusterte Einrichtungsgegenstände verstärken die Orientierungslosigkeit oder wirken beängstigend.
  • Dunkle Bodenbeläge wirken verunsichernd.
  • Spiegel können Betroffene erschrecken, wenn sie ihr eigenes Spiegelbild nicht mehr erkennen.
  • Lichtquellen dürfen nicht blenden, aber auch keine zu starken Schatten werfen.

Neben einer guten Beleuchtung können Symbole auf Schränken und Türen sowie eine farbliche Kennzeichnung von wichtigen Elementen hilfreich sein. Entfernen Sie Stolperfallen wie Schwellen oder Teppiche und bewahren Sie giftige Substanzen wie Reinigungsmittel außerhalb der Reichweite erkrankter Personen auf.

Ein Kalender mit großen Ziffern oder große Uhren können die zeitliche Orientierung verbessern. Eine zur Jahreszeit passende Dekoration kann ebenfalls dabei helfen, das Zeitgefühl aufrechtzuerhalten.

Technische Hilfsmittel verbessern die Sicherheit im Alltag. Das können Geräte mit Abschaltautomatik, aber auch eine Personenortung oder Bewegungssensoren sein.

 

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen – finanziert durch die Pflegekasse

Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse Kosten von bis zu 4.000 Euro für Umbauten und Ergänzungen in der Wohnung, sofern diese der Förderung oder dem Erhalt der Selbstständigkeit dienen. Erfahren Sie hierzu mehr in unserem Ratgeberartikel: Wohnraumanpassung – Zuschuss von der Pflegekasse

Stationäre Pflege bei Demenz

Nicht immer können Angehörige die Pflege demenzkranker Personen im häuslichen Umfeld leisten – nicht zuletzt, da die Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium sowohl mit psychischen als auch physischen Belastungen für die Pflegepersonen einhergeht.

Ist die Belastung zu groß, stellt der Umzug der demenzkranken Person in eine stationäre Pflegeeinrichtung oft den letzten Ausweg dar. Damit dieser nicht von einem schlechten Gewissen, Ängsten und vielen Fragen rund um die Versorgung begleitet wird, ist die Wahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung wichtig.

Formen stationärer Pflegeeinrichtungen

Die Unterbringung demenzkranker Personen kann in unterschiedlichen Wohnformen erfolgen.

  • Weit verbreitet ist das klassische Pflegeheim, in dem die Bewohner*innen über ein eigenes Zimmer verfügen. Das Pflegepersonal stellt eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung sicher und kümmert sich um die Reinigung, Verpflegung und Aktivierung der Personen.
  • Daneben gibt es spezielle Wohn- oder Hausgemeinschaften für Demenzkranke, die oftmals an Pflegeeinrichtungen angeschlossen sind und so dem besonderen Betreuungsbedarf nachkommen. Die Gemeinschaften zeichnen sich durch ganzheitliche Betreuungskonzepte aus und fördern die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Betroffenen. Mietvertrag und Pflegevereinbarung werden hier teilweise auch getrennt voneinander abgeschlossen.
    Die Pflegekasse zahlt bei dieser Wohnform unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Zuschuss von 214 Euro, welcher der Organisation der gemeinsamen Pflege dient. Zudem ist für die Gründung einer Wohngruppe ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 2 bzw. bis maximal 10.000 Euro für 4 Personen möglich.

Kosten der stationären Pflege

Die Pflegekasse trägt bei einer stationären Unterbringung monatliche Kosten von maximal 2.005 Euro. Die Summe deckt dabei jedoch nur die Kosten für die Pflege und Betreuung. Unterkunft und Verpflegung sowie die sogenannten Investitionskosten trägt die pflegebedürftige Person dabei gemäß § 87 SGB XI selbst.

Zur Deckung des Betrags werden zunächst die Rentenzahlungen sowie gegebenenfalls auch die Vermögenswerte der demenzkranken Person herangezogen. Kinder stehen seit dem 01. Januar 2020 nur dann in der Pflicht, für den Unterhalt der Eltern aufzukommen, wenn das jährliche Bruttogehalt 100.000 Euro übersteigt. Ist das nicht der Fall und stehen keine weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung, trägt das Sozialamt die offenen Kosten.

Wahl der Einrichtung

Sie sollten sich für die Wahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung für demenzkranke Personen Zeit nehmen. So können Sie sicher sein, dass ihre Liebsten in guten Händen sind und sich wohlfühlen. Besuchen Sie mehrere Heime und verweilen Sie dort für einige Stunden, um sich ein Bild vom Personal und der Atmosphäre vor Ort zu machen. Da die Pflegeheime oft lange Wartelisten führen, empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Suche zu beginnen.

FAQ – Demenz und Pflege

Wichtig ist zunächst, sich über die Erkrankung hinreichend zu informieren, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden und den erkrankten Personen möglichst viel Verständnis entgegenbringen zu können. Daneben gilt es, den Erkrankten weitestgehende Autonomie und Selbstständigkeit einzuräumen, um den ohnehin beeinträchtigten Selbstwert soweit wie möglich zu stärken. Schließlich ist es vor allem für pflegende Angehörige unerlässlich, auch auf sich selbst zu achten und sich gegebenenfalls Hilfe zu holen, falls ein Gefühl von Überforderung in der anspruchsvollen Pflegesituation eintritt.

Demenz bezeichnet als Oberbegriff verschiedene Krankheitsformen, die mit einem Verlust der geistigen und gedächtnisbezogenen Leistungsfähigkeit einhergehen und die die Alltagskompetenzen zunehmend einschränken. Für die Pflege gehen damit besondere Anforderungen im Umgang mit den erkrankten Personen einher.

Die Einstufung in Pflegegrade durch den Medizinischen Dienst (MD) erfolgt auf der Basis einer Begutachtung vor Ort. Je größer der Unterstützungsbedarf ist, d. h., je weiter die Krankheit fortgeschritten ist, desto höher ist der Pflegegrad – von dem auch die finanziellen Zuwendungen durch die Pflegekasse abhängen. Da eine pauschale Aussage zum Pflegegrad bei Demenz nicht möglich ist, erscheint es umso wichtiger, sich ausführlich auf den Termin mit dem MD vorzubereiten, um den tatsächlichen Bedarf nicht zu verschleiern.

Die Betreuung Demenzkranker stellt eine anspruchsvolle Aufgabe dar, da das Handeln der Erkrankten oft nicht rational erscheint oder herausfordernd wirkt. Wichtig ist daher, Ruhe zu bewahren und die Personen gegebenenfalls zu beruhigen. Zur Beschäftigung und Anregung bieten sich je nach Fortschritt der Krankheit unterschiedliche Aktivitäten und Spiele an. Auch die Tagespflege oder erfahrene Ehrenamtliche können zeitweise die Betreuung demenzkranker Personen übernehmen.

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