Ambulante Pflege

Das Ziel der ambulanten Pflege ist vor allem, dass eine pflegebedürftige Person möglichst lange in ihrer bisherigen Wohnumgebung verbleiben kann. Oft gibt es pflegende Angehörige, die im Haushalt helfen und vielleicht auch einige pflegerische Aufgaben übernehmen. Mit steigendem Pflegebedarf geraten sie jedoch über kurz oder lang an ihre Grenzen. Hier setzt ambulante Pflege an, bei der pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Umgebung versorgt und Angehörige damit entlastet. In vielen Fällen tragen Pflegekasse oder Krankenversicherung mindestens einen Teil der Kosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ambulante Pflegedienste übernehmen Maßnahmen der Grund- und Behandlungspflege bei pflegebedürftigen Personen im häuslichen Umfeld. Neben Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad können auch kurzzeitig Erkrankte oder chronisch Kranke die Dienstleistung nutzen.
  • In vielen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einem Maximalbetrag. Dieser richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad. Darüber hinaus gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten zur Einbindung ambulanter Pflegedienste.
  • Die Kosten sind in Leistungskomplexen und Vergütungspauschalen mit der Pflegekasse vereinbart, können sich jedoch in den einzelnen Bundesländern teilweise erheblich unterscheiden.

Ambulante Pflege im häuslichen Umfeld

Ambulante Pflegedienste führen als professionelle Dienstleister Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person durch. Ambulant ist dabei gleichzusetzen mit mobil, d. h., die Pflegedienste sind bei der Leistungserbringung nicht örtlich gebunden. Oft dienen sie pflegenden Angehörigen als Unterstützung und erleichtern so die Organisation der Pflege.

Die ambulante Pflege kann dabei durch verschiedene Anbieter erfolgen:

  • ambulante Pflegedienste
  • selbstständige Einzelpflegekräfte

Träger der Pflegedienste können dabei Kirchen, Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder auch private Anbieter sein, wobei sich die Größe der Dienste erheblich unterscheidet.

Die Leistungserbringung erfolgt nach der Beauftragung meist zu festgelegten Zeiten. Das kann 1- bis 2-mal wöchentlich, aber auch mehrmals täglich sein und hängt von der individuellen Pflegebedürftigkeit ab.

Leistungen der ambulanten Pflege

Pflegedienste bieten ein breites Leistungsspektrum an, um Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld optimal zu versorgen und pflegende Angehörige zu entlasten:

  • körperbezogene Maßnahmen wie Körperpflege, Ernährung und die Förderung der Mobilität
  • pflegerische Betreuung wie die Hilfe bei der Orientierung, der Gestaltung des Alltags oder der Pflege sozialer Kontakte
  • häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Verbandswechsel, Medikamentengabe)
  • Beratung von pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen sowie Unterstützung bei der Organisation von Fahrdiensten oder dem Essen auf Rädern
  • Hilfe bei der Haushaltsführung

Einige Pflegedienste offerieren darüber hinaus Zusatzqualifikationen wie die Palliativpflege oder außerklinische Intensivpflege.

Für wen eignet sich die ambulante Pflege?

Grundsätzlich eignet sich die ambulante Pflege für alle Menschen, die einen Unterstützungsbedarf im Alltag haben. Aufgrund der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung in bestimmten Fällen bleibt der Personenkreis dabei nicht auf pflegebedürftige Menschen im Alter beschränkt, sondern umfasst zudem:

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Personen, die über ein ärztliches Rezept zur häuslichen Pflege verfügen

Soll die Pflegekasse die Kosten erstatten, muss zuvor der MDK mit der Begutachtung beauftragt werden und mindestens einen Pflegegrad 2 feststellen.

Kosten der ambulanten Pflege

Die Pflegekassen verhandeln im Abstand von 2–3 Jahren Leistungskomplexe und Vergütungssätze mit den organisierten Pflegediensten. Diese sind dann für alle Dienste gültig und verbindlich, jedoch je nach Bundesland unterschiedlich. Die Pflegekassen halten auf Abruf Leistungs- und Preisvergleichslisten zugelassener Pflegedienste bereit.

Die konkrete Berechnung der Leistungen erfolgt dabei über einen Punktwert, der individuell zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse vereinbart wird. Somit bestehen auch zwischen den Pflegediensten Preisunterschiede.

Pflegebedürftige stellen sich die Wunschleistungen zusammen und schließen darüber einen Vertrag mit dem Pflegedienst ab. Dieser ist dazu verpflichtet, die Vertragsnehmer nach jeder wesentlichen Veränderung mittels eines Kostenvoranschlags zu informieren und so für Transparenz zu sorgen.

Die Abrechnung der Kosten von Pflegediensten

Pflegedienste rechnen ihre Kosten direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung zu gehen brauchen.

Finanzierung der ambulanten Pflege

Pflegesachleistungen, die der Finanzierung der ambulanten Pflege dienen, stehen Personen ab einem anerkannten Pflegegrad ab 2 zu. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Leistungserbringung durch einen durch die Pflegekasse anerkannten Pflegedienst erfolgt.

Pflegegradmax. Pflegesachleistung / MonatPflegegeld
Pflegegrad 10 Euro0 Euro
Pflegegrad 2689 Euro316 Euro
Pflegegrad 31.298 Euro545 Euro
Pflegegrad 41.612 Euro728 Euro
Pflegegrad 51.995 Euro901 Euro

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 können hingegen den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich für eine Einzelpflegekraft einsetzen. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag nicht für die körperliche Pflege genutzt werden.

Nehmen Sie nicht den kompletten Betrag der Sachleistungen in Anspruch, besteht durch den sogenannten Umwandlungsanspruch die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent des maximalen Sachleistungsbetrags für Leistungen zur Unterstützung im Alltag umzuwandeln.

Eine weitere Möglichkeit der Kostenübernahme für die kurzzeitige Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes ist die Verhinderungspflege. Diese können Sie bei Ihrer Abwesenheit für bis zu 6 Wochen im Jahr mit maximal 1.612 Euro nutzen und um weitere 806 Euro aus der Kurzzeitpflege aufstocken. Neben professionellen Pflegekräften kann diese auch durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.

Menschen mit geringen finanziellen Mitteln können sich finanzielle Unterstützung über die Hilfe zur Pflege beim Sozialamt holen.

Beispiele für die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes

Beispiel 1: Frau Huber, Pflegegrad 2, nutzt monatlich einen Pflegedienst, der 2-mal wöchentlich vorbeikommt. Sie hat einen Antrag auf Kombinationsleistung gestellt, um das übrige Pflegegeld an ihre Tochter weiterzureichen, die ihr im Haushalt hilft.

Kosten Pflegedienst435 Euro (= 63 % von 689 Euro)
Anspruch auf Pflegegeld anteilig (100 – 63 % = 37 %):   37 % * 316 Euro116,92 Euro
Anspruch Entlastungsbetrag125 Euro
Betrag, den Frau Huber an ihre Tochter weitergeben kann241,92 Euro

 

Beispiel 2: Herr Scholz, Pflegegrad 3, wird ausschließlich durch einen Pflegedienst unterstützt. Dieser kommt 5-mal die Woche, die Kosten liegen bei 1.736 Euro.

Kosten Pflegedienst1.736 Euro
Erstattung durch Pflegekasse1.298 Euro
Entlastungsbetrag125 Euro
Eigenanteil 313 Euro

Weitere Finanzierungsoptionen ambulanter Pflegedienste

Um die häusliche Pflege zu ermöglichen, stehen einer pflegebedürftigen Person bis zu 4.000 Euro Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zu, die eine möglichst selbstständige Lebensführung gewährleisten oder die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglichen.

Bei Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege ist hingegen nach § 37 SGB V die Krankenversicherung zuständig. Diese wird vom Arzt verordnet und kann auch Menschen ohne Pflegebedürftigkeit betreffen.

Schließlich steht es Ihnen frei, die Pflegeleistungen selbst zu zahlen. Das ist der Fall, wenn kein Pflegegrad ab 2 vorliegt oder die in Anspruch genommenen Leistungen die maximale Höhe der Pflegesachleistungen übersteigen. Bei einer derartigen Sachlage sind die Pflegedienste nicht an die Vergütungsverträge mit den Pflegekassen gebunden und können diese Leistungen daher individuell mit Ihnen abrechnen.

Kombination der Pflege durch Angehörige mit ambulanter Pflege

Die Pflege im häuslichen Umfeld findet mehrheitlich durch pflegende Angehörige statt. Um diese zu entlasten, die Organisation der Pflege zu vereinfachen und auch die Vereinbarkeit mit dem Beruf zu gewährleisten, ist eine Kombination mit professionellen Pflegediensten möglich. Diese können dann beispielsweise Maßnahmen der Körperpflege übernehmen oder die pflegebedürftige Person zu Terminen begleiten.

Zur Finanzierung dieser Dienste bietet die Pflegekasse die sogenannte Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen an. Das Pflegegeld, das der pflegebedürftigen Person entsprechend ihres Pflegegrades zukommt, verringert sich dabei anteilig zu den in Anspruch genommenen Sachleistungen.

Tipp: Es ist immer sinnvoll, die Kombinationsleistung bei der Pflegekasse zu beantragen, auch wenn Sie davon ausgehen, stets die vollen Sachleistungen zu beanspruchen. Gibt es Zeiten, in denen die pflegebedürftige Person keine Leistungen des Pflegedienstes in Anspruch nimmt (z. B. bei einem Reha-Aufenthalt), besteht unter Umständen der Pflegegeldanspruch weiter, sodass Sie am Ende des Monats noch Pflegegeld erhalten.

Den passenden Pflegedienst finden

Nicht nur stationäre Pflegeeinrichtungen, sondern auch ambulante Pflegedienste werden durch den MDK einer Qualitätsprüfung unterzogen. Für ambulante Dienste sind dabei drei Teilbereiche von Bedeutung:

  • pflegerische Leistung
  • ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
  • Dienstleistung und Organisation

 

Eine Liste zugelassener Pflegedienste erhalten Sie bei der Pflegekasse. Da sich neben der Qualität auch das Angebot der Dienste unterscheidet, lohnt sich ein Vergleich der Dienste, auch hinsichtlich der veranschlagten Kosten. So sollten sich z. B. Dienstleistungen nach dem Tagesablauf des Pflegebedürftigen richten. In einem Erstgespräch können Sie nicht nur einen individuellen Pflegeplan erarbeiten, sondern auch die Sympathie der Pflegekräfte einschätzen. Denn wichtig ist letztlich, dass sich die pflegebedürftige Person wohlfühlt.

Vertragsabschluss mit dem Pflegedienst

Die vereinbarten Leistungen werden in einem Pflegevertrag festgehalten. Wie bei allen Verträgen lohnt es sich, diesen genau zu studieren und auch das Kleingedruckte nicht außer Acht zu lassen. Wichtig ist hier vor allem die Frage der Haftung, die sich keinesfalls nur auf grobe Fahrlässigkeit beschränken sollte. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Es ist jedoch sinnvoll, Regelungen für den Todesfall oder mögliche Unterbrechungen wie stationäre Aufenthalte der Pflegeperson zu vereinbaren.

Alternativen zum ambulanten Pflegedienst

Je nach Betreuungsintensität kann es günstiger sein, eine “24-Stunden-Betreuung” zu organisieren. Meist kommen in diesen Fällen Pflegekräfte aus Osteuropa zum Einsatz. Sie sind wesentlich günstiger als der aufzuwendende Eigenanteil bei einem vergleichbar hohen Pflegebedarf. Inwiefern dies jedoch praktikabel ist, hängt nicht zuletzt vom Pflegebedarf ab, da die übertragbaren Aufgaben begrenzt sind, wenn die Pflegekraft über keine anerkannte Ausbildung verfügt.

Weitere Optionen für die Pflege im häuslichen Umfeld sind pflegende Angehörige oder das Hinzuziehen einer externen Person zur Unterstützung im Alltag.

Erst wenn all diese Maßnahmen aufgrund der nachlassenden Selbstständigkeit im Alltag, der fehlenden Barrierefreiheit oder der übermäßigen Belastung der pflegenden Angehörigen nicht mehr tragbar oder finanzierbar sind, sollten Alternativen wie der Umzug in das Betreute Wohnen oder eine Pflegeeinrichtung angedacht werden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es wichtig ist, dass in Notfällen rund um die Uhr für Hilfe gesorgt ist.

Bis dahin bietet die ambulante Pflege aber eine Chance, dass pflegebedürftige Personen möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld leben können.

Teilen Sie gerne diesen Beitrag!

Unsere Dienstleistungen in der
sog. 24-Stunden-Pflege

Verwandte Artikel

Pflegerin mit Stetoskop hält ältere Frau

Langzeitpflege

Langzeitpflege ist in Deutschland aufgrund deutlich älterer Menschen bei steigender Lebenserwartung immer häufiger der Fall. …

Artikel lesen
Mann legt älterem Mann Hand auf die Schulter

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege richtet sich an pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad ab 2. Für diesen Personenkreis …

Artikel lesen
Altes Ehepaar steht in ihrem Hauseingang

Häusliche Pflege

Die Anzahl der Pflegebedürftigen nimmt weiter zu: Im Jahr 2019 galten 4,13 Milliarden Menschen als pflegebedürftig – rund 700.000 mehr als zwei Jahre zuvor …

Artikel lesen
Senioren gemeinsam an einem Spieletisch

Senioren-WG

Längst ist die Wohngemeinschaft als Form des Zusammenlebens nicht mehr nur bei Studierenden beliebt. Auch Senioren entdecken immer …

Artikel lesen
Inhaltsverzeichnis

Heldenhaft informiert bleiben!

CHECKLISTE

Pflegeheim und 
„24-Stunden-Betreuung“