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Pflegegrad beantragen: Formular, Tipps und Widerspruch

Pflegebedürftigen stehen in Deutschland verschiedene Leistungen der Pflegekasse zu. Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein anerkannter Pflegegrad. Zu Pflegende wenden sich mit ihrem Wunsch nach einem Pflegegrad direkt an ihre Pflegekasse.

Wir verraten Ihnen heute, was Sie bei einem Antrag auf Pflegegrad beachten sollten und unter welchen Voraussetzungen ein Widerspruch möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Pflegegrad beantragen Pflegebedürftige direkt bei ihrer Pflegekasse.
  • Mit einem formlosen Brief, einem Anruf oder einer E-Mail können Pflegebedürftige den Wunsch nach einem Pflegegrad mitteilen.
  • Im Anschluss an die Pflegebegutachtung ermittelt die Pflegekasse den Pflegegrad.
  • Innerhalb von 25 Arbeitstagen teilt die Pflegekasse Betroffenen ihre Entscheidung mit.
  • Pflegebedürftige können innerhalb von einem Monat Widerspruch gegen die Pflegegrad-Einteilung einlegen.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Das Wichtigste vorweg: Niemand bekommt in Deutschland einen Pflegegrad automatisch zugesprochen. Egal, wie offensichtlich die Pflegebedürftigkeit ist, zuvor ist eine Begutachtung und Ermittlung durch die Pflegekasse erforderlich.

Das geht mit folgenden Schritten:

  1. Pflegekasse informieren: Pflegebedürftige können bei ihrer Pflegekasse schriftlich oder telefonisch einen Pflegeantrag abgeben – ein bestimmtes Formular brauchen sie dafür nicht. Die Pflegekasse sendet Ihnen dann alle nötigen Unterlagen zu.
  2. Pflegekasse beauftragt Gutachter:innen: Nachdem die Pflegekasse über eine mögliche Pflegebedürftigkeit informiert wurde, beauftragt sie Gutachter:innen. Eine entsprechende Person vom MDK oder der MEDICPROOF vereinbart zunächst einen Termin mit Ihrem Angehörigen.
  3. Gutachtertermin erfolgt: Im häuslichen Umfeld machen sich Gutachter:innen ein Bild von der Selbstständigkeit der Betroffenen. Anschließend empfehlen sie der Pflegekasse einen Pflegegrad.
  4. Bescheid erhalten: Die Pflegekasse teilt Ihrem Familienmitglied schriftlich mit, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Zwischen der Antragstellung und dem Versand des Bescheids liegen etwa 25 Arbeitstage.

Gegebenenfalls Widerspruch einlegen: Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden oder wird der Antrag abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Pflegegrad beantragen: Formular

Sie wissen nicht so recht, wie Sie Ihren Wunsch nach einem Pflegegrad schriftlich verfassen können? Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. Nutzen Sie einfach folgendes Formular – hier ergänzen Sie Ihre persönlichen Angaben und senden das Dokument per Post oder Fax an Ihre Pflegekasse.

Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig den Pflegegrad

Die Pflegesituation kann sich jederzeit ändern. Durch eine voranschreitende Krankheit, ein zunehmendes Lebensalter oder einen Unfall kann sich der Pflegebedarf erhöhen. Der Ihrem Familienmitglied zugeteilte Pflegegrad ist nicht in Stein gemeißelt. Mit einem sogenannten Höherstufungsantrag können Sie den Pflegegrad nach oben korrigieren. Dafür ist jedoch eine erneute Begutachtung notwendig.

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Widerspruch gegen die Pflegegradentscheidung des MDK einlegen

Es kommt vor, dass die Pflegekasse einen Pflegeantrag ablehnt. Manchmal sind Pflegebedürftige oder Angehörige mit der Höhe des Pflegegrads auch nicht einverstanden. In beiden Fällen können Betroffene einen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Hier ist es besonders wichtig, die vorgegebene Frist einzuhalten. Diese beträgt einen Monat – fehlt der Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit, haben Sie sogar ein Jahr Zeit. Reagieren Sie auf das Schreiben nicht, geht die Pflegekasse davon aus, dass Sie mit der Einstufung einverstanden sind. Einen Widerspruch müssen Sie schriftlich einlegen – am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Tipps für den Pflegegrad-Widerspruch beim MDK:

  1. Prüfen Sie zunächst, ob ein Widerspruch sinnvoll ist:

    Finden Sie Fehler im Gutachten oder ist ein Bereich Ihrer Meinung nach nicht richtig eingeschätzt worden? Wie viele Punkte benötigt Ihr Familienmitglied für einen höheren Pflegegrad?

  2. Halten Sie die Widerspruchsfrist ein:

    Verlieren Sie die Ihnen zustehende Zeit nicht aus dem Blick und reagieren Sie innerhalb von einem Monat auf das Schreiben der Pflegekasse.

  3. Kündigen Sie einen begründeten Widerspruch an:

    Zuerst teilen Sie der Pflegekasse schriftlich mit, dass Sie Widerspruch einlegen. Gründe müssen Sie hier zunächst nicht anführen.

  4. Tragen Sie Argumente zusammen:

    Mit einem zweiten Schreiben, ebenfalls innerhalb von einem Monat, begründen Sie Ihren Widerspruch. Hier können Sie Aufzeichnungen aus Ihrem Pflegetagebuch oder Einschätzungen von Pflegeexpert:innen anführen.

  5. Bereiten Sie sich auf einen erneuten Begutachtungstermin vor:

    Die Pflegekasse erstellt nun meist ein zweites Gutachten, entweder mithilfe der Aktenlage oder mit einem erneuten Besuch im häuslichen Umfeld.4 Halten Sie hierfür medizinische Unterlagen oder das Pflegetagebuch bereit.

 

Übrigens: In unserem Downloadbereich können Sie sich eine Checkliste für den Begutachtungstermin runterladen – natürlich kostenlos.

Gut zu wissen!

Egal, ob es darum geht, den Pflegegrad zu beantragen oder einen Widerspruch einzulegen – Antragsteller:innen sind immer die Pflegebedürftigen selbst. Sie müssen die Formulare unterschreiben. Ist Ihr Familienmitglied nicht mehr in der Lage dazu, können Sie die Formalitäten übernehmen – dazu benötigen Sie allerdings eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung.

Antrag auf Pflegegrad – Widerspruch: Formular

Wenn die Entscheidung der Pflegekasse nicht wie erwartet ausfällt, belastet das Pflegebedürftige und pflegende Angehörige häufig sehr. Wir möchten Ihnen zumindest die Organisation ein Stück weit vereinfachen. Mit diesem Musterschreiben können Sie einen Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Achten Sie darauf, alle nötigen Daten einzutragen, denken Sie vor allem an das Aktenzeichen. So kann Ihr Fall möglichst schnell bearbeitet werden.

FAQs – häufige Fragen zum Antrag auf Pflegegrad

Damit ein Antrag auf Pflegegrad bewilligt wird, muss eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen. Betroffene müssen also auf die Hilfe anderer angewiesen sein.

Antragsteller:innen sind stets die Pflegebedürftigen. Hausärzt:innen oder pflegende Angehörige können aber bei dem Ausfüllen der Formulare helfen. Ist der Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage, den Antrag zu unterschreiben, kann dies eine Person mit Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung tun.

Es dauert etwa 25 Arbeitstage, bis Antragsteller:innen von der Pflegekasse über die Entscheidung informiert werden.

Sind Pflegebedürftige mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden, können sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

Die Pflegesituation kann sich mit fortschreitender Krankheit oder zunehmendem Lebensalter ändern. Pflegebedürftige können dann mit einem Höherstufungsantrag den Pflegegrad neu beurteilen lassen.

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