Pflegesachleistungen: Höhe, Voraussetzungen & Abrechnung

Sie erhalten eine pflegerische Versorgung oder Unterstützung im Alltag in gewohnter Umgebung? Dann setzen Sie vielleicht auf die Mithilfe pflegender Angehöriger. Eine Alternative oder Ergänzung sind professionelle Pflegeleistungen, erbracht durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch eine selbstständige Pflegekraft. Insbesondere die professionelle Pflege kann schnell hohe Kosten verursachen – doch mit den Pflegesachleistungen erhalten Sie gemäß § 36 SGB XI vonseiten der Pflegekasse Unterstützung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegesachleistungen stehen Menschen ab einem anerkannten Pflegegrad 2 zu. Die Höhe der Leistungen nimmt mit zunehmender Hilfsbedürftigkeit zu.
  • Versicherte erhalten Pflegesachleistungen, wenn beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst die häusliche Pflege beziehungsweise unterstützende Aufgaben im Alltag übernimmt.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse.
  • Möglich ist auch eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Was ist eine Pflegesachleistung?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5, die in ihrem eigenen Haushalt, bei Angehörigen oder auch in einer betreuten Wohngemeinschaft leben, können sich zwischen Geld- oder Sachleistungen entscheiden. Dabei ist der Begriff der Sachleistung durchaus verwirrend, denn es handelt sich um eine Naturalleistung, genauer gesagt, um eine pflegerische Dienstleistung.

Die Sachleistung dient der Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes oder einer selbstständigen Pflegefachkraft.

Gut zu wissen

Eine Auszahlung der Pflegesachleistungen auf das Konto des Pflegebedürftigen ist nicht vorgesehen. Stattdessen rechnen ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegefachkräfte direkt mit der Pflegekasse ab. Dafür müssen die Leistungserbringer von der Pflegekasse zugelassen sein.

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Thema „Pflegesachleistungen“

Grafik zu Pflegesachleistungen

Die Idee hinter den Sachleistungen ist, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im häuslichen Umfeld möglichst lange zu fördern.

Was fällt unter die Pflegesachleistungen?

Die Pflegekassen kommen im Rahmen der Pflegesachleistungen sowohl für die Grundpflege als auch für weitere unterstützende Tätigkeiten im Alltag auf:

  • Beratungsleistungen für die pflegebedürftige Person und Angehörige
  • pflegerische Maßnahmen, z. B. im Zusammenhang mit der Körperpflege und der Nahrungsaufnahme
  • Betreuung und Begleitung im Alltag
  • Unterstützung im Haushalt beim Kochen, Einkaufen oder Putzen
  • Sicherstellung der Medikamenteneinnahme
Auflistung von möglichen Pflegesachleistungen

Der Unterschied zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld

Die Begriffe „Pflegesachleistungen“ und „Pflegegeld“ landen manchmal in einem Topf, dabei handelt es sich um gänzlich verschiedene Leistungen der Pflegekasse.

PflegegeldPflegesachleistung
  • Ein Angehöriger oder eine andere Privatperson erbringt unentgeltlich Pflegeleistungen.
  • Die pflegebedürftige Person erhält das Pflegegeld direkt und kann durch die Weitergabe eine finanzielle Anerkennung leisten.
  • Die Unterstützungsleistung wird durch einen professionellen Pflegedienst erbracht.
  • Die Abrechnung findet direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse statt.
Kombinationsleistung
Es gibt die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig gekoppelt in Anspruch zu nehmen.

Umwandlung von Pflegesach- in Betreuungsleistung

Vielleicht haben Sie im Zusammenhang mit den Pflegesachleistungen bereits von dem Umwandlungsanspruch gehört. Das bedeutet, dass Sie einen Teil der Pflegesachleistungen umwidmen und so besser auf Ihre Bedürfnisse im Alltag eingehen können.

Mit der Umwidmung verwenden Sie bis zu 40 Prozent des Höchstbetrages für anerkannte Angebote zur Unterstützung, die den Alltag erleichtern – sofern die Leistungen noch nicht ausgeschöpft sind. Das kann beispielsweise eine Haushalts- oder Einkaufshilfe sein. Für die Rückerstattung reichen Sie die Belege einfach bei der Pflegekasse ein.

Pflegesachleistungen: diese Voraussetzungen gibt es

Nicht jeder Pflegebedürftige hat automatisch Zugriff auf die Pflegesachleistungen – hierfür muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Außerdem wichtig: Angehörige oder andere unentgeltlich betreuende Personen lösen keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen aus. Die häusliche Pflege muss in dem Fall durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch eine selbstständige Pflegefachkraft erfolgen.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?

Die Höhe des Leistungsanspruches richtet sich nach dem Pflegegrad. Seit dem Jahr 2024 gelten hier die folgenden Sätze:

Pflegegrad 1kein Anspruch
Pflegegrad 2796 Euro
Pflegegrad 31.497 Euro
Pflegegrad 41.859 Euro
Pflegegrad 52.299 Euro

Nehmen Sie die Sachleistung nicht für den kompletten Kalendermonat, sondern nur für einige Tage in Anspruch, erfolgt die Leistungsberechnung anteilig für diese Tage.

Die Rechnung lautet dann wie folgt:

monatlicher Anspruch / Anzahl der Kalendertage * Anzahl der Anspruchstage

Wenn Sie den Leistungsanspruch der Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, können Sie von der Kombinationsleistung Gebrauch machen.

Sachleistungen und Pflegegeld kombinieren

Sie brauchen sich nicht zwischen Pflegegeld oder Pflegesachleistungen entscheiden – auch eine sogenannte Kombinationsleistung ist möglich. Diese kann greifen, wenn Ihr pflegender Angehöriger sich vorübergehend nicht um die häusliche Pflege kümmern kann und der Pflegedienst im Rahmen der Verhinderungspflege einspringt.

Zum anderen ist eine Aufteilung von Aufgabenbereichen oder Zeiten denkbar, sodass der Pflegedienst zum Beispiel die Morgentoilette oder die Begleitung zu Arztterminen übernimmt, während pflegende Angehörige den Haushalt in Schuss halten.

Die Berechnung erfolgt dabei anteilig nach Prozenten: Nutzen Sie zum Beispiel 60 Prozent der Ihnen zustehenden Pflegesachleistungen, verringert sich das Pflegegeld entsprechend und Sie erhalten hier noch 40 Prozent.

Pflegesachleistung: So klappt die Abrechnung

Die Finanzierung zum Beispiel der professionellen Hilfe bei der Haushaltsführung erfolgt über die Pflegekasse. Diese rechnet die erbrachten Leistungen bei gesetzlich Versicherten direkt mit dem Dienstleister ab. Privat Versicherte tragen die Kosten zunächst selbst und bekommen diese dann im Nachhinein von der Pflegekasse erstattet.

Überschreiten Sie den Leistungsanspruch, müssen Sie selbst für die Mehrkosten aufkommen. In dem Zusammenhang ist es sinnvoll, frühzeitig über eine Pflegezusatzversicherung nachzudenken.

Pflegesachleistungen beantragen – Schritt-für-Schritt

Im Gegensatz zu privat Versicherten, die keinen Antrag ausfüllen, sondern einfach eine Rechnung für in Anspruch genommene Leistungen einreichen, müssen gesetzlich Versicherte einen Antrag stellen, bevor sie Leistungen von Pflegediensten nutzen dürfen.

Das gelingt in wenigen Schritten:

  1. Professionelle Pflegeperson oder ambulanten Pflegedienst aussuchen: Die Pflegekasse erkundigt sich im Rahmen des Antragsverfahrens danach, welchen Pflegedienst Sie beauftragt haben oder noch beauftragen werden. Suchen Sie sich also am besten zeitnah einen passenden Pflegedienst in der Nähe oder eine selbstständige Pflegefachkraft aus.
  2. Formular ausfüllen: Jede Kasse stellt hier ihre eigene Variante zur Verfügung, die Inhalte sind jedoch im Wesentlichen gleich. Das Formular können Sie sich direkt nach Hause senden lassen oder auf der Webseite der Kasse ausdrucken. Übrigens: Beantragen Sie einen Pflegegrad, können Sie in dem entsprechenden Formular direkt ein Kreuz setzten, um die Pflegesachleistungen mit zu beantragen.
  3. Formular der Pflegekasse übermitteln: Haben Sie den Antrag vollständig ausgefüllt, schicken Sie ihn an die Pflegekasse. Sie erhalten schon nach kurzer Zeit eine schriftliche Bestätigung.

FAQ – Häufige Fragen zu den Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind eine Pflegekassenleistung. Diese stehen ausschließlich zur Finanzierung professioneller Pflegedienstleistungen zur Verfügung, beispielsweise für eine selbstständige Pflegefachkraft oder einen ambulanten Pflegedienst.

Das Budget, das für die professionelle Pflege zur Verfügung steht, richtet sich nach dem Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 steht es Pflegebedürftigen in gestaffelter Form zur Verfügung – am höchsten fällt das Budget bei Pflegegrad 5 aus.

Die Pflegesachleistungen überweist die Pflegekasse im Normalfall nicht direkt auf das Konto der Pflegebedürftigen. Allerdings können sich Anspruchsberechtigte einen Teil als Pflegegeld auszahlen lassen – das klappt mit der Kombinationsleistung.

Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
Fachjournalistin für Gesundheit/Medizin & Familie

Über unsere Autor:innen

Jennifer Ann Steinort ist Autorin bei den Pflegehelden. Sie verfasst Ratgeber, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Tipps für den Pflegealltag vermitteln. Ihre Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Finanzierung, Pflegemaßnahmen und Wohlbefinden. Ihr persönliches Anliegen ist, selbst komplexe Sachverhalte leserfreundlich zu formulieren.

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