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- Pflegekasse & Pflegefinanzierung
Pflegesachleistung
Die Pflegesachleistung dient als Leistung der Pflegeversicherung gemäß § 36 SGB XI dem Erhalt der Selbstständigkeit pflegebedürftiger Personen. Sie finanziert entsprechend des anerkannten Pflegegrades ambulante Tätigkeiten im Rahmen einer häuslichen Pflege, die durch professionelle Pflegedienste und -kräfte erbracht werden. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Leistungserbringern. Darin unterscheidet sich die Pflegesachleistung vom Pflegegeld, welches direkt an die Pflegebedürftigen ausgezahlt wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegesachleistungen stehen Menschen ab einem anerkannten Pflegegrad 2 zu. Die Höhe der Leistungen nimmt mit zunehmender Hilfebedürftigkeit zu.
- Versicherte erhalten Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst die häusliche Pflege beziehungsweise unterstützende Aufgaben im Alltag übernimmt.
- Die Abrechnung der Pflegesachleistungen erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse.
- Möglich ist auch eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Was ist eine Pflegesachleistung?
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5, die in ihrem eigenen Haushalt, bei Angehörigen oder auch in einer betreuten Wohngemeinschaft leben, können sich zwischen Geld- oder Sachleistungen entscheiden. Dabei ist der Begriff der Sachleistung durchaus verwirrend, denn es handelt sich um eine Naturalleistung, d. h. eine pflegerische Dienstleistung.
Während das Pflegegeld vor allem Angehörigen oder anderen ehrenamtlichen Betreuungspersonen zugutekommt, dient die Pflegesachleistung der Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes. Dieser rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Unser Service für Sie
Dr. Johannes Wimmer berät Sie zum
Thema „Pflegesachleistungen“
- Was sind Pflegesachleistungen?
- Wann stehen mir Pflegesachleistungen zu?
- Wer erbringt Pflegesachleistungen?
- Welches Budget steht mir für die Pflegesachleistungen zur Verfügung?
Vorteile und Ziele von Pflegesachleistungen
Die Idee hinter den Pflegesachleistungen ist auf der einen Seite die Entlastung der pflegenden Angehörigen, ohne dass dies Nachteile für die Pflegebedürftigen mit sich bringt. Auf der anderen Seite dienen die Leistungen dazu, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im häuslichen Umfeld möglichst lange zu fördern.
Welche Leistungen enthalten Pflegesachleistungen konkret?
Die Pflegekassen kommen im Rahmen der Pflegesachleistungen sowohl für die Grundpflege als auch für weitere unterstützende Tätigkeiten im Alltag auf:
- Beratungsleistungen für die pflegebedürftige Person und Angehörige
- pflegerische Maßnahmen, z. B. im Zusammenhang mit der Körperpflege und der Nahrungsaufnahme
- Betreuung und Begleitung im Alltag
- Unterstützung im Haushalt beim Kochen, Einkaufen oder Putzen
- Sicherstellung der Medikamenteneinnahme
Nicht im Leistungsspektrum enthalten ist hingegen die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe. Allerdings ist es möglich, bis zu 40 Prozent des Höchstbetrages für anerkannte Angebote zu verwenden, die den Alltag erleichtern – sofern die Leistungen noch nicht ausgeschöpft sind. Das kann z. B. eine Haushalts- oder Einkaufshilfe sein. Für die Rückerstattung reichen Sie die Belege einfach bei der Pflegekasse ein.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegesachleistungen
Die Voraussetzung für den Anspruch auf Pflegesachleistungen ist ein anerkannter Pflegegrad von mindestens 2 und damit der Nachweis der Pflegebedürftigkeit. Die häusliche Pflege muss durch einen professionellen Pflegedienst erfolgen, nicht durch Angehörige oder andere unentgeltlich betreuende Privatpersonen.
Die Höhe des Leistungsanspruches
Die Höhe des Leistungsanspruches bei Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad. Seit dem Jahr 2017 gelten hier die folgenden Sätze:
Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 761 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.432 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.778 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.200 Euro |
Nimmt man die Sachleistung nicht für den kompletten Kalendermonat, sondern nur für einige Tage in Anspruch, erfolgt die Leistungsberechnung anteilig für diese Tage. Die Rechnung lautet dann wie folgt:
monatlicher Anspruch / Anzahl der Kalendertage * Anzahl der Anspruchstage
Möglicherweise wird der Leistungsanspruch der Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft. Möglich ist hier dann eine Kombinationsleistung mit dem Pflegegeld.
Finanzierung der Pflegesachleistung
Die Finanzierung der professionellen Hilfe erfolgt über die Pflegekasse. Diese rechnet die erbrachten Leistungen bei gesetzlich Versicherten direkt mit dem Dienstleister ab. Privat Versicherte tragen die Kosten zunächst selbst und bekommen diese dann im Nachhinein von der Pflegekasse erstattet.
Bei einem Überschreiten des Leistungsanspruches trägt der Versicherte die Mehrkosten selbst. Ist das aufgrund der finanziellen Situation nicht möglich, interveniert hier gegebenenfalls der Sozialhilfeträger. Eine Alternative ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung.
Der Unterschied zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld
Pflegegeld | Pflegesachleistung |
|
|
Kombinationsleistung | |
Es gibt die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig gekoppelt in Anspruch zu nehmen. |
Sachleistungen und Pflegegeld kombinieren
Sie brauchen sich nicht für die eine oder andere Variante entscheiden – auch eine sogenannte Kombinationsleistung ist möglich. Zum einen greift diese, wenn ein pflegender Angehöriger temporär verhindert ist und der Pflegedienst im Rahmen der Verhinderungspflege einspringt. Zum anderen ist eine Aufteilung von Aufgabenbereichen oder Zeiten denkbar, sodass der Pflegedienst z. B. die Morgentoilette oder die Begleitung zu Arztterminen übernimmt, während pflegende Angehörige den Haushalt in Schuss halten.
Die Berechnung erfolgt dabei anteilig nach Prozenten: Nutzen Sie z. B. 60 Prozent der Ihnen zustehenden Pflegesachleistungen, verringert sich das Pflegegeld entsprechend und Sie erhalten hier noch 40 Prozent.
Pflegesachleistungen beantragen – so geht’s
Im Gegensatz zu privat Versicherten, die keinen Antrag ausfüllen, sondern einfach eine Rechnung für in Anspruch genommene Leistungen einreichen, müssen gesetzlich Versicherte einen Antrag stellen, bevor sie Leistungen von Pflegediensten nutzen dürfen.
Um Leistungen bei der Pflegeversicherung zu beantragen, gibt es kein einheitliches Formular. Jede Kasse stellt hier ihre eigene Variante zur Verfügung, wenngleich die Inhalte im Wesentlichen gleich sind.
Tipp: Benötigen Sie bei der Antragstellung Hilfe, haben Sie einen Anspruch darauf. Die Pflegekasse muss Ihnen hier spätestens zwei Wochen nach Antragstellung einen Ansprechpartner nennen.
Beiden Versicherungsformen gemein ist jedoch die Anerkennung eines Pflegegrades. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Einstufung nach Einreichen eines formlosen Antrags bei der Pflegekasse durch den MDK, bei privat Versicherten ist MEDICPROOF zuständig.
Haben Sie den Antrag vollständig ausgefüllt, fügen Sie alle erforderlichen Informationen und Formulare bei und schicken den Antrag an die Pflegekasse. Sie erhalten schon nach kurzer Zeit eine schriftliche Bestätigung.
Um Leistungen bei der Pflegeversicherung zu beantragen, gibt es kein einheitliches Formular. Jede Kasse stellt hier ihre eigene Variante zur Verfügung, wenngleich die Inhalte im Wesentlichen gleich sind.