1. Home
  2. /
  3. Pflegekasse & Pflegefinanzierung
  4. /
  5. Grundsicherung im Alter und...

Wie hoch ist der Grad der Behinderung bei Arthrose?

Wenn ein nahestehender Mensch an Arthrose leidet, verändert sich der Alltag oft schleichend. Schmerzen, eingeschränkte Beweglichkeit oder Unsicherheit beim Gehen führen dazu, dass pflegende Angehörige immer mehr unterstützen – beim Anziehen, im Haushalt oder bei Wegen außer Haus. Der Grad der Behinderung (GdB) soll abbilden, wie stark diese Einschränkungen die Selbstständigkeit und Teilhabe am Leben beeinflussen. Wir erklären Ihnen, wie der GdB bei Arthrose eingeordnet wird und welche Vorteile diese Einstufung für alle Beteiligten hat.

Was bedeutet Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung ist eine staatliche Leistung, die dafür sorgt, dass Ihr Angehöriger im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung ein Mindestmaß an finanzieller Sicherheit hat. Sie greift, wenn die Rente, Ersparnisse oder andere Einkünfte nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken – also Miete, Heizung, Lebensmittel und notwendige medizinische Versorgung.

Für Sie als pflegenden Angehörigen bedeutet das: Die Grundsicherung kann helfen, finanzielle Sorgen zu reduzieren und sicherzustellen, dass Ihr Familienmitglied trotz niedriger Rente gut versorgt ist. Sie ersetzt nicht die Pflege selbst, aber sie sorgt dafür, dass die Grundbedürfnisse Ihres Angehörigen abgesichert sind.

Grundsicherung für Renter:innen: Wer hat Anspruch?

Wenn die monatlichen Einnahmen nicht mehr ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken, kann die Grundsicherung infrage kommen. Entscheidend ist dabei nicht nur die Höhe der Rente, sondern das gesamte verfügbare Einkommen Ihres Angehörigen.

Ein Anspruch besteht in der Regel, wenn Ihr Familienmitglied:

  • in Deutschland lebt
  • die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat oder
  • dauerhaft voll erwerbsgemindert ist (ab dem 18. Lebensjahr und dem Unvermögen mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten)

und gleichzeitig nicht genug eigene Mittel vorhanden sind. Dazu zählen neben der Rente auch Ersparnisse, zusätzliche Einkünfte oder andere finanzielle Unterstützungen. Erst wenn diese nicht ausreichen, hat ein Antrag auf Grundsicherung Aussicht auf Erfolg.

Vermögen bei Grundsicherung im Alter – was darf man besitzen?

Beantragt Ihr Angehöriger Grundsicherung, wird nicht nur auf das monatliche Einkommen geschaut, sondern auch darauf, was an Vermögen vorhanden ist. Dabei geht es um die Frage: Gibt es finanzielle Reserven, die zunächst eingesetzt werden können?

Grundsätzlich gilt: Ein gewisser Betrag (10.000 Euro) bleibt unangetastet. Dieses sogenannte Schonvermögen bei der Grundsicherung im Alter sorgt dafür, dass Ihr Familienmitglied nicht völlig mittellos sein muss, bevor die Unterstützung greift. Kleinere Rücklagen, etwa für unerwartete Ausgaben oder die persönliche Sicherheit, sind also erlaubt.

Auch bestimmte Dinge des täglichen Lebens werden nicht als verwertbares Vermögen gewertet. Dazu gehören zum Beispiel:

  • eine angemessene Wohnung oder ein selbst genutztes Eigenheim
  • notwendige Haushaltsgegenstände
  • persönliche Erinnerungsstücke
  • ein angemessenes Kraftfahrzeug

Anders sieht es bei größeren Geldbeträgen, zusätzlichen Immobilien oder wertvollen Anlagen aus. Diese müssen in der Regel zunächst eingesetzt werden, bevor ein Anspruch auf Grundsicherung besteht.

Gut zu wissen:

Wichtig ist immer die individuelle Situation: Was als „angemessen“ gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa der Wohnsituation oder dem gesundheitlichen Zustand Ihres Angehörigen.

Kann man Bürgergeld und Grundsicherung im Alter beziehen?

Bürgergeld und die Grundsicherung im Alter sind zwei unterschiedliche Sozialleistungen, die sich gegenseitig ausschließen.

  • Bürgergeld erhalten Menschen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, also arbeiten könnten.
  • Grundsicherung im Alter richtet sich an Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können.

Für Ihren Angehörigen wird immer geprüft, welche Lebenssituation zutrifft. Danach wird eine passende Leistung bewilligt – nicht beide parallel.

Ein typischer Übergang kann aber vorkommen:
Wenn Ihr Familienmitglied bisher Bürgergeld bezogen hat und dann das Rentenalter erreicht, wird die Leistung in die Grundsicherung im Alter überführt. Wichtig ist: Auch wenn sich der Name ändert, bleibt das Ziel gleich – den Lebensunterhalt zu sichern, wenn eigene Mittel nicht ausreichen.

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter?

Wie viel Grundsicherung Ihr Angehöriger erhält, hängt immer von der individuellen Lebenssituation ab. Es gibt keinen festen Pauschalbetrag, der für alle gilt. Stattdessen setzt sich die Leistung aus mehreren Bausteinen zusammen, die gemeinsam den notwendigen Lebensunterhalt abdecken sollen.

Im Mittelpunkt steht der sogenannte Regelbedarf. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt und deckt die grundlegenden Ausgaben im Alltag ab – etwa für Lebensmittel, Kleidung, Strom oder Körperpflege. Für alleinstehende Personen liegt dieser aktuell bei rund 563 Euro im Monat. Lebt Ihr Angehöriger mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen, reduziert sich der Betrag pro Person auf 506 Euro.

Zusätzlich zum Regelbedarf werden die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen – allerdings nur in einem angemessenen Rahmen. Die tatsächliche Höhe der Grundsicherung kann deutlich über dem Regelbedarf liegen, je nachdem, wie hoch die Miete ist und ob weitere Bedarfe hinzukommen, etwa durch Krankheit oder Pflege.

Um ein besseres Gefühl für die Beträge zu bekommen, hier ein Überblick:

LebenssituationMonatlicher Betrag (ca.)
Alleinstehend (Regelbedarf)563 €
Unterkunft & Heizungzusätzlich übernommen
Gesamtleistung (typisch)ca. 900 – 1.100 €

Achtung:

Die Grundsicherung wird nicht „oben drauf“ gezahlt, sondern gleicht nur das aus, was fehlt. Hat Ihr Familienmitglied beispielsweise eine kleine Rente, wird diese angerechnet und die Höhe der Grundsicherung im Alter entsprechend angepasst.

Regelleistungen der Grundsicherung: Höhe im Überblick

Die Regelleistungen bilden den Grundbaustein der Grundsicherung im Alter. Dabei gilt: Die Höhe richtet sich nach der Lebenssituation Ihres Familienmitglieds, nicht nach der persönlichen Bedürftigkeit allein.

RegelbedarfsstufeFür wen?Monatlicher Grundbetrag
1Alleinlebende, Menschen bei den Eltern, im begleiteten Wohnen oder in psychiatrischen Einrichtungen563 €
2Paare, Bewohner:innen besonderer Wohnformen (z. B. Einrichtungen)506 €
3Personen in Einrichtungen ohne eigene Haushaltsführung451 €
4Jugendliche (14–17 Jahre)471 €
5Kinder (6–13 Jahre)390 €
6Kinder (unter 6 Jahre)357 €

Bei vielen Menschen mit Pflegegrad kommen Mehrbedarfe hinzu, etwa Verdickungsmittel bei Schluckstörungen.

Wie funktioniert der Antrag zur Grundsicherung im Alter?

Ihr Angehöriger kann die Grundsicherung direkt beim Sozialamt beantragen. Dort werden alle Anträge entgegengenommen und geprüft – sowohl für Personen, die bereits das Rentenalter erreicht haben, als auch für voll erwerbsgeminderte Menschen.

Was wird für den Antrag benötigt?

Damit der Antrag schnell bearbeitet werden kann, sollte Ihr Familienmitglied die wichtigsten Unterlagen bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung/Nachweis des Wohnsitzes
  • Einkommensnachweise (Rentenbescheide, Lohnabrechnungen, Unterhaltszahlungen, Miet- oder Pachteinnahmen, Zinsen)
  • Nachweise über Vermögen (Bargeld, Konten, Sparbücher, Wertpapiere, ggf. Immobilien)
  • Nachweise zu Wohnkosten (Miete, Heizung, Nebenkosten)
  • Pflegegradbescheid, falls vorhanden

Das Sozialamt prüft dann automatisch, welche Leistungen Ihrem Angehörigen zustehen, und berücksichtigt dabei das Einkommen, Vermögen und die Lebenssituation.

Wie berechnet das Sozialamt die Höhe der Grundsicherung?

Wenn Ihr Angehöriger Grundsicherung beantragen möchte, prüft das Sozialamt zunächst, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird – entscheidend ist, ob Ihr Familienmitglied dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder das Rentenalter erreicht hat. Das Sozialamt prüft dies direkt im Auftrag des Trägers, sodass Sie sich nicht vorher um spezielle Rentenbescheide kümmern müssen.

Ein großer Punkt bei der Antragstellung sind das Einkommen und Vermögen. Es wird ermittelt, welche Einnahmen/Vermögenswerte auf die Grundsicherung angerechnet werden und welche nicht.

KategorieZählt/gehört dazuNicht angerechnet/  ausgenommen
EinkommenErwerbseinkommen, Renten & Pensionen (inkl. Riester-Rente bei Auszahlung, Freibeträge beachten), Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern, Elterngeld über 300 €, Miet- & Pachteinnahmen, Kindergeld, Krankengeld, Zinsen30 % des Einkommens aus Arbeit (max. 50 % der Regelbedarfsstufe 1), Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz, Unterhaltsansprüche unter 100.000 € Jahreseinkommen, Elterngeld bis 300 €, bis zu 250 € aus steuerfreien Tätigkeiten (z. B. Ehrenamt), Pflegegeld, freiwillige Altersvorsorge (sofern nicht ausgezahlt)
VermögenBargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Haus- & Grundbesitz, PkwKleinere Rücklagen (Schonvermögen: 10.000 € Alleinstehende / 20.000 € Paare), Familien- oder Erbstücke mit hohem ideellen Wert, angemessener Hausrat, selbst genutztes Wohngrundstück/ Wohnung, gefördertes Altersvorsorgevermögen (z. B. Riester-Rente, solange nicht ausgezahlt)

3 Tipps: So unterstützen Sie beim Antrag auf Grundsicherung

Die Beantragung der Grundsicherung kann für Pflegebedürftige manchmal überwältigend wirken. Als nahe Bezugsperson können Sie den Prozess erheblich erleichtern, indem Sie gezielt unterstützen und den Überblick behalten.

  1. Unterlagen sammeln und prüfen
    Helfen Sie Ihrem Familienmitglied, alle wichtigen Nachweise zu Einkommen, Vermögen, Miete und Pflegegrad zusammen zu suchen. So läuft die Antragstellung reibungsloser.
  2. Formulare ausfüllen und Termine begleiten
    Unterstützen Sie beim Ausfüllen der Anträge und begleiten Sie Ihr Familienmitglied zu Terminen beim Sozialamt, um Fragen direkt zu klären.
  3. Kommunikation erleichtern
    Mit einer Vollmacht können Sie direkt mit dem Sozialamt sprechen, Unterlagen einreichen und auf Bescheide reagieren. So bleiben Sie jederzeit auf dem Laufenden.

FAQ – Häufige Fragen zur Grundsicherung im Alter

Das Sozialamt prüft im Rahmen der Grundsicherung, ob Kinder unterhaltspflichtig sind. Grundsätzlich können Kinder herangezogen werden, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet. Liegt das Jahreseinkommen jedoch unter 100.000 Euro, wird es bei der Grundsicherung nicht angerechnet.

Ja. Für die Antragstellung ist keine bestehende Erwerbsminderungsrente erforderlich. Das Sozialamt prüft, ob Ihr Familienmitglied dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder das Rentenalter erreicht hat, und entscheidet auf dieser Grundlage über die Leistungen.

Wichtig sind Nachweise über Einkommen, Vermögen und Wohnkosten, z. B. Rentenbescheide, Kontoauszüge, Mietvertrag, Sparguthaben, Wertpapiere oder Nachweise über den Pflegegrad. Auch der Personalausweis oder Reisepass sollte vorliegen. Eine Vollmacht für Angehörige kann hilfreich sein, wenn Sie beim Antrag unterstützen oder Unterlagen direkt einreichen möchten.

Die herzliche Alternative
zum Pflegeheim

Vermittlung liebevoller Pflegekräfte für Ihre Angehörigen

Jederzeit kündbar & volle Kostentransparenz

Jederzeit kündbar & volle Kostentransparenz

Persönlicher Ansprechpartner
vor Ort

Persönlicher
Ansprechpartner
vor Ort

ph banderole final
Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
Fachjournalistin für Gesundheit/Medizin & Familie

Über unsere Autor:innen

Jennifer Ann Steinort ist Autorin bei den Pflegehelden. Sie verfasst Ratgeber, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Tipps für den Pflegealltag vermitteln. Ihre Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Finanzierung, Pflegemaßnahmen und Wohlbefinden. Ihr persönliches Anliegen ist, selbst komplexe Sachverhalte leserfreundlich zu formulieren.

Teilen Sie gerne diesen Beitrag!

Verwandte Artikel

pflegehelden Rente die Pflege von Angehoerigen web

Pflege von Angehörigen: lohnt sich das auch für die Rente?

Erfahren Sie, wann die Pflege von Angehörigen für die Rentenzeit zählt, wie viele Rentenpunkte Sie…
Verhinderungspflege Gross

Verhinderungspflege: Anspruch und Ablauf

Die Verhinderungspflege springt ein, wenn Sie als Pflegeperson verhindert sind, etwa durch Urlaub oder Krankheit.…
pflegeheldenratgeber pflegepauschbetrag herobild

Pflegepauschbetrag: Höhe, Vorgehen und Tipps

Als pflegender Angehöriger können Sie finanzielle Entlastung durch den Pflegepauschbetrag erhalten. Wir erklären, wer Anspruch…
pflegehelden Entlastungbetrag web

Entlastungsbetrag: Höhe, Zweck und Beantragung

Der Entlastungsbetrag ist ein Leistungsanspruch für alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad in der häuslichen…
Artikel2

Pflegekraft von der Steuer absetzen

Das Finanzamt kann die Lohnkosten für die Pflegekraft als haushaltsnahe Dienstleistung anerkennen – so setzen…
pflegehelden ratgeber entlastungsbudget 2025

Entlastungsbudget 2025: Höhe und Beantragung

Ein Topf für die Finanzierung von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: So beantragen Pflegebedürftige das Entlastungsbudget.…
Inhaltsverzeichnis

Heldenhaft informiert bleiben!