- Lesedauer: 5 Minuten
- Pflegekasse & Pflegefinanzierung
Pflege von Angehörigen: lohnt sich das auch für die Rente?
Wer Angehörige pflegt, übernimmt Verantwortung, oft über Jahre hinweg – mit viel Zeit, Kraft und Herz. Was viele nicht wissen: Diese Pflegearbeit kann sich auch positiv auf die spätere Rente auswirken. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse nämlich für pflegende Angehörige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das bedeutet ganz konkret: Sie sammeln Rentenpunkte, obwohl Sie nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sind. Wie das funktioniert, wer Anspruch hat und wie viele Rentenpunkte möglich sind, erklären wir hier Schritt für Schritt.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 01. Januar 2017 haben auch nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die eventuell teilweise auf eine Erwerbstätigkeit verzichten müssen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine rentenrechtliche Absicherung.
- Die Rentenversicherungsbeiträge trägt die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person – unabhängig davon, ob Sie weiterhin Beiträge durch eine Erwerbstätigkeit einzahlen.
- Auch Menschen, die bereits das Rentenalter erreicht haben, können ihre Rentenpunkte durch die 2017 eingeführte Flexirente steigern und den monatlichen Rentenanspruch so weiter erhöhen.
- Pflegende Angehörige können pro Jahr bis zu etwa einem Rentenpunkt erwerben.
Deshalb ist die Rente für die Pflege Angehöriger wichtig
Die Pflege von Angehörigen ist unverzichtbare Arbeit – sie verlangt Familienmitgliedern körperlich, emotional und zeitlich einiges ab. Viele pflegende Angehörige reduzieren dafür ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf ganz auf. Ohne Ausgleich hätte das langfristige Folgen: geringere Rentenansprüche und ein erhöhtes Risiko für Altersarmut.
Die rentenrechtliche Absicherung sorgt dafür, dass Pflege nicht automatisch zu finanziellen Nachteilen im Alter führt. Wer sich um andere kümmert, soll nicht später selbst schlechter dastehen. Rentenbeiträge für Pflegepersonen sind deshalb ein wichtiger Ausdruck gesellschaftlicher Anerkennung und ein entscheidender Baustein für die soziale Absicherung.
Warum gibt es Rentenpunkte für pflegende Angehörige?
Rentenpunkte sorgen dafür, dass Pflegezeiten wie Erwerbsarbeit in der gesetzlichen Rentenversicherung zählen. Sie schließen Rentenlücken, die durch weniger oder keine Berufstätigkeit entstehen, und erhöhen den späteren monatlichen Rentenanspruch.
Kurz gesagt: Rentenpunkte verhindern, dass Engagement in der Pflege mit finanziellen Nachteilen im Alter bezahlt wird und machen Pflege langfristig besser vereinbar mit der eigenen Zukunftssicherung.
Wer hat Anspruch auf Rentenleistungen?
Das Hauptkriterium der Rentenbeitragszahlung durch die Pflegeversicherung ist die sogenannte „nicht erwerbsmäßige Pflege“. Das bedeutet, dass die Pflege von Angehörigen oder nahestehenden Personen ehrenhalber und nicht aufgrund einer beruflichen Tätigkeit erfolgt.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie für die Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung durch die Pflegeperson erhalten. Diese darf lediglich nicht höher als der Betrag sein, den die Pflegekasse für selbst beschaffte Pflegehilfen in Form des Pflegegeldes zahlt. Andernfalls droht eine Prüfung, ob ein echtes Pflegeverhältnis vorliegt.
Die Höhe des Pflegegeldes ist entsprechend der Pflegegrade auf folgende Beträge festgelegt:
| Pflegegrad | Ausmaß der beeinträchtigten Selbstständigkeit | Monatliches Pflegegeld in Euro |
| Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigungen | – |
| Pflegegrad 2 | erhebliche Beeinträchtigungen | 347 |
| Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigungen | 599 |
| Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigungen | 800 |
| Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 990 |
Rente für die Pflege von Angehörigen: Weitere Voraussetzungen
Neben der ehrenamtlichen Pflege ist außerdem Folgendes nötig:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad 2 oder höher vor.
- Die Pflege erfolgt an mindestens zehn Stunden, verteilt auf zwei Tage in der Woche. Teilen Sie sich den Aufwand mit einer weiteren Person, erhöht sich das Mindestmaß auf zehn Stunden je Person.
- Die berufliche Tätigkeit übersteigt die 30 Wochenarbeitsstunden nicht.
- Die Pflege erfolgt nicht nur vorübergehend, sondern dauert voraussichtlich mehr als sechs Monate.
- Die pflegebedürftige Person hat Anspruch auf Leistungen aus einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung.
- Ihr Wohnsitz liegt in Deutschland, einem anderen EU-Staat oder der Schweiz.
Zudem ist es entscheidend, dass sich die Pflegeperson dauerhaft und regelmäßig, das bedeutet mehr als zwei Monate je Kalenderjahr, um eine Person kümmert.
Wann gibt es Rentenpunkte für die Pflege Angehöriger und wann nicht?
Wer Angehörige pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Rentenpunkte sammeln – so wird die Pflegearbeit auch für die eigene Altersvorsorge anerkannt.
Doch nicht jede Pflegetätigkeit führt automatisch zu Rentenpunkten: Die Tabelle zeigt, wer Anspruch hat und wer ausgeschlossen ist.
| Anspruch auf Rentenpunkte | Kein Anspruch auf Rentenpunkte |
| Pflege von Angehörigen, nicht erwerbsmäßig | Minderjährige unter 15 Jahren |
| Pflege bei Pflegegrad 2 bis 5 | Pflege im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes |
| Pflege an mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf 2 Tage | Vertretungspflege (z. B. während Urlaub oder Krankheit der Hauptpflegeperson) |
| Pflege bei max. 30 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche | Pflegetätigkeiten aufgrund von Ordenszugehörigkeit |
| Pflege einer Person mit Anspruch auf gesetzliche oder private Pflegeversicherung | Pflegeleistungen, die berufsmäßig oder gewerblich ausgeübt werden |
| Wohnsitz in Deutschland, EU oder Schweiz | Pflege für maximal zwei Monate oder weniger als 60 Tage im Jahr |
| – | Personen in Vollrente oder mit Pensionsbezug |
| – | Personen, die nach Altersgrenze eine Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten haben |
Wer trägt die Beiträge für die Rente während der Pflegezeit?
Die zuständigen Träger für die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge sind:
- Bei gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen: die Pflegekassen
- Bei privat Versicherten: die privaten Versicherungsunternehmen
- Bei Pflegebedürftigen mit einem Anspruch auf Beihilfe- oder Heilfürsorgeleistungen: die Beihilfestellen, Dienstherren und privaten Versicherer oder die Pflegekassen
Rentenpunkte: wie hoch ist die Rente für die Pflege von Angehörigen?
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, zahlt die Pflegekasse unter Umständen dafür Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein – Sie sammeln Rentenpunkte, genau wie bei einem Job.
Wovon hängt die Höhe der Rentenpunkte ab?
- Pflegegrad: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Punkte.
- Pflegeaufwand: Mehr Stunden bedeuten mehr Punkte.
- Hilfe durch Profis: Je weniger Hilfe von außen, desto höher Ihre Punkte.
Die Rentenversicherung errechnet die Punkte mit einem fiktiven Gehalt, das die Pflegekasse jährlich festlegt (2026: 47.460 Euro/Jahr). Daraus wird der monatliche Rentenversicherungsbeitrag berechnet, der dann auf Ihr Rentenkonto fließt.
Wie viele Rentenpunkte für die Pflege Angehöriger sind max. möglich?
Die Zahl der Rentenpunkte hängt vor allem von Pflegegrad, Pflegeaufwand und Dauer ab. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Obergrenze, aber praktisch kann pro Jahr maximal etwa 1 Rentenpunkt erworben werden, wenn der Pflegegrad hoch ist und die Pflege intensiv erfolgt. Ein Rentenpunkt entspricht derzeit (2026) ca. 40 Euro Rente pro Monat.
| Name | Pflegegrad | Pflegezeit pro Woche | Dauer | Rentenpunkte pro Jahr | Monatliche Rente |
| Anna | 3 | 15 Std | 2 Jahre | 0,5 | Ca. 20 € |
| Max | 4 | 20 Std | 3 Jahre | 0,8 | Ca. 32 € |
| Sabine | 5 | 30 Std | 1 Jahr | 1 | Ca. 40 € |
Gut zu wissen!
Unter „Additionspflege“ versteht man die Zusammenrechnung der Pflegezeiten mehrerer Personen. Das ist zum Beispiel relevant, wenn Sie beide Elternteile pflegen: Die Stunden für jede einzelne Pflege werden zusammengezählt. Das ist besonders praktisch, wenn die Pflege einer Person alleine weniger als 10 Stunden pro Woche beträgt – durch die Additionspflege kann die Gesamtsumme jedoch die Mindestzeit überschreiten, sodass Beiträge in die Rentenversicherung angerechnet werden.
Pflege: Mit zusätzlichen Rentenpunkten die Rente aufbessern
Seit dem Jahr 2017 gilt die sogenannte Flexirente. Diese ermöglicht auch Menschen, die bereits Rente beziehen, eine Aufbesserung, wenn sie Angehörige pflegen. Erhält eine Person zu 100 Prozent Vollrente, kann sie keine weiteren Punkte mehr sammeln, die Rentenhöhe steht fest.
Bei Arbeitnehmer:innen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, reicht es aus, die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu bitten, die Rentenbeiträge zu leisten.
Nutzen Sie die Teilrente, um Rentenpunkte zu sammeln
Inzwischen können Sie die Rentenbezüge aber auch noch dann steigern, wenn Sie selbst schon Rente beziehen. Dazu ist lediglich ein kleiner Kniff nötig: Die pflegende Person muss dazu von der Vollrente in einen Teilrentenbezug wechseln, das heißt weniger als die vollen 100 Prozent Rente monatlich beanspruchen. Hier ist eine Staffelung von 10 bis 99 Prozent möglich, das bedeutet: der Verzicht von nur einem Prozent reicht aus, um den kompletten Vorteil aus der Pflege zu erhalten. Denn durch die Teilrente ist automatisch wieder die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung gegeben.
Die Aufstockung der Rente greift direkt ab dem 01. Juli des Folgejahres – ein Leben lang. Pro Pflegejahr kann der Unterschied bei bis zu 30 Euro monatlich liegen. Endet die Pflege, ist problemlos wieder ein Wechsel in die Vollrente möglich. Dazu müssen lediglich die Pflegekasse und die Rentenversicherung informiert werden.
Wie erhält man Rentenpunkte für die Pflege Angehöriger?
Die Rentenpunkte für die Pflege von Angehörigen gibt es nicht automatisch. Eine direkte Antragstellung bei der Rentenversicherung ist nicht nötig. Wichtig ist nur, dass Sie der Pflegekasse den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ ausfüllen und zurückschicken.
Die Pflegekasse prüft dann, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und überweist die Beiträge direkt an die Rentenversicherung. Dabei gilt: rückwirkend geht nichts – die Rentenpunkte zählen erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Fragebogen eingereicht wird. Am besten erledigen Sie das direkt, wenn Sie auch den Antrag auf Pflegeleistungen stellen.
FAQ – Häufige Fragen zur Rente für pflegende Angehörige
Wer hat Anspruch auf Rentenpunkte bei der Pflege Angehöriger?
Anspruch haben Pflegende, die nicht erwerbsmäßig pflegen und sich um einen pflegebedürftigen Menschen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 kümmern. Außerdem müssen sie einen Mindestpflegeaufwand von 10 Stunden pro Woche erfüllen.
Wie viele Rentenpunkte kann ich maximal pro Jahr durch Pflege sammeln?
Praktisch lässt sich ein Rentenpunkt pro Jahr erreichen, wenn der Pflegegrad hoch ist und Sie intensiv pflegen. Ein Rentenpunkt entspricht derzeit (2026) etwa 40 Euro Rente pro Monat. Je höher der Pflegegrad, Umfang und die Dauer, desto mehr Rentenpunkte können Sie sammeln.
Kann ich auch während des Rentenbezugs zusätzliche Punkte durch Pflege erhalten?
Ja, dank der Flexirente. Wer bereits Rente bezieht, kann über eine Teilrente (10–99 %) wieder Versicherungspflicht erlangen und zusätzliche Rentenpunkte sammeln. Die Aufstockung erfolgt ab dem 1. Juli des Folgejahres und gilt lebenslang. Nach Ende der Pflege können Sie problemlos wieder auf die Vollrente wechseln.