Pflegegrad 2 - Voraussetzungen & Geldleistungen

Der Pflegegrad 2 berücksichtigt Personen, die durch eine schwere Krankheit, einen Unfall oder schlichtweg durch ein höheres Lebensalter auf die Hilfe von außen angewiesen sind. Die Pflegekasse unterstützt Versicherte mit einer eingeschränkten Selbstständigkeit, sofern sie einen Pflegegrad 2 besitzen mit entsprechenden Leistungen. Welche Leistungen Betroffene erhalten, hängt maßgeblich von der Ausprägung ihrer Pflegebedürftigkeit ab.

Wir verraten Ihnen heute, welche Leistungen Menschen mit Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen können und welche Voraussetzungen sie dafür mitbringen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegrade dienen dazu, die Pflegebedürftigkeit möglichst genau abzubilden.
  • Bei Pflegegrad 2 besitzen Menschen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Für den Pflegegrad 2 müssen Betroffene bei der Pflegebegutachtung zwischen 27 und 47,5 Punkte erreichen.
  • Betroffene haben mit Pflegegrad 2 einen Anspruch auf einen umfangreichen Leistungskatalog – sie erhalten unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Definition Pflegegrad 2

Der Pflegegrad 2 wird an Menschen vergeben, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen, zum Beispiel durch eine Demenz. Beim Pflegegrad 2 handelt es sich um den ersten vollwertigen Pflegegrad – der Pflegegrad 1 bildet gewissermaßen eine Ausnahme, da der Leistungsumfang hier deutlich geringer ist. Menschen mit Pflegegrad 2 können hingegen eine umfassende finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse erhalten.

Die herzliche Alternative
zum Pflegeheim

Vermittlung liebevoller Pflegekräfte für Ihre Angehörigen

Jederzeit kündbar & volle Kostentransparenz

Jederzeit kündbar & volle Kostentransparenz

Persönlicher Ansprechpartner
vor Ort

Persönlicher
Ansprechpartner
vor Ort

Badge Teaser@2x

Was sind Pflegegrade?

Etwa 4,6 Millionen Menschen in Deutschland greifen jeden Monat auf Leistungen der Pflegekasse zurück. Mit den Pflegegraden hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, die Pflegebedürftigkeit möglichst genau abzubilden – Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 bekommen demnach mehr Leistungen als Personen mit Pflegegrad 1 oder 2.

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Damit Pflegebedürftige den Pflegegrad 2 erhalten, muss eine Einschränkung der Selbstständigkeit vorliegen. Ganz konkret muss es sich dabei um eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit handeln. Betroffene sind also auf die Hilfe Dritter angewiesen. Damit jede zu pflegende Person in Deutschland den Pflegegrad bekommt, die sie benötigt, beauftragt die Pflegekasse den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Dieser entsendet nach vorheriger Terminvergabe Gutachter:innen ins häusliche Umfeld der Pflegebedürftigen. Ihre Aufgabe ist es, festzustellen, wie selbstständig Betroffene sind. Dabei hilft ihnen ein Begutachtungsverfahren, das sogenannte „Neue Begutachtungsassessment (NBA)“. Die Gutachter:innen verteilen für die insgesamt sechs Lebensbereiche wie Mobilität, Gestaltung des Alltagslebens oder Selbstversorgung Punkte. Für den Pflegegrad 2 müssen zu Pflegende zwischen 27 und 47,5 Punkte erreichen.

PH Pflegegrad Punktwerte@2x
Welche Punktzahl, für welchen Pflegegrad? Quelle:Welche Punktzahl, für welchen Pflegegrad? Quelle: Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit (medizinischerdienst.de)

Gut zu wissen!

Die Lebensbereiche für die Pflegegrad 2 Begutachtung sind unterschiedlich gewichtet – je nachdem, wie bedeutsam sie für den Alltag von Betroffenen sind. Mit 40 % nimmt die Selbstversorgung den entscheidendsten Anteil ein.

Pflegegrad statt Pflegestufe: Änderungen seit 2017

Im Jahr 2017 gab es eine wichtige Entwicklung in der Pflegelandschaft. Die bis dorthin geltenden Pflegestufen wurden von den noch heute gültigen Pflegegraden abgelöst. Möglich war das durch das Pflegestärkungsgesetz 2. Es gab gute Gründe für die Umstellung auf die Pflegegrade. Schließlich bestimmten die benötigten Pflegeminuten früher die Pflegestufe.

Menschen, die körperlich kaum eingeschränkt waren, aber psychische oder geistige Krankheiten hatten, erhielten lediglich Pflegestufe 0. Der Leistungsumfang war hier recht gering. Mit den neuen Pflegegraden hat die Pflegekasse nun die Möglichkeit, die Pflegebedürftigkeit eingehender und vor allem differenzierter zu betrachten.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad 2?

Den Pflegegrad 2 können Betroffene direkt bei ihrer Pflegekasse beantragen. Da die Leistungen erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt werden, sollte der Antrag schnellstmöglich bei der Pflegekasse eingehen. Dafür können Pflegebedürftige ein formloses Schreiben nutzen oder direkt bei der Pflegekasse anrufen – die nötigen Unterlagen bekommt die pflegebedürftige Person dann direkt nach Hause geschickt.

Widerspruch gegen die Entscheidung des MDK einlegen

Sind Betroffene mit der Einteilung in den Pflegegrad 2 nicht einverstanden, können sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Pflegekasse einreichen. Wichtig: Ein Widerspruch muss stets schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben.

Logo Pflege ABC

Unser Service für Sie

Dr. Johannes Wimmer berät Sie zum
Thema „Pflegegrade“

Fallbeispiel Pflegegrad 2

Herr Zinser ist 78 Jahre alt und lebt mit seiner Frau Johanna in einem Haus. Johanna hat eine diagnostizierte Rheumaerkrankung, kommt im Alltag aber gut zurecht. Vor zwei Jahren wurde bei ihrem Mann jedoch Demenz festgestellt. Er hat zunehmend Probleme damit, seinen Alltag zu bewältigen. Die durch die eigene Erkrankung eingeschränkte Hilfe seiner Frau reicht nicht mehr aus, insbesondere bei der Körperpflege.

Ein Gutachter vom MDK bestätigt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit 47,5 Punkten. Wenige Wochen später folgt die Pflegekasse dem Urteil des Gutachters und teilt Herr Zinser Pflegegrad 2 zu. Ein Pflegedienst unterstützt ihn fortan mehrmals pro Woche, unter anderem bei der Körperpflege. Den Entlastungsbetrag nutzt Herr Zinser für eine Betreuungskraft – sie macht wöchentlich Gedächtnisübungen mit ihm.

Leistungen bei Pflegegrad 2

Da sich Menschen mit Pflegegrad 2 nicht mehr vollständig um sich selbst kümmern können, erhalten sie Unterstützung durch die Pflegekasse. Die Inanspruchnahme der Leistungen lohnt sich in jedem Fall – sie vereinfacht die häusliche Pflege enorm.

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Leistungen Ihrem Familienmitglied mit Pflegegrad 2 zustehen.

LeistungsartHöhe und Häufigkeit der Leistungen
Pflegegeld332 Euro im Monat
Pflegesachleistungen761 Euro im Monat
Tages- und Nachtpflege689 Euro im Monat
Vollstationäre Pflege770 Euro im Monat
Kurzzeitpflege1774 Euro im Jahr
Verhinderungspflege1612 Euro im Jahr
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125 Euro im Monat
Zum Verbrauch bestimmte PflegehilfsmittelMax. 40 Euro pro Monat
WohnraumanpassungBis zu 4000 Euro
Hausnotruf25,50 Euro monatlich
Wohngruppenzuschuss214 Euro pro Monat

Neue Regelungen ab 2024

Die neue Pflegereform 2024 greift Pflegebedürftigen ab dem 01. Januar 2024 kräftiger unter die Arme. Betroffene mit Pflegegrad 2 oder mehr profitieren nun von weiteren finanziellen Entlastungen. Pflegebedürftige erhalten 5 % mehr Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld 2024 fällt ebenfalls höher aus.  All diese Optimierungen sind in der obigen Tabelle bereits berücksichtigt.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Sowohl das Pflegegrad 2 Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen sind eine wichtige Stütze im häuslichen Pflegealltag. Das Pflegegeld steht Menschen ab Pflegegrad 2 zu. Auch wenn Pflegebedürftige den Betrag in Höhe von 332  Euro häufig an ehrenamtliche Pflegepersonen weitergeben, können sie grundsätzlich selbst über den Betrag verfügen. So nutzen manche Betroffene das Geld, um eine polnische Betreuungsperson einzustellen oder sich Hilfe im Haushalt zu holen.

Bei Pflegesachleistungen für Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige nicht die Wahl – das Budget in Höhe von 761  Euro im Monat kann ausschließlich für professionelle Pflegekräfte eingeplant werden. Sie kommen in das häusliche Umfeld und erbringen Pflegesachleistungen. Ausgebildete Pflegekräfte unterstützen Betroffene beispielsweise beim Duschen oder helfen bei der Mobilisation.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2

Auch wenn viele Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 normalerweise zu Hause gepflegt werden, kann ein vorübergehender Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung notwendig sein. Zum Beispiel dann, wenn sich die Pflegesituation überraschend ergibt oder der Wohnraum an die Pflegebedürftigkeit angepasst werden muss.

Es kann auch sein, dass die Pflegeperson akut erkrankt ist – auch in diesem Fall ist die Kurzzeitpflege eine Option. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für die Kurzzeitpflege mit insgesamt 1774 Euro pro Jahr. Mehr zur Kurzzeitpflege.

Tipp: Kurzzeitpflege-Budget für Verhinderungspflege nutzen

Ihr Angehöriger kann die Verhinderungspflege mit 50 % des Kurzzeitpflege-Betrages aufstocken. Voraussetzung dafür ist, dass das Kurzzeitpflege-Budget nicht ausgeschöpft ist. Hier stehen allerdings höchstens 806 Euro zusätzlich für die Verhinderungspflege zur Verfügung – der Gesetzgeber legt hier nämlich weiterhin die damals geltenden 1612 Euro für die Kurzzeitpflege zugrunde.

Tagespflege & Nachtpflege bei Pflegegrad 2

Die häusliche Pflege bei Pflegegrad 2 kann ergänzend von der Tages- bzw. Nachtpflege profitieren. Dabei halten sich Pflegebedürftige ein paar Stunden während des Tages oder der Nacht in einer Pflegeeinrichtung auf. Danach können Sie Ihren Familienangehörigen wieder abholen und ins häusliche Umfeld bringen.

Die Tages- und Nachtpflege können wesentlich dazu beitragen, dass Beruf und Pflege besser vereinbar sind. Wenn Sie arbeiten, ist Ihr Familienmitglied in der Tagespflege gut aufgehoben. Sollte Ihr Angehöriger nachts pflegerische Unterstützung benötigen, kommt die Nachtpflege für Sie infrage.

Die Pflegekasse stellt für die Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 2 ein Budget in Höhe von 698 Euro monatlich zur Verfügung.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2

Der Entlastungsbetrag ist einheitlich – unabhängig von der Höhe des Pflegegrads stehen für jeden Pflegebedürftigen 125 Euro im Monat für Entlastungsleistungen bereit. Allerdings hat der Gesetzgeber genau geregelt, für was Betroffene das Budget einplanen dürfen – es handelt sich also um eine zweckgebundene Maßnahme.

Pflegebedürftige können sich von dem Entlastungsbetrag beispielsweise eine Haushaltshilfe leisten oder Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. Mehr zum Entlastungsbetrag.

Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege und Pflegegrad 2

Der umfangreiche Leistungskatalog für Menschen mit Pflegegrad 2 sieht noch weitere Leistungen vor. Sie alle haben das Ziel, die häusliche Versorgung zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen weitestgehend zu erhalten.

Folgende Leistungen stellt die Pflegekasse dafür zur Verfügung:

  • Vollstationäre Pflege:

    Bei der vollstationären Pflege leben Pflegebedürftige in einem Pflegeheim. Menschen mit Pflegegrad 2 können 770 Euro im Monat für die dortigen Pflegekosten einplanen. Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung sowie die Investitionskosten verursachen allerdings einen Eigenanteil, den Betroffene selbst tragen müssen.
  • Pflegeberatung:

    Der Informationsbedarf bei Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen ist oft groß. Mitarbeitende der Pflegekasse, des Pflegestützpunkts vor Ort oder private Versicherungsunternehmen stehen Menschen mit Pflegegrad 2 zur Seite.
    Sie helfen beispielsweise bei Anträgen oder geben Tipps für den Pflegealltag. Außerdem erhalten Betroffene einmal im Halbjahr eine Pflegeberatung. Das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.
  • Pflegekurs:

    Pflegende Angehörige sehen sich im Pflegefall in der Regel völlig neuen Aufgaben gegenüber. Um Ihr Wissen über die häusliche Pflege zu erweitern und sich selbst im Pflegealltag zu schützen, können Sie kostenfrei einen Pflegekurs absolvieren.
  • Wohnraumanpassung:

    Eine Wohnraumanpassung kann dazu beitragen, dass Menschen in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können. Eine barrierefreie Dusche oder ein Treppenlift kann den Pflegealltag deutlich vereinfachen. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse leistet einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro, um die Umbaumaßnahmen zu realisieren. Auch an dem Hausnotruf beteiligt sich die Pflegekasse – hier gibt es einen monatlichen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro.
  • Pflegehilfsmittelpauschale:

    Bei der häuslichen Pflege sind viele zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Einsatz. Dazu zählen Desinfektionsmittel, Mundschutzmasken, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe. Unabhängig von der Höhe des Pflegegrads steht pflegebedürftigen Menschen für die Anschaffung 40 Euro monatlich zu. Betroffene haben die freie Wahl, entweder sie lassen sich den Betrag erstatten oder greifen direkt zu einer Pflegehilfsmittelbox. Der Dienstleister für die Pflegemittelhilfsbox übernimmt hier die komplette Abrechnung mit der Pflegekasse.
  • Wohngruppenzuschuss:

    Menschen, die in einer Wohngruppe leben und ambulant betreut werden, können den sogenannten Wohngruppenzuschlag in Anspruch nehmen – dieser beträgt monatlich 214 Euro. Allerdings gibt es hier einige Voraussetzungen: So müssen mindestens drei Bewohner gemeinsam in einer Wohnung leben und dort pflegerische Leistungen beziehen.

FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

Menschen mit Pflegegrad 2 weisen eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit auf. Sie sind also nicht mehr in der Lage, ihren Alltag allein zu bewältigen.

Im Rahmen der Pflegebegutachtung der pflegebedürftigen Person muss eine bestimmte Anzahl von Punkten erreichen. Bei Pflegegrad 2 muss konkret die Punktanzahl zwischen 27 und 47,5 liegen.

Den Pflegegrad 2 bekommen Betroffene nicht ohne weiteres zugesprochen. Zunächst müssen sie ihre Pflegekasse über den Wunsch nach einem Pflegegrad in Kenntnis setzen. Mit einem formlosen Schreiben, per E-Mail oder Telefon können sie einen Pflegegrad beantragen. Danach erfolgt ein Pflegegutachten.

Personen mit Pflegegrad 2 erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 332 Euro monatlich. Außerdem können sie den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen – dafür sieht der Gesetzgeber 125 Euro pro Monat vor.

Bei Pflegegrad 2 liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Diese kann sich sehr unterschiedlich äußern. Menschen mit Gelenkbeschwerden oder einer Demenz können Pflegegrad 2 aufweisen.

Teilen Sie gerne diesen Beitrag!

Unsere Dienstleistungen in der
sog. 24-Stunden-Pflege

Verwandte Artikel

Inhaltsverzeichnis

Die herzliche Alternative
zum Pflegeheim

Vermittlung liebevoller Pflegekräfte für Ihre Angehörigen

Keine Vertragslaufzeit

Persönlicher Ansprechpartner vor Ort

Heldenhaft informiert bleiben!

Unser Service für Sie

Kostenlose Online-Pflegekurse
mit Mediziner Dr. Johannes Wimmer