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Tages- und Nachtpflege als Unterstützung für die häusliche Pflege

Laut Schätzungen umsorgen vier bis fünf Millionen Privatpersonen einen pflegebedürftigen Angehörigen – zwei Drittel der ehrenamtlichen Pflegekräfte ist zudem berufstätig. Die Tages- und Nachtpflege ist eine Möglichkeit, um die Angehörigen im Rahmen der häuslichen Pflege zu entlasten. So erhalten Pflegebedürftige eine bedarfsgerechte Versorgung und pflegende Angehörige die Möglichkeit, der eigenen Lebensgestaltung nachzukommen.

Doch wem steht die Tages- und Nachtpflege zu und wo findet sie statt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage für die Tages- oder Nachtpflege ist § 41 SGB XI (Sozialgesetzbuch, elftes Buch).
  • Anspruch darauf haben Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5.
  • Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können für die Kosten, die durch Tages- oder Nachtpflege entstehen, den Entlastungsbetrag verwenden.
  • Es ist möglich, die Ansprüche auf Nacht- und Tagespflege, auf Pflegesachleistungen und Pflegegeld miteinander zu kombinieren.

Tagespflege- und Nachtpflege – was ist das?

Die Tages- und Nachtpflege ergänzt die häusliche Pflege Und ergänzt diese als teilstationäres Angebot. Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied verbringt dabei tagsüber oder in der Nacht einige Stunden in einer Pflegeeinrichtung.

Die rechtliche Grundlage bietet der § 41 SGB XI. Als pflegender Angehöriger haben Sie mit der Tages- und Nachtpflege Zeit, Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, sich um wichtige Angelegenheiten zu kümmern und Entlastung zu erfahren.

Die klassische Nachtpflege und Tagespflege zu Hause ist nicht vorgesehen. Möchten Sie, dass Ihr Familienmitglied ausschließlich zuhause versorgt wird, können Sie sich über die  24-Stunden-Pflege informieren.

So läuft die Tages- und Nachtpflege ab

Tagespflegeeinrichtungen sind wochentags in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Manche Einrichtungen bieten auch eine Betreuung an Feiertagen und am Wochenende an. Die Einrichtung organisiert den Fahrdienst, der Ihren Angehörigen von zuhause abholt und am Abend wieder nach Hause bringt.

In der Tagespflege essen die Pflegebedürftigen gemeinsam, sie singen oder nehmen an Erzählgruppen oder Bewegungsangeboten teil. Bei Bedarf kümmern sich Pflegekräfte auch um die Körperpflege, verabreichen Medikamente oder wechseln Verbände.

Manche Einrichtungen bieten auch eine Betreuung über Nacht an. Das ist dann sinnvoll, wenn Ihr Familienmitglied insbesondere in der Nacht aktiv ist. Allerdings sind die Angebote eher dünn gesät. Wo Nachtpflege angeboten wird, erfahren Sie bei einer Pflegeberatungsstelle oder bei einem Pflegestützpunkt.

Tagespflege und Nachtpflege für Senior:innen: für wen eignet sie sich?

Die Leistung der Pflegekasse beanspruchen Menschen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen, die einen alleinigen Verbleib im häuslichen Umfeld unmöglich machen.

Folgende Personen greifen auf eine Tages- und Nachtpflege zurück:

  • Menschen mit ausgeprägten körperlichen Einschränkungen, die sich nicht allein um die Körperpflege, Mobilisation oder Ernährung kümmern können.
  • Personen mit kognitiven Einschränkungen, die Probleme mit der Orientierung und der Alltagsführung haben.
  • Pflegebedürftige, die vergessen, zu essen oder zu trinken, wenn sie allein sind.
  • Menschen mit einer hohen Sturzgefahr.
  • Personen, die eine ständige Betreuung benötigen.
  • Pflegebedürftige, die nachts sehr unruhig sind und umherwandern, beispielsweise aufgrund einer Demenz.
  • Angehörige, die tagsüber oder nachts eine Entlastung benötigen, weil sie beispielsweise arbeiten oder sich um andere Familienmitglieder kümmern müssen.

Kosten der Tages- und Nachtpflege

Mit welchem Betrag Sie für die Tages- und Nachtpflege rechnen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Zum einen ist es entscheidend, wie viel Zeit Ihr Angehöriger in der Pflegeeinrichtung verbringt. Außerdem wirken sich die Einrichtung selbst, die Region und das Leistungspaket auf den letztendlichen Betrag aus. Grob können Sie mit etwa 50 bis 90 Euro pro Tag oder Nacht rechnen. An der pflegerischen Grundversorgung und an den Kosten für den Fahrdienst beteiligt sich die Pflegekasse Ihres Angehörigen. Allerdings gelingt es so nicht, die kompletten Kosten zu decken. So fällt beispielsweise ein Eigenanteil für die verzehrten Mahlzeiten an.

Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Mit Blick auf die Tages- und Nachtpflege gibt es drei große Kostenstellen.

Zunächst fallen Kosten für die pflegerische Versorgung und den Fahrdienst an – hier beteiligt sich die Pflegekasse mit einem bestimmten Betrag. Darüber hinaus entsteht ein Eigenanteil durch anfallende Investitionskosten und Kosten für die Unterkunft, Betreuung sowie Verpflegung – hier zahlt die Pflegekasse nichts. Wichtig: Die Pflegekasse übernimmt nur dann die Kosten für den Fahrdienst, wenn Ihr Angehöriger den maximalen Betrag pro Monat noch nicht ausgeschöpft hat.

Folgenden Maximalbetrag sieht die Pflegekasse für die Tages- und Nachtpflege vor:

Pflegegrad

Maximaler Betrag pro Monat

Pflegegrad 2

689 €

Pflegegrad 3

1.298 €

Pflegegrad 4

1.612 €

Pflegegrad 5

1.995 €

Wenn Sie sich die Tabelle ansehen, stellen Sie fest, dass Pflegegrad 1 hier nicht aufgeführt ist. Das liegt daran, dass die Pflegekasse sich bei einer geringfügig ausgeprägten Pflegebedürftigkeit nicht an der Tages- und Nachtpflege beteiligt. Hier hat Ihr Familienmitglied die Möglichkeit, den ihm zustehenden Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für entsprechende Leistungen einzusetzen.

Gut zu wissen!

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Tagespflege zusätzlich zu anderen Leistungen. Ihrem Angehörigen stehen also weiterhin ungekürzt der Entlastungsbetrag, die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld zu.

Wie finde ich eine Einrichtung für die Tages- und Nachtpflege?

Bei der jeweiligen Pflegekasse können Sie oder Ihr Angehöriger sich erkundigen, mit welchen Einrichtungen diese zusammenarbeitet.  Die Pflegekassen verfügen über Datenbanken, in denen Sie nach Pflegeeinrichtungen für die Tages- und Nachtpflege suchen können – das klappt beispielsweise mit der AOK-Suche. Unser Tipp: Besuchen Sie die Einrichtung vor der Anmeldung und verschaffen sich selbst ein Bild vom Betreuungsangebot und der Unterbringung.

Tages- und Nachtpflege beantragen

Damit Sie und Ihr Angehöriger von der Tages- und Nachtpflege profitieren können, muss diese zunächst bei der Pflegekasse beantragt werden. Hierfür gibt es ein spezielles Formular, das- Sie sich zusenden lassen oder auf der Webseite der Pflegekasse ausdrucken können. Neben einigen persönlichen Angaben muss Ihr Angehöriger hier den Grund für die Inanspruchnahme und den Umfang der Tages- und Nachtpflege angeben. Bewilligen die Mitarbeiter:innen der Pflegekasse den Antrag, rechnen  die jeweiligen Pflegeeinrichtungen direkt mit der Pflegeversicherung ab.

FAQ – Häufige Fragen rund um die Tages- und Nachtpflege

Grundsätzlich hat jeder Mensch einen Anspruch auf Tagespflege oder Nachtpflege. Die Pflegekasse beteiligt sich direkt an den anfallenden Kosten, wenn Pflegegrad 2 oder höher vorliegt. Menschen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag nutzen.

Die klassische Tages- und Nachtpflege erfolgt in einer speziellen Einrichtung. Wer sich für seinen Angehörigen eine umfassende Pflege im häuslichen Umfeld wünscht, kann auf die „24-Stunden-Pflege“ zurückgreifen.

Die Pflegekasse stellt Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher ein festes Budget für die Tages- und Nachtpflege zur Verfügung. Der Betrag steigt mit dem Pflegegrad an: Menschen mit Pflegegrad 2 erhalten 689 €, Personen mit Pflegegrad 5 hingegen 1.995 €.

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Unsere Dienstleistungen in der
sog. 24-Stunden-Pflege

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