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Pflegereform 2027: Was auf Pflegebedürftige zukommen könnte

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Pflegereform 2027: Was auf Pflegebedürftige zukommen könnte

Die Pflegeversicherung hat ein Finanzierungsproblem und die Politik reagiert: Seit dem 4. Juni 2026 liegt der offizielle Referentenentwurf für das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vor. Die Pläne sind konkret, bis das Gesetz in Kraft tritt, kann sich aber noch vieles ändern. Die geplanten Änderungen betreffen vor allem zwei Gruppen: Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen, die zu Hause pflegen. In diesem Artikel erklären wir verständlich, was im Raum steht, was das konkret bedeuten könnte und was Sie jetzt tun können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegereform 2027 ist noch nicht beschlossen, seit dem 4. Juni 2026 liegt aber der offizielle Referentenentwurf vor, der zeigt, wohin die Reise gehen soll.
  • Das bisherige Pflegegeld wird durch ein neues Entlastungsbudget ersetzt, das auf den ersten Blick mehr bietet, unterm Strich für viele Pflegebedürftige aber ein Minus bedeutet.
  • Pflegende Angehörige werden gleich doppelt belastet: Ihre Rentenabsicherung wird gekürzt und die Flexirente entfällt – während die versprochene neue Pflegebegleitung erst ein Jahr später startet.
  • Wer bereits einen Pflegegrad hat, ist durch Bestandsschutz vorerst geschützt – wer jedoch 2027 erstmals einen Pflegegrad beantragt, startet womöglich unter schlechteren Bedingungen als heute.

Warum braucht die Pflegeversicherung eine Reform?

Die Pflegeversicherung war von Anfang an als „Teilkaskoversicherung“ konzipiert, sie deckt Pflegekosten nur anteilig ab. Jahrelang hat sich das System trotzdem irgendwie getragen. Doch die Lage hat sich zugespitzt.

Die alternde Gesellschaft lässt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland stetig steigen. Prognosen zufolge könnten es bis zur Mitte des Jahrhunderts sieben Millionen Menschen sein. Gleichzeitig fehlen Fachkräfte, und die Kosten in der stationären wie ambulanten Pflege sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Ohne die geplante Reform würde das Defizit der Pflegekassen bis 2030 auf 17,4 Milliarden Euro anwachsen. Allein für das Jahr 2027 wird eine Deckungslücke von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Die Politik sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf.

Der Entwurf setzt auf zwei Hebel: mehr Einnahmen durch höhere Beiträge auf der einen Seite und weniger Ausgaben durch veränderte Leistungsstrukturen auf der anderen. Beides hat direkte Folgen für Millionen von Menschen in Deutschland.

Pflegereform 2027: Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

Wichtig vorab: Der Referentenentwurf liegt seit dem 4. Juni 2026 vor, aber das Kabinett hat noch nicht abgestimmt. Was hier beschrieben wird, sind Pläne und kein geltendes Recht.

Die Reform setzt an zwei Stellen an: Sie erhöht die Einnahmen und sie senkt die Ausgaben. Beides zusammen soll das Defizit von 7,6 Milliarden Euro für 2027 schließen und das System bis 2030 stabilisieren.

Mehr Einnahmen durch: Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 rund 1,6 Milliarden Euro zusätzlich einbringen. Kinderlose zahlen künftig 0,7 Beitragssatzpunkte mehr, das bringt weitere 1,1 Milliarden Euro. Arbeitgeber müssen zudem erstmals Pflegebeiträge für Minijobber abführen, was die Kassen um rund 1,2 Milliarden Euro entlastet.

Weniger Ausgaben durch: Höhere Hürden bei der Einstufung in Pflegegrade für Neuzugänge sowie Einschnitte bei den Zuschlägen für Pflegeheime. Außerdem wird das bisherige Pflegegeld durch ein neues „Entlastungsbudget“ ersetzt – mit deutlichen Einschränkungen, die wir weiter unten erklären.

Gut zu wissen!

Als modernes Element sieht der Entwurf ab 2028 eine jährliche Anpassung der Leistungsbeträge an die Inflation vor.

Was ändert sich für Pflegebedürftige?

Wer heute Pflegeleistungen bezieht oder in absehbarer Zeit beantragen wird, sollte die geplanten Änderungen kennen. Der Entwurf greift nämlich tief in das bisherige System ein, auch wenn noch nichts beschlossen ist.

1. Das Pflegegeld in seiner jetzigen Form soll verschwinden

Bisher ist das Pflegegeld eine verlässliche monatliche Zahlung, über die Pflegebedürftige frei verfügen können. Das soll sich grundlegend ändern: Ein neues „Entlastungsbudget“ würde es ersetzen. Die Beträge klingen auf den ersten Blick höher, aber der Schein trügt. Denn aus diesem Budget sollen künftig auch Leistungen bezahlt werden, die Menschen mit Pflegegrad heute noch über andere Ansprüche decken. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, bisher bis zu 42 Euro im Monat, würden schlicht wegfallen und aus demselben Topf finanziert. Unterm Strich bleibt vielen weniger.

2. Wer neu pflegebedürftig wird, startet mit halbem Budget

Besonders hart trifft es Menschen, die frisch in Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 eingestuft werden. Sie sollen in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Entlastungsbudgets erhalten. Gerade der Beginn einer Pflegesituation ist aber oft die teuerste und aufreibendste Phase – wenn Hilfsmittel angeschafft, Abläufe organisiert und neue Unterstützung gefunden werden muss.

3. Pflegegrad 1 verliert einen finanziellen Anspruch

Menschen mit Pflegegrad 1 haben heute Anspruch auf den Entlastungsbetrag, das sind 131 Euro im Monat für Alltagshilfen. Dieser soll komplett gestrichen werden. Für viele ältere Menschen mit leichtem Pflegebedarf wäre das der Wegfall ihrer einzigen direkten Unterstützung.

4. Wer noch keinen Pflegegrad hat, könnte künftig keinen bekommen

Die Hürden für eine Neueinstufung sollen angehoben werden. Was das in der Praxis bedeutet: Menschen, die heute einen bestimmten Pflegegrad erhalten würden, könnten nach der Reform leer ausgehen oder erst bei stärkerem Pflegebedarf anerkannt werden.

5. Das Sachleistungsbudget – professionelle Pflege wird teurer abgerechnet

Wer einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kennt die Pflegesachleistung. Sie wird durch ein neues Sachleistungsbudget ersetzt. Die Beträge steigen leicht, aber auch hier gilt: Was auf dem Papier nach mehr aussieht, muss in der Praxis nicht mehr sein. Die Kosten für professionelle Pflege sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ob die neuen Beträge den realen Bedarf decken, bleibt abzuwarten.

6. Das Überbrückungsbudget – wenn es plötzlich nicht mehr geht

Bisher gibt es die Kurzzeitpflege, finanziert über den Jahresbetrag, für Situationen, in denen die häusliche Versorgung vorübergehend zusammenbricht, nach einem Krankenhausaufenthalt, bei plötzlicher Verschlechterung und in akuten Krisen. Diesen Anspruch soll künftig das sogenannte Überbrückungsbudget ersetzen. Es soll flexibler einsetzbar sein und auch sonstige Überbrückungssituationen managen. Rechnet man alles zusammen, steht Pflegebedürftigen aber weniger als mit dem gemeinsamen Jahresbetrag zu.

7. Das Sozialraumbudget – der Ersatz für den Entlastungsbetrag

Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat war zweckgebunden, aber verlässlich. Er konnte für Alltagshilfen, Betreuungsangebote oder Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden. Das neue Sozialraumbudget soll ihn ersetzen – mit stärkerem Fokus auf lokale Unterstützungsstrukturen. Für Menschen in ländlichen Regionen, wo solche Angebote oft fehlen, könnte das ein echtes Problem werden.

Was ändert sich für pflegende Angehörige?

Rund 60 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden überwiegend durch ihre Familie versorgt, oft rund um die Uhr und über viele Jahre. Die geplante Reform betrifft diese Menschen an mehreren Stellen gleichzeitig.

1. Die Rentenabsicherung wird gekürzt

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, verzichtet häufig auf Berufstätigkeit oder reduziert seine Arbeitszeit. Als Ausgleich übernimmt die Pflegekasse bisher die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Das soll sich ändern: Künftig würden nur noch 70 Prozent dieser Beiträge übernommen. Wer also ohnehin schon Abstriche bei der eigenen Rente macht, verliert zusätzlich. Für die Pflegekasse bedeutet das eine Ersparnis von rund 1,8 Milliarden Euro allein im Jahr 2027.

2. Das neue Entlastungsbudget erschwert die Planung

Das bisherige Pflegegeld konnten pflegende Angehörige flexibel einsetzen – für Fahrten, Hilfsmittel, gelegentliche Unterstützung. Das neue Entlastungsbudget ist stärker zweckgebunden. Was genau damit finanziert werden kann und was nicht, ist im Entwurf noch nicht abschließend geklärt. Für viele Familien bedeutet das: weniger Flexibilität, mehr Bürokratie.

3. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege stehen zur Disposition

Gerade die Verhinderungspflege ist für pflegende Angehörige oft das einzige Mittel, um selbst kurz durchzuatmen, sei es für Urlaub, Krankheit oder einfach Erholung. Auch hier plant der Entwurf eine Neuordnung. Pflegebedürftige sollen die Leistungen, die heute unter der Verhinderungspflege laufen, künftig unter anderem über das Sachleistungsbudget oder mit dem Entlastungsbudget finanzieren. Wie die bisherigen Ansprüche im neuen Budgetsystem aufgehen, ist noch unklar. Klar ist aber: Das Gesamtvolumen soll sinken.

4. Das Ende der Flexirente – eine Kürzung durch die Hintertür?

Bisher können pflegende Angehörige, die das Rentenalter erreicht haben, weiter Rentenpunkte durch die Pflegetätigkeit sammeln, auch wenn sie bereits eine Teilrente beziehen. Diese sogenannte Flexirente soll abgeschafft werden. Wer also im Ruhestand einen Angehörigen pflegt, bekommt dafür künftig keine zusätzliche Rentenabsicherung mehr. Eine Regelung, die kaum Schlagzeilen macht, aber viele ältere Pflegepersonen trifft.

5. Eine neue Pflegebegleitung soll kommen

Der Entwurf sieht eine neue Form der Unterstützung vor: die sogenannte Pflegebegleitung. Sie soll pflegende Familien aktiv begleiten, beraten und entlasten. Klingt gut, aber der Haken liegt im Zeitplan. Die Pflegebegleitung startet frühestens zum 1. Januar 2028. Die finanziellen Kürzungen, die politisch unter anderem damit begründet werden, gelten aber bereits ab dem 1. Januar 2027.

Das bedeutet: Ein volles Jahr lang tragen pflegende Familien die Einschnitte, ohne die Gegenleistung zu erhalten. Wer neu in die Pflege einsteigt, bekommt 2027 weniger Geld und noch keine Begleitung.

Pflegereform 2027: der mögliche Zeitplan im Überblick

Die Reform ist nicht als einmaliger Schnitt geplant, sondern rollt in zwei Wellen. Das ist wichtig zu verstehen, denn die Reihenfolge ist alles andere als zufällig.

Ab 1. Januar 2027Ab 1. Januar 2028
Entlastungsbudget ersetzt PflegegeldNeue Pflegebegleitung für Familien
Sachleistungsbudget ersetzt PflegesachleistungAmbulante Notdienste für Pflege & Betreuung
Sozialraumbudget ersetzt EntlastungsbetragNeue Akut-Kurzzeitpflege
Überbrückungsbudget ersetzt KurzzeitpflegeErstmalige Inflationsanpassung aller Leistungen
Pflegegrad 1 verliert Entlastungsbetrag 
Neue Pflegegrade 2 & 3: halbes Budget für 3 Monate 
Rentenabsicherung für Angehörige sinkt auf 70 % 
Flexirente für pflegende Rentner entfällt 

Gut zu wissen!

2027 kommen also fast ausschließlich Kürzungen, die Verbesserungen folgen frühestens ein Jahr später.

Was können Sie jetzt tun? Tipps für Pflegebedürftige und Angehörige

Da das Gesetz noch nicht beschlossen ist, aber die Richtung klar erkennbar wird, lohnt es sich, jetzt zu handeln.

Für Pflegebedürftige:

  • Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte die Beantragung nicht weiter aufschieben. Die geplanten höheren Einstufungshürden gelten für Neuzugänge – wer seinen Pflegegrad vor Inkrafttreten des Gesetzes erhält, könnte besser gestellt sein.
  • Wer bereits einen Pflegegrad hat, sollte prüfen, ob alle aktuellen Leistungsansprüche vollständig ausgeschöpft werden, insbesondere Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag, die in ihrer heutigen Form möglicherweise wegfallen.
  • Menschen mit Pflegegrad 1 sollten die Streichung des Entlastungsbetrags im Blick behalten und frühzeitig alternative Unterstützungsangebote in ihrer Region recherchieren.
  • Es empfiehlt sich, eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch zu nehmen – das ist ein gesetzlicher Anspruch, der unabhängig von der Reform gilt.

Für pflegende Angehörige:

  • Wer die Pflege eines Angehörigen aufgenommen hat oder plant, sollte sich jetzt über die eigene Rentenabsicherung informieren und dokumentieren, seit wann und in welchem Umfang die Pflegetätigkeit ausgeübt wird.
  • Da die Flexirente wegfallen soll, lohnt für ältere pflegende Angehörige ein Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung, um die persönlichen Auswirkungen konkret einzuschätzen.
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sollten in diesem Jahr noch vollständig genutzt werden, solange die bisherigen Ansprüche noch gelten.
  • Der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen und Selbsthilfegruppen kann nicht nur emotional entlasten, sondern auch praktische Hinweise liefern, wie andere Familien mit den geplanten Änderungen umgehen.

Für alle:

  • Den weiteren Gesetzgebungsprozess verfolgen: Verbände, Pflegekassen und Interessenvertretungen werden Änderungen einfordern. Was heute im Entwurf steht, muss nicht das sein, was am Ende beschlossen wird.
  • Offizielle Informationen ausschließlich über die Pflegekasse oder unabhängige Pflegeberatungsstellen einholen – im Netz kursieren bereits viele Halbwahrheiten zur Reform.

FAQs – Häufige Fragen zur Pflegereform 2027

Nein. Seit dem 4. Juni 2026 liegt der Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz vor – aber noch kein Gesetz. Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, und Verbände sowie Pflegekassen werden in diesem Prozess noch Änderungen einfordern. Was heute im Entwurf steht, kann sich bis zur Verabschiedung noch deutlich verändern.

Wer bereits einen Pflegegrad hat, muss nicht befürchten, ihn durch die Reform automatisch zu verlieren. Die geplanten höheren Einstufungshürden sollen nur für Neuzugänge gelten. Allerdings ändern sich die damit verbundenen Leistungen für alle, denn die neuen Budgets gelten unabhängig davon, wann der Pflegegrad vergeben wurde.

Wer nach dem 1. Januar 2027 neu eingestuft wird, startet unter den neuen Bedingungen – bei Pflegegrad 2 und 3 zunächst mit nur der Hälfte des Entlastungsbudgets für drei Monate. Wer absehbar Pflegeleistungen benötigt, sollte die Beantragung deshalb nicht unnötig hinauszögern.

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Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
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Über unsere Autor:innen

Jennifer Ann Steinort ist Autorin bei den Pflegehelden. Sie verfasst Ratgeber, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Tipps für den Pflegealltag vermitteln. Ihre Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Finanzierung, Pflegemaßnahmen und Wohlbefinden. Ihr persönliches Anliegen ist, selbst komplexe Sachverhalte leserfreundlich zu formulieren.

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