Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 ist für Menschen vorgesehen, die in ihrer Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt sind. Betroffenen fällt meist die Mobilisation oder Körperpflege schwer. Auch andere Lebensbereiche können von der Einschränkung betroffen sein.

Menschen können in unterschiedlichen Lebenslagen auf die Hilfe von außen angewiesen sein. Nach einer akuten Erkrankung oder einem Unfall erhalten viele von ihnen ihre Selbstständigkeit zurück. Es gibt aber auch Fälle, in denen sich eine langfristige Pflegebedürftigkeit ergibt. Ohne die Unterstützung von Pflegepersonen können Betroffene ihren Alltag dann nicht mehr bewältigen. Die Pflegekasse steht pflegebedürftigen Personen mit einer Vielzahl an Leistungen zur Seite.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die Leistungen, die Menschen mit Pflegegrad 3 zustehen. Außerdem verraten wir Ihnen, warum die Ausprägung der Pflegebedürftigkeit dabei entscheidend ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Pflegegrad zeigt die Ausprägung der Pflegebedürftigkeit an und hilft bei der angemessenen Verteilung von Pflegekassen-Leistungen.
  • Menschen mit Pflegegrad 3 besitzen eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Um Pflegegrad 3 zugeordnet zu bekommen, müssen Betroffene mindestens 47,5 und weniger als 70 Punkte bei der Pflegebegutachtung erreichen.
  • Bei Pflegegrad 3 können Pflegebedürftige viele Leistungen in Anspruch nehmen – beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Kurzzeitpflege und vieles mehr.

Definition Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 ist für Menschen vorgesehen, die in ihrer Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt sind. Betroffenen fällt meist die Mobilisation oder Körperpflege schwer. Auch andere Lebensbereiche können von der Einschränkung betroffen sein.

Mögliche Gründe für die eingeschränkte Selbstständigkeit sind motorische Beeinträchtigungen oder Teil-Lähmungen der Extremitäten, zum Beispiel infolge eines Schlaganfalls oder einer Erkrankung des Rückenmarks. Damit Menschen mit Pflegegrad 3 ihren Alltag trotz der vorliegenden Pflegesituation bewältigen können, stellt die Pflegekasse ihnen eine weitreichende Unterstützung zur Verfügung.

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Thema „Pflegegrade“

Was sind Pflegegrade?

Damit Menschen genau die Pflegekassen-Leistungen erhalten, die sie tatkräftig im Alltag unterstützen, wurden die Pflegegrade ins Leben gerufen. Sie bilden die Pflegebedürftigkeit ab. Je höher die Ziffer beim Pflegegrad ist, desto eingeschränkter sind die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten der betreffenden Person.

Daraus folgt, dass Menschen mit höheren Pflegegraden mehr Unterstützung seitens der Pflegekasse erhalten, als zum Beispiel Personen mit Pflegegrad 1.

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Bevor eine Person einen Pflegegrad 3 erhält, muss feststehen, wie ausgeprägt die Einschränkungen sind. Nur Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bekommen von der Pflegekasse Pflegegrad 3 zugeordnet. Um die Einschränkungen beurteilen zu können, beauftragt die Pflegekasse den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Hier arbeiten Gutachter:innen, die eine Pflegebegutachtung durchführen können. Dafür vereinbaren sie zunächst einen Termin mit dem Betroffenen. Am Tag der Begutachtung besuchen die Gutachter:innen die zu Pflegenden im häuslichen Umfeld. Hier machen Sie sich ein genaues Bild von der verbliebenen Selbstständigkeit.

Damit die Ergebnisse vergleichbar sind, nutzen sie das sogenannte „Neue Begutachtungsassessment (NBA)“. Hier vergeben die Gutachter:innen in sechs Lebensbereichen Punkte. Die Punkteanzahl bestimmt am Ende, wie hoch der Pflegegrad ist. Nur wer mindestens 47,5 und weniger als 70 Punkte erreicht, erhält Pflegegrad 3.

Pflegegrad Einstufung Pflegehelden Ratgeber
Die Gewichtung der Lebensbereiche

Gut zu wissen!

Die Lebensbereiche für die Pflegegrad 3 Pflegebegutachtung sind unterschiedlich gewichtet. So spielt die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte eine weniger große Rolle als die Selbstversorgung oder kognitive und kommunikative Fähigkeiten.

Pflegegrad statt Pflegestufe: Änderungen seit 2017

Nicht immer bestimmten die Pflegegrade darüber, welche Leistungen Pflegebedürftigen zustehen. Bis zum Jahr 2017 gab es drei Pflegestufen, die das Pflegebedürfnis widerspiegeln sollten. Allerdings hatte dieses Bewertungssystem einen entscheidenden Nachteil: Menschen die körperlich recht fit waren, aber psychische oder geistige Erkrankungen aufwiesen, bekamen lediglich Pflegestufe 0 zugeordnet. Der Leistungsumfang war hier recht überschaubar.

Im Jahr 2017 lösten die bis heute geltenden Pflegegrade die Pflegestufen ab – dafür sorgte das Pflegestärkungsgesetz 2. Ab nun legte die Pflegekasse nicht mehr die nötigen Pflegeminuten, sondern den Grad der Einschränkung zugrunde. Die Pflegebedürftigkeit lässt sich mit diesem Vorgehen viel differenzierter und für viele Menschen gerechter abbilden.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad 3?

Die Zuteilung des Pflegegrad 3 erfolgt nicht automatisch – Versicherte müssen zunächst die Pflegekasse über ihren Wunsch nach einem Pflegegrad 3 informieren. Das können sie mit einem formlosen Schreiben oder mit einem Telefonat machen. Im Anschluss sendet die Pflegekasse alle notwendigen Formulare zur Beantragung direkt nach Hause

Gut zu wissen!

Die Pflegekasse zahlt die Leistungen grundsätzlich erst ab dem Tag der Antragstellung. Deshalb lohnt es sich, schnell zu sein: Haben Sie den Eindruck, dass Ihr Familienmitglied im Alltagsleben eingeschränkt ist, unterstützen Sie Ihren Angehörigen zeitnah bei einem Antrag auf Pflegegrad.

Widerspruch gegen die Entscheidung des MDK einlegen

Versicherte sind manchmal enttäuscht von der Entscheidung der Pflegekasse. Nicht immer bewilligt sie einen Pflegegrad 3. Betroffene können auch den Eindruck haben, dass der Pflegegrad 3 zu niedrig ausfällt.

Sind Betroffene mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden, haben Sie das Recht, einen Widerspruch einzulegen. Wichtig: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats schriftlich bei der Pflegekasse eingehen – nutzen Sie dafür am besten ein Einschreiben.

Fallbeispiel Pflegegrad 3

Frau Blume ist 62 Jahre alt und lebt in einer Eigentumswohnung. Ihre Multiple Sklerose Erkrankung schränkt sie zunehmend ein. Insbesondere die Körperpflege, Nahrungszubereitung und die Mobilisation bereiten ihr durch die motorische Einschränkung Probleme im Alltag. Frau Blume hat keinen Lebenspartner. Ihre einzig verbliebene Familie, ihre Schwester, wohnt rund 600 km entfernt. Es gibt niemanden, der Einkäufe für Frau Blume erledigt oder ihr bei der Speisenzubereitung und Körperpflege hilft.

Eine Gutachterin vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung bestätigt Frau Blume eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – im Begutachtungsverfahren erreichte sie mehr als 60 Punkte. Zwei Wochen nach dem Pflegegutachten erhielt Frau Blume Post von ihrer Pflegekasse. Diese teilte ihr mit, dass sie Pflegegrad 3 hat.

Ein ambulanter Pflegedienst kommt nun mehrmals in der Woche, um Frau Blume unter anderem beim Duschen und bei der Ernährung zu helfen. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro plant Frau Blume für eine Haushaltshilfe ein.

Leistungen bei Pflegegrad 3

Die Pflegekasse unterstützt Menschen mit Pflegegrad 3 mit einem umfassenden Leistungskatalog. Ziele dieser Leistungen sind, die Selbstständigkeit zu fördern und das Verbleiben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Leistungen Menschen mit Pflegegrad 3 in Anspruch nehmen können und wie oft sie Betroffenen zustehen.

LeistungsartHöhe und Häufigkeit der Leistungen
Pflegegeld573 Euro im Monat
Pflegesachleistungen1432 Euro im Monat
Tages- und Nachtpflege1298 Euro im Monat
Vollstationäre Pflege1262 Euro im Monat
Kurzzeitpflege1774 Euro im Jahr
Verhinderungspflege1612 Euro im Jahr
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125 Euro im Monat
Zum Verbrauch bestimmte PflegehilfsmittelMax. 40 Euro pro Monat
WohnraumanpassungBis zu 4000 Euro
Hausnotruf25,50 Euro monatlich
Wohngruppenzuschuss214 Euro pro Monat

Neue Regelung ab 2024

Ab Januar 2024 spüren Pflegebedürftige die Auswirkungen der Pflegereform 2024. Besonders deutlich wird das am Pflegegeld und an den Pflegesachleistungen – beides steigt um jeweils 5 % an. Die neuen Beträge sind in der oben stehenden Tabelle bereits erfasst.

Im Jahr 2017 lösten die bis heute geltenden Pflegegrade die Pflegestufen ab – dafür sorgte das Pflegestärkungsgesetz 2. Ab nun legte die Pflegekasse nicht mehr die nötigen Pflegeminuten, sondern den Grad der Einschränkung zugrunde. Die Pflegebedürftigkeit lässt sich mit diesem Vorgehen viel differenzierter und für viele Menschen gerechter abbilden.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die im häuslichen Umfeld versorgt werden, profitieren insbesondere vom Pflegegeld und den Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld beträgt  573 Euro bei Pflegegrad 3 – Empfänger:innen können den Betrag als Dank an freiwillige Pflegepersonen wie Familienangehörige weitergeben. Dabei handelt es sich aber um eine freiwillige Geste. Grundsätzlich können Versicherte nämlich frei über das Pflegegeld bestimmen. Manche von ihnen planen das Geld beispielsweise für eine polnische Betreuungsperson ein, die Pflegebedürftige tatkräftig im Alltag unterstützt.

Für professionelle Pflegekräfte, die im Haushalt des zu Pflegenden Pflegesachleistungen erbringen, steht Personen mit Pflegegrad 3 insgesamt  1432 Euro monatlich zu. Die ausgebildeten Kräfte führen die Grundpflege durch – sie helfen beispielsweise bei der Haarpflege, der Nahrungszubereitung oder beim Aufstehen.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3

Es kann passieren, dass die Pflege für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 für eine kurze Zeit nicht im häuslichen Umfeld stattfinden kann. Zum Beispiel, weil dort Umbaumaßnahmen zur Erleichterung der Pflege wie eine Badsanierung erfolgen. Manchmal stellt sich eine Pflegesituation auch plötzlich ein oder Sie als Pflegeperson erkranken.

Auf all diese Eventualitäten sind Sie mit der Kurzzeitpflege vorbereitet. Dabei verbringen Pflegebedürftige eine begrenzte Zeit in einer stationären Einrichtung. Die Pflegekasse beteiligt sich an dieser Versorgungsform mit insgesamt 1774 Euro pro Jahr.

Tipp: Trotz Kurzzeitpflege Pflegegeld beziehen

Pflegebedürftige können jährlich bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege beziehen. In der Zeit fällt das Pflegegeld aber nicht komplett weg. Personen mit Pflegegrad 3 können zusätzlich bis zu 50 % des Pflegegeldes, also  286,50 Euro, in Anspruch nehmen.

Tagespflege & Nachtpflege bei Pflegegrad 3

Die Pflegekasse setzt sich mit der Tagespflege und Nachtpflege dafür ein, dass pflegebedürftige Personen auch mit Pflegegrad 3 so lange wie möglich zu Hause verbleiben können. Viele Familienangehörige sind neben der Pflege nämlich berufstätig und können sich deshalb nicht rund um die Uhr um ihr Familienmitglied kümmern. In dem Fall springt die Tages- bzw. Nachtpflege ein.

Dabei befinden sich Angehörige mit Pflegegrad 3 einige Stunden während des Tages oder während der Nacht in einer Pflegeeinrichtung. Hier erhalten Sie die Pflege und Betreuung, die sie benötigen. Die Pflegekasse stellt für diese Versorgung 1298 Euro pro Monat zur Verfügung.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3

Der Entlastungsbetrag hat das Ziel, Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und pflegende Angehörige bei der häuslichen Pflege zu entlasten. Insgesamt 125 Euro können Pflegebedürftige monatlich nutzen, um Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Achtung: Der Betrag ist zweckgebunden. Das bedeutet, dass Betroffene ihn nur für ganz bestimmte Maßnahmen einplanen dürfen.

Mit dem Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige beispielsweise eine Haushaltshilfe einstellen oder Betreuungsangebote absolvieren.

Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege und Pflegegrad 3

Da Menschen mit Pflegegrad 3 eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen, profitieren sie von weiteren Pflegekassen-Leistungen. Auch sie setzen sich dafür ein, dass Betroffene ihre verbliebenen Fähigkeiten im Alltag einsetzen und so möglichst selbstständig bleiben. Das Augenmerk liegt hier natürlich weiterhin auf einer guten und bedürfnisorientierten Pflege. Folgende sonstige Leistungen sieht die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 vor:
  • Verhinderungspflege:

    Auch wenn Sie Ihr Familienmitglied mit viel Liebe pflegen, kann Ihnen ab und zu etwas dazwischenkommen. Sind Sie krank oder benötigen eine Auszeit, kann Ihr Familienmitglied die Verhinderungspflege beanspruchen. Dafür sieht die Pflegekasse ein jährliches Budget in Höhe von 1612 Euro vor. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können mit dem Betrag eine Ersatzkraft bezahlen oder teilstationäre Leistungen nutzen.
  • Vollstationäre Pflege:

    Die vollstationäre Pflege sieht einen permanenten Aufenthalt in einem Pflegeheim vor. Da Menschen mit Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigungen haben, kann eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung sinnvoll sein. An den Pflegekosten beteiligt sich die Pflegekasse mit monatlich 1.262 Euro. Die Unterbringungskosten und die Aufwendungen für die Verpflegung sowie die Investitionskosten bilden einen Eigenanteil – Pflegebedürftige müssen diesen selbst tragen.
  • Pflegeberatung:

    Im Pflegealltag tauchen viele Fragen auf: Wie beantrage ich einen Pflegegrad 3? Wie gestalte ich die Pflege von Demenzkranken? Bei diesen und weiteren Fragen können die Pflegekasse, Pflegestützpunkte vor Ort und private Versicherungsunternehmen weiterhelfen. Sie geben Tipps und konkrete Unterstützung, beispielsweise bei der Antragstellung. Beziehen Pflegebedürftige Pflegegeld und erhalten keine Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte, müssen sie regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI beanspruchen. Bei Pflegegrad 3 muss dieser zweimal im Jahr stattfinden.
  • Pflegekurs:

    Angehörige führen wichtige Aufgaben im Pflegealltag durch. Mit einem Pflegekurs können Sie Ihr Wissen über die Pflege vertiefen und bekommen hilfreiche Tipps – das Angebot ist für Sie kostenfrei.
  • Wohnraumanpassung:

    Mit einer Wohnraumanpassung kann die häusliche Umgebung an die vorliegende Beeinträchtigung angepasst werden. Dabei hilft beispielsweise eine Absenkung der Türschwellen oder eine barrierefreie Dusche. Auch hier beteiligt sich die Pflegekasse: Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Sie bis zu 4000 Euro einplanen. Den Hausnotruf bezuschusst die Pflegekasse ebenfalls, und zwar mit bis zu 25,50 Euro monatlich.
  • Pflegehilfsmittelpauschale:

    Aus vielen Pflegehaushalten sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nicht mehr wegzudenken – sie vereinfachen die Pflege und sorgen für eine hygienische Umgebung. Pflegebedürftige haben grundsätzlich Anspruch auf eine Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 Euro monatlich. Davon können sie entsprechende Produkte wie Mundschutzmasken, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe kaufen. Die Kosten können sie sich von der Pflegekasse erstatten lassen oder beauftragen einen Pflegehilfsmitteldienstleister mit der Abrechnung.
  • Wohngruppenzuschuss:

    Der sogenannte Wohngruppenzuschuss steht Menschen zu, die mindestens zu dritt in einer Wohngruppe leben und dort ambulante pflegerische Leistungen erhalten. Er beträgt 214 Euro pro Monat

FAQs – Häufige Fragen zu Pflegegrad 3

Wer Pflegegrad 3 zugewiesen bekommt, besitzt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene können ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen und sind deshalb auf die Hilfe von außen angewiesen.

Nur wer während der Pflegebegutachtung mindestens 47,5 und weniger als 70 Punkte erreicht, erhält Pflegegrad 3. Die Punkte vergeben Gutachter:innen in insgesamt sechs Lebensbereichen.

Damit Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad 3 erhalten, müssen sie zunächst die Pflegekasse über ihren Wunsch nach einem Pflegegrad informieren. Danach erhalten sie alle erforderlichen Formulare zugesendet. Im Anschluss erfolgt ein Pflegegutachten.

Das Pflegegeld für Menschen mit Pflegegrad 3 beträgt 573 Euro pro Monat. Außerdem stehen Betroffenen der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro und bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu.

Personen mit Pflegegrad 3 sind schwer in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt – sie verfügen meist über motorische Probleme. Ursächlich dafür kann eine Multiple Sklerose oder ein Schlaganfall sein.

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