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Grundpflege verstehen: Leistungen und Kosten

Grundpflege bedeutet, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen – bei der Körperpflege, beim Essen und bei der Bewegung. Anders als bei medizinischen Maßnahmen können auch Angehörige oder Laien dabei helfen. Je nachdem, ob die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung stattfindet und wer sie übernimmt, erstattet die Pflegekasse die Kosten unterschiedlich. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Grundpflege wirklich ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundpflege bezeichnet die Unterstützung bei täglichen Alltagsroutinen. Wesentliche Bereiche sind hier die Körperpflege, Ernährung, Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung.
  • Die Grundpflege kann im häuslichen Umfeld, teilstationär oder vollstationär in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Neben qualifizierten Fachkräften können auch Angehörige oder Nachbarn die Leistungen der Grundpflege ausführen.
  • Die Kosten für die Grundpflege trägt teilweise die Pflegekasse. Je nach Professionalität der Pflegeperson erfolgt die Abrechnung über die Pflegesachleistungen oder das Pflegegeld.

Was ist Grundpflege?

Die Grundpflege umfasst alle wichtigen Hilfen im Alltag für Menschen, die sich selbst nicht mehr ausreichend versorgen können. Dazu gehören vor allem Körperpflege, Essen und Trinken, Bewegung und andere alltägliche Aufgaben. Sie richtet sich nicht nur an bestimmte Gruppen, sondern an alle, die Unterstützung brauchen – sei es aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung.

Die Leistungen der Grundpflege sind gesetzlich im SGB XI geregelt. Sie können sowohl zu Hause als auch in einer Pflegeeinrichtung erfolgen und werden von der Pflegekasse übernommen, je nach Pflegegrad und Situation.

So sorgt Grundpflege dafür, dass pflegebedürftige Menschen würdevoll und selbstbestimmt im Alltag leben können – trotz körperlicher oder geistiger Einschränkungen.

Verwechslungsgefahr: Grund- und Behandlungspflege

Während die Grundpflege Körperpflege, Ernährung und Mobilität umfasst, beschreibt die Behandlungspflege die Durchführung von medizinischen Handlungen. Dazu gehören zum Beispiel das Verabreichen von Medikamenten, Verbandswechsel oder auch Injektionen.

Die Behandlungspflege zielt damit vor allem auf die Verbesserung des Gesundheitszustandes einer pflegebedürftigen Person ab. Dieser Bereich darf ausschließlich von fachlich geschultem und qualifiziertem Personal durchgeführt werden.

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Grundpflegerische Tätigkeiten im Überblick

Die Grundpflege unterstützt Menschen, die ihre täglichen Grundbedürfnisse nicht mehr selbstständig erfüllen können. Sie umfasst vor allem die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität.

Wenn Sie sich über die Leistungen informieren, lohnt es sich, auf folgende Punkte zu achten:

  1. Umfang der Leistungen: Prüfen Sie, welche Tätigkeiten von der Pflegekasse übernommen werden und welche nicht.
  2. Unterschied häuslich/Einrichtung: Leistungen können je nach Pflegeort unterschiedlich durchgeführt werden.
  3. Kleine vs. große Grundpflege: Seit 2017 gibt es Leistungspakete, die den Umfang der Pflege konkret festlegen.
  4. Prophylaxe & Selbstständigkeit: Eine gute Grundpflege schützt vor Folgeerkrankungen und fördert die Fähigkeiten im Alltag.

In der folgenden Übersicht sehen Sie alle wesentlichen Bereiche und Aufgaben der Grundpflege auf einen Blick.

BereichWas dazugehörtNicht enthalten
Körperpflege– Waschen (Ganzkörper oder Teilbereiche, am Waschbecken, in Badewanne, Dusche oder im Bett)
– Haarpflege
– Rasur
– Zahnpflege/Pflege von Zahnersatz
– Hilfe bei Wasserlassen & Stuhlgang (Intimhygiene, Katheterversorgung, Windeln, Toilettenstuhl)
– Kontinenztraining
Medizinische Maßnahmen, z. B. Spritzen oder Wundversorgung
Ernährung– Mundgerechtes Zerkleinern von Speisen
– Getränke einfüllen
– Anreichen von Speisen & Getränken
– Spezielle Nahrung zubereiten
– Ernährung über Sonde
Einkaufen, Kochen, Essensplanung
Mobilität– Aufstehen & Zubettgehen
– An- & Auskleiden
– Gehen, Stehen, Treppensteigen
– Verlassen & Wiederaufsuchen der Wohnung/ Pflegeeinrichtung
Medizinische Mobilitätsmaßnahmen (z. B. Physiotherapie)

Die Prophylaxe in der Grundpflege

Ein wichtiger Teil der Grundpflege ist die Vorbeugung von Folgeerkrankungen. Diese Maßnahmen helfen, dass sich bestehende Einschränkungen nicht verschlimmern und fördern die Gesundheit im Alltag.

Wichtige Prophylaxemaßnahmen:

  • Dekubitus (Druckgeschwüre): regelmäßiges Umlagern, um Druckstellen zu vermeiden
  • Thrombose (Blutgerinnsel): Bewegung und Umlagerung, ggf. Krankengymnastik
  • Exsikkose (Austrocknung): ausreichend trinken, Trinken erleichtern und fördern
  • Obstipation (Verstopfung): Bewegung, Flüssigkeitszufuhr, ausgewogene Ernährung
  • Kontrakturen (Muskelverkürzungen): regelmäßige Bewegungsübungen, Umlagerung, Krankengymnastik
  • Pneumonie (Lungenentzündung): Atemübungen, Absaugen, langsames Gehen, Husten unterstützen
  • Intertrigo (Hautfaltenprobleme): Haut trocken halten, regelmäßiges Waschen, Mobilität fördern
  • Soor/Parotitis (Pilz- und Entzündungserkrankungen): Mundhygiene, ausreichendes Trinken, Speichelproduktion anregen

Gut zu wissen!

Die Grundpflege erfüllt die Prinzipien der aktivierenden Pflege. Sie umfasst Maßnahmen, die die Selbstständigkeit fördern. Dazu gehören etwa Ess- und Toilettentraining, Übungen zur Körperpflege, Gedächtnistraining und die Unterstützung sozialer Kontakte. Diese Maßnahmen helfen, Alltagsfähigkeiten zu erhalten, die Lebensqualität zu steigern und Folgeerkrankungen vorzubeugen.

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Was ist der Unterschied zwischen der kleinen und großen Grundpflege?

Nach dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz von 2017 werden die Leistungen der Grundpflege in sogenannte Leistungskomplexe zusammengefasst: etwa in die kleine und die große Grundpflege. Die kleine Grundpflege umfasst die grundlegenden Hilfen im Alltag, wie Unterstützung bei der Körperpflege von Gesicht, Oberkörper und Intimbereich, Hilfe beim An- und Ausziehen, die Mund- und Zahnpflege sowie Begleitung bei Toilettengängen. Sie deckt also die Basisbedürfnisse ab, die täglich notwendig sind. Die große Grundpflege beinhaltet alle Leistungen der kleinen Grundpflege, geht aber darüber hinaus. Sie umfasst zusätzlich Baden oder Duschen, Haare waschen sowie Haut- und Nagelpflege. Damit deckt die große Grundpflege auch umfangreichere Pflegebedürfnisse ab, die meist seltener, aber intensiver sind. Kurz gesagt: Die kleine Grundpflege sichert die Basisversorgung, die große Grundpflege erweitert sie um zusätzliche, umfassendere Pflegeleistungen.

Wer darf die Grundpflege durchführen?

Die Grundpflege kann grundsätzlich von verschiedenen Personen übernommen werden: In stationären Einrichtungen übernehmen meist geschulte Pflegekräfte die Grundpflege. Auch Pflegehelfer:innen können unter Anleitung bestimmte Tätigkeiten durchführen. Eine spezielle Form ist die 24-Stunden-Pflege, bei der rund um die Uhr jemand Zuhause anwesend ist, um bei Bedarf die Grundpflege oder Unterstützung im Alltag zu leisten.

4 Tipps für pflegende Angehörige bei der Grundpflege

Die Grundpflege kann im Alltag herausfordernd sein – mit ein paar Tipps gelingt sie einfacher.
  1. Lassen Sie so viel Selbstständigkeit wie möglich zu. Helfen Sie nur bei den Schritten, die wirklich Unterstützung brauchen, und fördern Sie damit die Eigenständigkeit Ihres Angehörigen.
  2. Ein strukturierter Tagesablauf erleichtert den Alltag. Feste Zeiten für Körperpflege, Mahlzeiten oder Bewegung geben Orientierung und machen die Pflege planbarer. Gleichzeitig können Hilfsmittel wie Haltegriffe, rutschfeste Matten oder Greifhilfen die Sicherheit erhöhen und kleine Aufgaben selbstständiger gestalten.
  3. Da die Grundpflege immer ein Eingriff in die Intimsphäre ist, sind Respekt und Kommunikation besonders wichtig: Erklären Sie jeden Schritt, fragen Sie nach Wünschen und achten Sie darauf, dass sich die pflegebedürftige Person wohlfühlt.
  4. Nicht zuletzt sollten Sie auf sich selbst achten. Pausen oder Entlastungen durch einen ambulanten Pflegedienst sind kein Luxus, sondern nötig, damit Sie langfristig unterstützen können.

Grundpflege: Kosten – was Pflegekassen zahlen

Wenn ein ambulanter Pflegedienst Ihnen bei der Grundpflege hilft, rechnet er seine Leistungen über sogenannte Leistungskomplexe (LK) nach dem SGB XI ab. Das sind standardisierte Module mit festen Vergütungssätzen, die die Pflegekasse übernimmt, solange Ihr Familienmitglied Pflegesachleistungen beansprucht. Beispiele für typische Grundpflege‑Leistungskomplexe (ambulanter Pflegedienst Preisliste):
Leistung Vergütung
Ganzwaschung (Waschen/Duschen/Baden inkl. Pflege) ca. 27,80 €
Teilwaschung ca. 14,88 €
Ausscheidungen (Unterstützung bei Toilette/Intimhygiene) ca. 6,79 €
Selbstständige Nahrungsaufnahme ca. 6,79 €
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme ca. 16,97 €
Sondenernährung ca. 6,79 €
Lagern/Betten ca. 6,79 €
Mobilisation (Bewegung/Hilfe beim Aufstehen) ca. 12,20 €

Gut zu wissen!

Diese Beträge sind Orientierungswerte aus Abrechnungsvereinbarungen zwischen Pflegekassen und Pflegediensten (z. B. in NRW und Berlin). Sie können je nach Bundesland, Dienstleister und konkreter Leistungssituation leicht variieren.

Wie setzt sich die Abrechnung zusammen?

Ein Pflegedienst kann mehrere Leistungskomplexe kombinieren – etwa Ganzwaschung + Hilfe bei der Nahrungsaufnahme + Mobilisation, wenn all diese Leistungen an einem Tag erbracht werden. Dadurch ergibt sich dann eine Gesamtvergütung, die die Pflegekasse übernimmt, so lange im Rahmen des Sachleistungsbudgets abgerechnet wird. Die Kosten, wenn der Pflegedienst 1x täglich kommt, variieren also stark.

Wenn Ihr Familienmitglied einen Pflegedienst beauftragt, steht ihm, je nach Pflegegrad, ein monatliches Budget für Pflegesachleistungen zur Verfügung:

PflegegradPflegesachleistung pro Monat
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.859 €
Pflegegrad 52.299 €

Innerhalb dieses Budgets rechnet der Pflegedienst seine Leistungskomplexe ab. Wenn die Sachleistungsgrenze überschritten wird, muss Ihr Angehöriger den Differenzbetrag selbst tragen.

FAQ – Häufige Fragen zur Grundpflege

Zu den Tätigkeiten in der Grundpflege gehören Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Damit sich aus vorhandenen Einschränkungen keine weiterführenden Erkrankungen bilden, sind Maßnahmen zur Prophylaxe ebenfalls Pflichtbestandteile bei der Grundpflege.

Unter Grundpflege fallen grundlegende, meist wiederkehrende Handlungen im Bereich der Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflege. Sie steht allen Menschen zu, die wichtige Grundbedürfnisse nicht selbst verrichten können. Zur Grundpflege gehören Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie nicht-medizinische Pflegetätigkeiten aus dem Bereich des täglichen Lebens.

Die Behandlungspflege konzentriert sich hingegen auf medizinische Handlungen, zum Beispiel die Verabreichung von Medikamenten oder den Verbandswechsel. Die Grund- und Behandlungspflege unterscheidet sich also wesentlich in der Zielsetzung.

Wie lange eine Grundpflege dauert, hängt von der durchzuführenden Tätigkeit ab. Eine Ganzkörperwäsche dauert in der Regel 20-25 Minuten, das Anreichern der Mahlzeiten etwa 15-20 Minuten und eine Begleitung bei der Blasen- bzw. Darmentleerung zwischen zwei und zehn Minuten.

Anders als früher wird heute nicht mehr die benötigte Zeit für die Grundpflege zur Pflegegrad-Berechnung genutzt, sondern die verbliebene Selbstständigkeit.Kümmert sich ein Pflegedienst um die Grundpflege, hängen die Kosten von den jeweiligen Tätigkeiten ab.

Die große Grundpflege umfasst alle Tätigkeiten der kleinen Grundpflege sowie folgende weitere Bereiche:

  • Baden / Duschen
  • Haare waschen
  • Haut- und Nagelpflege

Zur kleinen Grundpflege gehört:

  • Hilfe beim Waschen von Gesicht, Oberkörper und Intimbereich
  • Bereitlegen der Kleidung, Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Mund- und Zahnpflege, Reinigung der Zahnprothesen
  • Toilettengänge mit Hilfestellung auf dem WC oder im Bett

Grundsätzlich darf jede Person die Leistungen der Grundpflege durchführen. Beispielsweise Nachbarn, Angehörige oder Freunde können diese Tätigkeiten übernehmen, ebenso wie geschultes Fachpersonal. Auch die polnischen Pflegekräfte der Pflegehelden übernehmen gern alle Aufgaben der kleinen und großen Grundpflege.

Entstanden ist der Begriff der Grundpflege 1967 aufgrund einer ungenauen Übersetzung aus dem Englischen, gilt heute jedoch im Wesentlichen als veraltet. Die Pflegewissenschaft fokussiert sich inzwischen auf einen ganzheitlichen Ansatz, dem der Dualismus von körperlicher und medizinischer Versorgung zuwiderläuft.

Trotz der anhaltenden Debatte fanden die Begriffe Grund- und Behandlungspflege Eingang in das Sozialgesetzbuch. Erst mit dem Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2017 wurde die Bezeichnung der Grundpflege durch die Umschreibungen „körperbezogene Pflegemaßnahmen“ und „pflegerische Betreuungsmaßnahmen“ ersetzt.

Ein wesentliches Ziel pflegerischer Tätigkeiten ist der Erhalt der Selbstständigkeit pflegebedürftiger Personen. Entsprechend sollten diese möglichst viele Aufgaben eigenständig durchführen, während Sie als Angehörige*r nur intervenieren, wenn Hilfe wirklich nötig ist und Tätigkeiten nicht mehr selbstständig durchgeführt werden können. Entsprechend unterscheidet die Pflege fünf unterschiedliche Unterstützungsformen:

BeaufsichtigungDie Pflegeperson beobachtet und kontrolliert die Durchführung der Aktivitäten lediglich.
UnterstützungDie Pflegeperson stellt Gegenstände oder auch Hilfsmittel bereit, sodass die pflegebedürftige Person Tätigkeiten eigenständig durchführen kann.
AnleitungDie Pflegeperson stellt die richtige Durchführung von Tätigkeiten sicher. Auch Erklärungen sind Teil der Unterstützung.
Teilweise ÜbernahmeDie Pflegeperson übernimmt Teile der Tätigkeit, die die pflegebedürftige Person nicht selbst durchführen kann.
Vollständige ÜbernahmeDie Pflegeperson übernimmt die Tätigkeit, ohne dass die pflegebedürftige Person einen aktiven Beitrag leistet.

Der Pflegedienst berechnet für die Hilfe bei Ausscheidungen ca. 6,80 € pro Einsatz (Achtung: Preis kann variieren), die Pflegekasse übernimmt dies über das Sachleistungsbudget. Die Kosten für die Windeln selbst werden über die Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung übernommen oder müssen privat bezahlt werden.

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Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
Fachjournalistin für Gesundheit/Medizin & Familie

Über unsere Autor:innen

Jennifer Ann Steinort ist Autorin bei den Pflegehelden. Sie verfasst Ratgeber, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Tipps für den Pflegealltag vermitteln. Ihre Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Finanzierung, Pflegemaßnahmen und Wohlbefinden. Ihr persönliches Anliegen ist, selbst komplexe Sachverhalte leserfreundlich zu formulieren.

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