Langzeitpflege

Langzeitpflege ist in Deutschland aufgrund deutlich älterer Menschen bei steigender Lebenserwartung immer häufiger der Fall. Viele erreichen ein Alter, in dem Körper und Geist in einem Maß abbauen, dass eine Bewältigung des Alltags ohne fremde Hilfe nicht mehr möglich ist. Der Bedarf an professioneller Langzeitpflege wird in Zukunft weiter steigen – nicht zuletzt, da die Anzahl der Personen sinkt, die die Pflege Angehöriger übernehmen kann oder will.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Begriff der Langzeitpflege ist nicht eindeutig definiert. SGB XI setzt für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen eine anhaltende Pflegebedürftigkeit voraus, die über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten anhalten muss, um einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse zu haben.
  • Langzeitpflege findet keineswegs nur in Pflegeeinrichtungen statt, sondern kann auch durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte erfolgen.
  • Während sich eine Pflegeeinrichtung vor allem anbietet, wenn der medizinische Pflegebedarf hoch ist, eignet sich z. B. für demenzkranke Menschen mit einem hohen Betreuungsbedarf ohne medizinischen Pflegeaufwand insbesondere auch die Pflege im häuslichen Umfeld.

Was ist Langzeitpflege?

Der Begriff der Langzeitpflege ist rechtlich nicht klar definiert. Umgangssprachlich wird die Bezeichnung daher oft einfach als Gegenteil von Kurzzeitpflege betrachtet. Diese bleibt jährlich auf acht Wochen beschränkt und eignet sich bei temporärem Akut-Pflegebedarf oder einer Auszeit pflegender Angehöriger.

Langzeitpflege bedeutet hingegen einen anhaltenden Pflegebedarf. Paragraf 14 SGB XI legt hier fest, dass die Pflegebedürftigkeit entweder auf Dauer oder für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten vorliegen muss, um Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Die Pflege muss dabei keineswegs in einem Pflegeheim erfolgen, sondern kann im Rahmen einer “24-Stunden-Pflege” auch im häuslichen Umfeld stattfinden.

Pflegebedürftigkeit als Voraussetzung für die Langzeitpflege

Die Bedingung für die Entscheidung über Langzeitpflege ist die dauerhafte Pflegebedürftigkeit einer Person. Damit einher gehen bedeutende Einschränkungen bei der Bewältigung des Alltags. Wie stark diese ausfallen und welcher Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse sich dadurch ergibt, beurteilt der MDK und gibt eine Empfehlung an die Pflegekasse ab. Ein anerkannter Pflegegrad ist die Voraussetzung für den Bezug fast aller Leistungen. Dabei ist es unerheblich, ob die Beeinträchtigung durch eine Krankheit, eine Behinderung oder aber altersbedingt eingetreten ist.

Für wen ist die Langzeitpflege geeignet?

Die Langzeitpflege ist meist nicht die erste Wahl, wenn es um die Pflege geliebter Angehöriger geht. Oft geht mit der Entscheidung für Langzeitpflege das Eingeständnis einher, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, die pflegebedürftige Person hinreichend zu versorgen. Besonders schwerwiegend ist diese Erkenntnis vor allem, wenn mit dem Beginn der Langzeitpflege der Umzug in ein Pflegeheim erfolgt.

Dennoch gibt es Situationen, in denen die Langzeitpflege eine sinnvolle Entscheidung sein kann.

  • • Der Pflegebedarf ist größer als der Umfang, den ein ambulanter Pflegedienst leisten kann.
    • Das häusliche Umfeld ist nicht barrierefrei und ein Umbau nicht möglich, sodass die Bewegungsfreiheit dauerhaft eingeschränkt ist.
    • Durch eine Verschlechterung des geistigen oder körperlichen Zustandes ist eine Selbst- oder Fremdgefährdung nicht auszuschließen.
    • Sie sind als pflegender Angehöriger zunehmend überfordert und belastet.
    • Ihr Angehöriger kann den Tagesablauf nicht mehr selbstständig gestalten und / oder es droht soziale Isolation.

Von der Langzeitpflege betroffene Personen sind vorwiegend Senioren, oft mit Demenzerkrankungen – aber auch Menschen, die seit ihrer Kindheit eine starke körperliche oder geistige Beeinträchtigung haben und beispielsweise auf hohe technische Standards angewiesen sind.

Wer führt die Langzeitpflege aus?

Oft wird die Langzeitpflege mit dem dauerhaften Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung gleichgesetzt. Das ist jedoch nicht zutreffend, denn die Langzeitpflege kann durch viele andere Personengruppen sowohl zu Hause als auch im stationären Umfeld erfolgen, z. B.:

  • Familienangehörige
  • soziale oder medizinische Dienste
  • private Dienstleister

Leistungen stationärer Einrichtungen

Die Leistungen von Pflege- und Altenheimen unterscheiden sich teilweise erheblich. Gleichzeitig geht es darum, trotz des Umzugs in eine solche Einrichtung sicherzustellen, dass die kognitiven und motorischen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person möglichst lange erhalten bleiben und gefördert werden. Die Langzeitpflege verfolgt daher zwei Ziele:

  • Gesundheitsfürsorge
  • Sozialfürsorge

Die Pflege sollte stets die maximale Partizipation der pflegebedürftigen Person bei der Verrichtung von Alltagsaktivitäten umfassen. Viele Einrichtungen bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung an, die der Aktivierung dienen und die sozialen Kontakte fördern.

Vor allem bei Menschen, die aufgrund von Schlaganfällen oder geistigen Beeinträchtigungen in der Langzeitpflege untergebracht sind, ist eine hochwertige medizinische Versorgung und interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachbereiche erforderlich.

Insgesamt beinhaltet die Langzeitpflege folgende Leistungen, die einrichtungsabhängig durchaus variieren können:

  • medizinische Behandlung
  • Reha-Maßnahmen
  • soziale Betreuung
  • Unterstützung im Alltag
  • Therapieangebote wie z. B. Ergo- oder Physiotherapie
  • häusliche Pflege

Langzeitpflege zu Hause

Die Rund-um-die-Uhr-Betreuung in den eigenen vier Wänden ist eine Alternative zur Pflege in einer stationären Einrichtung. Aufgrund langer Wartelisten in Pflegeeinrichtungen, Fachkräftemangel und manchmal unzureichender Pflegequalität hat diese Form der Pflege in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen.

Wenngleich der Begriff der “24-Stunden-Pflege” etwas irreführend ist, so ist doch rund um die Uhr eine professionelle Fachkraft zur Stelle, die die pflegebedürftige Person im Alltag z. B. bei der Körperpflege, der Medikamentengabe oder auch der Nahrungsaufnahme unterstützt. Die Pflegeperson lebt mit unter dem gleichen Dach und der Umzug in ein Pflegeheim kann dadurch zumindest vorübergehend vermieden werden.

Bei der Wahl einer geeigneten Unterstützung ist lediglich zu berücksichtigen, dass Fachkräfte aus Osteuropa, die die häusliche “24-Stunden-Pflege” mehrheitlich übernehmen, nicht immer über eine Ausbildung oder Qualifikation verfügen, die hierzulande mit einer Pflegefachkraft gleichgesetzt wird – und damit unter Umständen keine Anerkennung durch die Pflegekasse erhält. Das kann Probleme bei der Abrechnung mit sich bringen. Es empfiehlt sich also dringend vor der Beauftragung der Pflegekraft eine Rücksprache mit der zuständigen Kasse.

Kosten in der Langzeitpflege

Grundsätzlich erstattet die Pflegekasse keine Unterbringungskosten, wohl aber einen fixen Maximalbetrag für den Pflegeaufwand. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad sowie der Form der professionellen Pflege im häuslichen Umfeld oder zu Hause.

Auch bei der Finanzierung hat dabei gem. § 3 SGB XI die Unterstützung der Pflege im häuslichen Umfeld Priorität, sodass z. B. auch Leistungen der Kurzzeitpflege stets Vorrang gegenüber einer vollstationären Pflege haben.

 Pflege durch Angehörige / Laien zu Hause*professionelle Pflege zu Hause (Pflegesachleistung)*vollstationäre Pflege im Heim
Pflegegrad 10 Euro0 Euro125 Euro
Pflegegrad 2332 Euro761 Euro770 Euro
Pflegegrad 3573 Euro1.432 Euro1.262 Euro
Pflegegrad 4765 Euro1.778 Euro1.775 Euro
Pflegegrad 5947 Euro2.200 Euro2.005 Euro

Dieser Betrag lässt sich bei der häuslichen Pflege durch monatlich 125 Euro aufstocken. Der sogenannte Entlastungsbetrag steht jeder pflegebedürftigen Person unabhängig von ihrem Pflegegrad zu, sodass auch Pflegegrad 1 diese 125 Euro erhalten kann.

Wenngleich die Kostenübernahme der Pflegekasse üppig erscheint, so drohen hohe Eigenbeteiligungen, da beispielsweise die Kostenübernahme für die Unterbringung ausgeschlossen ist. Um zu vermeiden, dass Sie das Ersparte von sich, Ihrem Partner oder sogar den eigenen Kindern angreifen müssen, ist eventuell der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sinnvoll.

Kostenübernahme bei der Pflege durch Angehörige

Bei einem Pflegeaufwand, der umfassende zeitliche Ressourcen bindet, ist die Belastung oder Überlastung der Pflegeperson quasi vorprogrammiert. Nicht selten leiden die eigenen sozialen Kontakte unter der Pflegetätigkeit und es gibt finanzielle Einbußen durch Einschnitte im Berufsleben.

Die Pflegekasse berücksichtigt diesen Umstand durch das Pflegegeld, das pflegebedürftigen Personen monatlich zur freien Verfügung steht und in der Regel eine Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige darstellt. Dieses richtet sich ebenfalls nach dem anerkannten Pflegegrad (siehe linke Spalte in der Tabelle).

Zudem ist eine Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen oder als Mischform die sogenannte Kombinationsleistung möglich. So lassen sich einzelne Aufgaben an professionelle Pflegedienste ausgliedern und die häusliche Pflege sicherstellen (mittlere Spalte der Tabelle).

Die Langzeitpflege bietet ganz unterschiedliche Formen der kontinuierlichen Pflege von Angehörigen. Je nach Modell gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten durch die Pflegekasse, die teilweise jedoch mit hohen Eigenbeteiligungen verbunden sind. Entsprechend wichtig ist das sorgfältige Abwägen der Pflegeform, um für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

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