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Stundenweise Seniorenbetreuung

Das Älterwerden bringt so manche Herausforderung mit sich. Zum einen ist da die zunehmende Gebrechlichkeit, durch die sich alltägliche Aufgaben schwerer bewältigen lassen. Durch die sinkende Mobilität ergibt sich beispielsweise das Problem, Ärzte oder andere Termine außer Haus allein zu erreichen. Hinzu kommen oft soziale Isolation und Einsamkeit, die Angehörige oder Pflegedienste nur selten kompensieren können. Eine stundenweise Seniorenbetreuung kann die Lebensqualität in allen Bereichen deutlich steigern und Pflegepersonen spürbar entlasten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die stundenweise Seniorenbetreuung unterstützt Senior*innen im Alltag. Sie trägt so zum Erhalt von Aktivität und Mobilität bei und verringert das Risiko der sozialen Isolation. Gleichzeitig entlastet sie auch die Angehörigen.
  • Nicht zum Leistungsangebot gehören pflegerische Tätigkeiten wie die Körperpflege oder Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Stattdessen stehen gemeinsame Aktivitäten im Fokus der Betreuungsleistungen.
  • Finanzieren lässt sich die Seniorenbetreuung ab Pflegegrad 1 durch den Entlastungsbetrag oder andere Leistungen der Pflegekasse.

Was versteht man unter der stundenweisen Seniorenbetreuung?

Die stundenweise Seniorenbetreuung richtet sich an Senior*innen und deren Angehörige gleichermaßen. Wie der Begriff bereits vermuten lässt, unterstützen professionelle Betreuungspersonen die Personen für einige Stunden, z. B. im Haushalt oder bei Terminen.

Anders als bei ambulanten Pflegediensten gehören pflegerische Tätigkeiten wie die Körperpflege oder Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme nicht zum Leistungsspektrum. Damit sind die Aufgaben der stundenweisen Seniorenbetreuung eher mit jenen der “24-Stunden-Betreuung” vergleichbar.

Für Seniorenbetreuer*innen in ambulanten Einrichtungen gilt § 45 SGB XI, während § 43b SGB XI den gesetzlichen Rahmen für stationäre Einrichtungen vorgibt.

Verschiedene Qualifikationsstufen der Betreuer*innen

Der Begriff der Seniorenbetreuung ist nicht geschützt. Im Prinzip kann jede Person als Seniorenbetreuer*in oder auch Alltagsbegleiter*in tätig sein.

Seriöse Betreuungspersonen verfügen in der Regel über eine spezielle Qualifikation. So sind sie auf ihre Tätigkeitsbereiche vorbereitet und wissen um besondere Herausforderungen, die beispielsweise bei Demenz auftreten. Dabei gibt es unterschiedliche Erfahrungsstufen:

  • Personen mit einer Ausbildung nach §§ 43b / 53c (ehemals § 87b SGB XI) verfügen über eine 160-stündige Ausbildung inklusive eines Praktikums und sind daher für vergleichsweise anspruchsvolle Aufgaben geschult.
  • Die Ausbildung nach § 45b hat lediglich einen Umfang von 30 Stunden, sodass sich diese Qualifikation eher für einfache Aufgabenbereiche eignet.

Für wen eignet sich die stundenweise Seniorenbetreuung?

Die Betreuungsperson unterstützt im Alltag und bei Behördengängen, leistet Gesellschaft und trägt wesentlich zum Erhalt von Aktivität und Mobilität bei. Durch diese vielseitigen Tätigkeitsbereiche eignet sich die Seniorenbetreuung im Prinzip für alle Senior*innen, die sich in einem der Bereiche Unterstützung oder auch nur Gesellschaft wünschen – ganz unabhängig vom Pflegegrad.

Stundenweise Seniorenbetreuung für Demenzkranke

Menschen, die an einer altersbedingten Demenz leiden, werden zunehmend vergesslich und verlieren die Orientierung in Zeit und Raum. So kann es passieren, dass sie vergessen zu essen und zu trinken oder sich auf dem Weg zum Hausarzt verlaufen.

Hier kann eine stundenweise Betreuung wertvolle Unterstützung leisten und demenzkranken Personen Sicherheit in der vertrauten Umgebung bieten. Gleichzeitig ermöglicht es pflegenden Angehörigen sich auch mal zurückzulehnen, weil sie die betreute Person in guten Händen wissen.

Wann ist die Seniorenbetreuung eher ungeeignet?

Die Betreuung ist nicht gleichzusetzen mit pflegerischen Tätigkeiten. Für die Grund- und Behandlungspflege ist ein ambulanter Pflegedienst der richtige Ansprechpartner, da Seniorenbetreuer*innen über keine Qualifikation für medizinische Leistungen verfügen.

Auch Menschen, die sehr einsam sind, sollten sich überlegen, ob eine Seniorenbetreuung die richtige Wahl ist, oder ob nicht eine Tagespflege, in der der Fokus auf gemeinsamen Aktivitäten in einer Gruppe liegt, geeigneter wäre. Schließlich konzentriert sich der Kontakt bei der stundenweisen Betreuung nur auf eine Person.

Geht der Unterstützungsbedarf über einige Stunden in der Woche hinaus, empfiehlt sich vielleicht auch eine “24-Stunden-Pflege”. Diese ist dann rund um die Uhr im Haus und vergleichsweise günstiger als eine Person, die nach Stunden abrechnet.

Anbieter der stundenweisen Seniorenbetreuung

Grundsätzlich kann jede Person die stundenweise Betreuung von Senior*innen übernehmen. Geht es nur um die Hilfe beim Einkaufen oder darum, gemeinsam Zeit zu verbringen, ist keine spezielle Ausbildung notwendig und eine einfache Alltagsbegleitung reicht aus. Doch gibt es auch eine ganze Reihe professioneller Betreuungsoptionen:

  • Einige ambulante Pflegedienste bieten neben dem typischen Pflegeangebot auch Betreuungsleistungen an. Das erfolgt entweder im Rahmen der Tagespflege oder durch speziell geschultes Personal, das Sie im häuslichen Umfeld aufsucht.
  • Neben den klassischen Pflegediensten haben sich Betreuungsdienste auf die Vermittlung von Seniorenbetreuer*innen spezialisiert. Hier steht der Anspruch im Vordergrund, eine Betreuer*in zu finden, bei der auch wirklich die Chemie stimmt.
  • In größeren Städten fokussieren sich einige Dienstleister auf die stundenweise Betreuung. Hier gibt es vor allem selbstständige Seniorenbetreuer*innen, die auf eigene Rechnung arbeiten.
  • Außerdem bieten Kommunen, Kirchen- und Wohlfahrtsverbände teilweise eine auf dem Ehrenamt basierende Seniorenbetreuung an.

Betreuungsangebote finden Sie im Internet. Auch Wohlfahrtsverbände oder Pflegedienste sind gute Ansprechpartner*innen, um sich über mögliche Angebote vor Ort zu erkundigen.

Leistungen der stundenweisen Seniorenbetreuung

Die Seniorenbetreuung ist nicht dazu da, pflegerische oder medizinische Aufgaben zu übernehmen. Stattdessen gibt es jedoch andere Tätigkeitsbereiche, in denen sie eine wertvolle Arbeit leisten kann und so nicht nur die Senior*innen selbst, sondern unter Umständen auch pflegende Angehörige entlastet.

Sowohl pflegenden Angehörigen als auch Pflegediensten fehlt schlichtweg oft die Zeit, sich über die Grundpflege hinaus um die Senior*innen zu kümmern – die Gefahr einer Vereinsamung ist groß. Seniorenbetreuer*innen leisten Gesellschaft beim Kochen, Handarbeiten, Spielen oder auch bei Ausflügen und tragen so maßgeblich zum Erhalt der Aktivität älterer Personen bei.

Fällt der Gang zum Supermarkt oder zum Arzt alleine schwer, kann die Betreuungsperson ein großer Beistand sein und die Mobilität positiv beeinflussen. Damit bleibt die Selbstständigkeit im Alltag möglichst lange erhalten. Gängige Leistungen der Seniorenbetreuung sind allgemein:

  • Hilfe im Haushalt beim Kochen, Putzen und Waschen
  • Begleitung bei Arztbesuchen und anderen Terminen
  • Gesellschaft und Unterhaltung
  • Einkaufshilfe
  • Begleitung bei Ausflügen oder Freizeitaktivitäten

Zusatzqualifikationen für die Betreuung dementer Personen

Demenz stellt pflegende Angehörige teilweise vor enorme Herausforderungen. Durch die permanente Anspannung ist die Belastungsgrenze schnell erreicht. Umso wichtiger ist es, die eigenen Akkus zwischendurch immer mal wieder aufzuladen und eine Auszeit von der Pflege zu nehmen.

Eine stundenweise Seniorenbetreuung ist hierfür ideal. Sie kümmert sich in Ihrer Abwesenheit gewissenhaft und liebevoll um die demenzkranke Person. Dem drohenden räumlichen und zeitlichen Desorientiertsein wirkt sie mit Vertrautheit entgegen und sorgt für ein sicheres Umfeld. Mit dem Wissen um eine optimale Versorgung der erkrankten Person ist es Angehörigen möglich, in den Auszeiten auch wirklich zu entspannen.

Kosten der stundenweisen Seniorenbetreuung

Die Anbieter haben in der Regel Pauschalpreise zwischen 20 und 35 Euro je Stunde, wobei der Stundensatz in jedem Fall über dem gesetzlichen Mindestlohn für Pflegekräfte liegt. Einige berechnen zusätzlich anfallende Anfahrtskosten. Andere Anbieter hingegen arbeiten nicht nach Zeit, sondern auf der Basis von Modulen. Aufgrund der unterschiedlichen Preisgestaltung, die im Gegensatz zu vielen anderen Pflegeleistungen nicht an Vereinbarungen mit den Pflegekassen gebunden ist, lohnt sich ein Preisvergleich verschiedener Anbieter.

Finanzierung der stundenweisen Seniorenbetreuung

Voraussetzung, um die stundenweise Seniorenbetreuung durch Leistungen aus der Pflegekasse zu finanzieren, ist ein anerkannter Pflegegrad. Diesen ermittelt der MDK im Rahmen einer Begutachtung und spricht eine Empfehlung an die Pflegekasse aus.

Ab einem Pflegegrad 1 ist es möglich, einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zu erhalten. Dieser steht allen Pflegegraden zu und kann für die stundenweise Betreuung genutzt werden.

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen in die private Pflege umgewandelt werden. Bei Pflegegrad 5 sind das immerhin 798 Euro je Monat. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegesachleistungen noch nicht vollständig genutzt wurden.

Darüber hinaus erhalten Personen ab Pflegegrad 2 zudem Pflegegeld, das gegebenenfalls anteilig um die Sachleistungen gekürzt wird. Kommt der ausgezahlte Betrag keinem Angehörigen zugute, dann lässt sich natürlich auch damit die stundenweise Betreuung finanzieren.

Jährlich stehen Personen mit einem Pflegegrad ab 2 für die Verhinderungspflege 1.612 Euro sowie weitere 806 Euro aus der Kurzzeitpflege zu. Auch diese kann unter Umständen für die stundenweise Betreuung beantragt werden.

Die Kosten für die stundenweise Seniorenbetreuung lassen sich außerdem als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Aufwendungen bis zu einer Höhe von maximal 4.000 Euro jährlich an.

Tipps für die Suche nach einer stundenweisen Seniorenbetreuung

  • Zunächst lohnt sich natürlich ein Preisvergleich. Die Anbieter vor Ort sind an keine Fixpreise gebunden und unterscheiden sich in ihrem Preis-Leistungs-Verhältnis daher teilweise erheblich.
  • Natürlich gibt es auch hier schwarze Schafe. Es ist also durchaus sinnvoll, auf einen seriösen Anbieter zu setzen, dessen Personal z. B. über Zusatzqualifikationen verfügt. Das ist vor allem bei der Betreuung von Menschen mit Demenz wichtig.
  • Im Idealfall kommt immer die gleiche Person zu Ihnen oder Ihren Angehörigen, damit sich ein Vertrauensverhältnis entwickeln kann.

Mindestens genauso wichtig wie der Preis und die Qualifikation sollte jedoch sein, dass die Beteiligten gut miteinander auskommen und die Chemie zwischen beiden stimmt.

Weitere Betreuungsangebote für Senior*innen

Möglicherweise ist die stundenweise Betreuung nicht das passende Modell. Doch auch dann gibt es Möglichkeiten, um ältere Personen im Alltag zu unterstützen oder als Angehöriger auch mal abschalten zu können.

Geht es bei einer stundenweisen Abwesenheit vorrangig um pflegerische Tätigkeiten, dann ist vielleicht die Verhinderungspflege eine geeignete Alternative.

Bei einem höheren Zeitaufwand, der für die Betreuung anfällt, bietet sich eventuell auch die “24-Stunden-Betreuung” an, deren Leistungsumfang vergleichbar ist.

stundenweise Betreuung“24-Stunden-Betreuung”
  • Abrechnung je Stunde
  • ideal für Senior*innen mit geringem Betreuungsbedarf ohne Pflegeaufwand
  • Finanzierung über Entlastungs- und ggf. Umwandlungsbetrag
  • Kosten bei 20–35 Euro je Stunde und Anbieter
  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung bei monatlicher Abrechnung
  • ideal für Senior*innen mit mittlerem Betreuungsbedarf
  • Finanzierung über Pflegegeld und Verhinderungspflege + anteilige Kurzzeitpflege
  • Kosten bei 2.000 bis 3.000 Euro je Monat und Anbieter

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Unsere Dienstleistungen in der
sog. 24-Stunden-Pflege

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