Was steht mir zu, wenn ich meine Mutter pflege?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad und pflegende Angehörige können auf verschiedene Pflegeleistungen der Pflegekasse zurückgreifen. Die Unterstützungsangebote vereinfachen den Pflegealltag oder ermöglichen die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Doch was steht mir konkret zu, wenn ich beispielsweise meine Mutter pflege?

Wir geben Ihnen eine Pflegeleistungs-Übersicht, auf welche Leistungen Menschen mit Pflegegrad Anspruch haben und was Ihnen als Pflegeperson zusteht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegebedürftige Personen und pflegende Angehörige haben Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
  • Der Umfang der Leistungen orientiert sich am bestehenden Pflegegrad.
  • Um Leistungen zu beanspruchen, muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt werden.
  • Pflegende Angehörige können sich bei der Pflegekasse als Pflegeperson eintragen lassen.
  • Pflegestützpunkte bieten eine Beratung und Unterstützung, beispielsweise bei der Antragstellung, an.

Pflegegrad: Was steht mir zu?

Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad gelten offiziell als pflegebedürftig. Bei ihnen liegt eine Einschränkung der Selbstständigkeit vor – das hat der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) beim Pflegegutachten festgestellt. Mit dem Pflegegrad haben Versicherte nun Anspruch auf verschiedene Pflegekassen- Leistungen.

Wie umfangreich diese ausfallen, hängt von der Höhe des Pflegegrads ab. So stellt die Pflegekasse sicher, dass Pflegebedürftige die Unterstützung im Alltag erhalten, die sie benötigen. Folgende Grafik zeigt Ihnen, die zur Verfügung stehenden Leistungen für die jeweiligen Pflegegrade.

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Welche Pflegeleistungen gibt es für Pflegebedürftige?

Den jeweiligen Pflegegraden stehen unterschiedliche Leistungen zu. Alle Pflegeleistungen zum Nachschlagen finden Sie in der untenstehenden Tabelle:

 Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld332 €573 €765 €947 €
Pflegesachleistung mtl.761 €1.432 €1.778 €2.200 €
PflegeberatungIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome Check
Beratung zu HauseIcon Awesome Checkhalbj.halbj.viertelj.viertelj.
PflegekurseIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome Check
Tages- und Nachtpflege689 €1.298 €1.612 €1.995 €
Entlastungsbetrag125 €125 €125 €125 €125 €
Verhinderungspflege jähr. / inkl. Aufstockung Kurzzeitpflege1.612 € /
2.418 €
1.612 € /
2.418 €
1.612 € /
2.418 €
1.612 € /
2.418 €
Kurzzeitpflege jähr. / inkl. Aufstockung Verhinderungspflege1.774 € /
3.386 €
1.774 € /
3.386 €
1.774 € /
3.386 €
1.774 € /
3.386 €
Kombinationsleistungmöglichmöglichmöglichmöglich
Umwandlung 40 % ambulanter Sachleistungsbetrag304 €573 €711 €880 €
Zusätzl. Lstg. in ambulant betreuten Wohngruppen214 €214 €214 €214 €214 €
Pflegehilfsmittel40 €40 €40 €40 €40 €
Technische PflegehilfsmittelIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome Check
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen je Maßn.4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €
Leistungen zur sozialen Sicherung der PflegepersonenIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome Check
Zusätzliche Lstg. bei Pflegezeit und kurzzeitiger ArbeitsverhinderungIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome Check
Vollstationäre Pflege125 €770 €1.262 €1.775 €2.005 €
Pflege in vollst. Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen266 €266 €266 €266 €
Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären PflegeeinrichtungenIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome Check

Regelungen für die verschiedenen Pflegekassen-Leistungen

Die Leistungen der Pflegekasse sind genau geregelt. Einzelne Maßnahmen sind beispielsweise zeitlich begrenzt oder nur für einen bestimmten Zweck vorgesehen.

Folgende Besonderheiten gibt es bei den Pflegekassen-Leistungen:

  • Die Verhinderungspflege kann jährlich maximal sechs und die Kurzzeitpflege höchstens acht Wochen beansprucht werden.
  • Pflegebedürftige können Pflegesachleistungen und Pflegegeld miteinander kombinieren, das nennt die Pflegekasse Kombinationspflege.
  • Das Budget für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ist zweckgebunden. Es darf also nur für bestimmte Maßnahmen eingesetzt werden.
  • Mit dem Betrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können Pflegebedürftige Produkte kaufen, die zum Einmalgebrauch bestimmt sind.
  • Pflegebedürftige haben dann einen Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag, wenn drei bis zwölf Menschen in einer gemeinsamen Wohnung leben und dort häusliche Pflege erhalten – mindestens drei von ihnen müssen einen anerkannten Pflegegrad besitzen.
  • Das Budget für die Wohnraumanpassung dient wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Sie sollen die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern.

Gut zu wissen!

Damit Sie Pflegekassenleistungen erhalten, müssen Sie diese zunächst über Ihren Wunsch in Kenntnis setzen. Das klappt mit den jeweiligen Anträgen für die einzelnen Pflegeleistungen. Viele Pflegekassen bieten die Möglichkeit, die entsprechenden Formulare online aufzurufen. Nach dem Ausfüllen drucken Sie die Anträge einfach aus, unterschreiben sie und senden diese per Post an die Pflegekasse.

Leistungen für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige ermöglichen ihren Familienmitgliedern mit ihrem Engagement das Verbleiben in den eigenen vier Wänden. Sie sind also eine wertvolle Stütze für die häusliche Pflege. Dessen ist sich der Gesetzgeber bewusst und berücksichtigt, dass pflegende Angehörige häufig eine Doppelbelastung haben. Mit diesen verschiedenen Leistungen erhalten auch sie eine Unterstützung durch die Pflegekasse:

  1. Pflegegeld: Ihr Familienmitglied hat die Möglichkeit, Ihnen das Pflegegeld als Honorierung für Ihre ehrenamtliche Pflege weiterzugeben. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem vorliegenden Pflegegrad.
  2. Verhinderungspflege: Natürlich können auch Sie als Pflegeperson erkranken oder anderweitig verhindert sein. Die Pflegekasse stellt für die sogenannte Verhinderungspflege für maximal 6 Wochen bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Damit können Pflegebedürftige teilstationäre Leistungen oder die eines ambulanten Pflegedienstes beanspruchen.
  3. Kostenlose Pflegekurse: Nur selten sind ehrenamtlich Pflegende ausgebildete Pflegekräfte. Um Ihnen das Thema Pflege näher zu bringen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegekurse.
  4. Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Mit der gesetzlich verankerten 6-monatigen Pflegezeit oder der 24-monatigen Familienpflegezeit können Sie Pflege und Beruf besser miteinander verknüpfen.
  5. Punkte für das Rentenkonto: Die Pflege nimmt viel Zeit in Anspruch, manchmal bleibt dabei die Arbeit ein Stück weit auf der Strecke. Damit Sie später bei der Rente keine großen Einbußen haben, zahlt die Pflegekasse in Ihre Rentenkasse ein.
  6. Beitrag für gesetzliche Unfallversicherung: Damit Sie bei den pflegerischen Tätigkeiten geschützt sind, übernimmt die Pflegekasse die Beiträge zur Unfallversicherung für Sie.
  7. Beitrag für die Arbeitslosenversicherung: Die Pflegekasse zahlt außerdem in die Arbeitslosenversicherung ein, wenn Sie sich ehrenamtlich um Ihr Familienmitglied kümmern.
  8. Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag sorgt im wahrsten Sinne des Wortes für Entlastung – nicht nur bei Ihrem Angehörigen, sondern auch bei Ihnen. Mit dem Geld können Sie beispielsweise eine Haushaltshilfe oder Betreuungsleistungen beanspruchen. So haben auch Sie Zeit zum Durchatmen.
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Lassen Sie sich als Pflegeperson eintragen

Rechtlich gesehen ist eine ehrenamtliche Pflegeperson ein Mensch, der sich in der häuslichen Pflege engagiert, ohne dafür Geld zu bekommen. Sie haben die Möglichkeit, sich als offizielle Pflegeperson bei der Pflegekasse eintragen zu lassen.

Das hat den Vorteil, dass Sie bei den Leistungen mitberücksichtigt werden können. Für die Eintragung geben Sie der Pflegeversicherung einfach an, dass Sie sich um die häusliche Pflege kümmern. Meist geschieht das bereits im Zuge der Leistungsbeantragung. Wenn Ihr Familienmitglied Pflegegeld beantragt, muss auf dem Formular unter anderem auch eine Pflegeperson benannt werden – das sind in dem Fall Sie.

Beratungsangebot beim Pflegestützpunkt zu Leistungen der Pflegeversicherung

Im Pflegefall ist es grundsätzlich empfehlenswert, sich zunächst einen Überblick über die zu beanspruchenden Leistungen zu verschaffen. Dabei kann Ihnen die Pflegekasse helfen. Besonders aufschlussreich ist oft eine Beratung bei einem Pflegestützpunkt. Vereinbaren Sie am besten einen Gesprächstermin und legen Sie sich Ihre Fragen zurecht. Die Mitarbeiter:innen geben Ihnen Auskunft über Pflegekassen-Leistungen und helfen Ihnen bei der Beantragung.

FAQ – Häufige Fragen zu Pflegeleistungen für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf kostenlose Pflegeschulungen. Die Pflegekasse kann für sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung oder Unfallversicherung zahlen. Mithilfe der Verhinderungspflege können pflegende Angehörige einen Urlaub planen.

Pflegebedürftige können ihr Pflegegeld an ehrenamtliche Helfer weitergeben. Pflegepersonen können darüber hinaus den Pflegepauschbetrag bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Sind Menschen in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt, erhalten sie einen Pflegegrad. Damit haben sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung und weitere Hilfeleistungen seitens der Pflegekasse.

Angehörige, Freund:innen, Nachbarn oder Bekannte können bei der Pflegekasse als Pflegeperson eingetragen werden. Das ist zum Beispiel erforderlich, wenn Versicherte Pflegegeld beantragen.

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