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- Altenpflege & Wohnen im Alter
Palliativpflege: Lebensqualität im Fokus
Wenn es keine Hoffnung mehr auf Heilung gibt, können Menschen eine palliative Pflege beanspruchen – auch ohne Pflegegrad. Die Palliativpflege widmet sich schwerkranken und sterbenden Menschen. Doch welche Ziele verfolgen Palliativpfleger:innen mit dem Versorgungskonzept und wie sieht eine Palliativversorgung zu Hause aus?
Das Wichtigste in Kürze
- Die Palliativpflege rückt Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung in den Mittelpunkt.
- Das oberste Ziel der Palliativmedizin ist die Erhaltung der bestmöglichen Lebensqualität.
- Die Palliativpflege kann sowohl ambulant als auch stationär bzw. im Hospiz erfolgen.
- Als Kostenträger kommen die Krankenkasse und Pflegekasse infrage.
Was ist eine Palliativpflege?
Die Bezeichnung „palliativ“ lehnt sich an die lateinischen Wörter „pallium (zu Deutsch: Mantel) und „palliare“ (zu Deutsch: bedecken) an. Somit ist die Hauptaufgabe der Palliativpflege, Menschen, die schwer krank sind oder sich bereits im Sterbeprozess befinden, zu umhüllen und zu schützen. Die Versorgungsziele sind an die Palliativ-Bedeutung angelehnt, und wie folgt definiert:
- Lebensqualität erhalten bzw. schaffen
- bestmögliche Teilhabe am Leben sicherstellen
- Schmerzen reduzieren
- Krankheitssymptome überwachen
- Selbstbestimmtheit der Patienten erhalten
- Angehörige begleiten und unterstützen
Stationär vs. ambulante Palliativpflege
Die Palliativpflege hat viele Gesichter. Grundsätzlich kann die Palliativversorgung zu Hause, zum Beispiel mit einem Palliativdienst, im Pflegeheim oder in einem Krankenhaus erfolgen. Das Hospiz ist gewissermaßen ein Bindeglied zwischen ambulanter und stationärer Palliativpflege.
Die ambulante Palliativpflege
Viele Menschen hegen den Wunsch, ihre verbleibende Lebenszeit zu Hause zu verbringen. Das heimische Umfeld schafft Vertrauen und erleichtert den Abschied. Einen wichtigen Beitrag leisten dabei pflegende Angehörige. Sie umsorgen Patient:innen und stehen mit Gesprächen zur Seite. Falls Sie sich um Ihren schwererkrankten Angehörigen kümmern, können Sie ambulante Pflegedienste beauftragen. Achten Sie darauf, dass diese eine Palliativversorgung für das heimische Umfeld anbieten. In diesem Fall führen speziell geschulte Mitarbeiter die Palliativpflege zuhause durch. Übrigens: Die Pflegedienste arbeiten in der Regel eng mit der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zusammen. Das ist eine aufwendige palliative Versorgung, die über die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) hinausgeht.
Unterschied zwischen Allgemeiner Ambulanter Palliativversorgung (AAPV) und Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (SAPV):
AAPV | SAPV | |
Zielgruppe | Menschen mit begrenztem Palliativbedarf. | Personen mit komplexen Symptomen und hohem Versorgungsaufwand. |
Leistungserbringer | Hausärzt:innen, ambulante Pflegedienste. | Palliativmediziner:innen, spezialisierte Palliativpflegekräfte, je nach Fall: Psycholog:innen, Sozialarbeiter:innen |
Betreuungsumfang | Grundlegende palliative Versorgung. | Intensive Betreuung mit erweiterten medizinischen und pflegerischen Maßnahmen. |
Erreichbarkeit | Übliche Praxiszeiten von Hausärzt:innen und Pflegediensten. | Rund um die Uhr-Rufbereitschaft und Notfallversorgung zuhause. |
Gut zu wissen!
Der ambulante Dienst kommt dahin, wo Ihr Angehöriger ihn braucht: So kann die Palliativpflege auch im Pflegeheim stattfinden. Viele Menschen machen gute Erfahrungen mit der Palliativpflege zu Hause. Gemeinsam mit den behandelnden Mediziner:innen finden Sie das passende Angebot für Ihre Situation – die professionelle Palliativpflege zu Hause mit 24-Stunden-Rufbereitschaft klappt beispielsweise nur mit der SAPV.
Die stationäre Palliativpflege
Manchmal kommt eine mobile Palliativpflege nicht infrage. Entweder, weil die häuslichen Bedingungen es nicht zulassen oder weil die Symptome besonders schwerwiegend und schlecht kontrollierbar sind. In diesem Fall werden Patient:innen auf eine Palliativstation im Krankenhaus verlegt. Hier stehen dem Sterbenden Palliativmediziner:innen und Palliativpflegekräfte zur Seite. Nach Möglichkeit stabilisiert das Personal Patient:innen soweit, dass sie danach wieder nach Hause können.
Die Palliativpflege im Hospiz
Hospize sind das Bindeglied zwischen der ambulanten und stationären Palliativpflege. Die Einrichtung erinnert nicht an ein Krankenhaus, sondern vielmehr an eine Herberge. In einer Wohlfühlatmosphäre werden Sterbende gepflegt und psychosozial begleitet. Ein interdisziplinäres Team, das aus Mediziner:innen, Pflegepersonal, Psycholog:innen, Sozialarbeiter:innen und Physiotherapeut:innen besteht, kümmert sich sehr intensiv um den Pflegebedürftigen.
Stationäre und ambulante Palliativpflege: Vor- und Nachteile
Die palliative Pflege im häuslichen Umfeld und stationär weicht deutlich voneinander ab, zwar nicht, was die Ziele angeht, aber sehr wohl mit Blick auf die Rahmenbedingungen.
Ambulante Palliativpflege | Stationäre Palliativpflege | |
Vorteile |
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Nachteile |
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Palliativpflege: Kosten und Kostenübernahme
Die Kosten für die Palliativpflege variieren stark, sind aber durch den intensiven Bedarf hoch. In den unterschiedlichen Bereichen gelten folgende Regelungen:
- Ambulante Versorgung: Für die ambulante Versorgung stehen drei Versorgungsformen zur Auswahl: Allgemeine Ambulante Palliativversorgung, Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung und Häusliche palliative Krankenpflege – die Kostenübernahme der Palliativpflege zu Hause stemmt die Krankenkasse. Für die Palliativpflege sind eine ärztliche Verordnung durch Vertragsärzt:innen oder Krankenhausmediziner:innen und eine Krankenkassenbewilligung nötig. Die Begleitung durch einen ambulanten Hospizdienst ist kostenfrei.
- Krankenhaus: Auch hier ist der ambulante Hospizdienst mit keinen Kosten für Ihren Angehörigen verbunden. Die palliativmedizinische Versorgung und Pflege finanziert die Krankenkasse.
- Hospiz: Entscheidet sich Ihr Familienmitglied für ein Hospiz, ist die Krankenkasse der Kostenträger für die palliative Therapie und Pflege – auch die Pflegekasse und das Hospiz können sich finanziell beteiligen.
Übrigens: Das Pflegegeld wird trotz Palliativpflege nicht gekürzt – Ihr Familienmitglied hat weiterhin vollen Zugriff darauf.
Wo kann ich mich über die Palliativversorgung informieren?
Das Thema Palliativpflege ist komplex. Es gibt mehrere Stellen, bei denen Sie Informationen für sich und Ihren Angehörigen einholen können.
Dazu zählen neben Medizinner:innen und Krankenkassen:
- Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
Die DGP bietet umfangreiche Informationen zur palliativen Versorgung und zu verschiedenen Möglichkeiten der Betreuung.
DGP – Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin - Bundesministerium für Gesundheit
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt Patient:innen und Angehörigen allgemeine Informationen zur palliativer Versorgung und Pflege bereit.
Bundesministerium für Gesundheit
- Deutsche Palliativ Stiftung
Diese Stiftung informiert über die palliative Versorgung, sensibilisiert die Gesellschaft und berät beispielsweise zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Deutsche Palliativ Stiftung - Ambulante Hospizdienste
Hier finden Sie Informationen über die Unterstützung durch Hospizdienste und ambulante Palliativpflege.
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) - Onlineberatung der Caritas
Mitarbeitende informieren Sie über Möglichkeiten der ambulanten und stationären Versorgung im Palliativbereich. Außerdem erhalten Sie und Ihr Angehöriger hier Beistand und Antworten auf dringende Fragen.
Hospiz- und Palliativberatung der Caritas
FAQ – Häufige Fragen zur Palliativpflege
Die Palliativversorgung kommt dann zum Einsatz, wenn der Patient eine begrenzte Lebenserwartung hat und eine Heilung ausgeschlossen ist. Das oberste Ziel der Palliativmedizin ist, die bestmögliche Lebensqualität zu erhalten, zum Beispiel durch Linderung von Schmerzen.
Die Palliativpflege beschränkt sich nicht nur auf medizinische oder pflegerische Leistungen. Pflegebedürftige und Angehörige werden umfänglich betreut. Ambulante Hospizdienste stehen den Beteiligten beispielsweise bei spirituellen Fragestellungen zur Seite.
Die ambulante Palliativversorgung beruft sich auf die im § 37b SGB V aufgeführte Regelung. Demnach können Menschen mit einer unheilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung die spezialisierte Palliativversorgung in Anspruch nehmen.