Pflegebegleitung: Rat und Tat für pflegende Angehörige

Es ist schön, einem Familienmitglied wunschgemäß eine Versorgung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, die häusliche Pflege bedeutet aber auch eine große Herausforderung. Pflegende Angehörige fühlen sich nicht selten im Pflegealltag überlastet. Hinzu kommt die Aufgabe der emotionalen Bewältigung. Eine Pflegebegleitung holt pflegende Angehörige im übertragenen Sinne ab – Pflegebegleiter:innen sind vor allem eine mentale Stütze.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegebegleitung ist ein Angebot für pflegende Angehörige zur Entlastung.
  • Pflegebegleiter:innen bieten ehrenamtlich Pflegenden eine mentale Stütze und konkrete Vorschläge für einen strukturierten Pflegealltag.
  • Bei der Pflegebegleitung findet keine Pflege oder Betreuung des Pflegebedürftigen statt.
  • Für die Finanzierung der Pflegebegleitung kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.

Was ist eine Pflegebegleitung?

Bei der Pflegebegleitung handelt es sich um ein Entlastungsangebot. Dieses richtet sich vornehmlich an pflegende Angehörige, aber auch an weitere Pflegepersonen.

Pflegebegleiter:innen übernehmen, wie die Bezeichnung bereits verrät, eine begleitende Funktion – sie leisten keine Pflegetätigkeiten und sind auch nicht für die Betreuung des Pflegebedürftigen zuständig. Vielmehr konzentriert sich eine Pflegebegleitung darauf, häuslich Pflegende soweit zu stärken, dass sie den Pflegealltag bewältigen können.

Durch eine verlässlich beratende und emotionale Unterstützung gelingt es bei pflegenden Angehörigen, die Fähigkeit zur Selbsthilfe zu festigen. Das ist wichtig, damit sich diejenigen, die sich ehrenamtlich um die Pflege kümmern, nicht selbst vernachlässigen – ansonsten drohen soziale Isolation und gesundheitliche Probleme.

Welche Aufgaben erfüllen Pflegebegleiter:innen?

Sie haben eine grobe Idee davon, was eine Pflegebegleitung leistet, sind sich aber nicht sicher, was das für Sie im Alltag bedeutet? Gerne erklären wir Ihnen, welche Rolle Pflegebegleiter:innen in Ihrem Pflegealltag einnehmen können.

Bei der Pflegebegleitung steht eine beratende Tätigkeit im Vordergrund, allerdings handelt es sich nicht um eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Pflegebegleiter:innen sind einfühlsame Menschen mit einer entsprechenden Weiterbildung, die Sie mit Gesprächen entlasten.

Folgende Aufgaben übernehmen Pflegebegleiter:innen:

  • das Führen von Unterhaltungen zum Thema häusliche Pflege – Fragen und Probleme können hier beseitigt werden.
  • Aufzeigen von Unterstützungsmöglichkeiten im näheren Umfeld – Pflegebegleiter:innen sind vor Ort gut vernetzt.
  • Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, wenn es um Hilfeleistungen geht.
  • Begleitung zu Arztterminen oder Amtsangelegenheiten
  • Pflegenden Angehörigen ein offenes Ohr und Ermutigung anbieten
  • Vermittlung von Anregungen für eine optimierte Pflegeplanung und einen stressärmeren Pflegealltag

Gut zu wissen!

Als pflegender Angehöriger steht es Ihnen frei, sich für eine Pflegebegleitung zu entscheiden, eine Verpflichtung dazu gibt es nicht.

So finden Sie eine Pflegebegleitung

Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Pflegealltag Ihre eigenen Bedürfnisse manchmal in den Hintergrund drängt, ist eine Pflegebegleitung vielleicht genau das Richtige für Sie. Mit Pflegebegleiter:innen können Sie sich über Herausforderungen in einer vertrauten Atmosphäre unterhalten. Pflegebegleiter:innen haben in einem bundesweiten Netzwerk zusammengefunden, dem Netzwerk Pflegebegleitung.

Auf der Webseite können Sie nach Standorten suchen und so Pflegebegleiter:innen in Ihrer Umgebung finden. Unser Tipp: Trauen Sie sich, und nehmen Sie Kontakt mit einer Pflegebegleitung auf – in einem Gespräch bringen Sie in Erfahrung, ob das Angebot etwas für Sie ist.

Wie kann ich eine Pflegebegleitung finanzieren?

Eine Pflegebegleitung kann in Form eines Ehrenamts oder gewerblich erfolgen. Am besten klären Sie vorab, ob Kosten für das Entlastungsangebot anfallen. Wenn Sie eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgen, haben Sie in jedem Fall Anspruch auf spezielle Angebote zur Entlastung und Unterstützung – diese können im Rahmen einer Pflegebegleitung stattfinden.

Zur Finanzierung können Sie den sogenannten Entlastungsbetrag einsetzen. Dieser beträgt 125 Euro pro Monat. Eine Voraussetzung für die finanzielle Beteiligung der Pflegekasse ist jedoch eine Anerkennung der Leistungen nach dem jeweils gültigen Landesrecht. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

FAQ – Häufige Fragen zur Pflegebegleitung

Nein, Pflegebegleiter:innen übernehmen keine pflegerischen Tätigkeiten. Sie konzentrieren sich auf pflegende Angehörige und stehen ihnen vor allem mit Gesprächen zur Seite.

Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für eine Pflegebegleitung, wenn ein Pflegegrad vorliegt. In dem Fall können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat heranziehen.

Das Netzwerk Pflegebegleitung stellt eine Standortsuche zur Verfügung. Pflegende Angehörige können hier einfach ihre Postleitzahl angeben und so Ansprechpartner:innen in Ihrer Nähe finden.

Viele Krankenkassen bieten einen sogenannten Pflegecoach an, der pflegende Angehörige mit Informationen rund um die Pflege versorgt. Der Pflegecoach „Online“ bietet außerdem häufig interaktive Übungen, um besser mit seelischen Belastungen umzugehen – erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Krankenkasse, ob es ein solches Programm gibt.

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