Pflegegrad 4 - Voraussetzungen & Geldleistungen

Betroffene können in dem Fall von schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit von der Pflegekasse Pflegegrad 4 zugeteilt bekommen. Das sind Personen, die im Alltag dauerhaft auf eine intensive Unterstützung angewiesen sind.  Die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilisation sind dann nicht mehr ohne Hilfe möglich. Nach Anerkennung des Pflegegrads haben Menschen Anspruch auf ein umfangreiches Leistungspaket.

Wir erklären Ihnen, warum die richtige Höhe des Pflegegrads für Pflegebedürftige so wichtig ist und welche Leistungen Personen mit einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zustehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Pflegegrad drückt das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit aus – er hilft Pflegebedürftigen dabei, Pflegekassen-Leistungen in Anspruch zu nehmen.
  • Personen mit Pflegegrad 4 weisen eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit auf.
  • Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Betroffene bei der Pflegebegutachtung mindestens 70, aber unter 90 Punkte erreichen.
  • Menschen mit Pflegegrad 4 können verschiedene Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beanspruchen.

Definition Pflegegrad 4

Den Pflegegrad 4 verteilt die Pflegekasse ausschließlich an Personen mit einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffenen fallen selbst einfache Tätigkeiten im Alltag schwer – Zähneputzen, das Umlagern im Bett und das selbstständige Essen klappen in der Regel nicht mehr ohne Hilfe.

In vielen Fällen sind die Pflegebedürftigen vollständig immobil. Das bedeutet, dass sie sich nicht mehr ohne Unterstützung bewegen oder fortbewegen können. Eine mögliche Ursache für die immens eingeschränkte Selbstständigkeit können motorische Beeinträchtigungen, ausgelöst durch eine fortgeschrittene Multiple Sklerose, sein. Auch eine ausgeprägte Demenz oder eine Kombination aus einer geistigen und körperlichen Einschränkung können zu Pflegegrad 4 führen.

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Was sind Pflegegrade?

Um den individuellen Pflegebedarf abbilden zu können, hat der Gesetzgeber die Pflegegrade entwickelt. Pflegebedürftige können je nach Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit einen Pflegegrad von 1-5 erhalten. Da Menschen mit einem ausgeprägten Pflegebedarf eine größere Unterstützung benötigen als Personen, die nur geringfügig eingeschränkt sind, gilt: je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen.

Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Die Pflegekasse setzt sich dafür ein, dass jede:r mit potentiellem Pflegegrad 4 die Pflegeleistungen erhält, die er benötigt, um den Alltag zu bewältigen. Dafür muss aber zunächst feststehen, wie stark Betroffene tatsächlich eingeschränkt sind. Um das herauszufinden, wendet sich die Pflegekasse an den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Die dort beschäftigten Gutachter:innen führen eine Pflegebegutachtung für die Einstufung in den Pflegegrad 4 durch. Dazu vereinbaren sie zunächst einen Termin und besuchen die Betroffenen dann im häuslichen Umfeld. Hier beurteilen die Gutachter:innen die verbliebene Selbstständigkeit in insgesamt sechs Lebensbereichen.

Dafür setzen sie das sogenannte „Neue Begutachtungsassessment (NBA)“ ein – durch eine Punktevergabe ist es möglich, die Ausprägung der Einschränkung genau festzustellen. Bei Pflegegrad 4 gilt: Nur wer mindestens 70, aber unter 90 Punkte erhält, hat einen Anspruch auf Pflegegrad 4.

Pflegegrad Einstufung Pflegehelden Ratgeber
Abbildung 1: Die Gewichtung der Lebensbereiche.

Gut zu wissen!

Sie möchten sich auf das Pflegegutachten für den Pflegegrad 4 vorbereiten? Dabei kann Ihnen ein Pflegetagebuch helfen. Dokumentieren Sie am besten täglich die unterschiedlichen Pflegetätigkeiten.

Zur besseren Übersicht können Sie Ihre Aufzeichnungen in die sechs obenstehenden Lebensbereiche einteilen. Zeigen Sie dem Gutachter oder der Gutachterin das Pflegetagebuch bei der Pflegebegutachtung – Gutachter:innen erhalten so einen wertvollen Einblick in den Pflegealltag.

Pflegegrad statt Pflegestufe: Änderungen seit 2017

Hätten Sie es gewusst? Die Pflegegrade existieren erst seit 2017. Vorher haben die Pflegestufen den Pflegealltag bestimmt.

Auch sie hatten die Aufgabe, das Pflegebedürfnis abzubilden. Hier wurde allerdings nicht der Grad der Einschränkung zugrunde gelegt, sondern die nötigen Pflegeminuten. Dadurch hatten Menschen mit psychischen oder geistigen Erkrankungen, die körperlich weitestgehend fit waren, das Nachsehen. Mit Pflegestufe 0 erhielten sie nur einen geringfügigen Leistungsumfang.

Das änderte das Pflegestärkungsgesetz 2 – mit den heute geltenden Pflegegraden ist es möglich, die Pflegebedürftigkeit eingehender zu beurteilen.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad 4?

Jeder hierzulande lebende Mensch hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen Pflegegrad 4, sofern er die nötige Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mitbringt. Allerdings bekommen selbst schwer eingeschränkte Personen nicht automatisch Post von der Pflegekasse.

Versicherte müssen stattdessen einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen – diese ist übrigens bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Den Wunsch nach einem Pflegegrad 4 können Versicherte alleine mit dem Satz: „Ich stelle hiermit einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“ bekunden – das klappt mit einem formlosen Schreiben, per E-Mail oder Telefonat. Die Pflegekasse sendet Ihrem Familienangehörigen dann die auszufüllenden Dokumente zu.

Gut zu wissen!

Im Antrag auf Pflegeleistungen müssen Sie persönliche Daten eingeben und Angaben zum Pflegebedarf machen. Das stellt so manche Pflegebedürftige und Familienangehörige vor eine Herausforderung. Keine Sorge: Tatkräftige Unterstützung erhalten Sie bei der Pflegekasse, bei Pflegestützpunkten oder Pflegeberatungsstellen. Bei dem Zentrum für Qualität in der Pflege können Sie kostenlos nach einer Pflegeberatung in Ihrer Nähe suchen.

Widerspruch gegen die Entscheidung des MDK einlegen

Es kann vorkommen, dass die Pflegekasse nicht den Pflegegrad 4 gewährt, den sich Betroffene und Angehörige vorstellen. Manchmal sieht die Pflegekasse auch gar keine ausreichende Einschränkung der Selbstständigkeit – in dem Fall kann es passieren, dass Versicherte keinen Pflegegrad 4 zugewiesen bekommen. Egal, wie die Entscheidung der Pflegekasse ausfällt, Betroffene können immer innerhalb eines Monats einen Widerspruch einlegen. Dieser sollte schriftlich und am besten per Einschreiben erfolgen.

Fallbeispiel Pflegegrad 4

Herr Schmidt ist 84 Jahre alt. Vor einem Jahr erlitt er einen Schlaganfall. Eine vollständige Genesung gab es leider nicht. Bis heute ist seine rechte Körperhälfte gelähmt und das Sprechen fällt ihm schwer.

In seiner Mietwohnung kann er sich ausschließlich mit einem Rollstuhl fortbewegen. Durch seine körperliche Einschränkung gelingt es ihm nicht, sich ohne Hilfe zu waschen, anzuziehen oder eine Toilette aufzusuchen. Das Essen ist eine besondere Herausforderung, da er seit dem Schlaganfall eine Schluckstörung hat.

Tochter Sabine besucht ihren Vater regelmäßig, kann ihn aufgrund der ausgeprägten Einschränkung und ihrer beruflichen Situation aber nicht alleinig pflegen. Gemeinsam stellen sie den Antrag auf Pflegeleistungen – wenige Wochen nach der Pflegebegutachtung erhält Herr Schmidt mit 76,5 Punkten Pflegegrad 4.

Nun kommt täglich ein Pflegedienst vorbei und einmal wöchentlich eine Logopädin, um die Sprachfähigkeiten von Herrn Schmidt zu verbessern.

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Leistungen bei Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 bedeutet meist, dass Betroffene stark in ihrer Mobilität, Ernährung und Körperpflege eingeschränkt sind. Die Pflegekasse hilft Betroffenen mit einem umfassenden Leistungskatalog dabei, den Alltag zu bewältigen. Außerdem möchte die Pflegekasse mit den Leistungen bewirken, dass Menschen weiterhin in ihrer häuslichen Umgebung leben und ihre Selbstständigkeit fördern können.

Aus der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Leistungen Ihrem Familienangehörigen mit Pflegegrad 4 zustehen.

LeistungsartHöhe und Häufigkeit der Leistungen
Pflegegeld765 Euro im Monat
Pflegesachleistungen1778 Euro im Monat
Tages- und Nachtpflege1612 Euro im Monat
Vollstationäre Pflege1775 Euro im Monat
Kurzzeitpflege1774 Euro im Jahr
Verhinderungspflege1612 Euro im Jahr
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125 Euro im Monat
Zum Verbrauch bestimmte PflegehilfsmittelMax. 40 Euro pro Monat
WohnraumanpassungBis zu 4000 Euro
Hausnotruf25,50 Euro monatlich
Wohngruppenzuschuss214 Euro pro Monat

Neue Regelungen ab 2024

Ab Januar 2024 profitieren Personen mit Pflegegrad 4 von höheren Pflegekassen-Leistungen. Konkret geht es hier um die Anhebung der Pflegesachleistungen um 5 % und ein um  5 % aufgestocktes Pflegegeld. Jüngere Pflegebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steht außerdem ein vorgezogenes Entlastungsbudget zur Verfügung. Dieses ist für Leistungen im Rahmen der Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege vorgesehen und beträgt 3.386 Euro. Ab 2025 steht allen anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen, unabhängig vom Alter, ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

Wichtige Säulen der häuslichen Pflege sind das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen. Bei Pflegegrad 4 erhalten Pflegebedürftige 765 Euro Pflegegeld im Monat. Über den Betrag können sie frei verfügen: Sie können das Geld beispielsweise als Dank an pflegende Angehörige weitergeben oder damit eine polnische Betreuungsperson anstellen.

Erbringen professionelle Pflegekräfte Pflegetätigkeiten im häuslichen Umfeld, handelt es sich dabei um Pflegesachleistungen. Dafür steht Menschen mit Pflegegrad 4 insgesamt 1778 Euro pro Monat zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Pflegekasse und dem ambulanten Pflegedienst.

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Abbildung 2: Verwendung von Pflegegeld

Gut zu wissen!

Pflegebedürftige können Pflegesachleistungen und Pflegegeld auch miteinander kombinieren – das wird als Kombinationspflege bezeichnet.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4

Selbst wenn Sie eine häusliche Pflege für Ihr Familienmitglied mit Pflegegrad 4 vorgesehen haben, kann es manchmal anders kommen als gedacht. Vielleicht ergibt sich die Pflegesituation unvorhergesehen oder Sie als Pflegeperson erkranken. Womöglich kann die häusliche Pflege auch aufgrund einer Umbaumaßnahme in den eigenen vier Wänden des zu Pflegenden nicht erfolgen.

Dann springt die sogenannte Kurzzeitpflege ein. Der Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 hält sich dabei für eine begrenzte Dauer in einer stationären Einrichtung auf. Ist zum Beispiel die Badsanierung abgeschlossen oder sind Sie wieder einsatzbereit, kommt Ihr Familienmitglied wieder nach Hause. Die im Rahmen der Kurzzeitpflege entstehenden Kosten fängt die Pflegekasse mit bis zu 1774 Euro pro Jahr ab.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4

Selbst wenn Sie eine häusliche Pflege für Ihr Familienmitglied mit Pflegegrad 4 vorgesehen haben, kann es manchmal anders kommen als gedacht. Vielleicht ergibt sich die Pflegesituation unvorhergesehen oder Sie als Pflegeperson erkranken. Womöglich kann die häusliche Pflege auch aufgrund einer Umbaumaßnahme in den eigenen vier Wänden des zu Pflegenden nicht erfolgen.

Dann springt die sogenannte Kurzzeitpflege ein. Der Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 hält sich dabei für eine begrenzte Dauer in einer stationären Einrichtung auf. Ist zum Beispiel die Badsanierung abgeschlossen oder sind Sie wieder einsatzbereit, kommt Ihr Familienmitglied wieder nach Hause. Die im Rahmen der Kurzzeitpflege entstehenden Kosten fängt die Pflegekasse mit bis zu 1774 Euro pro Jahr ab.

Tipp: Auch während der Kurzzeitpflege Pflegegeld einplanen

Ihrem Familienmitglied stehen jährlich bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege zu. In dieser Zeit muss Ihr Angehöriger auf Pflegegeld aber nicht komplett verzichten. Bei Pflegegrad 4 erhalten zu Pflegende bis zu 50 % des Pflegegeldes.

Tagespflege & Nachtpflege bei Pflegegrad 4

Die Tages- und Nachtpflege ist ein Versorgungskonzept, das Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 ein (überwiegendes) Leben im gewohnten Umfeld ermöglichen kann. In einer Tages- bzw. Nachtpflege-Einrichtung können Pflegebedürftige einige Stunden tagsüber oder nachts verbringen. Hier steht ein umfangreiches Pflege- und Betreuungsangebot zur Verfügung. Nach dem Aufenthalt kehren die Betroffenen wieder in die Wohnumgebung zurück.

Mit der Tages- und Nachtpflege werden vor allem pflegende Angehörige unterstützt, die sich zum Beispiel aus beruflichen Gründen nicht rund um die Uhr um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern können. Die Pflegekasse beteiligt sich an der Versorgungsform bei Pflegegrad 4 mit 1612 Euro pro Monat.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4

Auch wenn Sie sich der häuslichen Pflege ihrer Angehörigen mit Pflegegrad 4 mit vollem Herzen widmen, tut Ihnen sicherlich hier und da eine Entlastung gut. Genau dieses Ziel verfolgt der Entlastungsbetrag – er entlastet Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen.

Die Pflegekasse stellt für Entlastungsleistungen, unabhängig von der Höhe des Pflegegrads, 125 Euro monatlich zur Verfügung. Allerdings dürfen Pflegebedürftige den Betrag nur für bestimmte Maßnahmen einplanen, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder für Betreuungsangebote.

Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege und Pflegegrad 4

Neben den bisher genannten Leistungen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 noch weitere Angebote der Pflegekasse in Anspruch nehmen.

Dazu zählen:

  • Verhinderungspflege:

    Die Verhinderungspflege springt dann ein, wenn Sie als Pflegeperson verhindert sind – beispielsweise, weil sie krank sind oder sich im Urlaub befinden. Ihr Familienmitglied kann dann das von der Pflegekasse vorgesehene Budget in Höhe von 1612 Euro pro Jahr für eine Ersatzkraft oder teilstationäre Leistungen einplanen.
  • Vollstationäre Pflege:

    Da Menschen mit Pflegegrad 4 eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zeigen, kann eine Unterbringung in einem Pflegeheim empfehlenswert sein. Für die vollstationäre Pflege sieht die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 einen monatlichen Betrag von 1775 Euro vor.
    Dieses Budget ist allerdings nur für die Pflegekosten gedacht. Die Aufwendungen für Mahlzeiten und die Unterbringung sowie die Investitionskosten müssen von Betroffenen selbst getragen werden.
  • Pflegeberatung:

    Die Pflegekasse und Pflegestützpunkte vor Ort helfen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen bei aufkommenden Fragen zur Pflege. Sie unterstützen außerdem bei der Antragstellung. Auch private Versicherungsunternehmen bieten Pflegeberatungen an.
    Achtung: Wenn Ihr Familienmitglied Pflegegrad 4 besitzt, Pflegegeld bezieht, aber keine Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI vorgeschrieben. Dieser muss vierteljährlich erfolgen.
  • Pflegekurs:

    Pflegende Angehörige halten die häusliche Pflege aufrecht. Dabei kommt eine Vielzahl an Aufgaben auf sie zu – wichtige Tipps für den Pflegealltag und umfangreiches Wissen können Sie sich mit kostenlosen Pflegekursen aneignen.
  • Wohnraumanpassung:

    Je ausgeprägter die körperliche Einschränkung, desto mehr profitieren Pflegebedürftige in der Regel von einer Wohnraumanpassung. Ein barrierefreies Badezimmer oder niedrige Türschwellen können die Sturzgefahr reduzieren und den Pflegealltag vereinfachen. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt es sogar einen Zuschuss von der Pflegekasse – bis zu 4000 Euro können Pflegebedürftige hier erhalten. Außerdem können Pflegebedürftige bis zu 25,50 Euro monatlich für den Hausnotruf beanspruchen.
  • Pflegehilfsmittelpauschale:

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutzmasken oder Bettschutzeinlagen sind in vielen Pflegehaushalten täglich im Einsatz. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse beteiligt sich mit bis zu 40 Euro monatlich an den Anschaffungen. Pflegebedürftige können sich die Kosten entweder erstatten lassen oder entscheiden sich für eine Pflegehilfsmittelbox – hier rechnet der Dienstleister direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Wohngruppenzuschuss:

    Leben Pflegebedürftige in einer Wohngruppe, steht ihnen unter Umständen ein Wohngruppenzuschuss in Höhe von 214 Euro pro Monat zu. Nämlich dann, wenn mindestens drei Menschen in der Wohngruppe zusammenleben und hier ambulante pflegerische Leistungen in Anspruch nehmen.

FAQs – Häufige Fragen zu Pflegegrad 4

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 können ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen, da sie eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen. Sie sind dauerhaft auf die Hilfe von außen angewiesen.

Ein Pflegegutachten hat das Ziel, die individuelle Pflegebedürftigkeit festzustellen. Dafür vergeben Gutachter:innen in dem Begutachtungsverfahren Punkte in sechs verschiedenen Lebensbereichen. Für Pflegegrad 4 müssen Betroffene wenigstens 70, aber unter 90 Punkte erreichen.

Bei Pflegegrad 4 müssen Betroffene eine schwere Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit zeigen. Damit die Pflegekasse den Pflegegrad 4 anerkennt, müssen sie jedoch zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen und ein Pflegegutachten durchlaufen.

Menschen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von 765 Euro im Monat. Des Weiteren erhalten sie den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro und können 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch einplanen.

Die körperlichen Einschränkungen bei Pflegegrad 4 können sich dadurch äußern, dass Betroffene nicht mehr in der Lage sind, aufzustehen, sich fortzubewegen oder Körperpflege zu betreiben. Das kann beispielsweise nach einem Schlaganfall zutreffen.

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