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Pflegegrad 5 - Voraussetzungen & Geldleistungen

Beim höchsten Pflegegrad, dem Pflegegrad 5 weisen Betroffene die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit auf. Dieser wird von der Pflegekasse zugeteilt und spiegelt die Einschränkung der Selbstständigkeit wider. Damit haben pflegebedürftige Menschen den Anspruch auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket, dass die alltägliche Pflege – entweder zu Hause oder in einer Einrichtung – ermöglicht.

Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen Menschen für den Pflegegrad 5 mitbringen müssen und wie sie die Pflegekassen-Leistungen abrufen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Pflegegrad drückt aus, wie stark Personen in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind.
  • Nur wer einen Pflegegrad besitzt, erhält Leistungen der Pflegekasse.
  • Menschen mit Pflegegrad 5 weisen die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit auf – bei der Pflegebegutachtung erreichen sie zwischen 90 und 100 Punkten.
  • Die Pflegekasse sieht für Personen mit Pflegegrad 5 ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor. Dazu zählen unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Definition Pflegegrad 5

Bei dem Pflegegrad 5 handelt es sich um den höchstmöglichen Pflegegrad. Er wird Menschen zugeteilt, die eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ aufweisen. Betroffene sind gewöhnlich rund um die Uhr auf die Pflege angewiesen. Viele Alltagshandlungen im Bereich Körperpflege oder der Nahrungsaufnahme sind bei Pflegegrad 5 nicht ohne Hilfestellung möglich.

Das liegt daran, dass Menschen mit diesem Pflegegrad häufig nicht mehr mobil sind. Manchmal kommt noch eine Einschränkung der kognitiven Aktivitäten dazu. Mögliche Gründe für die Einstufung in den Pflegegrad 5 können eine schwere Krebserkrankung oder eine Querschnittslähmung sein.

Was sind Pflegegrade?

Pflegebedürftigkeit ist nicht gleich Pflegebedürftigkeit – während manche Menschen nur eine recht übersichtliche Unterstützung im Alltag benötigen, sind andere fast rund um die Uhr auf die Hilfe von außen angewiesen. Die Pflegegrade von 1-5 berücksichtigen genau diese unterschiedlichen Bedürfnisse. In Anlehnung an die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit stehen verschiedene Pflege-Leistungen zur Verfügung.

Diese Pflegegrade gibt es:

Pflegegrad statt Pflegestufe: Änderungen seit 2017

Die heute bekannten Pflegegrade sind noch recht jung – es gibt sie erst seit dem Jahr 2017. Zuvor haben Pflegestufen den Pflegebedarf abgebildet. Bei ihnen zählte jedoch nicht die Einschränkung der Selbstständigkeit, sondern der Pflegeaufwand in Pflegeminuten. Das ging vielen Expert:innen nicht weit genug – Menschen mit psychischen oder geistigen Erkrankungen haben oft nur Pflegestufe 0 und damit geringfügige Leistungen erhalten.

Das Pflegestärkungsgesetz 2 hat mit den Pflegegraden die Sicht auf die Pflegebedürftigkeit verändert. Der Pflegealltag wird nun eingehender und vor allem differenzierter betrachtet. Damit erhalten alle Menschen mit einer Pflegebedürftigkeit, egal ob psychisch oder physisch bedingt, die nötige Unterstützung. Mehr zum Thema Pflegegrad beantragen.

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Nur, wer die Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 erfüllt, kann von den dafür vorgesehenen Hilfen der Pflegekasse profitieren. Die Pflegekasse hat die Aufgabe, Leistungen zielgerichtet und vor allem bedarfsgerecht zu verteilen.

Damit jeder Pflegebedürftige die nötige Unterstützung erhält, leitet die Pflegekasse zunächst eine Überprüfung der verbliebenen Selbstständigkeit ein. Hier ist der Medizinische Dienst, kurz MD, behilflich. Er wird von der Pflegekasse beauftragt und sendet nach vorheriger Terminvereinbarung Gutachter:innen in das häusliche Umfeld der Antragsteller:innen.

Bei der sogenannten Pflegebegutachtung konzentrieren sich die Gutachter:innen auf sechs verschiedene Lebensbereiche wie die Mobilität oder die Gestaltung des Alltagslebens. Mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) vergeben sie für jeden dieser Lebensbereiche Punkte – je eingeschränkter die Selbstständigkeit hier ist, desto mehr Punkte bekommen die Betroffenen. Das Besondere: Die Lebensbereiche sind unterschiedlich stark gewichtet.

Wichtig: Nur wer bei der Pflegebegutachtung zwischen 90 und 100 Punkte erhält, erfüllt die Voraussetzung für Pflegegrad 5.

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Abbildung 1: Die Gewichtung der Lebensbereiche.

Gut zu wissen!

Viele Menschen sind vor der Pflegebegutachtung nervös. Keine Sorge, das ist ganz normal. Schließlich kommen Gutachter:nnen nicht tagtäglich ins häusliche Umfeld. Den meisten Betroffenen gibt es ein Gefühl von Sicherheit, wenn sie sich auf die Pflegebegutachtung vorbereiten können.

Legen Sie Arztberichte, Dokumentationen zum Pflegeaufwand und weitere Materialien wie Medikamentenpläne bereit. Überlegen Sie sich, wobei Sie Hilfe benötigen – beim Aufstehen, bei der Nahrungsaufnahme oder beim Anziehen? Familienangehörige sind eine wertvolle Hilfe bei der Pflegebegutachtung. Schließlich kennen sie den Pflegealltag ihres Familienmitglieds meist sehr genau.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad 5?

Bei Schwerstpflegebedürftigen gilt die Zuteilung eines Pflegegrad 5 als sicher. Trotzdem bekommen sie diesen nicht automatisch zugesprochen. Stattdessen müssen Versicherte einen Antrag auf Pflegeleistungen bei ihrer Pflegekasse stellen. Den Wunsch nach einem Pflegegrad können Versicherte formlos per E-Mail oder Post an die zuständige Pflegekasse übermitteln.

Dafür reicht im Prinzip der Satz: „Mit diesem Schreiben stelle ich einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“ aus. Alternativ ist die telefonische Kontaktaufnahme möglich – hier gibt es allerdings keinen schriftlichen Beweis für die Absendung der Anfrage. Ist der Wunsch nach einem Pflegegrad bei der Pflegekasse eingegangen, erhält Ihr Familienmitglied die nötigen Dokumente für den offiziellen Antrag.

Gut zu wissen!

Um einen Pflegegrad 5 zu beantragen, müssen Versicherte ein Formular ausfüllen. Hier werden persönliche Daten abgefragt. Außerdem müssen Betroffene angeben, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Dafür sind einige Vorüberlegungen wichtig:

Möchte Ihr Familienmitglied zu Hause durch Angehörige bzw. einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden oder ist die stationäre Einrichtung die bessere Wahl? Keine Sorge, Ihre Entscheidungen sind nicht festgeschrieben – mit einem Änderungsantrag können Sie den Umfang der beantragten Leistungen jederzeit bei der Pflegekasse ändern.

Widerspruch gegen die Entscheidung des MDK einlegen

Post von der Pflegekasse ist eingetroffen: Sie und Ihr Angehöriger sind aber mit der Einstufung in einen Pflegegrad (weniger als Pflegegrad 5) nicht einverstanden? Dann hat Ihr Familienmitglied die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.

Wichtig ist hier das Datum auf dem Schreiben – von nun an haben Versicherte einen Monat Zeit, den Widerspruch bei der Pflegekasse deutlich zu machen. Das geht nur auf schriftlichem Weg. Nutzen Sie am besten ein Einschreiben, um den Postversand nachzuhalten.

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Unser Service für Sie

Dr. Johannes Wimmer berät Sie zum Thema „Mit Selbstbewusstsein durch den Pflegealltag“

Fallbeispiel Pflegegrad 5

Frau Federlein war begeisterte Reiterin. Mit 65 Jahren hatte sie einen folgenschweren Unfall mit ihrem Pferd und ist seither querschnittsgelähmt. Da sie ihre Arme und Beine nicht bewegen kann, benötigt sie eine intensive Pflege. Ihr Mann kümmert sich rührend um sie, aufgrund des hohen Pflegegrads benötigt er allerdings Hilfe bei der Pflege. Deshalb unterstützt er seine Frau bei dem Antrag auf Pflegeleistungen.

Bei der Pflegebegutachtung kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt und empfiehlt den Pflegegrad 5. Kurze Zeit darauf erhält Frau Federlein Post von ihrer Pflegekasse. Diese teilt ihr mit, dass sie nun Pflegegrad 5 besitzt und umfangreiche Leistungen in Anspruch nehmen kann.

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt das Ehepaar Federlein nun. Da Frau Federlein auch psychisch unter den Folgen des Unfalls leidet, erhält sie einmal pro Woche eine psychotherapeutische Behandlung.

Leistungen bei Pflegegrad 5

Menschen mit Pflegegrad 5 haben sehr große Einschränkungen im Alltag. Die Mobilität, die Ernährung und die Körperpflege funktionieren in der Regel nicht mehr allein. Die Pflegekasse unterstützt zu Pflegende deshalb mit zahlreichen Maßnahmen.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Leistungen Ihr Familienmitglied mit Pflegegrad 5 in Anspruch nehmen kann.

Tabelle: Wie viel Geld bei Pflegegrad 5?

LeistungsartHöhe und Häufigkeit der Leistungen
Pflegegeld990 Euro im Monat
Pflegesachleistungen2.299 Euro im Monat
Tages- und Nachtpflege2.085 Euro im Monat
Vollstationäre Pflege2.096 Euro im Monat
Entlastungsbudget295 Euro im Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen131 Euro im Monat
Zum Verbrauch bestimmte PflegehilfsmittelMax. 42 Euro pro Monat
WohnraumanpassungBis zu 4.180 Euro
Hausnotruf25,50 Euro monatlich
Wohngruppenzuschuss224 Euro pro Monat

Pflegegrad 5: Leistungen für Kosten im Pflegeheim

Menschen mit Pflegegrad 5 sind auf eine intensive Pflege angewiesen, die nicht immer zu Hause stattfinden kann. Die Pflegekasse reduziert die finanzielle Belastung für pflegebedürftige Menschen, indem sie einen Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten im Pflegeheim gewährt.4

Durch die Pflegereform 2024 sieht der Leistungszuschlag so aus:

  •  15 % des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres,
  •  30 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Versicherte mehr als 12 Monate,
  •  50 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Betroffene mehr als 24 Monate und
  •  75 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Pflegebedürftige mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim wohnen.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen unterstützen Pflegebedürftige, die in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Menschen mit Pflegegrad 5 erhalten monatlich 990 Euro Pflegegeld. Auch wenn Versicherte über den Betrag frei verfügen können, geben sie ihn oft als Anerkennung an ehrenamtliche Pflegepersonen weiter. Grundsätzlich können Betroffene damit aber auch eine polnische Betreuungsperson bezahlen oder andere Unterstützungen organisieren.

Die Pflegekasse sieht ein Budget für Pflegesachleistungen vor. Versicherte mit Pflegegrad 5 können insgesamt 2.299 Euro für professionelle Pflegekräfte einplanen, die im häuslichen Umfeld pflegerische Leistungen erbringen. Besonders praktisch: Die Pflegekasse kann direkt mit dem ambulanten Pflegedienst abrechnen.

Gut zu wissen!

Pflegebedürftige müssen sich nicht zwangsweise zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden. Mit der sogenannten Kombinationspflege können Betroffene gleichzeitig Pflegegeld beziehen und ein gewisses Budget für professionelle Pflegekräfte nutzen.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5

Bei der Kurzzeitpflege verbringen Pflegebedürftige eine begrenzte Zeit in einer stationären Einrichtung. Auch wenn die Pflege eigentlich zu Hause stattfinden soll, kann das nötig sein. Schließlich können unvorhergesehene Situationen entstehen – vielleicht fallen Sie als Pflegeperson aufgrund einer Krankheit aus oder die Pflegesituation überrascht Sie praktisch über Nacht.

Die Kurzzeitpflege ist auch eine Option, wenn wichtige Umbaumaßnahmen im häuslichen Umfeld des zu Pflegenden erfolgen. Lässt es die Situation zu, kehrt Ihr Familienmitglied wieder in die Wohnumgebung zurück. Die Pflegekasse beteiligt sich übrigens an den Kosten für die Kurzzeitpflege mit bis zu 1.854 Euro jährlich.

Tipp: Schreiben Sie das Pflegegeld während der Kurzzeitpflege nicht ab

Wussten Sie, dass Ihrem Familienmitglied jedes Jahr acht Wochen Kurzzeitpflege zustehen? In dieser Zeit kann der Versicherte sogar weiterhin Pflegegeld beziehen, allerdings nur bis zu 50 %.

Das Entlastungsbudget 2025 ist startklar

Das Entlastungsbudget ist eine neue Leistung der Pflegeversicherung, die im Rahmen der aktuellen Pflegereform eingeführt wurde. Es soll pflegende Angehörige besser unterstützen und ihnen mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme von Leistungen verschaffen. Ab dem 1. Juli 2025 wird das Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro jährlich für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 eingeführt. Bereits seit dem 1. Januar 2024 gilt es für Eltern pflegebedürftiger Kinder unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5. Das Budget bündelt bisher getrennte Leistungen, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, in einem einheitlichen Jahresbetrag. Ziel ist es, die Organisation von Pflegepausen zu erleichtern und gleichzeitig die Eigenverantwortung der Familien zu stärken. Die Auszahlung erfolgt über die Pflegekasse – Sie müssen die Kurzeitpflege und Verhinderungspflege aber nach wie vor beantragen.

Tagespflege & Nachtpflege bei Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 erfordert eine vollumfängliche pflegerische Unterstützung im Alltag. Diese können pflegende Angehörige nicht immer bieten, denn auch sie haben oft berufliche oder private Verpflichtungen. Die Pflegekasse unterstützt Sie deshalb mit der sogenannten Tages- und Nachtpflege.

Bei dem Versorgungskonzept verbringt Ihr Familienmitglied einige Stunden, entweder tagsüber oder nachts, in einer Pflegeeinrichtung. Ihr Angehöriger erhält dort ein umfangreiches Betreuungs- und Pflegeangebot. Während Ihr Familienmitglied gut aufgehoben ist, können Sie Ihren Verpflichtungen nachgehen – im Anschluss an die Tages- und Nachtpflege kehrt Ihr Angehöriger wieder in die Wohnumgebung zurück.

Die Pflegekasse beteiligt sich an diesem Versorgungskonzept bei Pflegegrad 5 mit insgesamt 2.085 Euro pro Monat.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5

Der Entlastungsbetrag, nicht zu verwechseln mit dem Entlastungsbudget, ist eine wertvolle Pflegekassen-Leistung, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Alltag unterstützt. Die dafür zur Verfügung stehenden 131 Euro pro Monat dürfen Versicherte aber nur für bestimmte Maßnahmen ausgeben.

Mit dem Betrag können Sie beispielsweise eine Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote organisieren.

Unser Tipp: Mit dem Umwandlungsanspruch können Betroffene bis zu 40 % ihrer nicht ausgeschöpften Pflegesachleistungen zusätzlich für die Betreuung und Entlastung nutzen.

Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege und Pflegegrad 5

Das war noch nicht alles – Menschen mit Pflegegrad 5 können neben den obenstehenden Leistungen noch weitere in Anspruch nehmen.

Dazu zählen:

  • Verhinderungspflege:
    Wenn Pflegepersonen verhindert sind, beispielsweise durch eine Erkrankung oder einen Urlaub, kommt die Verhinderungspflege ins Spiel. Die Pflegekasse gewährt Menschen mit Pflegegrad 5 bis zu 1.685 Euro jährlich, um eine Ersatzkraft oder teilstationäre Leistungen zu beanspruchen. Achtung: Ab Juli 2025 wird die Kurzeitpflege und die Verhinderungspflege mit einem gemeinsamen Budget verwaltet, dem Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro.
  • Vollstationäre Pflege:
    Die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt oft dazu, dass Betroffene nicht mehr im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Für die vollstationäre Pflege können Menschen mit Pflegegrad 5 insgesamt 2.096 Euro pro Monat einplanen. Das Budget reduziert die Pflegekosten – die Aufwendungen für die Unterbringung, Investitionen und Verpflegung müssen Betroffene aber selbst tragen.
  • Pflegeberatung:
    Im Laufe der Pflegezeit ergeben sich viele Fragen und Unsicherheiten. Die Pflegekasse und Pflegestützpunkte sind wertvolle Ansprechpartner, die auch bei der Antragstellung helfen. Achtung: Bezieht Ihr Angehöriger Pflegegeld, erhält im Alltag aber keine Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte, muss vierteljährlich ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI erfolgen. Der Beratungseinsatz ist verpflichtend – er soll unter anderem versichern, dass pflegende Angehörige Hilfestellungen erhalten.
  • Pflegekurs:
    Viele pflegende Angehörige haben den Wunsch, sich beim Thema Pflege weiterzubilden. Die gute Nachricht: Die Pflegekassen ermöglichen kostenlose Pflegekurse für Familienangehörige. Dort erhalten Sie Tipps und Handgriffe für den Pflegealltag.
  • Wohnraumanpassung:
    Eine Wohnraumanpassung kann die eigenen vier Wände für Pflegebedürftige besser nutzbar machen und Angehörige bei der Pflege unterstützen. Nur wenige Beispiele sind ein barrierefreies Badezimmer oder abgesenkte Türschwellen. An den teilweise hohen Umbaukosten beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 4180 Euro. Der Hausnotruf ist ebenfalls sinnvoll und wird mit bis zu 25,50 Euro von der Pflegekasse bezuschusst.
  • Pflegehilfsmittelpauschale:
    Sie sorgen für eine hygienische Pflegeumgebung und steigern das Wohlbefinden – die Rede ist von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Dazu zählen Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutzmasken, Bettschutzeinlagen und vieles mehr. Die Pflegekasse stellt Pflegebedürftigen ein monatliches Budget in Höhe von 42 Euro zur Verfügung, um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu kaufen. Neben der üblichen Erstattung der Kosten kann sich Ihr Familienmitglied auch für eine praktische Pflegehilfsmittelbox entscheiden – durch die direkte Abrechnung zwischen Dienstleister und Pflegekasse müssen Pflegebedürftige hier nicht in Vorkasse gehen.
  • Wohngruppenzuschuss:
    Pflegebedürftige können auch gemeinsam in einer Wohngruppe leben und hier pflegerische Leistungen erhalten. Die Pflegekasse bezuschusst das Versorgungskonzept mit 224 Euro pro Monat. Voraussetzungen: Mindestens drei Menschen leben in der Wohngruppe zusammen und erhalten dort eine ambulante Pflege

Prüfen Sie Steuervorteile als pflegender Angehöriger

Pflegende Angehörige können bei der häuslichen Pflege von Menschen mit Pflegegrad 5 eine steuerliche Entlastung in Form des sogenannten Pflege-Pauschbetrags beanspruchen. Dieser beträgt derzeit 1.800 Euro pro Jahr (§ 33b EStG). Voraussetzung ist, dass die Pflege unentgeltlich und im privaten Umfeld erfolgt. Der Pauschbetrag kann ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden und senkt direkt das zu versteuernde Einkommen. Wichtig ist, dass bei Ihnen ein aktueller Pflegegradbescheid als Nachweis vorliegt. Diese und weitere steuerliche Entlastungen sind besonders relevant für Sie, wenn Sie sich intensiv um die Pflege kümmern – lassen Sie sich dabei am besten von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin begleiten.

FAQs – Häufige Fragen zu Pflegegrad 5

Menschen mit Pflegegrad 5 haben die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Sie können den Alltag nicht mehr allein bewältigen und sind praktisch rund um die Uhr auf Hilfe von außen angewiesen.

Pflegegrad 5 erhalten Personen, die bei der Pflegebegutachtung die erforderliche Punktzahl zwischen 90 und 100 erreicht haben. Gutachter:innen vergeben die Punkte in insgesamt sechs Lebensbereichen.

Die wichtigste Voraussetzung für Pflegegrad 5 ist, dass die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Damit Betroffene den Pflegegrad erhalten, müssen sie aber zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen.

Bei Pflegegrad 5 erhalten Betroffene monatlich 990 Euro Pflegegeld. Außerdem wird ihnen der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat und monatlich 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gewährt.

Die körperlichen Einschränkungen bei Pflegegrad 5 sind massiv. Pflegebedürftige können sich in der Regel nicht allein fortbewegen, viele von ihnen haben Lähmungen. Die Kernbereiche des Alltags wie Ernährung, Körperpflege und Mobilität sind damit schwer beeinträchtigt.

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Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
Fachjournalistin für Gesundheit/Medizin & Familie

Über unsere Autor:innen

Jennifer Ann Steinort ist Autorin bei den Pflegehelden. Sie verfasst Ratgeber, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Tipps für den Pflegealltag vermitteln. Ihre Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Finanzierung, Pflegemaßnahmen und Wohlbefinden. Ihr persönliches Anliegen ist, selbst komplexe Sachverhalte leserfreundlich zu formulieren.

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