Ambulante Pflege: Ablauf, Kosten & Finanzierung

Die ambulante Pflege setzt sich dafür ein, dass Menschen trotz Pflegebedarf möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden verbleiben können. Genau das wünscht sich übrigens die Mehrheit der Bevölkerung. In einer repräsentativen Umfrage für die Deutsche Stiftung Patientenschutz gaben 89 % an, im Bedarfsfall zu Hause gepflegt werden zu wollen. Die ambulante Pflege ist daher eine sehr wichtige Säule in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen.
Wir erklären Ihnen heute, wie eine ambulante Pflege aussehen kann und wie sich die Pflegekasse daran beteiligt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die ambulante Pflege konzentriert sich auf eine Versorgung im häuslichen Umfeld, bei der sich Pflegedienste und/oder Angehörige engagieren.
  • Ambulante Pflegedienste übernehmen die Grund- und Behandlungspflege bei pflegebedürftigen Personen.
  • Neben Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad können auch kurzzeitig Erkrankte oder chronisch Kranke die entsprechende Dienstleistung nutzen.
  • In vielen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einem Maximalbetrag. Dieser richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad.

Ambulante Pflege – Versorgung im häuslichen Umfeld

Die ambulante Pflege findet im häuslichen Umfeld statt, daher wird sie häufig auch als häusliche Pflege bezeichnet. Genau das ist der größte Unterschied im Vergleich zur stationären Pflege, bei der sich Pflegebedürftige in einem Pflegeheim aufhalten. Entgegen der langläufigen Meinung ist eine ambulante Pflege nicht nur mit professionellen Dienstleistern möglich. Die ambulante Pflege kann durch verschiedene Anbieter/Personen erfolgen: Träger der Pflegedienste können Kirchen, Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder auch private Anbieter sein, wobei sich die Größe der Dienste erheblich unterscheidet. Die Leistungserbringung erfolgt nach der Beauftragung meist zu festgelegten Zeiten. Das kann 1- bis 2-mal wöchentlich, aber auch mehrmals täglich sein und hängt von der individuellen Pflegebedürftigkeit ab. Pflegende Angehörige sind bei der ambulanten Versorgung von Pflegebedürftigen meist flexibler – sie kommen auch spontan vorbei, zum Beispiel, wenn die Nahrungszubereitung nicht klappt.

Ambulante Pflege: Pflegedienst vs. pflegende Angehörige

Die ambulante Pflege kann grundsätzlich mittels professioneller Anbieter oder durch pflegende Angehörige erfolgen. Beide Pflegekonzepte haben Vor- und Nachteile, die wir Ihnen in unserer Tabelle zusammengefasst haben.
Vorteile Nachteile
Versorgung durch ambulanten Pflegedienst
  • professionelle Pflegekräfte
  • Entlastung der Angehörigen
  • im Krankheitsfall wird für Ersatz gesorgt
  • deckt alle Versorgungsbereiche ab
  • evtl. wechselnde Pflegekräfte
  • für „kleinere“ Tätigkeiten nicht spontan abrufbar
  • häufig knappe Zeitressourcen
  • starre Pflegezeiten
Versorgung durch pflegende Angehörige
  • vertraute Pflegeperson
  • flexibel im Einsatz
  • hier kann meist stärker auf Wünsche und Bedürfnisse eingegangen werden
  • Betreuung ist abwechslungsreicher
  • in der Regel keine großen Kosten
  • Gefahr von Überlastung
  • bei Krankheit muss selbst für Ersatz gesorgt werden

Gut zu wissen!

Vielleicht haben Sie den Eindruck, dass Sie sich zwischen den Konzepten entscheiden müssen, dem ist aber nicht so. Viele Pflegebedürftige werden durch Angehörige und einen ambulanten Pflegedienst versorgt – so können Sie die Vorteile sinnvoll miteinander kombinieren.

Leistungen der ambulanten Pflege: Leistungskatalog

Je nachdem, welche körperlichen, geistigen oder kognitiven Einschränkungen bestehen, fallen im Pflegealltag ganz unterschiedliche Leistungen an. Für pflegende Angehörige ist es selbstverständlich, dem Familienmitglied beim Ankleiden oder beim Zähneputzen zu helfen. Auch Pflegedienste bieten ein breites Leistungsspektrum an, um Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld optimal zu versorgen und pflegende Angehörige zu entlasten:

  • körperbezogene Maßnahmen wie Körperpflege, Ernährung und die Förderung der Mobilität
  • pflegerische Betreuung wie die Hilfe bei der Orientierung, der Gestaltung des Alltags oder der Pflege sozialer Kontakte
  • häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Verbandswechsel, Medikamentengabe)
  • Beratung von pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen sowie Unterstützung bei der Organisation von Fahrdiensten oder dem Essen auf Rädern
  • Hilfe bei der Haushaltsführung

Einige Pflegedienste bieten darüber hinaus Zusatzqualifikationen wie die Palliativpflege oder außerklinische Intensivpflege an.

Für wen eignet sich die ambulante Pflege?

Grundsätzlich eignet sich die ambulante Pflege für alle Menschen, die einen Unterstützungsbedarf im Alltag haben. Allerdings betrifft das nicht nur pflegebedürftige Menschen im Alter. In einigen Fällen engagiert sich deshalb auch die Krankenversicherung bei der Kostenübernahme und setzt sich für folgende Personengruppen ein:

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Personen, die über ein ärztliches Rezept zur häuslichen Pflege verfügen

Gut zu wissen!

Pflegebedürftige Personen haben einen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Um Ihren Bedarf oder den Ihres Angehörigen festzustellen, müssen Sie jedoch erst einen Pflegegrad beantragen. Im Anschluss kann der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen einer Pflegebegutachtung die Ausprägung der Pflegebedürftigkeit prüfen und Hilfsmittel empfehlen.

Kosten für die ambulante Pflege: Leistungskomplexe statt Zeitabrechnung

Die Pflegekassen verhandeln im Abstand von zwei bis drei Jahren Vergütungssätze und Leistungskomplexe für die ambulante Pflege mit den organisierten Pflegediensten. Diese sind dann für alle Dienste gültig und verbindlich, variieren jedoch nach Bundesland. Wenn Sie sich näher informieren möchten: Die Pflegekasse kann Ihnen einen Leistungskatalog für die ambulante Pflege herausgeben.

Die konkrete Berechnung der Leistungen erfolgt dabei über einen Punktwert, der individuell zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse vereinbart wird. Somit bestehen auch zwischen den Pflegediensten Preisunterschiede. Wichtig: Ambulante Pflege und Zeitabrechnung? Eine Zeitabrechnung bei der ambulanten Pflege gibt es nicht.

Pflegebedürftige stellen sich die Wunschleistungen zusammen und schließen darüber einen Vertrag mit dem Pflegedienst ab. Dieser ist dazu verpflichtet, die Vertragsnehmer:innen nach jeder wesentlichen Veränderung mittels eines Kostenvoranschlags zu informieren und so für Transparenz zu sorgen.

Gut zu wissen!

Die Kosten für die ambulante Pflege rechnen Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung zu gehen brauchen.

Finanzierung der ambulanten Pflege

Egal, ob Sie die ambulante Pflege mittels pflegender Angehöriger oder eines Pflegedienstes realisieren möchten, die Pflegekasse steht Ihnen mit verschiedenen Leistungen zur Seite.

  • Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege: Mit Pflegesachleistungen können Sie den Einsatz professioneller Pflegepersonen, sprich einen ambulanten Pflegedienst, einbinden. Ab Pflegegrad 2 kann die Krankenkasse direkt mit den Anbietern abrechnen.
  • Entlastungsbetrag für die ambulante Pflege: Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 können keine Pflegesachleistungen nutzen. Hier haben Sie aber die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich für eine Einzelpflegekraft einzusetzen. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag nicht für die körperliche Pflege genutzt werden.
  • Verhinderungspflege für die ambulante Pflege: Eine kurzzeitige Beauftragung eines Pflegedienstes kann mittels Verhinderungspflege Sind Sie als pflegende Person abwesend, steht Ihrem Angehörigen insgesamt für bis zu 6 Wochen im Jahr maximal 1.612 Euro zur Verfügung, um eine Ersatzpflege zu beschaffen.

Gut zu wissen!

Bei Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege ist hingegen nach § 37 SGB V die Krankenversicherung zuständig. Diese wird vom Arzt verordnet und kann auch Menschen ohne Pflegebedürftigkeit betreffen.

„24-Stunden-Pflege“ als Alternative in der ambulanten Pflege

Je nach Betreuungsintensität kann es günstiger sein, eine ” zu organisieren. Meist kommen in diesen Fällen Pflegekräfte aus Osteuropa zum Einsatz. Sie kümmern sich liebevoll um pflegebedürftige Menschen, allerdings haben sie in der Regel keine anerkannte Ausbildung. Das bedeutet für Sie: Entsprechende Betreuungskräfte dürfen nicht alle pflegerischen Aufgaben übernehmen.

Sie entlasten Betroffene und Angehörige aber entscheidend bei hauswirtschaftlichen Erledigungen und bei der Grundpflege (Ernährung, Körperpflege und Mobilität). Die Pflegehelden beraten Sie gerne eingehend zum Thema „24-Stunden- Pflege“.

Weiterer Beitrag zum Thema der ambulanten Pflege

Ambulanter Pflegedienst

Ein ambulanter Pflegedienst kümmert sich im häuslichen Umfeld um pflegebedürftige Personen und entlastet mit einem vielseitigen Leistungsangebot …

FAQ – Häufige Fragen zur ambulanten Pflege

Die ambulante Pflege findet im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person statt. Entsprechende Pflegetätigkeiten werden entweder von pflegenden Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen.

Die Pflegekasse beteiligt sich maßgeblich an der ambulanten Pflege. Betroffenen stehen, je nach Pflegegrad, Pflegesachleistungen zu, mit denen sie einen ambulanten Pflegedienst bezahlen können. Auch der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege sind hilfreich.

Der größte Vorteil ist, dass Pflegebedürftige in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können und trotzdem die Pflege erhalten, die sie benötigen.

Ja, das ist möglich. Viele Pflegebedürftige werden durch pflegende Angehörige umsorgt – einmal oder mehrmals pro Woche kommt zur Entlastung der Angehörigen ein ambulanter Pflegedienst vorbei.

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Unsere Dienstleistungen in der
sog. 24-Stunden-Pflege

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