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Grundlagen der Pflegefinanzierung: der große Ratgeber

Die Pflege ist stets mit Kosten verbunden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die pflegerischen Leistungen im häuslichen Umfeld oder in einem Pflegeheim stattfinden. In der Regel kommen Pflegebedürftige selbst oder Angehörige für die Kosten auf. Alleine sind sie mit den finanziellen Aufwendungen jedoch nicht. Die Pflegekasse und in einigen Fällen auch das Sozialamt helfen dabei, die Pflege zu finanzieren.

Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick zur Pflegefinanzierung und Tipps für attraktive Zuschüsse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegefinanzierung ist ein vielfältiges Thema, das Pflegebedürftige sowie Angehörige betrifft.
  • Die Pflegekasse beteiligt sich bei Menschen mit einem Pflegegrad an der Pflege, für die restlichen Kosten kommen die Pflegebedürftigen auf.
  • Für pflegende Angehörige bietet die Pflegekasse und immer öfter auch die Arbeitgeber Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Berufstätigkeit.
  • Können Betroffene ihre Pflege trotz Pflegekassenleistungen nicht alleine finanzieren, müssen unter Umständen die Kinder oder das Sozialamt aushelfen.

Pflegekosten verstehen: Was wird von der Pflegekasse übernommen?

Pflegekosten entstehen in vielen Bereichen – wer die Pflege bezahlt, muss sich deshalb mit unterschiedlichen Kostenfaktoren auseinandersetzen. Das können Aufwendungen für die professionellen Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst, Unterbringungskosten in einem Pflegeheim oder Fahrtkosten für pflegende Angehörige sein. Unterstützung bei der Pflege erhalten Beteiligte von der Pflegekasse, die an die Krankenkasse angegliedert ist.

Sie stellt Menschen mit einem Pflegegrad folgende Leistungen in Aussicht:

  • Pflegesachleistungen zur Inanspruchnahme einer professionellen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
  • Pflegegeld zur freien Verfügung, beispielsweise zur Weitergabe an pflegende Angehörige oder zur Beschäftigung einer Haushaltshilfe24-Stunden- Pflege“.
  • Tages- und Nachtpflege zur stundenweisen Unterbringung in einem Pflegeheim.
  • Vollstationäre Pflege zur Finanzierung einer Altenheim– bzw. Pflegeheimunterbringung.
  • Kurzzeitpflege, beispielsweise zur Finanzierung einer vorübergehenden Pflege im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt.

Zusätzlich gibt es weitere Angebote wie die Kombinationsleistung, mit der Sie das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen kombinieren können.

Pflegefinanzierung Ph

CHECKLISTE

Checkliste Finanzierung der “24-Stunden-Pflege”

Finanzierung – Die Kosten für die Alten- und Krankenpflege müssen Sie nicht komplett selbst zahlen, erfahren Sie hier wie der Staat Sie unterstützen kann. 

Gut zu wissen!

Bei Angelegenheiten rund um die Pflegekosten ist nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner – Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können sich hier gleichermaßen erkundigen.

Pflegeleistungen im Überblick

 Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld332 €573 €765 €947 €
Pflegesachleistung mtl.761 €1.432 €1.778 €2.200 €
PflegeberatungIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome Check
Beratung zu HauseIcon Awesome Checkhalbj.halbj.viertelj.viertelj.
PflegekurseIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome Check
Tages- und Nachtpflege689 €1.298 €1.612 €1.995 €
Entlastungsbetrag125 €125 €125 €125 €125 €
Verhinderungspflege jähr. / inkl. Aufstockung Kurzzeitpflege1.612 € /
2.418 €
1.612 € /
2.418 €
1.612 € /
2.418 €
1.612 € /
2.418 €
Kurzzeitpflege jähr. / inkl. Aufstockung Verhinderungspflege1.774 € /
3.386 €
1.774 € /
3.386 €
1.774 € /
3.386 €
1.774 € /
3.386 €
Kombinationsleistungmöglichmöglichmöglichmöglich
Pflegehilfsmittel40 €40 €40 €40 €40 €
Digitale Pflegeanwendungen DiPA50 €50 €50 €50 €50 €
Technische PflegehilfsmittelIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome Check
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen je Maßn.4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €
Vollstationäre Pflege125 €770 €1.262 €1.775 €2.005 €
Pflege in vollst. Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen266 €266 €266 €266 €
Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären PflegeeinrichtungenIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome CheckIcon Awesome Check
Leistungen Pflegeversicherung

Checkliste

Leistungen der Pflegeversicherung 2024

Gewinnen Sie einen Überblick der Leistungen durch die Pflegeversicherung im Jahr 2024.

Staatliche Zuschüsse und Förderungen für die Pflege

Neben den üblichen Zuschüssen wie Pflegegeld gibt es eine Vielzahl weiterer Leistungen. Die Unterstützung zur Förderung der Pflege ist auf mehrere Schultern verteilt.

Der Pflegezuschuss wird durch folgende Kostenträger ermöglicht:

  • Zuschüsse durch Pflegekassen: Von der Pflegekasse erhalten Sie beispielsweise einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro für die Wohnraumanpassung – das dient dem Abbau von Barrieren im Alltag. Außerdem plant die Pflegekasse für Menschen mit einem Pflegegrad ein Pflegehilfsmittelbudget in Höhe von 40 Euro pro Monat ein – dieses können Sie für verbrauchsfähige Pflegehilfsmittel wie Masken oder Handschuhe nutzen.
  • Zuschüsse durch Staat/Kommunen: Auch der Staat gewährt gewisse Zuschüsse zur Pflege. Wer gesundheitsbedingt auf ein „Essen auf Rädern“ angewiesen ist, sich dieses allerdings nicht leisten kann, erhält einen Zuschuss durch das Sozialamt. Außerdem können Kommunen Wohnungsbauförderungsprogramme anbieten. Eine Hilfe sind auch Steuererleichterungen. Diese gibt es für pflegende Angehörige in Form von einem Pflegepauschbetrag. Pflegebedürftige selbst können Krankheitskosten und Medikamente bei der Steuer geltend machen.
  • Zuschüsse durch die KfW-Bank: Indirekt beteiligt sich auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) an der Pflege. Sie stellt nämlich Kredite und Zuschüsse bereit, um altersgerecht umzubauen und Barrieren zu reduzieren. Interessant ist in dem Zusammenhang der Kredit 159 und der Zuschuss 455-B.

Übrigens: Der wohl wichtigste Kostenträger beim Thema Pflege, die Pflegekasse, gewährt nicht nur Versicherten einen Zuschuss. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen können bei der Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss für die Förderung der Digitalisierung in der Pflege beantragen – die neue technische Ausrüstung kommt auch Pflegebedürftigen zugute.

Pflegeversicherung erklärt: Pflichtversicherung und freiwillige Absicherungen

Seit 1995 sind Menschen in Deutschland dazu angehalten, sich mit einer Pflegeversicherung abzusichern. Bei Kassenpatienten erfolgt das automatisch – sie haben durch ihren Status in der gesetzlichen Krankenkasse eine Mitgliedschaft in der zugehörigen Pflegekasse. Privatversicherte müssen neben einer Krankenversicherung auch eine Pflegepflichtversicherung abschließen.

Egal, ob privat oder gesetzlich pflichtversichert, die Pflegeversicherungsleistungen zielen auf eine umfängliche Unterstützung ab. Zusätzlich zur Pflegepflichtversicherung können Sie sich freiwillig für eine private Pflegeversicherung entscheiden.

Zur privaten Pflegeversicherung zählen:

  • Pflegetagegeldversicherung: Hier erhalten Sie im Pflegefall ein festes Tagegeld, das vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängt.
  • Pflegerentenversicherung: Im Pflegefall zahlt Ihnen der Versicherer eine monatliche Rente aus, diese hängt ebenfalls vom Pflegegrad ab.
  • Pflegekostenversicherung: Der Versicherer erstattet Ihnen die tatsächlich entstandenen Kosten für die Pflege, einschließlich der Kosten für ambulante Pflege, stationäre Pflege oder Pflegehilfsmittel.
  • Pflege-Bahr-Versicherung: Dabei handelt es sich um eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung.

Gut zu wissen!

Die Finanzierung der Pflegeversicherung ist durchaus unterschiedlich. Während bei der gesetzlichen Pflegeversicherung das Einkommen eine Rolle spielt, richtet sich die private Pflegepflichtversicherung nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten.

Pflege der Eltern bezahlen: wichtige Informationen für Angehörige

Die eigene Mutter wird zum Pflegefall, doch wer muss was bezahlen? Wenn sich ein plötzlicher Pflegefall ergibt, ist die Unsicherheit oft groß. Angehörige sind häufig an der Pflegefinanzierung beteiligt, da sie sich für Familienmitglieder verantwortlich fühlen. Unter Umständen müssen Kinder sogar die Pflege der Eltern bezahlen – eine Wahlmöglichkeit gibt es hier dann nicht.

Wann muss ich die Pflege meiner Eltern bezahlen?

  • Erst dann, wenn ein Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro erreicht wurde.
  • Bei dem sogenannten Elternunterhalt wird das Wohneigentum nicht berücksichtigt.
  • Zum Einkommen zählen neben dem Bruttolohn auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Kapitalerträge und Mieteinkünfte.

Pflegende Angehörige und berufstätig  – Finanzielle Hilfen und Ratschläge

Die Pflege und Berufstätigkeit miteinander zu verbinden, ist eine Herausforderung. Um pflegenden Angehörigen, die berufstätig sind, mehr Zeit zu verschaffen, gibt es die Pflegezeit und die Familienpflegezeit. Für eine begrenzte Dauer können sich Angehörige von der Arbeit freistellen lassen bzw. ihre Arbeitsstunden reduzieren. Zum Ausgleich des fehlenden Gehaltes können Arbeitnehmer:innen ein zinsloses Darlehen beanspruchen.

Müssen berufstätige Personen wichtige Regelungen im Falle einer plötzlich eintretenden Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger treffen, haben sie einen Anspruch auf eine kurzfristige Arbeitsfreistellung. Zur finanziellen Absicherung können Sie das Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Achtung: Die Pflegereform 2023 hat bewirkt, dass Sie im Ernstfall nicht nur einmalig, sondern jährlich davon Gebrauch machen können – bis zu zehn Tage stehen Ihnen pro Jahr zu.

Weitere Unterstützung für Teilzeit- und Vollzeitberufstätige Pflegepersonen:

  • Entlastungsbetrag: Pflegebedürftigen stehen monatlich 125 Euro für Leistungen zu, die auch Angehörige entlasten können. Der Entlastungsbetrag kann beispielsweise für eine Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote genutzt werden.
  • Verhinderungspflege: Wenn Pflegepersonen vorübergehend verhindert sind, entweder durch Krankheit oder ihre Berufstätigkeit, kann die Verhinderungspflege Sie ermöglicht eine Ersatzpflegekraft für die häusliche Pflege.
  • Pflegekurse für Angehörige: Um eine bessere Vereinbarkeit zwischen Beruf und Pflege zu erreichen, hilft auch eine Vermittlung von Informationen. Mit Pflegekursen erlernen Angehörige wichtige Pflegehandgriffe, die den Alltag vereinfachen. Für die Kosten kommt die Pflegekasse auf.

Sozialamt als Partner: Ihr Wegweiser für „Hilfe zur Pflege“-Leistungen

Nicht immer ist es möglich, die Pflegefinanzierung selbst zu stemmen. Auch dann nicht, wenn die Pflegekasse sich an den Kosten beteiligt. Das verwundert nicht, denn die Leistungen der Pflegeversicherung reichen zur kompletten Kostendeckung nicht aus. Für eine Pflegehilfe können sich Betroffene dann an das Sozialamt wenden.

Das Stichwort ist hier „Hilfe zur Pflege“. Dabei handelt es sich um eine Leistung der deutschen Sozialhilfe. Verankert ist die Hilfe zur Pflege im SGB XII – sie kann auf Antrag gewährt werden.

Wichtige Voraussetzungen für eine Bewilligung sind, dass Antragsteller:innen pflegebedürftig und finanziell hilfsbedürftig sind. Die Hilfe zur Pflege kommt dann in Betracht, wenn Angehörige sich nicht an den Pflegekosten beteiligen können.

Übrigens: Hilfe zur Pflege steht auch Menschen zu, die keine ausreichende Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung aufweisen können, das trifft häufig auf Obdachlose zu.

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FAQ –Häufig gestellte Fragen rund um die Pflegefinanzierung

Menschen mit einem Pflegegrad erhalten eine umfassende Unterstützung durch die Pflegekasse. Allerdings verbleibt ein Eigenanteil, den in der Regel Pflegebedürftige und Angehörige übernehmen.

Verdienen Kinder von pflegebedürftigen Eltern, die selbst nicht für ihre Pflege aufkommen können, mehr als 100.000 Euro brutto jährlich, müssen sie sich beteiligen.

Das Sozialamt hilft Pflegebedürftigen bei der Finanzierung der Pflege, wenn sie die Pflegekosten aus eigener Kraft nicht tragen können. Dabei gilt ein Schonvermögen von 10.000 Euro, Eheleute dürfen 20.000 Euro besitzen.

Für die häusliche Pflege können Pflegebedürftige insbesondere das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag heranziehen.

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