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Tages- und Nachtpflege als Unterstützung für die häusliche Pflege

Laut Schätzungen umsorgen vier bis fünf Millionen Privatpersonen einen pflegebedürftigen Angehörigen – zwei Drittel der ehrenamtlichen Pflegekräfte ist zudem berufstätig. Die Tages- und Nachtpflege kann Angehörige im Rahmen der häuslichen Pflege entlasten. So erhalten Pflegebedürftige eine bedarfsgerechte Versorgung und pflegende Angehörige die Möglichkeit, ihr Leben trotz Pflegetätigkeiten selbst zu gestalten. Doch wem steht die Tages- und Nachtpflege zu und wo findet sie statt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage für die Tages- oder Nachtpflege ist § 41 SGB XI (Sozialgesetzbuch, elftes Buch).
  • Anspruch darauf haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag für die Tages- oder Nachtpflege nutzen.
  • Es ist möglich, die Ansprüche auf Nacht- und Tagespflege, auf Pflegesachleistungen und Pflegegeld miteinander zu kombinieren.
  • Die Tages- und Nachtpflege erfolgt nicht durch Angehörige. Sie findet in einer speziellen Pflegeeinrichtung als teilstationäre Leistung statt.

Was ist die Tagespflege- und Nachtpflege?

Die Tages- und Nachtpflege ergänzt laut Definition die häusliche Pflege als teilstationäres Angebot. Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied verbringt dabei tagsüber oder in der Nacht einige Stunden in einer Pflegeeinrichtung.

Die rechtliche Grundlage bietet der § 41 SGB XI. Als pflegender Angehöriger haben Sie mit der Tages- und Nachtpflege Zeit, Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, sich um wichtige Angelegenheiten zu kümmern und Entlastung zu erfahren.

Die Tages- und Nachtpflege zu Hause ist nicht vorgesehen. Möchten Sie, dass Ihr Familienmitglied ausschließlich zuhause versorgt wird, können Sie sich über die 24-Stunden-Pflege informieren.

So läuft die Tages- und Nachtpflege ab

Tagespflegeeinrichtungen sind wochentags in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Manche Einrichtungen bieten eine Betreuung an Feiertagen und am Wochenende an. Die Einrichtung organisiert den Fahrdienst, der Ihren Angehörigen von zuhause abholt und am Abend wieder nach Hause bringt.

In der Tagespflege essen die Pflegebedürftigen gemeinsam, sie singen und nehmen an Erzählgruppen oder Bewegungsangeboten teil. Bei Bedarf kümmern sich Pflegekräfte auch um die Körperpflege, verabreichen Medikamente oder wechseln Verbände. Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege ähneln also denen der häuslichen Pflege.

Einige Einrichtungen bieten neben einer Senioren-Tagesbetreuung auch eine Betreuung über Nacht an. Das ist dann sinnvoll, wenn Ihr Familienmitglied vor allem in der Nacht aktiv ist. Allerdings sind die Angebote eher dünn gesät. Wo Nachtpflege angeboten wird, erfahren Sie bei einer Pflegeberatungsstelle oder bei einem Pflegestützpunkt.

Tagespflege und Nachtpflege für Senior:innen: für wen eignet sie sich?

Die Leistung der Pflegekasse beanspruchen Familien für Angehörige mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen. Sie können nicht alleine im häuslichen Umfeld verbleiben.

Folgende Personen greifen auf eine Tages- und Nachtpflege zurück:

  • Menschen mit ausgeprägten körperlichen Einschränkungen, die sich nicht allein um die Körperpflege, Mobilisation oder Ernährung kümmern können.
  • Personen mit kognitiven Einschränkungen, die Probleme mit der Orientierung und der Alltagsführung haben.
  • Pflegebedürftige, die vergessen, zu essen oder zu trinken, wenn sie allein sind.
  • Menschen mit einer hohen Sturzgefahr.
  • Personen, die eine ständige Betreuung benötigen.
  • Pflegebedürftige, die nachts sehr unruhig sind und umherwandern, beispielsweise aufgrund einer Demenz.
  • Angehörige, die tagsüber oder nachts eine Entlastung benötigen, weil sie beispielsweise arbeiten oder sich um andere Familienmitglieder kümmern müssen.

Tages- und Nachtpflege: Vor- und Nachteile

Genauso wie andere Pflegekassenleistungen unterstützt die Tages- und Nachtpflege die häusliche Versorgung – diese Vor- und Nachteile gibt es dabei.

Vorteile der Tages- und Nachtpflege:

  • Entlastung im Pflegealltag: Die Tages- und Nachtpflege verschafft Ihnen dringend benötigte Auszeiten. So können Sie eigene Termine wahrnehmen, sich erholen oder unbeschwert zur Arbeit gehen.
  • Soziale Kontakte für Ihren Angehörigen: Ihr Familienmitglied kommt während des Aufenthalts mit anderen Menschen in Kontakt. Das beugt sozialer Isolation vor, kann die Stimmung verbessern und kognitive Fähigkeiten trainieren.
  • Professionelle Betreuung: Pflegeeinrichtungen sind mit geschultem Personal ausgestattet. Ihr Angehöriger erhält eine fachgerechte Pflege, medizinische Versorgung und aktivierende Angebote.
  • Flexibilität im Alltag: Bei der Tages- und Nachtpflege wählen Sie die Zeiten individuell, Ihr Angehöriger kann dort beispielsweise nur an bestimmten Wochentagen versorgt werden. Das gibt Ihnen die Gelegenheit, die Pflege besser mit anderen Verpflichtungen zu vereinbaren.
  • Verzögerung einer Heimunterbringung: Eine regelmäßige Tages- oder Nachtpflege ist für viele Familien eine geeignete Lösung, um eine vollständige Unterbringung in einem Pflegeheim hinauszuzögern oder zu vermeiden.

Nachteile der Tages- und Nachtpflege:

  • Eigenanteil: Die Pflegekasse trägt nicht alle Kosten. Je nach Einrichtung und Pflegegrad fallen Zuzahlungen, etwa für Mahlzeiten, an. Prüfen Sie, ob Sie das Pflegegeld für die Tages- und Nachtpflege nutzen können.
  • Eingewöhnungsphase: Einige Pflegebedürftige brauchen Zeit, um sich an die neue Umgebung und die neuen Personen zu gewöhnen. Anfangs kann es zu Widerstand oder Unwohlsein kommen – insbesondere bei Menschen mit Demenz. Achtung: Leidet Ihr Angehöriger an schwerer Demenz, ist die Tages- und Nachtpflege durch den regelmäßigen Wechsel der Umgebung vielleicht nicht geeignet – sprechen Sie das in der Einrichtung offen an.
  • Begrenzte Plätze und Öffnungszeiten: In manchen Regionen ist die Nachfrage für die Senioren-Tagespflege höher als das Angebot. Es gibt also keine Garantie auf einen Platz. Zudem müssen Sie mit den gegebenen Öffnungszeiten zurechtkommen.

Kosten der Tages- und Nachtpflege

Mit welchem Betrag Sie für die Tages- und Nachtpflege rechnen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Zum einen ist entscheidend, wie viel Zeit Ihr Angehöriger in der Pflegeeinrichtung verbringt. Außerdem wirken sich die Einrichtung selbst, die Region und das Leistungspaket auf den letztendlichen Betrag aus. Grob können Sie mit etwa 50 bis 90 Euro pro Tag oder Nacht rechnen. An der pflegerischen Grundversorgung und an den Kosten für den Fahrdienst beteiligt sich die Pflegekasse Ihres Angehörigen. Eine vollständige Kostendeckung klappt so aber nicht. Es fällt beispielsweise ein Eigenanteil für die verzehrten Mahlzeiten an.

Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Mit Blick auf die Tages- und Nachtpflege gibt es drei große Kostenstellen.

Zunächst fallen Kosten für die pflegerische Versorgung und den Fahrdienst an – hier beteiligt sich die Pflegekasse mit einem bestimmten Betrag. Darüber hinaus entsteht ein Eigenanteil durch anfallende Investitionskosten und Kosten für die Unterkunft, Betreuung sowie Verpflegung – hier zahlt die Pflegekasse nichts. Wichtig: Die Pflegekasse übernimmt nur dann die Kosten für den Fahrdienst, wenn Ihr Angehöriger den maximalen Betrag pro Monat noch nicht ausgeschöpft hat.

Folgenden Maximalbetrag sieht die Pflegekasse für die Tages- und Nachtpflege vor:

Pflegegrad

Maximaler Betrag pro Monat

Pflegegrad 2

721 €

Pflegegrad 3

1.357 €

Pflegegrad 4

1.685 €

Pflegegrad 5

2.085 €

Wenn Sie sich die Tabelle ansehen, stellen Sie fest, dass Pflegegrad 1 hier nicht aufgeführt ist. Das liegt daran, dass die Pflegekasse sich bei einer geringfügig ausgeprägten Pflegebedürftigkeit nicht an der Tages- und Nachtpflege beteiligt. Hier hat Ihr Familienmitglied die Möglichkeit, den ihm zustehenden Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro für entsprechende Leistungen einzusetzen.

Gut zu wissen!

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Tagespflege zusätzlich zu anderen Leistungen. Ihrem Angehörigen stehen also weiterhin ungekürzt der Entlastungsbetrag, die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld zu. Bei all diesen Leistungen gibt es jedoch eine Voraussetzung, die auch für die Tagespflege gilt: Ihr Familienmitglied muss zu Hause wohnen.

Wie finde ich eine Einrichtung für die Tages- und Nachtpflege?

Bei der jeweiligen Pflegekasse können Sie oder Ihr Angehöriger sich erkundigen, mit welchen Einrichtungen diese zusammenarbeitet.  Die Pflegekassen verfügen über Datenbanken, in denen Sie nach Pflegeeinrichtungen für die Tages- und Nachtpflege suchen können – das klappt beispielsweise mit der AOK-Suche. Unser Tipp: Besuchen Sie die Einrichtung vor der Anmeldung und verschaffen sich selbst ein Bild vom Betreuungsangebot und der Unterbringung.

Tages- und Nachtpflege beantragen

Damit Sie und Ihr Angehöriger von der Tages- und Nachtpflege profitieren können, muss diese zunächst bei der Pflegekasse beantragt werden. Hierfür gibt es ein spezielles Formular, dass Sie sich zusenden lassen oder auf der Webseite der Pflegekasse ausdrucken können. Neben einigen persönlichen Angaben muss Ihr Angehöriger hier den Grund für die Inanspruchnahme und den Umfang der Tages- und Nachtpflege angeben. Bewilligen die Mitarbeiter:innen der Pflegekasse den Antrag, rechnen die jeweiligen Pflegeeinrichtungen direkt mit der Pflegeversicherung ab.

FAQ – Häufige Fragen rund um die Tages- und Nachtpflege

Grundsätzlich hat jeder Mensch einen Anspruch auf Tagespflege oder Nachtpflege. Die Pflegekasse beteiligt sich direkt an den anfallenden Kosten, wenn Pflegegrad 2 oder höher vorliegt. Menschen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag nutzen.

Die klassische Tages- und Nachtpflege erfolgt in einer speziellen Einrichtung. Wer sich für seinen Angehörigen eine umfassende Pflege im häuslichen Umfeld wünscht, kann auf die „24-Stunden-Pflege“ zurückgreifen.

Die Pflegekasse stellt Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher ein festes Budget für die Tages- und Nachtpflege zur Verfügung. Der Betrag steigt mit dem Pflegegrad an: Menschen mit Pflegegrad 2 erhalten 721 €, Personen mit Pflegegrad 5 hingegen 2.085 €.

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Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
Fachjournalistin für Gesundheit/Medizin & Familie

Über unsere Autor:innen

Jennifer Ann Steinort ist Autorin bei den Pflegehelden. Sie verfasst Ratgeber, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Tipps für den Pflegealltag vermitteln. Ihre Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Finanzierung, Pflegemaßnahmen und Wohlbefinden. Ihr persönliches Anliegen ist, selbst komplexe Sachverhalte leserfreundlich zu formulieren.

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