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- Pflegegesetz & Pflegerecht
BEEP: So verändert das Gesetz die häusliche Pflege 2026
Ab 2026 gibt es wichtige Änderungen für die häusliche Pflege – verantwortlich dafür ist das BEEP. Hinter diesem sperrigen Kürzel steckt das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Vielleicht haben Sie auch noch den ursprünglichen Namen „Pflegekompetenzgesetz“ im Kopf. Wir zeigen Ihnen, wie das BEEP Bewegung in die Betreuung zu Hause bringt.
Hintergrund: Warum BEEP?
Die häusliche Pflege gewinnt an Bedeutung: Immer mehr Menschen möchten im Alter oder bei einer Pflegebedürftigkeit in den eigenen vier Wänden bleiben, statt in ein Pflegeheim zu ziehen. Gleichzeitig müssen sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen oft mit Bürokratie, unübersichtlichen Leistungen und fehlender Unterstützung auseinandersetzen. Genau hier setzt das neue Gesetz BEEP an.
Ursprünglich unter dem Namen Pflegekompetenzgesetz geplant, wurde es während des Gesetzgebungsverfahrens umbenannt in Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Ziel des Gesetzes ist es, Pflegeprozesse zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und gleichzeitig die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien zu verbessern.
Mit BEEP sollen häuslich Pflegende und Menschen mit Pflegegrad künftig leichter Zugang zu präventiven Angeboten und digitalen Hilfsmitteln erhalten. Außerdem wird gestrafft und klarer geregelt, etwa um Betrug vorzubeugen.
Kurzum:
BEEP macht die häusliche Pflege moderner, flexibler und nutzerfreundlicher – genau das, was viele Familien dringend brauchen.
BEEP: Häusliche Pflege neu gedacht
Ab 2026 bringt das BEEP-Gesetz frischen Wind in die häusliche Pflege. Für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige bedeutet das: mehr Unterstützung, weniger Bürokratie und praktische Hilfen für den Alltag.
Vier Dinge stehen dabei besonders im Mittelpunkt:
- Prävention – Angebote zur Bewegung, Ernährung oder zum Stressabbau für Angehörige werden direkt in der Häuslichkeit verortet.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) – Apps und digitale Helfer werden einfacher nutzbar und auch für Angehörige zugänglich.
- Beratungsbesuche – Pflichttermine werden übersichtlicher, damit Sie sich besser orientieren können.
- Verhinderungspflege – Abrechnungen werden klarer geregelt, damit Leistungen rechtzeitig und zuverlässig genutzt werden.
In den nächsten Abschnitten erfahren Sie, wie genau sich diese Punkte auf den Alltag auswirken und was Sie ab 2026 beachten sollten.
1. Prävention demnächst auch in den eigenen vier Wänden
Ab 2026 können Pflegebedürftige auch zu Hause von präventiven Maßnahmen profitieren. Das regelt § 5 Abs. 1a SGB XI. Gemeint sind Angebote, die helfen, die Gesundheit und Selbstständigkeit zu erhalten, zum Beispiel:
- Bewegungsprogramme, die Stürze verhindern
- Ernährungsberatung, um Mangelernährung vorzubeugen
- Stressabbau-Angebote für Angehörige, die oft die Hauptlast der Pflege tragen
Pflegeberater:innen geben gezielte Empfehlungen, welche Maßnahmen sinnvoll sind. So können Pflegebedürftige aktiver bleiben und Angehörige werden entlastet. Prävention wird damit erstmals systematisch in den häuslichen Alltag integriert.
2. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) werden greifbarer
Seit 2023 besteht bereits der Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen (DiPA), wissen oder gar nutzen tun viele Pflegebedürftige und deren Angehörige das aber nicht. So kommen eigentlich tolle Angebote für den Pflegealltag nicht an.
Auch hier setzt das BEEP Anreize – ab 2026 gibt es klare Vorgaben zur Förderung und Nutzung:
- 40 € pro App oder Anwendung werden übernommen
- Zusätzlich 30 € für Unterstützung, etwa die Einrichtung oder Anleitung durch einen Pflegedienst
- DiPAs dürfen sich auch ausschließlich an Angehörige richten, sie müssen nicht zwangsläufig Pflegebedürftigen nutzen
Damit werden digitale Lösungen endlich praktikabel: Sie helfen bei Erinnerungen, Übungen, Kommunikation und Dokumentation im Pflegealltag – ohne dass Angehörige oder Pflegebedürftige finanziell überlastet werden.
3. Beratungsbesuche sind künftig standardisiert
Beratungsbesuche durch Pflegeberater:innen sind ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege. Bei diesen Terminen wird geprüft, ob alle Leistungen optimal genutzt werden, Hilfsmittel richtig eingesetzt sind und die Pflegebedürftigen gut versorgt werden. Außerdem können Probleme oder Belastungen früh erkannt werden – Pflegeberater:innen schlagen dann passende Lösungen vor.
Ab 2026 gilt:
- Menschen mit Pflegegrad 2–5, die nur Pflegegeld beziehen, müssen den verpflichtenden Beratungsbesuch nur noch zweimal pro Jahr beanspruchen – bisher standen die Termine bei Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 alle drei Monate auf dem Plan.
- Wer mehr Unterstützung benötigt, insbesondere Personen mit Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5, kann weiterhin bis zu viermal im Jahr die Pflegeberater:innen empfangen.
Das neue Vorgehen sorgt für mehr Planungssicherheit und reduziert den organisatorischen Aufwand für Angehörige und Pflegeberater:innen.
4. Es gibt bald kürzere Fristen für die Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die Hauptpflegeperson, meist ein Angehöriger, kurzfristig ausfällt, etwa wegen Urlaub oder Krankheit. In dieser Zeit übernimmt ein Pflegedienst oder eine Ersatzpflegeperson die Betreuung. Finanzieren können Sie das über das neue Entlastungsbudget – ein „Geldtopf“ für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Die Verhinderungspflege wird durch das BEEP nun klarer geregelt, um Missbrauch und Betrugsfälle zu verhindern:
- Ab 2026 sind rückwirkende Abrechnungen nur noch für das laufende und das vorherige Kalenderjahr möglich
- Das bedeutet: Leistungen müssen rechtzeitig geltend gemacht werden, um nicht verloren zu gehen
Damit wird die Abrechnung transparenter, und Pflegebedürftige können sicher sein, dass ihnen die Leistungen tatsächlich zugutekommen.
Praxis-Tipp für pflegende Angehörige
Viele Leistungen, die mit dem BEEP zusammenhängen, stehen nicht automatisch zur Verfügung, sondern müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Präventionsangebote für zu Hause
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
- Verhinderungspflege
Der Beratungsbesuch hingegen wird in der Regel von der Pflegekasse organisiert, nachdem die Pflegekasse ein Antrag auf Pflegeleistungen erreicht. Danach können Pflegebedürftige und pflegende Angehörige die Termine selbst vereinbaren.
Tipp:
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Pflegekasse oder dem Pflegedienst, damit Sie alle Leistungen rechtzeitig nutzen und Fristen einhalten können. So machen Sie die häusliche Pflege ab 2026 einfacher, sicherer und entlastender.
FAQs – Häufige Fragen zum BEEP in der häuslichen Pflege 2026
Was ist das BEEP-Gesetz?
BEEP steht für Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Es soll Pflegebedürftige und pflegende Angehörige entlasten, Bürokratie abbauen und die häusliche Pflege einfacher und planbarer machen.
Welche Änderungen bringt BEEP für die häusliche Pflege?
Ab 2026 gibt es vier zentrale Neuerungen: Präventionsangebote für zu Hause, einfachere Nutzung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA), vereinheitlichte Beratungsbesuche und klarere Abrechnungsfristen bei der Verhinderungspflege.
Wer profitiert von den BEEP-Änderungen?
Sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige profitieren: Sie bekommen mehr Unterstützung im Alltag, bessere Planungssicherheit und können Leistungen der Pflegekasse einfacher nutzen.