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- Pflegekasse & Pflegefinanzierung
Wohnraumanpassung – Zuschuss von der Pflegekasse
Eine Treppe mit zahlreichen Stufen, eine kaum überwindbare Duschtasse und hohe Türschwellen – die wenigsten Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und altersgerecht ausgestattet. Die Folge bei eintretender Pflegebedürftigkeit: Einschränkungen, die eine alleinige Bewältigung des Alltags erschweren. Meist helfen schon wenige Veränderungen in den eigenen vier Wänden, um eine selbstständige Lebensführung zu erhalten oder die Pflege deutlich zu erleichtern. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad können für die nötige Wohnraumanpassung Zuschüsse für bauliche Maßnahmen erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wohnraumanpassung dient der Verbesserung des häuslichen Wohnumfeldes, um damit die Pflege zu erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
- Beispiele für eine Wohnraumanpassung sind der Einbau von Rollstuhlrampen oder die Umwandlung der Badewanne in eine Dusche.
- Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.
- Je Vorhaben fördert die Pflegekasse die Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro bei einzelnen Personen, bis zu 16.720 Euro in Wohngruppen.
Was ist eine Wohnraumanpassung?
Bei der Wohnraumanpassung im Sinne der Pflegekassen handelt es sich um eine Verbesserung des Wohnumfeldes pflegebedürftiger Personen. Deshalb werden die Anpassungen auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen genannt.
Sie vereinfachen pflegerische Tätigkeiten, zum Beispiel das Duschen. Außerdem erwerben Pflegebedürftige mit den Anpassungen ein Stück Selbstständigkeit – mit einem Treppenlift kann Ihr Angehöriger beispielsweise wieder mühelos das obere Stockwerk erreichen.
Einen konkreten Kriterienkatalog zulässiger Wohnraumanpassungen gibt es nicht.
Beispiele für Wohnraumanpassung:
- Einbau von Rollstuhlrampen
- Plattformlift an der Außentreppe
- Umbau der Badewanne zur Dusche
- Gestaltung einer/eines barrierefreien Dusche / Küche / WCs
- Installation einer Sitzbadewanne oder eines Badewannenlifts
- Einbau eines Treppenlifts im Haus
- Einrichtung eines Pflegezimmers
- Austausch der Bodenbeläge zugunsten rutschfester Oberflächen
- Entfernen von Schwellen und anderen Stolperfallen
- Installation zusätzlicher Geländer
- Verbreiterung von Türöffnungen
Anpassung des Wohnraums in Mietwohnungen
Während der Umbau eines Eigenheims relativ unproblematisch ist, kann man eine Mietwohnung nicht nach Gutdünken verändern. Bei größeren Maßnahmen – wie einem Umbau zum barrierefreien Bad oder der Verbreiterung der Türöffnungen – benötigen Mieter:innen die Zustimmung der Vermieter:innen. Diese können die Zustimmung allerdings nur verweigern, wenn ihre eigenen Interessen schwerer wiegen als die der Mietpartei.
Soll in einem Mehrparteienhaus auf gemeinschaftlichen Flächen ein Umbau, z. B. die Installation einer Rollstuhlrampe, erfolgen, müssen alle Eigentümerparteien des Hauses ihre Zustimmung geben.
Bleibt die Zustimmung aus und ist z. B. aus diesen Gründen ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung notwendig, kann auch hierfür eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse stattfinden.
Die Wohnberatung hilft bei der Lösungsfindung
Nicht selten besteht nur eine diffuse Vorstellung davon, wie sich die eigene Wohnung sicherer und bequemer gestalten lässt. Auch Sie sind sich nicht sicher, welche Wohnraumanpassungen bei einem vorliegenden Pflegegrad sinnvoll sind? Dann können Sie sich an eine Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe wenden. Wohnraumanpassungsberatungen werden sowohl von Kommunen als auch von freien Trägern angeboten.
Diese kann Ihnen eine Checkliste für die Wohnraumanpassung an die Hand geben und gemeinsam mit Ihnen Lösungsempfehlungen erarbeiten. Zudem informieren die Wohnberater:innen über mögliche Finanzierungsarten.
Wohnumfeldverbesserung: Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Nehmen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige eine Beratung zur Wohnraumanpassung in Anspruch, wird klar: die Pläne sind mit einigen Kosten verbunden. Schnell steigt der Betrag auf mehrere Tausend Euro für eine Wohnraumanpassung in der Pflege. Doch die Pflegekasse stellt Unterstützung für die Finanzierung in Aussicht.
Es gibt jedoch einige Voraussetzungen für den Zuschuss zur Wohnraumanpassung:
- Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgt nur dann, wenn der Umbau die Pflege erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht bzw. für eine selbstständige Lebensführung erforderlich ist. Genau das ist in § 40 Abs. 4 SGB XI geregelt.
- Die Wohnraumanpassung für Senior:innen muss in der eigenen Wohnung stattfinden. Kosten in Alten- oder Pflegeheimen trägt die Pflegekasse nicht.
- Als weitere Voraussetzung muss der Pflegegrad durch die Pflegekasse anerkannt sein. Doch ab welchem Pflegegrad ist die Wohnraumanpassung mithilfe der Pflegekasse möglich? Anders als bei Pflegegeld und -sachleistungen haben Menschen ab Pflegegrad 1 Anspruch auf diese Pflegeleistung. Eine Wohnraumanpassung bei Pflegegerad 2 ist also genauso möglich wie eine Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 3.
Unser Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Auftragsvergabe, ob die Pflegekasse Ihr Vorhaben unterstützt. So gehen Sie sicher, dass die Finanzierung der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen auf sicheren Füßen steht.
Wie viel Geld gibt die Pflegekasse zur Wohnraumanpassung dazu?
Wenn Sie sich über Wohnraumanpassungen bei einem Pflegegrad informieren, stoßen Sie schnell auf den Begriff „Vorhaben“. Dieser ist zugegebenermaßen etwas irreführend.
Schließlich versteht die Pflegekasse darunter zunächst die Gesamtheit aller Maßnahmen. Das bedeutet auch Anpassungen in unterschiedlichen Bereichen der Wohnung. Daher kann es sinnvoll sein, Umbaumaßnahmen von einer Fachfirma zeitlich getrennt voneinander durchführen zu lassen.
Grundsätzlich können Sie mit folgendem Betrag für die Wohnraumanpassung rechnen:
- bis zu 4.180 Euro je Vorhaben
- bis zu 16.720 Euro für Wohngruppen
Ändert sich der Pflegegrad oder sind weitere Umbaumaßnahmen erforderlich, entsteht ein neuer Anspruch auf einen Kostenzuschuss. Das kann beispielsweise bei einer voranschreitenden Demenz der Fall sein. Wichtig ist stets, dass eine Maßnahme notwendig ist und Sie diese nachvollziehbar begründen.
Beispielrechnung für eine Wohngruppe
Drei pflegebedürftige Personen leben gemeinsam in einer Wohngemeinschaft oder Mehrgenerationenhaus und möchten das Bad barrierefrei umgestalten. Die Kosten dafür belaufen sich auf 9.000 Euro und übersteigen damit den potenziellen Zuschuss einer Person, wenn diese die Maßnahme allein geltend machen würde. Beantragen allerdings alle drei Personen eine Kostenübernahme bei der Pflegekasse über 3.000 Euro, ist der Umbau des Badezimmers voll finanziert.
Gut zu wissen
Für neu errichtete ambulant betreute Wohngemeinschaften gibt es 2.613 Euro pro Person bzw. bis zu 10.000 Euro je Wohngruppe für bauliche Maßnahmen zur Herrichtung einer solchen Wohnung. Das nennt der Gesetzgeber Anschubfinanzierung.
Wohnraumanpassung finanzieren – diese Möglichkeiten gibt es noch
Ihr Familienmitglied erfüllt nicht die Voraussetzungen für einen Zuschuss der Pflegekasse oder möchte sich andere Finanzierungsquellen eröffnen? Dann ist der Gang zur Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) oder die Eingliederungshilfe eine Möglichkeit.
Baudarlehen der KfW Bank für den altersgerechten Umbau
Neben den Zuschüssen durch die Pflegekasse besteht die Option eines Baudarlehens bei der KfW Förderbank. Das Programm „Altersgerecht umbauen“ dient der Finanzierung von Modernisierungen bei Bestandsbauten zugunsten der Barrierefreiheit. Die Kreditsumme ist bei Programm 159 auf maximal 50.000 Euro je Wohneinheit festgelegt und kann auch zum Erwerb gerade umgebauter Gebäude genutzt werden.
- Die Antragstellung auf die Förderung erfolgt über die Hausbank.
- Es empfiehlt sich eventuell, mehrere Förderprogramme zu kombinieren.
- Neben dem Kredit ist auch ein Investitionszuschuss von bis zu 6.250 Euro (Förderprogramm 455) möglich – Achtung: Aktuell nicht beantragbar!
Die Eingliederungshilfe des Sozialhilfeträgers
Menschen mit geringen finanziellen Mitteln können bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung zudem die sogenannte Eingliederungshilfe beantragen. Diese einkommensabhängige Unterstützung dient der Beschaffung, der Ausstattung sowie dem Erhalt einer Wohnung, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Person abgestimmt ist. Auskunft gibt der zuständige Sozialhilfeträger.
Antrag auf Wohnraumanpassung – so geht’s
Elementar wichtig ist es, den Antrag auf den Kostenzuschuss vor der Durchführung der baulichen Maßnahme bei der Pflegekasse zu stellen. Nur dann können Sie sicher sein, dass die anfallenden Kosten übernommen werden. Der Antrag an die Pflegekasse kann formlos erfolgen, sollte aber dennoch einige Informationen enthalten:
- Name, Anschrift und Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
- Kontoverbindung
- Beschreibung der Baumaßnahme inkl. einer Begründung der Notwendigkeit, ggf. belegt durch einige Fotos, die eine Einschätzung erleichtern
- Kostenvoranschlag eines Handwerkers
- Angaben zu früher erhaltenen Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Lehnt die Pflegekasse Ihren Antrag ab, muss Sie Ihnen einen Bescheid und nach § 35 SGB X eine zugehörige Begründung übermitteln. Dagegen können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Zur Formulierung Ihrer Begründung empfiehlt es sich unter Umständen, eine rechtliche Beratung zu nutzen.
FAQ – Häufige Fragen zur Wohnraumanpassung
Was bedeutet Wohnraumanpassung?
Mit einer Wohnraumanpassung können Menschen mit einem Pflegegrad ihr Wohnumfeld an ihre Bedürfnisse anpassen. Das klappt beispielsweise mit einer Installation einer Sitzbadewanne.
Wer finanziert die Wohnraumanpassung für Senior:innen?
Pflegebedürftige können auf zahlreiche Unterstützungsangebote zurückgreifen. Die Pflegekasse zahlt Menschen mit einem Pflegegrad beispielsweise bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Auch die KfW Bank oder die Eingliederungshilfe können eine Option sein.
Wer berät zur Wohnraumanpassung im Alter?
Wohnberatungsstellen sind eine wichtige Anlaufstelle für Menschen, die Barrieren im Haushalt abbauen möchten – sie geben Lösungsvorschläge und Tipps zur Finanzierung.
Weiterführende Informationen und hilfreiche Links
- Infos des Bundesgesundheitsministeriums zu Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- Oft lehnen Krankenkasse die Finanzierung einer Treppensteighilfe ab. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was in diesem Fall zu tun ist
- Der Verein Barrierefrei Leben e. V. hat sich im Jahr 2018 Best-Practice-Beispiele und Produkte zur Wohnraumanpassung auf einer Messe angeschaut
- Die AOK stellt eine Checkliste bereit, mit der Sie die Barrierefreiheit Ihrer Wohnung ermitteln können
- Eine – wenn auch nicht vollständige – Liste der Wohnberatungsstellen in den Bundesländern finden Sie auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnanpassung e. V.
- Eine – wenn auch nicht vollständige – Liste der Wohnberatungsstellen in den Bundesländern finden Sie auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnanpassung e. V.
- Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW
- Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) | KfW