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Verhinderungspflege: Anspruch und Ablauf

Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich zeitweise eine wohlverdiente Auszeit von der Betreuung zu nehmen. Ob wegen Urlaub, Krankheit oder einer anderen kurzfristigen Verhinderung – die Pflegekasse übernimmt bis zu acht Wochen im Jahr die Kosten für eine Ersatzpflege bei Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher. Für die Finanzierung können Sie das sogenannte Entlastungsbudget nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben pflegebedürftige Personen ab einem Pflegegrad 2.
  • Die Leistungsübernahme ist durch ambulante Pflegedienste, ehrenamtlich tätige Pflegepersonen oder Einzelpflegekräfte möglich. Alternativ können Sie teilstationäre Angebote wie die Tages- und Nachtpflege nutzen.
  • Der maximale jährliche Anspruch liegt bei 8 Wochen und einer Kostenübernahme von bis zu 3.539 Euro (für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege). Die Abrechnung ist dabei sowohl tage- als auch stundenweise möglich.

Was ist Verhinderungspflege (2025)?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung, durch die sich pflegende Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen im Falle ihrer Abwesenheit vertreten lassen können. Ist eine solche Person aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert und kann die Pflegetätigkeiten nicht ausführen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Ersatz. Ein Nachweis über die Ausfallzeit wie etwa eine Krankschreibung ist zur Beantragung der Kostenübernahme nicht erforderlich.

Wer kann Verhinderungspflege beanspruchen?

Eine Erstattung der Kosten ist ab einem Pflegegrad 2 möglich. Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 erhalten keinen Zuschuss für die Verhinderungspflege. Besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Verhinderungspflege, hängt die Höhe der Leistungen – anders als bei anderen Pflegeleistungen – nicht mehr vom Pflegegrad ab. Das bedeutet: Ihr Angehöriger hat mit Pflegegrad 2 Zugriff auf das gleiche Budget wie mit Pflegegrad 5.

Ihr Familienmitglied benötigt zudem eine Pflegeperson, die die Tätigkeiten nicht erwerbsmäßig ausführt. Der Umfang der Pflegemaßnahmen spielt keine Rolle, es muss dabei jedoch eine Regelmäßigkeit gegeben sein.

Sind die Pflegepersonen bei der Pflegekasse nicht bekannt – etwa, weil sie erst nach der Begutachtung hinzukamen – ist es hilfreich, diese nachzumelden.

Gut zu wissen!

Das Entlastungsbudget, das ab dem Jahr 2025 für alle Pflegebedürftigen gilt, ist Ergebnis der Pflegereform 2025. Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege sind hier in einem flexiblen Budget miteinander vereint. Die ehemals verpflichtende häusliche Vorpflegezeit gibt es bei der Verhinderungspflege nun nicht mehr.

Leistungen der Verhinderungspflege

Können Sie Ihr Familienmitglied vorübergehend aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht pflegen, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten für die Verhinderungspflege bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.

Da die Verhinderungspflege keine Leistungen, sondern eine Pflegeperson ersetzt, ist der Umfang der möglichen Leistungsinhalte nicht beschränkt. Es können deshalb uneingeschränkt alle Tätigkeiten ersetzt werden, die Sie als Pflegeperson übernehmen. Das können sein:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Hilfen bei der Haushaltsführung

Verhinderungspflege: Höhe der Leistung

Eine Abrechnung der Verhinderungspflege ist sowohl in Form von Leistungskomplexen (Pauschalen) als auch stundenweise nach Zeit möglich. Der maximale Anspruch beträgt hier je Kalenderjahr 3.539 Euro für höchstens 8 Wochen. Doch Achtung: diese Summe gilt für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege – sie dient gewissermaßen als gemeinsamer Topf für Entlastungsleistungen.

Tipp: Wenn Sie über einen längeren Zeitraum nur einzelne Tage oder bloß stundenweise abwesend sind, dann geben Sie dies unbedingt bei der Pflegekasse an. Andernfalls kann es passieren, dass die Pflegekasse den gesamten Zeitraum als Abwesenheit ansetzt und damit auch die Kalendertage komplett für die Verhinderungspflege verbucht – auch, wenn Sie in einem Zeitraum von z. B. 21 Tagen nur an 6 Tagen eine Ersatzpflege genutzt haben.

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Wie wirkt sich die Verhinderungspflege (stundenweise) auf das Pflegegeld aus?

Bei einer tageweisen Verhinderungspflege kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld beziehungsweise die Kombinationsleistung um die Hälfte, außer am ersten und letzten Tag der Abwesenheit. Dabei ist nicht entscheidend, wie lange die Ersatzpflege täglich ausgeübt wird, sondern wie lange Sie als Pflegeperson abwesend sind. Das heißt, dauert die Pflege täglich nur eine Stunde, wird die Pflegekasse dennoch einen kompletten Tag berechnen, wenn Sie abwesend sind. Bei einer stundenweise Verhinderungspflege bleibt diese Kürzung aus.

Nicht betroffen vom Bezug der Verhinderungspflege sind die Pflegesachleistungen, also die Leistungen, die ein professionell tätiger Pflegedienst ausführt.

Reduzierte Leistungen bei Anspruch auf Beihilfe nach dem Beamtenrecht oder auf Heilfürsorge

Der Anspruch auf Verhinderungspflege kann sich durch Beihilfeleistungen nach dem Beamtenrecht oder Heilfürsorge verringern. Daher sollten Sie zur Klärung der genauen Kostenerstattung unbedingt Ihre Beihilfestelle kontaktieren.

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Wer erbringt die Leistungen?

Meist erbringen Pflegedienste die Leistungen der Ersatzpflege im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen. Das ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, denn die Verhinderungspflege kann auch genutzt werden für:

Als erwerbsmäßig gilt in diesem Falle beispielsweise auch eine Nachbarin, die die Pflege temporär übernimmt und für ihre Tätigkeit eine Rechnung ausstellt. Diese Pflegeperson muss sich dann allerdings selbstständig um eine Haftpflicht- und Unfallversicherung kümmern und die steuerlichen Anforderungen beachten.

Der vereinbarte Stundensatz sollte dabei nicht über den üblichen Rahmen hinausgehen. Dieser liegt bei etwa 10 bis 20 Euro je Stunde.

Tipps zur Auswahl der Ersatzpflegeperson

Die Wahl der richtigen Ersatzpflegeperson ist entscheidend, damit die Verhinderungspflege reibungslos verläuft und die Pflegequalität erhalten bleibt. Achten Sie darauf, dass die Person eine gewisse Erfahrung mitbringt und die individuellen Bedürfnisse Ihres Angehörigen kennt. Neben professionellen Pflegediensten können auch ehrenamtliche Helfer oder Bekannte einspringen – vorausgesetzt, sie sind zuverlässig und übernehmen die Pflege regelmäßig. Klären Sie außerdem vorab, ob die Person bereit ist, eine kurze Einweisung in die Pflegesituation zu erhalten, damit sie sicher und kompetent unterstützen kann. So gelingt eine gute Vertretung und Sie können Ihre Auszeit sorgenfrei genießen.

Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Die Verhinderungspflege unterscheidet sich in mehreren Punkten von der Kurzzeitpflege, die ausschließlich in einem stationären Umfeld stattfindet.

 VerhinderungspflegeKurzzeitpflege
ZweckErsatzpflege bei vorübergehender VerhinderungVorübergehende vollstationäre Pflege
Wer kann sie nutzen?Pflegebedürftige mit Pflegegrad ab 2Pflegebedürftige mit Pflegegrad ab 2
DauerBis zu 8 Wochen pro JahrBis zu 8 Wochen pro Jahr
Ort der PflegeZu Hause (durch Ersatzpflegeperson)In Pflegeeinrichtung (z. B. Pflegeheim)
FinanzierungBis zu 3.539 € jährlich (Entlastungsbudget)Bis zu 3.539 € jährlich (Entlastungsbudget)
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Antrag auf Verhinderungspflege

Wenn Sie die Verhinderungspflege beantragen möchten, können Sie sich direkt an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen wenden. Der Antrag auf Verhinderungspflege ist zwar im Vorfeld nicht nötig, da es sich um eine Kostenerstattung handelt, trotzdem ist eine Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse vor Inanspruchnahme der Leistungen sinnvoll. Die Mitarbeitenden können Sie in dem Fall rechtzeitig über die Höhe und Dauer der Leistungen beraten. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Verhinderungspflege rückwirkend zu beantragen. Wichtig ist, dass Sie alle Belege für entstandene Kosten, wie etwa Fahrten oder Verdienstausfälle, sorgfältig aufbewahren und gegebenenfalls bei der Pflegekasse einreichen. Die Auszahlung durch die Pflegekasse erfolgt für gewöhnlich innerhalb von 4–8 Wochen.

Viele Pflegekassen stellen den Antrag auf Verhinderungspflege im PDF-Format online zur Verfügung. Je nach Kassenzugehörigkeit können Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege mit einem der folgenden Formulare stellen:

Um herauszufinden, ob die Pflegekasse Ihres Pflegebedürftigen einen Online-Antrag zur Verfügung stellt, geben Sie einfach Stichwörter wie „BKK Verhinderungspflege Antrag“, „Debeka Verhinderungspflege Antrag“ oder „BKK VBU Verhinderungspflege Antrag“ in die Suchmaschine ein. Alternativ können Sie sich natürlich auch direkt an die Pflegekasse wenden.

Verhinderungspflege Antrag richtig ausfüllen (Muster)

Ein Muster, beispielsweise von der AOK, um den Verhinderungspflege-Antrag richtig auszufüllen, benötigen Sie nicht. Die Anträge sind so einfach aufgebaut, dass Sie auf einen Blick erkennen, welche Angaben nötig sind.

Folgende Informationen benötigt die Pflegekasse von Ihnen:

  • Persönliche Angaben zur Pflegeperson und Versichertennummer
  • Zeitraum, in dem die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird
  • Grund für die Inanspruchnahme
  • Angabe, ob es sich um eine stundenweise Verhinderungspflege handelt
  • Ort bzw. Art der Inanspruchnahme
  • Angabe, ob ein familiäres Verhältnis besteht

 

Übrigens: Wenn Sie einen Antrag auf Erstattung der Kosten für eine Verhinderungspflege stellen möchten, die Ersatzpflege also schon erfolgt ist, gibt es dafür gesonderte Formulare. Zum Beispiel bei der AOK: Verhinderungspflege rückwirkend beantragen Musterbrief.

 

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Erbringt eine Privatperson die Verhinderungspflege, zahlt die Pflegeversicherung das Geld an die pflegebedürftige Person aus.

Setzen sich entfernte Verwandte, Nachbarn, Freunde oder Pflegefachkräfte für die Verhinderungspflege ein, bezuschusst das die Pflegekasse mit maximal 1612 Euro pro Jahr. Übernehmen Verwandte ersten oder zweiten Grades die Verhinderungspflege, fällt der Zuschuss geringer aus.

Kümmert sich eine private Person wie ein Nachbar oder ein Angehöriger um die Ersatzpflege, erfolgt die Auszahlung ausschließlich auf das Konto des Pflegebedürftigen. Eine direkte Auszahlung ist also nicht nur möglich, sondern auch so vorgesehen.

Für den Antrag auf Verhinderungspflege sind nur wenige persönliche Informationen und Angaben zum Ort und Zeitraum der Ersatzpflege nötig. Die Mitarbeitenden der Pflegekasse bieten bei dem Ausfüllen des Formulars gerne ihre Hilfe an.

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Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
Fachjournalistin für Gesundheit/Medizin & Familie

Über unsere Autor:innen

Jennifer Ann Steinort ist Autorin bei den Pflegehelden. Sie verfasst Ratgeber, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Tipps für den Pflegealltag vermitteln. Ihre Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Finanzierung, Pflegemaßnahmen und Wohlbefinden. Ihr persönliches Anliegen ist, selbst komplexe Sachverhalte leserfreundlich zu formulieren.

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