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- Leben im Alter
Alltagsbegleiter:innen und Betreuungsassistent:innen
Pflegenden Angehörigen fehlt neben den Pflegetätigkeiten oftmals die Zeit dafür, noch die Freizeitgestaltung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zu übernehmen. Zuhause und in Pflegeheimen freuen sich Betroffene zudem über Betreuungsangebote, die eine Abwechslung vom Alltag bieten. Hierfür gibt es spezielle Alltagsbegleiter:innen bzw. Betreuungsassistent:innen – sie erfüllen Betreuungsaufgaben und entlasten pflegende Angehörige zusätzlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Aufgabe von Alltagsbegleiter:innen und Betreuungsassistent:innen ist die Aktivierung und Beschäftigung von pflegebedürftigen Personen im stationären und häuslichen Umfeld. Damit tragen sie vor allem zur Entlastung pflegender Angehöriger bei.
- Grundlage zur Ausübung der Tätigkeit ist eine Qualifikation mit einem Umfang von 160 Stunden und einem zweiwöchigen Praktikum.
- Im Rahmen der häuslichen Pflege ist eine Finanzierung über den Entlastungsbetrag oder (für Personen ab einem Pflegegrad 2) mittels der Verhinderungspflege möglich.
Definition Betreuungsassistent:in und Alltagsbegleiter:in für Senior:innen
Betreuungsassistent:innen und Alltagsbegleiter:innen sind speziell qualifizierte Personen, die pflegebedürftige Menschen bei der Alltagsgestaltung, sozialen Teilhabe und Aktivierung unterstützen.
Sie übernehmen keine pflegerischen oder medizinischen Aufgaben, sondern gestalten Beschäftigungs- und Betreuungsangebote, die das Wohlbefinden und die Lebensqualität fördern.
Mit der Pflegereform im Jahr 2017 wurde festgelegt, dass alle pflegebedürftigen Personen in (teil-)stationären Einrichtungen Anspruch auf eine zusätzliche Betreuung und Aktivierung haben. Grund dafür ist im Wesentlichen der Personalmangel in der Pflege mit dem Ansinnen, die Pflegekräfte zu entlasten. Festgelegt ist das in § 43 b SGB XI, wodurch der bisher geltende § 87 b SGB XI aufgehoben wurde.
Die Aufgabe von Betreuungskräften ist seither die Unterstützung von pflegebedürftigen Personen bei Spaziergängen, Spielenachmittagen oder anderen Freizeitaktivitäten.
Die Rolle der Betreuung und Alltagsbegleitung in der häuslichen Pflege
Nicht nur in Pflegeheimen, auch in der häuslichen Pflege kommen die Fachkräfte zum Einsatz, hier entlasten sie pflegende Angehörige enorm. Dabei steht die Aktivierung der Pflegebedürftigen im Rahmen einer gemeinsamen Freizeitgestaltung ebenfalls im Fokus. Damit nehmen Alltagsbegleiter:innen eine wichtige Rolle in der häuslichen Pflege ein, da sie maßgeblich dazu beitragen, dass pflegende Angehörige guten Gewissens auch mal eine Auszeit nehmen können.
Die Abrechnung der Leistungen in der ambulanten Pflege erfolgt im Rahmen des Entlastungsbetrags oder der Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse.
Unklare Abgrenzung zu weiteren Bezeichnungen
Letztlich sind die Grenzen zwischen verschiedenen Begriffen fließend, sodass sich diese nicht immer eindeutig unterscheiden lassen. So können Sie beispielsweise auch auf Bezeichnungen wie „Seniorenbetreuer:innen“ oder „Besuchs- oder Begleitdienste“ anstelle von Alltagsbegleiter:innen und Betreuungsassistent:innen stoßen.
Welche Aufgaben haben Betreuungsassistent:innen und Alltagsbegleiter:innen?
Ganz gleich, ob in der häuslichen oder der stationären Pflege: Die Aufgaben von Alltagsbegleiter:innen und Betreuungsassistent:innen sind stets pflegebedürftige Menschen zu aktivieren und zu begleiten. Ausgenommen sind dabei alle pflegerischen Tätigkeiten der Grund- und Behandlungspflege. Zum Aufgabenspektrum von Alltagsbegleiter:innen und Betreuungsassistent:innen gehören beispielsweise:
- Lesen und Vorlesen
- Spielenachmittage
- Spaziergänge oder andere Ausflüge
- Besuch kultureller Veranstaltungen
- Kochen und backen
- Tanzen
- Besuch von Gottesdiensten
- Gemeinsame Gartenarbeit
- Fernsehen
- Malen, Basteln und Handwerken
- Aufgaben zum Gedächtnistraining
- Gemeinsame Gespräche
Bei der Hilfe im häuslichen Umfeld fallen gegebenenfalls weitere Aufgaben wie die Begleitung bei Einkäufen oder Arztbesuchen und die Gestaltung des Tagesablaufs an, um pflegende Angehörige gezielt zu entlasten.
Jede Aktivität soll sich dabei ausdrücklich an den Wünschen und Bedürfnissen sowie den Biografien der pflegebedürftigen Personen orientieren.
Wer darf sich Alltagsbegleiter:in oder Betreuungsassistent:in nennen?
Man darf sich nicht Alltagsbegleiter:in oder Betreuungsassistent:in für Senior:innen nennen, ohne zuvor eine Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen zu haben. Diese umfasst 160 Stunden theoretischen Unterricht sowie ein zweiwöchiges Praktikum. Die Ausbildung dauert meistens rund vier Monate. Ausbildungsinhalte sind dabei beispielsweise:
- biografische Arbeit
- Planung und Durchführung von Beschäftigungen
- Grundlagen der Ernährung
- Hygiene
- medizinisches Grundwissen zu altersbedingten Erkrankungen
- rechtliche Grundlagen
- würdevoller Umgang mit Menschen, die an demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen leiden
Gut zu wissen!
Die Alltagsbegleitung ist nicht zu verwechseln mit der Tätigkeit der Altenpflegehelfer:innen. Hier dauert die Ausbildung für gewöhnlich ein Jahr und findet an einer speziellen Berufsfachschule statt. Schwerpunkte sind insbesondere pflegerische Tätigkeiten.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Alltagsbegleiter:innen oder Betreuungsassistent:innen
Neben der Grundausbildung zur Betreuungsassistent:in gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten. Legen Sie Wert auf einen bestimmten Schwerpunkt, achten Sie auf eine entsprechende Zusatzqualifikation. Diese kann beispielsweise lauten:
- interkulturelle Kommunikation
- Sterbe- und Trauerbegleitung
- Umgang mit Aggressionen
- Umgang mit Alkohol- und Suchtkranken
- Aktivierung und Beschäftigung für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung und Demenz
- Bedeutung von Hörverlust und Umgang mit Betroffenen
- Umgang mit den sexuellen Bedürfnissen bei Menschen mit Handicap
Kosten von Alltagsbegleiter:innen und Betreuungsassistent:innen
Die Kosten liegen in der Regel zwischen 25 und 50 Euro pro Stunde. Sie hängen zum Beispiel davon ab, wie gut die Person qualifiziert ist. Manche Alltagsbegleiter:innen sind auf den Umgang mit Menschen mit Demenz spezialisiert und besuchen regelmäßig Fortbildungen – das kann den Preis erhöhen. Auch die Art der Anstellung spielt eine Rolle: Wer über eine Agentur vermittelt wird, hat oft einen anderen Stundensatz als jemand, der selbstständig arbeitet.
Finanzierung von Alltagsbegleiter:innen und Betreuungsassistent:innen
In stationären Einrichtungen, etwa Pflegeheimen, sind Betreuungsassistent:innen oft fest angestellt – Pflegebedürftige müssen sich also nicht selbst um die Bezahlung oder Abrechnung kümmern. In der häuslichen Pflege können Sie den Entlastungsbetrag oder das Entlastungsbudget einplanen.
- Haben Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro nicht regelmäßig monatlich genutzt, kann dieser auch rückwirkend geltend gemacht werden. Möglich ist das bis zum Ende des ersten Kalenderhalbjahres für das komplette vergangene Jahr.
- Seit dem 1. Juli 2025 können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 jährlich bis zu 3.539 Euro aus dem neuen Entlastungsbudget in Anspruch nehmen – eine vorherige Pflegezeit ist nicht erforderlich. Unter dem Entlastungsbudget ist die Finanzierung der Kurzeitpflege und Verhinderungspflege zusammengefasst.
Alltagsbegleiter*innen finden – so geht’s
Um eine geeignete Alltagsbegleitung zu finden, gibt es eine ganze Reihe verschiedener Anlaufstellen, die Ihnen bei der Vermittlung helfen:
- Pflegestützpunkte
- ambulante Pflegedienste
- Wohlfahrtsverbände
- private Unternehmen
- Online-Vermittlungsagenturen
Worauf muss ich bei der Wahl einer Alltagsbegleitung achten?
Da die Begleitperson und der Pflegebedürftige viel Zeit miteinander verbringen, ist es wichtig, dass die Chemie stimmt und sich beide sympathisch sind. Letztlich sind auch Angehörige beruhigt, wenn sie Ihr Familienmitglied in guten Händen wissen.
Folgende Kriterien können Sie bei der Auswahl beherzigen:
- Zunächst ist es hilfreich, wenn Sie sich überlegen, bei welchen Tätigkeiten die Unterstützung tatsächlich gewünscht ist. Das erleichtert die Kommunikation bereits während des Bewerbungsgespräches.
- Die Pflege-Qualifikation der Begleitperson steht sicherlich nicht im Fokus, da es nicht darum geht, pflegerische Aufgaben zu übernehmen. Nichtsdestotrotz sollte die Person eine Qualifizierung im Umfang von 160 Stunden zuzüglich des obligatorischen Praktikums durchlaufen haben.
- Da die Sympathie eine große Rolle spielt: Vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Probetermin, sodass sich beide Parteien unverbindlich kennenlernen können.
- Stellen Sie fest, dass die Begleitperson doch nicht so gut zu Ihrem Angehörigen passt, scheuen Sie sich nicht, eine alternative Betreuungsassistenz zu suchen. Schließlich geht es bei der Freizeitgestaltung auch darum, dass sich Ihr Familienmitglied wohlfühlt.
FAQ – Häufige Fragen zu Alltagsbegleiter:innen und Betreuungsassistent:innen
Wie klappt die Abrechnung eines Alltagsbegleiters über die Pflegekasse?
Die Kosten können über den Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich) oder ab Pflegegrad 2 über das Entlastungsbudget bzw. die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Wichtig ist, dass die Alltagsbegleitung von der Pflegekasse anerkannt ist.
Was darf ein Alltagsbegleiter nicht?
Alltagsbegleiter:innen dürfen keine Pflege oder medizinische Aufgaben übernehmen – also etwa eine Medikamentengabe oder ein Verbandswechsel. Sie kümmern sich nur um Alltagshilfe und Beschäftigung.
Gibt es Alltagsbegleiter:innen online?
Ja, viele Anbieter vermitteln Alltagsbegleiter:innen online. Digitale Angebote wie Gespräche oder Spiele sind möglich – für die Abrechnung mit der Pflegekasse ist aber eine Betreuung vor Ort nötig.