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- Pflegekasse & Pflegefinanzierung
Pflegepauschbetrag: Höhe, Vorgehen und Tipps
Sie kümmern sich Tag für Tag um Ihren Angehörigen – helfen beim Essen, bei der Körperpflege, begleiten zu Terminen oder sind einfach da, wenn Ihr Familienmitglied Sie braucht. Diese Aufgabe kostet Zeit, Kraft und manchmal auch Nerven. Damit Ihre Pflegeleistung auch finanziell anerkannt wird, gibt es neben dem Pflegegeld den Pflegepauschbetrag. Wir erklären Ihnen, wer Anspruch darauf hat, wie hoch der Pflegepauschbetrag ist und wie Sie ihn beantragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Pflegepauschbetrag ist eine steuerliche Anerkennung für regelmäßige, unentgeltliche Pflege von Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher.
- Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad – je Höhe der Pflegegrad, desto höher der Pflegepauschbetrag (bei PG 4 und PG 5 gilt dieselbe Summe).
- Der Pauschbetrag kann für mehrere gepflegte Angehörige separat beantragt werden.
- Der Pauschbetrag wird in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung eingetragen und mindert die Steuerlast.
Was ist der Pflegepauschbetrag?
Der Pflegepauschbetrag ist eine steuerliche Entlastung für Menschen, die regelmäßig einen Angehörigen pflegen. Er soll anerkennen, dass Pflegetätigkeiten mit laufenden finanziellen Aufwendungen, etwa für Fahrten und Kleidung, verbunden sind – auch wenn Sie dafür keine Rechnung ausstellen können. Der Pflegepauschbetrag wird bei der Steuererklärung ersichtlich, hier gibt es also nicht wie beim Pflegegeld einen festen Betrag aufs Konto. Kurzum: Der Pflegepauschbetrag ist eine einfache, steuerliche Anerkennung Ihrer Pflegearbeit – eine kleine, aber spürbare Entlastung im Alltag.
Steuerpauschbetrag 2025: Voraussetzungen
Damit Sie den Pflegepauschbetrag für Ihr Familienmitglied geltend machen können, müssen einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sein. Die gute Nachricht: Viele pflegende Angehörige erfüllen diese automatisch, weil sie ohnehin regelmäßig unterstützen.
- Ihr Familienmitglied braucht einen Pflegegrad: Ihr Angehöriger muss einen Pflegegrad von 2 oder höher haben. Die Pflegegrade werden von der Pflegekasse anerkannt. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch der Pauschbetrag (zumindest bis zu einem bestimmten Pflegegrad). Alternativ muss Ihr Angehöriger einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H mitbringen.
- Sie pflegen regelmäßig und unentgeltlich: Sie müssen regelmäßig aktiv in die Pflege eingebunden sein – mindestens zu 10 %. Dazu zählen Aufgaben wie Hilfe bei der Körperpflege oder beim Ankleiden, Unterstützung bei der Ernährung und Mobilität, Begleitung zu Arztterminen oder beim Einkaufen. Die Pflege muss unentgeltlich erfolgen. Das heißt, Sie dürfen keine Bezahlung von Ihrem Angehörigen oder dessen Pflegeversicherung dafür erhalten – sonst greift der Pauschbetrag nicht.
- Sie müssen Nachweise für den Pflegepauschbetrag erbringen: Oft genügt eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse über den Pflegegrad. Zusätzliche Belege für Ihre Pflegeleistungen sind in der Regel nicht nötig, aber eine kurze Dokumentation Ihrer Pflegetage kann hilfreich sein.
Prüfen Sie auch, ob Ihr Familienmitglied Anspruch auf Entlastungsleistungen hat. Der Pflegepauschbetrag ergänzt diese Unterstützung, ersetzt sie aber nicht.
Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag für pflegende Angehörige?
Die Höhe des Pflegepauschbetrags hängt vom Pflegegrad Ihres Angehörigen ab. Je höher der Pflegegrad, desto größer ist die steuerliche Entlastung. Das bedeutet: Der Pflegepauschbetrag bei Pflegegrad 3 fällt höher aus als bei Pflegegrad 2.
| Pflegegrad Ihres Angehörigen | Höhe des Pflegepauschbetrags |
| Pflegegrad 2 | 600 Euro pro Jahr |
| Pflegegrad 3 | 1.100 Euro pro Jahr |
| Pflegegrad 4 | 1.800 Euro pro Jahr |
| Pflegegrad 5 | 1.800 Euro pro Jahr |
Wichtig zu wissen!
- Der Pauschbetrag wird pro gepflegtem Angehörigen gewährt. Pflegen Sie mehrere Familienmitglieder, können Sie den Pauschbetrag für jede Person separat beantragen. So ist ein Pflegepauschbetrag für mehrere Personen möglich.
- Der Betrag ist steuerlich geltend, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Kosten hatten.
- Er wird in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung eingetragen und reduziert Ihre Steuerlast direkt.
- Pflegepauschbetrag trotz Pflegegeld vom Ehepartner? Auch wenn Ihr Ehepartner Pflegegeld erhält, können Sie den Pflegepauschbetrag unter bestimmten Voraussetzungen bekommen. Entscheidend ist, dass das Pflegegeld wirklich nur für die direkte Pflege verwendet wird – zum Beispiel für die Bezahlung eines Pflegedienstes oder für Pflegehilfsmittel. In solchen Fällen zählt das Pflegegeld nicht als Einnahme und der Pauschbetrag kann trotzdem geltend gemacht werden.
- Der Pflegepauschbetrag ist bei Heimunterbringung möglich, sofern Sie weiterhin regelmäßig unentgeltlich pflegen und wenn vor Eintritt der Hilfsbedürftigkeit oder Schwerstpflegebedürftigkeit bereits ein eigenes möbliertes Zimmer im Heim bestand.
Auch wenn Sie nur zeitweise pflegen oder Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst erhalten, können Sie den Pauschbetrag beanspruchen, solange Sie regelmäßig und unentgeltlich tätig sind.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie den Pflegepauschbetrag
Den Pflegepauschbetrag können Sie über Ihre Einkommensteuererklärung geltend machen. Gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor:
- Prüfen Sie den Pflegegrad: Stellen Sie sicher, dass Ihr Angehöriger einen Pflegegrad von 2 oder höher hat.
- Bereiten Sie die Steuererklärung vor: Tragen Sie den Pflegepauschbetrag für Ihr Familienmitglied in Ihrer Steuererklärung ein.
- Halten Sie Unterlagen bereit: Sie müssen normalerweise nicht alle Pflegeleistungen einzeln nachweisen. Eine kurze Dokumentation Ihrer Pflegezeiten oder Tätigkeiten kann aber hilfreich sein, falls das Finanzamt Nachfragen hat.
- Reichen Sie die Steuererklärung ein: Das Finanzamt berücksichtigt den Pflegepauschbetrag dann automatisch und reduziert Ihre Einkommensteuer.
Viele pflegende Angehörige fühlen sich mit Steuerfragen überfordert. Wenn das auch auf Sie zutrifft, wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. So unterlaufen Ihnen keine Fehler und Sie erhalten den Pauschbetrag, der Ihnen zusteht.
Pflegepauschbetrag: Wo eintragen?
Den Pflegepauschbetrag tragen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung ein. Sie finden hierfür in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ein entsprechendes Feld. Wenn Sie ein Steuerprogramm nutzen, wird der Pauschbetrag oft automatisch vorgeschlagen, sobald Sie Angaben zu pflegebedürftigen Angehörigen machen. Achten Sie darauf, den Pflegegrad und die Identifikationsnummer Ihres Familienmitglieds korrekt anzugeben. Halten Sie zudem den Bescheid der Pflegekasse als Nachweis bereit.
Pflegepauschbetrag bei zeitanteiliger Pflege
Der Pflegepauschbetrag gilt immer für ein gesamtes Kalenderjahr. Das bedeutet: Unabhängig davon, ob Sie Ihren Angehörigen das ganze Jahr über pflegen oder nur zeitweise, können Sie den Pauschbetrag für das jeweilige Steuerjahr geltend machen, in dem die Pflege stattgefunden hat. Damit Sie später keine Probleme bei der Steuererklärung bekommen, lohnt es sich, regelmäßig während des Jahres eine kurze Dokumentation Ihrer Pflegezeiten und Tätigkeiten zu führen. Notieren Sie beispielsweise, an welchen Tagen Sie Pflegeaufgaben übernommen haben, welche Tätigkeiten es waren und wie viele Stunden Sie etwa investiert haben. Diese Aufzeichnungen müssen nicht umfangreich oder bürokratisch sein – es reicht eine einfache Tabelle oder ein kleines Pflegejournal. Der Vorteil: Wenn das Finanzamt Rückfragen hat oder Sie den Pauschbetrag beantragen, haben Sie alle Informationen sofort griffbereit. Außerdem hilft diese Dokumentation Ihnen selbst, einen Überblick über Ihre eingesetzte Zeit und Ihren Aufwand zu behalten – das kann gerade bei intensiver Pflege sehr wertvoll sein.
Verpassen Sie die Frist nicht!
Achten Sie darauf, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres. Haben Sie einen Steuerberater, verlängert sich die Frist meist automatisch. So stellen Sie sicher, dass Sie den Pflegepauschbetrag für jedes Kalenderjahr korrekt geltend machen und keine Entlastung verlieren.
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Dr. Johannes Wimmer berät Sie zum Thema „Basiswissen für pflegende Angehörige“
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FAQ – Häufige Fragen zum Pflegepauschbetrag
Wer hat Anspruch auf den Pflegepauschbetrag?
Anspruch besteht, wenn ein Angehöriger regelmäßig und unentgeltlich gepflegt wird und einen Pflegegrad von 2 oder höher hat.
Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag?
Die Höhe des Pflegepauschbetrags hängt vom Pflegegrad des Angehörigen ab. Bei Pflegegrad 2 liegt er bei 600 Euro pro Jahr, bei Pflegegrad 3 sind es 1.100 Euro. Bei den Pflegegraden 4 und 5 beträgt der Pauschbetrag jeweils 1.800 Euro. Je höher der Pflegegrad, desto größer also die steuerliche Entlastung.
Müssen die Pflegeleistungen nachgewiesen werden?
Eine detaillierte Nachweispflicht besteht in der Regel nicht. Eine kurze Dokumentation der Pflegezeiten kann jedoch hilfreich sein, falls das Finanzamt Rückfragen hat.
Weiterführende Informationen und hilfreiche Links