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Behandlungspflege

Wenn Ihr Familienmitglied nach einem Krankenhausaufenthalt oder durch eine chronische Erkrankung zu Hause medizinische Betreuung benötigt, stehen Sie vor vielen neuen Aufgaben. Plötzlich geht es nicht mehr nur um Hilfe beim An- und Ausziehen oder Essen, sondern um medizinische Handgriffe, die Sie noch nie durchgeführt haben. Genau hier kommt die Behandlungspflege ins Spiel. In diesem Artikel erklären wir Ihnen verständlich, was Behandlungspflege bedeutet und wie Ihr Familienmitglied diese beansprucht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die nur von Pflegefachkräften ausgeführt werden dürfen.
  • Sie ist neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein Baustein der häuslichen Krankenpflege.
  • Bei der Behandlungspflege führen Pflegefachkräfte beispielsweise Blutzuckermessungen, Wundversorgungen oder die Medikamentengabe durch.
  • Achtung Verwechslungsgefahr: Für die Kostenübernahme der Behandlungspflege ist die Krankenkasse und nicht die Pflegekasse zuständig.

Was ist Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege bezeichnet medizinisch/pflegerische Maßnahmen, die über die normale Grundpflege hinausgehen und ärztlich verordnet werden. Anders als die Grundpflege, bei der es um alltägliche Unterstützung wie Waschen, Ankleiden oder Essen geht, umfasst die medizinische Behandlungspflege Tätigkeiten, die medizinisches Fachwissen erfordern. Gesetzlich verankert ist die Behandlungspflege im SGB V (§ 37). Laut Definition zählen zur Behandlungspflege verschiedene medizinische Maßnahmen, etwa die Gabe von Medikamenten oder der Verbandswechsel. Folgende Tabelle zeigt Ihnen noch einmal übersichtlich, was der Unterschied zwischen der Behandlungspflege und Grundpflege ist.

 GrundpflegeBehandlungspflege
DefinitionUnterstützung im Alltag, etwa Körperpflege, Ernährung, MobilitätÄrztlich verordnete pflegerische Maßnahmen, die medizinisches Fachwissen erfordern
BeispieleWaschen, Ankleiden, Essen reichen, Toilettengänge, LagernMedikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel
DurchführungPflegende Angehörige oder PflegefachkräftePflegefachkräfte oder Pflegehelfer:innen (unter bestimmten Voraussetzungen und mit einer Zusatzqualifikation)
KostenübernahmePflegekasse, im Rahmen des PflegegradesSGB V, Krankenkasse zahlt ärztlich verordnete Maßnahmen
ZielAlltag sichern und Lebensqualität erhaltenMedizinische Versorgung und Heilungsprozesse unterstützen

Wer darf Behandlungspflege durchführen?

Im Praxisalltag übernehmen Pflegefachkräfte die Behandlungspflege. Das bedeutet, dass examiniertes Pflegepersonal, zum Beispiel Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Altenpfleger:innen, Pflegefachfrauen oder Pflegefachmänner, sich um diese medizinischen Maßnahmen kümmern. Doch dürfen Pflegehelfer:innen die Behandlungspflege durchführen? Ohne entsprechende Weiterbildung geht das in der Regel nicht. Eine Delegation, also eine Weitergabe bestimmter Aufgaben, ist mit einer sogenannten „Qualifizierung Behandlungspflege LG1 und LG 2“ möglich – immer unter Aufsicht und Verantwortung der Fachkraft.

Medizinische Behandlungspflege: Beispiele und typische Leistungen

Der Begriff „Behandlungspflege nach SGB V“ ist nicht nur sperrig, sondern sagt auch nicht viel aus. Folgender Behandlungspflege-Liste können Sie beispielhaft entnehmen, welche Aufgaben Pflegefachkräfte bei der speziellen Versorgung übernehmen:

  • Medikamentengabe: Tabletten, Tropfen oder Injektionen nach ärztlicher Verordnung
  • Verbandswechsel: Wundversorgung bei Operations- oder chronischen Wunden
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung: Etwa, wenn eine Diabetes- oder Blutdruckerkrankung vorliegt
  • Katheterpflege: Blasenkatheter bzw. Dauerkatheter sachgerecht versorgen
  • Stomaversorgung: Wenn Pflegebedürftige einen künstlichen Darmausgang oder eine Urinableitung haben
  • Drainagepflege: Pflege nach Operationen, etwa nach Bauch- oder Brustoperationen
  • Inhalationen oder Atemtherapie: Bei chronischen Lungenerkrankungen

Wie Sie sehen, sind die Aufgaben sehr vielfältig, aber auch medizinisch anspruchsvoll – daher übernehmen nicht pflegende Angehörige oder „24-Stunden-Pflege-Personen“ die Behandlungspflege.

Gut zu wissen!

Auch das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen zählen zu der Behandlungspflege. Besonders Menschen mit einem Pflegegrad, die körperlich eingeschränkt sin, haben dabei Probleme.

Wie lange dauert eine Behandlungspflege?

Die Dauer der Behandlungspflege hängt von mehreren Faktoren ab und lässt sich nicht pauschal für alle Fälle festlegen. Grundsätzlich gilt:
  1. Ärztliche Verordnung: Die Dauer jeder Maßnahme wird vom Arzt oder der Ärztin bestimmt. Auf der Verordnung steht, wie oft und wie lange die Pflege durchgeführt werden soll – etwa täglich, mehrmals pro Woche oder nur einmalig.
  2. Art der Maßnahme: Es gibt eine kurzzeitige Behandlungspflege, die beispielsweise eine einmalige oder wenige Anwendungen umfasst. Ihr Familienmitglied kann sie beispielsweise nach kleinen Operationen erhalten. Die regelmäßige Behandlungspflege ist hingegen fortlaufend über Wochen oder Monate, beispielsweise zur Blutzuckerkontrolle bei Diabetes oder Medikamentengabe nach einer Krankenhausentlassung.
  3. Bedarf Ihres Angehörigen: Wie lange die Pflege insgesamt benötigt wird, richtet sich nach dem Gesundheitszustand, dem Heilungsfortschritt und eventuellen Komplikationen bei Ihrem Familienmitglied.
Kurz gesagt: Die Behandlungspflege wird immer individuell für Ihren Angehörigen geplant und ist zeitlich begrenzt. Die erste ärztliche Verordnung gilt für einen kurzen Zeitraum – für 14 Tage. Danach prüft der Arzt oder die Ärztin den Gesundheitszustand erneut und entscheidet, ob die Pflege weitergeführt oder angepasst werden muss.

Wer bekommt die medizinische Behandlungspflege verordnet?

Die medizinische Behandlungspflege wird immer ärztlich verordnet. Das bedeutet:
  • Die Behandlungspflege kommt sowohl nach Krankenhausaufenthalten oder ambulanten Operationen zum Einsatz als auch dann, wenn ein stationärer Aufenthalt nicht möglich ist oder sich Erkrankungen verschlimmern.
  • Nur der behandelnde Arzt oder die Ärztin Ihres Angehörigen kann entscheiden, welche Maßnahmen notwendig sind. Dazu gehören etwa Verbandswechsel, Injektionen, Blutzucker- oder Blutdruckkontrollen oder eine Stomaversorgung.
  • Auf Basis dieser Verordnung kann dann ein ambulanter Pflegedienst die Pflege fachgerecht übernehmen.
  • Ein Pflegegrad ist für die Inanspruchnahme nicht notwendig, da die Krankenkasse der Kostenträger ist.
Die Behandlungspflege darf nur durchgeführt werden, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Nur so sind die Maßnahmen rechtlich abgesichert und werden von der Krankenkasse übernommen.

Behandlungspflege: Kostenübernahme und Abrechnung

Medizinische Maßnahmen kosten schnell viel Geld. Schließlich fallen dabei Arbeitsstunden, Material und Fahrtwege an. Doch keine Sorge: Die Kosten für die Behandlungspflege trägt die Krankenkasse Ihres Angehörigen – Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Für gesetzlich Versicherte gibt es allerdings eine begrenzte Eigenbeteiligung: Ab dem 18. Lebensjahr müssen sie höchstens 28 Tage im Jahr Zuzahlungen leisten. Diese liegen bei 10 % der Kosten pro Tag, maximal jedoch 10 Euro täglich. Um zu verhindern, dass Menschen mit besonders hohem Pflegebedarf übermäßig belastet werden, gilt eine jährliche Belastungsgrenze. Sie beträgt 1 % des Bruttoeinkommens Ihres Angehörigen. Sobald er diese Grenze erreicht, können Sie bei der Krankenkasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen. Die Abrechnung selbst läuft unkompliziert: Händigen Sie den Mitarbeiter:innen des ambulanten Pflegedienstes die ärztliche Verordnung für die medizinische Behandlungspflege aus. Diese stellen die Behandlungspflege sicher und rechnen die durchgeführten Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. So entstehen für Sie kaum organisatorische Aufgaben. Für die Behandlungspflege vereinbaren Sie Termine mit dem ambulanten Pflegedienst.

FAQ – Häufige Fragen zur Behandlungspflege

Nur qualifizierte Pflegefachkräfte dürfen Maßnahmen der Behandlungspflege übernehmen. Das gilt für die Pflege zu Hause ebenso wie in stationären Einrichtungen. Pflegehelfer:innen können bestimmte Aufgaben nur übernehmen, wenn sie eine spezielle Weiterbildung in Behandlungspflege absolviert haben und unter Aufsicht einer Fachkraft arbeiten.

Die Krankenasse übernimmt die Kosten der medizinischen Behandlungspflege, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Zur Behandlungspflege zählen medizinische Maßnahmen, etwa Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen, Blutdruck- oder Blutzuckermessung, Katheterpflege oder die Assistenz bei ärztlich verordneten Behandlungen. Die Pflegekraft dokumentiert alle Tätigkeiten im Leistungsnachweis für die Abrechnung.

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Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
Fachjournalistin für Gesundheit/Medizin & Familie

Über unsere Autor:innen

Jennifer Ann Steinort ist Autorin bei den Pflegehelden. Sie verfasst Ratgeber, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Tipps für den Pflegealltag vermitteln. Ihre Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Finanzierung, Pflegemaßnahmen und Wohlbefinden. Ihr persönliches Anliegen ist, selbst komplexe Sachverhalte leserfreundlich zu formulieren.

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