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- Pflegegesetz & Pflegerecht
Vorsorgevollmacht für Angehörige: Form, Rechte und Pflichten
Es passiert schneller, als man denkt: Ein Unfall oder eine Krankheit wie eine Demenz kann dazu führen, dass Ihr Angehöriger plötzlich nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen – sei es zu medizinischen Maßnahmen, Bankgeschäften oder dem Wohnort. In solchen Momenten stehen Sie als Familie oft vor schwierigen Fragen: Wer darf handeln, welche Entscheidungen sind erlaubt? Eine Vorsorgevollmacht schafft Klarheit.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vorsorgevollmacht legt fest, wer Entscheidungen für Ihren Angehörigen trifft, wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
- Auch Kinder, Ehepartner:innen oder Lebenspartner:innen dürfen nicht automatisch Entscheidungen treffen. Deshalb ist eine Vorsorgevollmacht für jede erwachsene Person sinnvoll, die selbst festlegen möchte, wer im Ernstfall handeln darf – und nicht vom Gericht bestimmt werden soll.
- Eine mögliche Alternative ist die Betreuungsverfügung. Dabei entscheidet ein Gericht über die Betreuung und kontrolliert diese auch. Dadurch ist das Risiko für Missbrauch geringer.
- Eine notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben. Sie kann aber sinnvoll sein, weil die Vollmacht dadurch oft ernster genommen wird und rechtlich klarer abgesichert ist.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt Ihr Angehöriger eine Vertrauensperson, die ihn im Ernstfall vertreten darf. Diese Person kann, je nach Inhalt der Vollmacht, zum Beispiel medizinische Entscheidungen treffen, Bankgeschäfte erledigen oder organisatorische Angelegenheiten regeln.
Voraussetzung ist, dass Ihr Angehöriger die Vollmacht erstellt, solange er noch geistig in der Lage ist, eine bewusste Entscheidung zu treffen. Die rechtlichen Grundlagen dazu stehen unter anderem in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für Sie als Familie schafft eine Vorsorgevollmacht Klarheit darüber, wer handeln darf, wenn Ihr Angehöriger selbst nicht mehr entscheiden kann.
Wer sollte eine Vorsorgevollmacht abschließen?
Die Vorsorgevollmacht eignet sich keineswegs nur für alte Menschen, bei denen Demenz und/oder Pflegebedürftigkeit drohen. Schließlich kann jeder durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit in die Lage geraten, keine eigenen Entscheidungen mehr treffen zu können.
Während bei Kindern klar ist, dass dann die gesetzlichen Vertreter, also in der Regel die Eltern, die Entscheidungen treffen, verhält sich das bei Erwachsenen anders. Selbst Ehe- oder Lebenspartner:innen haben nicht das Recht, für die andere Person Entscheidungen zu treffen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Wer verhindern möchte, dass im Ernstfall ein Gericht darüber entscheidet, wer als Interessensvertreter:in einspringt, stellt eine Vorsorgevollmacht aus.
Wo gilt die Vorsorgevollmacht – was kann man damit regeln?
Eine Vorsorgevollmacht muss nicht automatisch alle Lebensbereiche abdecken. Ihr Angehöriger kann selbst festlegen, für welche Angelegenheiten die bevollmächtigte Person zuständig sein soll. Typische Bereiche sind zum Beispiel:
- finanzielle Angelegenheiten und Bankgeschäfte
- Fragen zum Aufenthaltsort, etwa ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung
- Gesundheitsvorsorge und medizinische Entscheidungen
- Vertrags- und Behördenangelegenheiten
- bestimmte Schenkungen
Trotzdem gibt es klare gesetzliche Grenzen. So darf sich eine bevollmächtigte Person zum Beispiel nicht einfach selbst aus dem Vermögen Ihres Angehörigen beschenken.
In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht mit der Unterschrift wirksam. Ihr Angehöriger kann aber festlegen, dass die bevollmächtigte Person die Vollmacht erst nutzt, wenn er selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Auch nach dem Tod endet eine Vollmacht nicht automatisch. Wenn Ihr Angehöriger es so bestimmt, kann sie über den Tod hinaus gelten, bis die Erb:innen sie widerrufen. Deshalb kann es sinnvoll sein, in der Vollmacht auch Regelungen für den Todesfall festzuhalten.
Gut zu wissen!
Soll eine bereits erteilte Vollmacht später widerrufen werden, empfiehlt es sich, das Originaldokument von der bevollmächtigten Person zurückzufordern. So stellen Sie sicher, dass die Vollmacht nicht weiterverwendet werden kann.
Gibt es eine spezielle Vorsorgevollmacht für den Gesundheitsbereich?
Eine separate Vorsorgevollmacht nur für den Gesundheitsbereich gibt es rechtlich nicht als eigenes Standard-Dokument. In der Praxis ist der Gesundheitsbereich meist ein Teil der allgemeinen Vorsorgevollmacht. Darin wird dann festgelegt, dass die bevollmächtigte Person auch medizinische Entscheidungen für Ihren Angehörigen treffen darf.
Daneben gibt es jedoch ein eigenständiges Dokument, das häufig kombiniert wird: die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
In der Vorsorgevollmacht können für den Gesundheitsbereich zum Beispiel folgende Punkte geregelt werden:
- Entbindung der Ärzt:innen von der Schweigepflicht
- Einsicht in Kranken- und Pflegedokumentation
- Zustimmung oder Ablehnung medizinischer Eingriffe und Therapien
- Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen
- Möglichkeit, dass die bevollmächtigte Person Untervollmachten erteilt
Je genauer diese Aspekte formuliert sind, desto leichter können Sie und die behandelnden Ärzt:innen im Sinne Ihres Angehörigen handeln.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Während die Vorsorgevollmacht festlegt, wer entscheiden darf, beschreibt die Patientenverfügung, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden.
Welche Vorteile und Nachteile hat eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht gibt Ihnen als pflegenden Angehörigen Sicherheit: Sie wissen genau, wer im Ernstfall Entscheidungen im Sinne Ihres Angehörigen treffen darf. Gleichzeitig gibt es Punkte, die Sie beachten sollten, bevor eine Vollmacht erstellt wird. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Vor- und Nachteile auf einen Blick:
| Vorteile | Nachteile |
| Ihr Angehöriger bestimmt selbst, wer Entscheidungen trifft | Bei unscharfer Formulierung kann es später zu Streitigkeiten kommen |
| Sie als Familie wissen sofort, wer handeln darf | Bevollmächtigte Person muss vertrauenswürdig sein, sonst Risiko von Fehlentscheidungen |
| Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung | Missbrauch möglich, wenn Rechte zu weit gefasst werden |
| Klarheit über medizinische, finanzielle und organisatorische Angelegenheiten | Änderungen oder Widerruf müssen klar dokumentiert werden |
| Schnellere Entscheidungen in Notfällen | Notarielle Beurkundung kann zusätzliche Kosten verursachen, ist aber nicht verpflichtend |
Wie wählt man den richtigen Bevollmächtigten?
Die Wahl der richtigen bevollmächtigten Person ist entscheidend, denn ihr Handeln kann weitreichende Folgen haben. Dazu gehören zum Beispiel Banküberweisungen, die Auswahl eines Pflegeheims oder die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen. Deshalb ist absolutes Vertrauen die wichtigste Voraussetzung. Gleichzeitig muss die Person bereit sein, im Ernstfall Zeit und Energie in diese Verantwortung zu investieren.
In der Praxis erweist es sich oft als hinderlich, mehrere Kinder oder Familienmitglieder gemeinsam zu bevollmächtigen. Eine einzelne Vertrauensperson, ergänzt durch eine Ersatzperson, sorgt dafür, dass Entscheidungen schnell und eindeutig getroffen werden können. Außerdem kann es sinnvoll sein, verschiedene Vollmachten für unterschiedliche Bereiche auszustellen – etwa eine für finanzielle Angelegenheiten und eine andere für medizinische Entscheidungen.
Welche Tipps gibt es zur Wahl der Vertrauensperson?
Einige Familien fühlen sich mit der Wahl des Entscheidungstragenden überfordert. Folgende Tipps können Ihnen helfen:
- Wählen Sie jemanden, dem Ihr Angehöriger vollkommen vertraut
- Stellen Sie sicher, dass die Person bereit ist, Verantwortung zu übernehmen
- Benennen Sie eine Ersatzperson für den Notfall
- Besprechen Sie die Aufgaben und Erwartungen offen, um Missverständnisse zu vermeiden
- Achten Sie darauf, dass die gewählte Person rechtlich handlungsfähig ist
Wie erstellt man eine Vorsorgevollmacht?
Das Aufsetzen einer Vorsorgevollmacht ist im Prinzip ganz einfach, denn es gibt vorgefertigte Vordrucke, etwa ein Vorsorgevollmacht-Muster vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Bestandteile, die in der Vollmacht enthalten sein müssen, sind:
- Name, Geburtsdatum und Anschrift des Bevollmächtigten
- eigenhändige Unterschrift beider Parteien
- Ort und Datum
- notarielle Beglaubigung (z. B. bei einem Geltungsbereich auf Grundstücksgeschäften, Verkauf von Firmenanteilen, Erbausschlagung oder dem Abschluss von Kreditgeschäften)
Wenn Vollmachtgebende und Bevollmächtigte das Formular gemeinsam unterschrieben haben, verbleibt das Original bei der bevollmächtigten Person und sollte gleichermaßen sicher und jederzeit griffbereit aufbewahrt werden.
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Muss man eine Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen?
In den meisten Fällen bedarf es keiner Beglaubigung der Vollmacht durch einen Notar, eine einfache Unterschrift beider Parteien reicht aus. Es gibt nur wenige Fälle, in denen tatsächlich eine öffentliche Beglaubigung vonnöten ist. Neben Notar:innen dürfen auch Betreuungsbehörden und -stellen eine solche Beglaubigung ausführen. Die Kosten sind hier günstiger als bei einem Notar, wenngleich die Rechtssicherheit nicht ganz so hoch ist. Die Aufnahme eines Kredites mit der Beglaubigung durch eine Betreuungsbehörde ist beispielsweise nicht möglich.
Gut zu wissen!
Wer wirklich auf der sicheren Seite sein möchte und im Ernstfall Schwierigkeiten vermeiden will, lässt die Vollmacht von einem Notar oder einer Notarin beglaubigen. Diese(r) muss sie bei einer vorzeitigen Auflösung dann gegebenenfalls auch für hinfällig erklären.
Unsere Tipps zur Ausstellung der Vorsorgevollmacht
Damit die Vorsorgevollmacht im Ernstfall wirklich greift und schnelle Entscheidungen möglich sind, lohnt es sich, schon bei der Erstellung an praktische Details zu denken. Mit wenigen Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Ihr Angehöriger jederzeit gut vertreten ist.
- Ergänzen Sie wichtige Dokumente und Informationen
Denken Sie daran, zusätzliche Regelungen wie Betreuungsverfügung, Patientenverfügung oder bankenspezifische Vollmachten einzubeziehen, um alle Bereiche abzudecken. - Registrieren Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR)
Gerichte prüfen vor der Einsetzung einer Betreuung stets, ob ein Dokument hinterlegt ist. Die Registrierung beim ZVR sorgt dafür, dass die bevollmächtigte Person im Notfall schnell gefunden wird. - Nutzen Sie eine Infokarte für den Notfall
Eine kleine Karte im Scheckkartenformat gibt Auskunft über das Vorhandensein der Vorsorgevollmacht, die bevollmächtigte Person und deren Kontaktdaten – ideal, damit im Ernstfall niemand suchen muss.
FAQs – Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht
Wer kann eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Jede volljährige Person, die geistig in der Lage ist, eine bewusste Entscheidung zu treffen, kann eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Das gilt auch für Menschen, die keine Angehörigen haben oder deren Familie nicht gemeinsam handeln möchte.
Wann tritt die Vorsorgevollmacht in Kraft?
Die Vollmacht wird in der Regel sofort wirksam, kann aber so geregelt werden, dass die bevollmächtigte Person erst handelt, wenn Ihr Angehöriger nicht mehr entscheidungsfähig ist. So bleiben die Kontrolle und Selbstbestimmung erhalten.
Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen oder geändert werden?
Ja, Ihr Angehöriger kann die Vollmacht jederzeit ändern oder komplett widerrufen, solange er geistig in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Wichtig ist, dass alle beteiligten Personen über Änderungen informiert werden und das Originaldokument angepasst wird.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht?
Die Kosten hängen davon ab, wie die Vollmacht erstellt wird. Eigenständig ausgefüllt (etwa mit Musterformularen oder Vorlagen) ist die Vorsorgevollmacht kostenlos, abgesehen vom Ausdruck. Bei einer notariellen Beurkundung können, je nach Aufwand, zwischen ca. 50 und 200 Euro hinzukommen.