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Pflegekraft von der Steuer absetzen

Pflegebedürftige und pflegende Angehörige wissen, dass die häusliche Pflege mit vielen Kosten verbunden ist. Mit einem anerkannten Pflegegrad und verschiedenen Pflegekassenleistungen können Familien die Kosten senken und die Pflege finanzieren. Bei einer sogenannten 24-Stunden-Pflegekraft, oft auch als „polnische Pflegekraft“ bezeichnet, sind die Finanzierungsoptionen aber begrenzt.

Ihr Familienmitglied hat jedoch die Möglichkeit, die „Pflegekraft“ steuerlich geltend zu machen. Wie das klappt und mehr zum Thema „Steuererklärung für Rentner mit Pflegestufe“, erhalten Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegebedürftige können 20 % der Lohnkosten für eine „polnische Pflegekraft“ von der Steuer absetzen.
  • Das Finanzamt schreibt hier einen Maximalbetrag von 4000 Euro vor, mehr können Pflegebedürftige an dieser Stelle nicht bei der Steuer einsparen.
  • Pflegebedürftige sollten unbedingt die Rechnungen zu den Dienstleistungen aufbewahren und die Pflegekraft nicht bar bezahlen.
  • Ein Steuerberater kann helfen, noch mehr rund um das Thema Pflegekosten bei der Steuer zu berücksichtigen.

Steuererklärung im Alter: Steuern sparen und damit Pflegekosten senken

Die häusliche Pflege ist mit Kosten verbunden, selbst dann, wenn pflegende Angehörige sie übernehmen. Mit verschiedenen Leistungen der Pflegekasse können die monatlichen Kosten gesenkt werden – doch nicht an allen Pflegeoptionen beteiligt sich die Pflegekasse mit den gleichen Leistungen. Pflegesachleistungen sind beispielsweise ausschließlich für professionelle Pflegekräfte vorgesehen.

Entscheiden Sie sich für eine „24-Stunden-Pflegekraft“ aus Osteuropa, die Ihrem Angehörigen bei der Grundpflege, also der Mobilität, Ernährung und Körperpflege, sowie im Haushalt hilft, kommen sie als Familie selbst für die Finanzierung auf. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, das Pflegegeld zu nutzen. Das reicht in der Regel aber nicht aus – die Kosten für eine polnische Betreuungsperson sind zwar geringer als die gleiche Beanspruchung eines ambulanten Pflegedienstes, übersteigen aber das monatliche Pflegegeld. Somit diesem Fall können die Pflegekosten zu einer außergewöhnlichen Belastung werden.

Indem Ihr Angehöriger die „polnische Pflegekraft“ steuerlich absetzt, kann er bares Geld sparen.

„Polnische Pflegekraft“ steuerlich absetzen: So viel können Sie sparen

Beansprucht Ihr Angehöriger legal eine „Pflegekraft“ aus Osteuropa, beispielsweise über eine Vermittlungsagentur, kann er 20 % der Lohnkosten von der Steuer absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Familienmitglied einen anerkannten Pflegegrad besitzt, eine Erkrankung vorweisen kann oder ob die Pflege aufgrund des Alters notwendig ist. Egal ob sie die Steuererklärung für die Pflegestufe 2 oder steuererklärung für Rentner mit Pflegestufe 3 machen, jeder Steuerpflichtige kann entsprechende Angaben in seiner Steuererklärung geltend machen. Die Stichwörter, die Sie sich in dem Zusammenhang einprägen müssen, sind: „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ – genau darunter fallen nämlich die Lohnkosten der Pflegekraft.

Folgendes können Sie bzw. Ihr Angehöriger sparen, wenn Sie eine Pflegekraft steuerlich absetzen:

  • bis zu 4000 Euro – für den Maximalbetrag muss Ihr Familienmitglied Kosten in Höhe von 20.000 Euro im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen angeben.

Steuererklärung Pflege von Angehörigen: Außerdem gibt es weitere steuerliche Anreize, beispielsweise durch den Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige. Interessant ist im Zusammenhang mit Steuerermäßigungen rund um die Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen der § 35a im Einkommensteuergesetz (EStG).

Pflegekraft von der Steuer absetzen: Beispielrechnung

Herr Wegener hat Pflegegrad 4, eine osteuropäische Betreuungskraft hilft ihm im Alltag. Er macht mit dem Pflegegrade 4 die Steuererklärung und kommt auf die folgende Rechnung:

  • Die sogenannte Pflegekraft kostet 2.300 Euro pro Monat (2.300 x 12 Monate = 27.600 Euro jährlich).
  • 20 % der anrechnungsfähigen Dienstleistung sind 5.520 Euro.
  • Herr Wegener hat damit den Maximalbetrag von 4.000 Euro überschritten – das Finanzamt erkennt diesen Betrag an.

Wie kann man eine „polnische Pflegekraft“ von der Steuer absetzen?

Das Thema Steuern ist für Sie ein „rotes Tuch“, daher können Sie Ihrem Angehörigen nicht helfen, die Pflegekraft steuerlich abzusetzen? In dem Fall rate ich Ihnen, sich einen Steuerberater zur Seite zu holen – er kennt sich mit den verschiedenen Absetzungsmöglichkeiten aus.

Gerne möchte ich Ihnen an dieser Stelle aber die Sorge nehmen, denn die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie im Handumdrehen angeben. Suchen Sie in der Steuererklärung die Zeile für die Angabe der haushaltsnahen Dienstleistungen. Lassen Sie sich dabei am besten von einem Steuerprogramm unterstützen – hier werden Sie bequem durch die Steuererklärung navigiert und können Stichwörter in die Suche eingeben.

Diese Tipps sollten Sie rund um die Steuerersparnis beherzigen:

  • Zahlen Sie den Betrag an die Pflegekraft nicht bar, sondern auf das jeweilige Konto ein.
  • Heben Sie Rechnungsbelege unbedingt auf.
  • Bedenken Sie, dass Sie maximal 4000 Euro pro Jahr absetzen können.
  • Beschäftigen Sie sich auch mit anderen absetzbaren Kosten, wie Krankheitskosten.

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FAQ – Häufige Fragen zum Absetzen der Pflegekraft von der Steuer

20 % der Lohnkosten können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, hier gilt allerdings eim Maximalbetrag von 4000 Euro.

Der Maximalbetrag von 4000 Euro, der beispielsweise bei der „24-Stunden-Pflege“ angesetzt wird, erhöht sich nach Überschreitung nicht weiter, es bleibt bei 4000 Euro.

Pflegebedürftige können die Aufwendungen unter den „haushaltsnahen Dienstleistungen“ in der Steuererklärung angeben.

Ja, Sie können die Pflegekosten Ihrer Mutter als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen. Voraussetzungen sind ein anerkannter Pflegegrad, selbst getragene Kosten und medizinische Notwendigkeit der Pflege. Bewahren Sie alle Belege und Nachweise auf, um diese beim Finanzamt vorzulegen. Eine Beratung durch einen Steuerberater kann hilfreich sein.

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