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- Pflegegesetz & Pflegerecht
Pflegereform 2026: Änderungen für Pflegebedürftige & Pflegende
Mit der Pflegereform 2026 reagiert der Gesetzgeber auf die wachsenden Herausforderungen in der Pflege. Ziel ist es, Pflegebedürftige besser zu unterstützen und Pflegende spürbar zu entlasten. Dafür werden Leistungen angepasst und bestehende Angebote weiterentwickelt. Wir erklären Ihnen, welche Änderungen ab 2026 gelten, was sich für Pflegebedürftige sowie Pflegepersonen konkret verbessert und welche Neuerungen für pflegende Angehörige besonders wichtig sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegebedürftige werden gezielter unterstützt, um Krankheiten vorzubeugen und ihre Lebensqualität zu erhalten.
- Fachkräfte können Entscheidungen eigenständiger treffen, zum Beispiel bei der Wundversorgung.
- Ab 2026 wird das bayerische Landespflegegeld reduziert, Betroffene und Angehörige sollten sich frühzeitig über die Auswirkungen informieren.
- Pflegekräfte müssen weniger bürokratische Nachweise erbringen, dadurch bleibt mehr Zeit für die direkte Pflege.
Pflegereform 2026: Statt höherer Beträge, gewohnte Leistungen
Auch wenn die Pflegereform 2026 viele Neuerungen bringt, bedeutet das nicht automatisch mehr Geld für Pflegebedürftige. Die bisherigen Leistungen bleiben grundsätzlich erhalten, sodass Sie sich auf die gewohnten Unterstützungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen verlassen können.
Was sich konkret bei der Pflegeversicherung ändert – etwa bei den Beträgen, Leistungen oder Fristen – erklären wir in einem gesonderten Beitrag mit dem Titel „Pflegeversicherung 2026“. Dort erfahren Sie unter anderem, welche Anpassungen es bei der Verhinderungspflege gibt und welche Fristen Sie beachten sollten.
So behalten Sie den Überblick und können sicherstellen, dass Ihr Familienmitglied und Sie weiterhin gut versorgt sind.
Vorsorge und Gesundheitsförderung in der häuslichen Pflege
Viele Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt – sei es durch pflegende Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst. Bisher hatten sie nur eingeschränkten Zugang zu Präventionsangeboten, die Krankheiten vorbeugen und die Lebensqualität verbessern können. Das soll sich nun ändern.
Pflegefachkräfte und Pflegeberater:innen vor Ort übernehmen dabei eine wichtige Rolle. Sie können gezielt beraten, Risiken frühzeitig erkennen und passende Maßnahmen empfehlen. Das können Kurse zu Bewegung, Sturzprävention, gesunder Ernährung oder Stressbewältigung sein. Je nach Möglichkeit finden diese Angebote in der Nähe des Wohnorts oder digital statt, und sie müssen von den Krankenkassen anerkannt sein, damit die Teilnahme unkompliziert und finanziell abgesichert ist.
Gut zu wissen!
Zudem wird ein spezielles Förderprogramm, das innovative Unterstützungsmaßnahmen vor Ort und in den Quartieren erprobt, verlängert. Nicht genutzte Fördermittel aus 2028 können ins Jahr 2029 übertragen werden, sodass die Angebote kostenneutral weiter verfügbar bleiben.
Pflegereform 2026: Pflegefachkräfte übernehmen mehr Verantwortung
Gut ausgebildete Pflegefachkräfte sollen künftig stärker in die Versorgung einbezogen werden und mehr Verantwortung übernehmen können. Innerhalb festgelegter Grenzen dürfen sie Aufgaben ausführen, die bisher nur Ärzt:innen vorbehalten waren – Erstdiagnosen fallen aber nicht in ihr Aufgabengebiet.
Betroffen sind unter anderem die Behandlung von Wunden, die Versorgung von Druckgeschwüren (Dekubitus) sowie die Betreuung von Menschen mit Diabetes. Zudem prüfen Krankenkassen, wie Pflegefachkräfte bei der Bereitstellung und Anpassung von Pflegehilfsmitteln noch stärker unterstützen können.
Welche genauen Aufgaben die Fachkräfte übernehmen dürfen, wird künftig vertraglich festgelegt. Die gesetzlichen Änderungen ermöglichen es, dass diese Vertragsverhandlungen und Vereinbarungen ab dem 1. Januar 2026 stattfinden – so nutzt das Pflegesystem die Kompetenzen der Fachkräfte gezielter.
Dank Pflegereform 2026 weniger Bürokratie, mehr Pflegezeit
Pflegekräfte verbringen einen großen Teil ihrer Arbeitszeit mit der Dokumentation ihrer Tätigkeiten – ein wichtiger Bestandteil für Qualität und Nachweisbarkeit, der aber Zeit von der direkten Pflege wegnimmt. Die Pflegereform 2026 reduziert nun einen Teil dieser Pflichtaufzeichnungen und setzt gleichzeitig auf digitale Lösungen, um den Aufwand weiter zu verringern.
Auch die Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst werden angepasst: Sie werden künftig früher angekündigt, damit der Ablauf reibungslos bleibt und die Versorgung der Pflegebedürftigen nicht beeinträchtigt wird. Einrichtungen mit sehr guten Ergebnissen können zudem künftig längere Intervalle zwischen den Prüfungen nutzen – von bisher einem Jahr auf zwei Jahre.
Damit wird die Pflegedokumentation auf das notwendige Maß beschränkt. Dieses Prinzip wird nun ausdrücklich gesetzlich verankert, sodass Pflegekräfte mehr Zeit für die eigentliche Pflege haben, und zwar ohne Abstriche bei der Qualität.
Anpassung beim Landespflegegeld in Bayern
Pflegebedürftige in Bayern, die Anspruch auf das Landespflegegeld haben, müssen sich ab 2026 auf Veränderungen einstellen. Die finanzielle Unterstützung, die bisher jährlich ausgezahlt wurde, wird deutlich reduziert. Künftig erhalten Berechtigte nur noch die Hälfte des bisherigen Betrags – 500 Euro pro Jahr.
Grund für die Kürzung ist eine Umverteilung der Mittel: Der Freistaat Bayern möchte einen größeren Teil der finanziellen Ressourcen direkt in den Ausbau und die Verbesserung der Pflegeinfrastruktur investieren. Das bedeutet, dass zwar weniger Geld direkt an Pflegebedürftige ausgezahlt wird, gleichzeitig aber Einrichtungen, Dienste und Angebote in Bayern gestärkt werden.
Pflegereform 2026: Gremium für einfachere Beantragungen
Die Beantragung von Pflegeleistungen kann manchmal kompliziert sein – viele Formulare und Nachweise machen sie aufwendig. Um das zu erleichtern, wird ein gemeinsames Kooperationsgremium beim Spitzenverband der Pflegekassen eingerichtet.
Dieses Gremium arbeitet daran, Anträge und Formulare verständlicher und übersichtlicher zu gestalten, sodass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig weniger Aufwand haben und schneller Unterstützung erhalten.
Gemeinschaftliche Wohnformen werden stärker unterstützt
Die Pflegereform 2026 schafft bessere Rahmenbedingungen für innovative Wohnformen, in denen Menschen gemeinsam leben und betreut werden. Ziel ist, dass Pflegebedürftige in solchen Modellen selbstbestimmt wohnen können, während die notwendige Versorgung flexibel und zuverlässig organisiert wird.
Pflegeeinrichtungen und Anbieter erhalten mehr Spielraum, ihre Leistungen rechtlich abgesichert und individuell an die Bedürfnisse der Bewohner:innen anzupassen. Dafür sind neue Regelungen im Vertragsrecht, Leistungsrecht und Qualitätssicherungsrecht vorgesehen.
Darüber hinaus können Einrichtungen im Rahmen von Modellprojekten neue Versorgungsansätze ausprobieren. Dazu könnte gehören, Leistungen innerhalb des Wohnprojekts flexibler zu gestalten oder innovative Betreuungskonzepte zu testen, ohne dass sofort alle rechtlichen Vorgaben greifen müssen. So können die Anbieter Erfahrungen sammeln und das Angebot langfristig verbessern, während die Bewohner:innen von einem bedarfsgerechten, gut organisierten Alltag profitieren.
Mit diesen Regelungen will die Reform sicherstellen, dass gemeinschaftliche Wohnformen nicht nur ein theoretisches Konzept bleiben, sondern praktisch umsetzbar sind – für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte gleichermaßen.
Überblick: Die wichtigsten Änderungen der Pflegereform 2026
Die Pflegereform 2026 bringt zahlreiche Neuerungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen direkt betreffen. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die Punkte.
| Thema | Was sich ändert | Hinweis für Angehörige |
| Prävention in der häuslichen Pflege | Pflegefachkräfte beraten gezielt und empfehlen Präventionsmaßnahmen wie Kurse zu Bewegung, Ernährung oder Stressbewältigung. | Angebote können vor Ort oder online genutzt werden, kassenanerkannt. |
| Mehr Befugnisse für Pflegefachkräfte | Fachkräfte dürfen bestimmte Aufgaben eigenständig übernehmen, die bisher Ärzt:innen vorbehalten waren (z. B. Wundversorgung, Diabetes-Betreuung). | Keine Erstdiagnosen, Aufgabenumfang wird vertraglich geregelt, Umsetzung ab 01.01.2026. |
| Weniger Dokumentationspflichten | Reduzierter bürokratischer Aufwand, digitale Unterstützung bei der Dokumentation. | Qualitätsprüfungen werden frühzeitiger angekündigt, Intervall für „gute“ Einrichtungen auf zwei Jahre verlängert. |
| Kürzung Landespflegegeld Bayern | Landespflegegeld wird von 1.000 € auf 500 € pro Jahr reduziert. | Mittel sollen verstärkt in die Pflegeinfrastruktur fließen, betrifft nur Pflegebedürftige in Bayern. |
| Einfachere Anträge für Pflegeleistungen | Kooperationsgremium bei den Pflegekassen vereinfacht Anträge und Formulare. | Weniger Aufwand bei der Beantragung von Leistungen, schnellerer Zugang zur Unterstützung. |
| Gemeinschaftliche Wohnformen | Mehr Flexibilität und rechtliche Sicherheit für Pflege in innovativen Wohnprojekten, Modellprojekte möglich. | Individuelle Betreuung leichter umsetzbar, ermöglicht praxisnahe Erprobung neuer Versorgungsformen. |
FAQs – Häufige Fragen zur Pflegereform 2026
Wird die Pflege durch die Reform teurer oder bekomme ich mehr Geld?
Die bestehenden Pflegeleistungen bleiben grundsätzlich erhalten. Es gibt nicht automatisch höhere Zahlungen. In Bayern wird das Landespflegegeld ab 2026 jedoch halbiert.
Welche neuen Aufgaben dürfen Pflegefachkräfte übernehmen?
Pflegefachkräfte können künftig bestimmte Aufgaben selbstständig ausführen, die früher Ärzt:innen vorbehalten waren, zum Beispiel bei der Wundversorgung oder Betreuung von Menschen mit Diabetes. Erstdiagnosen dürfen sie weiterhin nicht stellen.
Was ändert sich für Pflegeeinrichtungen und bei der Dokumentation?
Ein Teil der Dokumentationspflichten wird reduziert, unterstützt durch digitale Lösungen. Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst werden früher angekündigt, und sehr gut bewertete Einrichtungen können künftig längere Intervalle zwischen den Prüfungen nutzen. So bleibt mehr Zeit für die direkte Pflege.