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Wie hoch ist der Grad der Behinderung bei Arthrose?

Wenn ein nahestehender Mensch an Arthrose leidet, verändert sich der Alltag oft schleichend. Schmerzen, eingeschränkte Beweglichkeit oder Unsicherheit beim Gehen führen dazu, dass pflegende Angehörige immer mehr unterstützen – beim Anziehen, im Haushalt oder bei Wegen außer Haus. Der Grad der Behinderung (GdB) soll abbilden, wie stark diese Einschränkungen die Selbstständigkeit und Teilhabe am Leben beeinflussen. Wir erklären Ihnen, wie der GdB bei Arthrose eingeordnet wird und welche Vorteile diese Einstufung für alle Beteiligten hat.

In aller Kürze: was ist Arthrose?

Arthrose ist eine chronische Gelenkerkrankung, bei der sich der schützende Knorpel im Gelenk nach und nach abbaut. Die Folge sind Schmerzen, Steifheit und Bewegungseinschränkungen, zunächst vor allem bei Belastung, später oft auch in Ruhe. Sie betrifft häufig Knie, Hüften, Hände oder die Wirbelsäule und kann – neben anderen gesundheitlichen Gründen – zu einer Pflegebedürftigkeit beitragen.

Wieso gibt es bei Arthrose einen Grad der Behinderung?

Ein Grad der Behinderung (GdB) bei Arthrose ist möglich, weil es sich um eine dauerhafte, meist fortschreitende Erkrankung handelt, die die Selbstständigkeit und Teilhabe am Alltag erheblich einschränken kann.

Arthrose betrifft nicht nur ein einzelnes Gelenk, sondern oft mehrere Körperbereiche. Schmerzen, eingeschränkte Beweglichkeit, Kraftverlust oder Unsicherheit beim Gehen wirken sich auf viele Lebensbereiche aus – vom Haushalt über Mobilität bis hin zu sozialen Kontakten. Diese Einschränkungen bestehen in der Regel über Jahre und lassen sich nicht vollständig rückgängig machen.

Der Gesetzgeber berücksichtigt solche langfristigen Beeinträchtigungen mit dem Grad der Behinderung. Er soll abbilden, wie stark die funktionellen Einschränkungen tatsächlich sind, nicht nur, welche Diagnose vorliegt. Deshalb gibt es bei Arthrose keinen pauschalen Wert: Der GdB richtet sich danach, wie stark Gelenke in ihrer Funktion eingeschränkt sind und wie sehr dies den Alltag Ihres Angehörigen beeinflusst.

Arthrose: Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad & GdB?

Der Pflegegrad beschreibt, wie viel Unterstützung Ihr Angehöriger im Alltag benötigt. Bewertet wird unter anderem, ob Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, bei der Mobilität oder bei der Organisation des Tages erforderlich ist. Ziel des Pflegegrades ist es, den Zugang zu Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Hilfsmitteln zu ermöglichen.

Der Grad der Behinderung (GdB) gibt dagegen an, wie stark eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bei Ihrem Familienmitglied einschränkt. Im Mittelpunkt stehen körperliche, geistige oder seelische Funktionsbeeinträchtigungen – unabhängig davon, ob bereits eine häusliche Pflege notwendig ist. Ein anerkannter GdB schafft die Grundlage für rechtliche Nachteilsausgleiche, etwa beim Kündigungsschutz, bei Steuererleichterungen oder beim Zusatzurlaub.

Wichtig für pflegende Angehörige und Erkrankte:

  • Pflegegrad und GdB sind zwei unterschiedliche Bewertungen
  • Man kann beides haben, nur eines oder keines
  • Arthrose kann sowohl Einfluss auf den Pflegegrad als auch auf den GdB haben – je nach Ausmaß der Einschränkungen

Welcher Grad der Behinderung bei Arthrose?

Wenn Ihr Angehöriger an Arthrose leidet, kann er je nach Schwere der Erkrankung einen Grad der Behinderung (GdB) erhalten. Leichte Beschwerden, bei denen die Gelenke nur minimal eingeschränkt sind, führen in der Regel zu einem GdB von 10. Verursacht die Arthrose schon leichte Einschränkungen im Alltag, zum Beispiel beim Treppensteigen oder längeren Gehen, liegt der GdB oft zwischen 20 und 40.

Hat Ihr Angehöriger dauerhafte Schmerzen oder erhebliche Funktionsverluste, spricht man von mittelgradiger Arthrose – hier kann der GdB 70 bis 80 betragen. Bei schweren Arthrosen, bei denen die Gelenke stark beschädigt sind und die Einschränkungen dauerhaft bestehen, kann der GdB sogar zwischen 80 und 100 liegen. Dabei wird auch berücksichtigt, wenn Ihr Angehöriger eine therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität hat oder langfristige Behandlungen mit belastenden Nebenwirkungen nötig sind.

Kurzum: Entscheidend ist immer die individuelle Situation, die durch ärztliche Befunde dokumentiert wird.

GdB-Tabelle bei Arthrose zum Nachschlagen

Die GdB-Tabelle zeigt Ihnen, welche Grade der Behinderung (GdB) bei Arthrose, anderen Gelenkerkrankungen und nach Gelenkersatz üblich sind. So erkennen Sie als Angehöriger schnell, wie stark die Einschränkungen Ihres Familienmitglieds bewertet werden können.

Krankheitsbild/EingriffBeschreibungGdB
Entzündlich-rheumatische Gelenkerkrankungenohne wesentliche Einschränkung, leichte Beschwerden10
 mit geringen Auswirkungen (leichte Funktionsverluste, geringe Krankheitsaktivität)20 – 40
 mit mittelgradigen Auswirkungen (dauerhafte Schmerzen, erhebliche Funktionseinbußen, schwer therapierbar)70 – 80
 mit schweren Auswirkungen (dauerhafte starke Einschränkungen, progressive Verschlechterung)80 – 100
Endoprothese – Hüftgelenkeinseitig implantiert≥10
 beidseitig implantiert≥20
Endoprothese – Kniegelenkeinseitige Totalendoprothese≥20
 beidseitige Totalendoprothese≥30
 einseitige Teilendoprothese≥10
 beidseitige Teilendoprothese≥20
Endoprothese – Oberes Sprunggelenkeinseitig≥10
 beidseitig≥20
Endoprothese – Schultergelenkeinseitig≥20
 beidseitig≥40
Endoprothese – Ellenbogengelenkeinseitige Totalendoprothese≥30
 beidseitige Totalendoprothese≥50
Kleine GelenkeTeilhabebeeinträchtigung meist nicht relevant
Aseptische Nekrosen – Hüftkopfz. B. Perthes-Krankheit, während notwendiger Entlastung70
Aseptische Nekrosen – Handwurzel (Lunatum-Malazie)während notwendiger Immobilisierung30

Fallbeispiel: Grad der Behinderung bei Arthrose im Knie

Herr Müller, 68 Jahre alt, leidet seit einigen Jahren unter Arthrose im rechten Knie. Schon kurze Spaziergänge oder das Treppensteigen verursachen Schmerzen, das Gelenk ist morgens steif und knackt bei Bewegung. Im Alltag kann er sich noch selbstständig bewegen, benötigt aber zunehmend Gehhilfen wie einen Stock und Pausen beim Gehen.

Bei dieser mittelgradigen Einschränkung wird der Grad der Behinderung (GdB) in der Regel zwischen 20 und 40 angesetzt.

Fallbeispiel: Grad der Behinderung bei Arthrose in den Händen

Frau Schneider, 72 Jahre alt, hat seit einigen Jahren Arthrose in den Fingern beider Hände. Das Greifen von Gegenständen, das Schreiben oder das Öffnen von Gläsern fällt ihr zunehmend schwer. Die Gelenke sind oft geschwollen und schmerzen, besonders morgens.

Bei dieser leicht- bis mittelgradigen Einschränkung liegt der Grad der Behinderung (GdB) in der Regel zwischen 20 und 40. Sollte zusätzlich eine Nekrose eines Handwurzelknochens vorliegen, kann der GdB auf bis zu 30 steigen.

Grad der Behinderung bei Arthrose: Vorteile für Betroffene

Ein GdB kann für Ihr Familienmitglied mit Arthrose viele Vorteile bringen, die den Alltag spürbar erleichtern – das hilft dann auch Ihnen als pflegenden Angehörigen.

  • Steuerliche Erleichterungen: Ihr Angehöriger kann Pauschbeträge bei der Einkommensteuer nutzen – zudem lassen sich Ausgaben für Hilfsmittel oder Therapien oft absetzen.
  • Berufliche Nachteilsausgleiche: Mit einem höheren GdB, besonders ab 50, hat Ihr Angehöriger Anspruch auf zusätzlichen Urlaub, besonderen Kündigungsschutz und flexiblere Arbeitszeiten, sodass der Beruf besser mit den Einschränkungen vereinbar ist.
  • Erleichterungen im Alltag: Parkplätze für Menschen mit Behinderung, Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr und bei Eintritten erleichtern die Mobilität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

GdB bei Arthrose beantragen – so geht’s

Wenn Ihr Angehöriger an Arthrose leidet und die Einschränkungen im Alltag spürbar sind, kann ein Grad der Behinderung (GdB) hilfreich sein. Um den GdB zu beantragen, sollten Sie strukturiert vorgehen, damit das Verfahren schnell und korrekt abläuft.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

1. Ärztliche Unterlagen zusammenstellen

Sammeln Sie alle Befunde, Röntgen- oder MRT-Bilder sowie Arztberichte, die die Arthrose dokumentieren. Wichtig sind Informationen über betroffene Gelenke, Schmerzintensität, Bewegungseinschränkungen und bisherige Therapien.

2. Antragsformular besorgen

Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Versorgungsbehörde (Versorgungsamt) oder online auf deren Website. Halten Sie die persönlichen Daten Ihres Angehörigen bereit.

3. Antrag ausfüllen

Beschreiben Sie die Arthrose und ihre konkreten Auswirkungen auf den Alltag so detailliert wie möglich. Je genauer die Einschränkungen dokumentiert sind, desto einfacher kann das Amt den passenden GdB festlegen.

4. Unterlagen einreichen

Reichen Sie das ausgefüllte Formular mit allen Unterlagen beim Versorgungsamt ein. Unser Tipp: Am besten Kopien aufbewahren und den Versand per Einschreiben durchführen.

5. Prüfung durch das Versorgungsamt

Das Amt prüft die Unterlagen und kann zusätzliche Informationen oder eine ärztliche Untersuchung durch den Amtsarzt anfordern.

6. Bescheid abwarten

Ihr Angehöriger erhält den offiziellen Bescheid über den anerkannten GdB, inklusive Höhe und ggf. Dauer.

Gut zu wissen:

Wenn der Bescheid nicht den tatsächlichen Einschränkungen Ihres Angehörigen entspricht, kann er innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Das Versorgungsamt prüft den Widerspruch, gegebenenfalls mit zusätzlichen Unterlagen oder einem Gutachten.

FAQ – Häufige Fragen und Antworten zum GdB bei Asthma

Der Grad der Behinderung bei Asthma wird vom zuständigen Versorgungsamt auf Basis ärztlicher Unterlagen, Lungenfunktionswerte, Therapieberichte, Krankenhausaufenthalte und einer genauen Beschreibung der Einschränkungen im Alltag beurteilt.

Ein GdB bei Asthma kann verschiedene Nachteilsausgleiche ermöglichen, zum Beispiel Steuerfreibeträge, einen Schwerbehinderten-Parkausweis, Zusatzurlaub oder besonderen Kündigungsschutz am Arbeitsplatz.

Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids können Antragssteller:innen Widerspruch einlegen. Sozialverbände wie der Sozialverband VdK Deutschland oder der Sozialverband Deutschland (SoVD) unterstützen bei der Erstellung und Einreichung des Widerspruchs.

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Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
Fachjournalistin für Gesundheit/Medizin & Familie

Über unsere Autor:innen

Jennifer Ann Steinort ist Autorin bei den Pflegehelden. Sie verfasst Ratgeber, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Tipps für den Pflegealltag vermitteln. Ihre Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Finanzierung, Pflegemaßnahmen und Wohlbefinden. Ihr persönliches Anliegen ist, selbst komplexe Sachverhalte leserfreundlich zu formulieren.

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