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Grad der Behinderung bei Asthma: Was Sie wissen sollten

Wenn ein Mensch mit Asthma plötzlich keine Luft bekommt, zählt jede Minute. Gerade bei schwerem oder schlecht eingestelltem Asthma kann die Erkrankung den Alltag stark bestimmen. Doch wie ist das eigentlich: Können die gesundheitlichen Einschränkungen auch als Behinderung anerkannt werden? Wir erklären Ihnen, wann Asthma als Behinderung gilt, wie die Einstufung erfolgt und was das für Betroffene und pflegende Angehörige bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grad der Behinderung zeigt, wie stark Asthma die Teilhabe am Alltag einschränkt.
  • Leichte Beschwerden oder seltene Anfälle ohne dauerhafte Lungenfunktionsstörung führen meist zu einem GdB von 0 bis 20.
  • Häufige Anfälle oder eine mäßige Einschränkung der Lungenfunktion führen zu einem GdB von 30 bis 50.
  • Schwere, wiederkehrende Anfälle oder eine dauerhafte starke Einschränkung der Lungenfunktion können in einem GdB von 60 oder mehr münden.
  • Ein anerkannter GdB eröffnet Betroffenen steuerliche Erleichterungen, Nachteilsausgleiche im Beruf und Unterstützung im Alltag.
  • Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt und sollte ärztliche Befunde, Lungenfunktionswerte, Angaben zur Therapie sowie eine Beschreibung der Einschränkungen im Alltag enthalten.

Asthma bei Pflegebedürftigen – was ist das?

Asthma ist eine chronisch entzündliche Erkrankung der Atemwege. Die Bronchien reagieren überempfindlich auf Reize wie Pollen, Hausstaub, kalte Luft, körperliche Belastung oder Infekte.

Typische Beschwerden sind:

  • Atemnot
  • Husten, besonders nachts
  • pfeifende Atmung
  • Engegefühl in der Brust
  • schnelle Erschöpfung bei Belastung

Viele Betroffene planen ihren Alltag rund um mögliche Auslöser. Sie vermeiden etwa bestimmte Aktivitäten. Selbst einfache Dinge wie Treppensteigen, das Tragen von Einkäufen oder ein schneller Spaziergang können zur Herausforderung werden.

Hinzu kommt die psychische Belastung: Wer schon einmal eine schwere Atemnot erlebt hat, weiß, wie beängstigend sich das anfühlt. Diese Unsicherheit begleitet viele Patent:innen dauerhaft.

Wann gilt Asthma als Behinderung?

Oft wird Asthma unterschätzt. „Ein bisschen Atemnot“ – so wird die Erkrankung im Alltag manchmal abgetan. Für Betroffene sieht die Realität jedoch häufig anders aus: nächtliche Hustenanfälle, Angst vor dem nächsten Schub, eingeschränkte Belastbarkeit, Unsicherheit bei körperlicher Anstrengung oder in belasteten Umgebungen – das kennen Sie vielleicht auch von Ihrem Angehörigen.

Wenn diese Einschränkungen dauerhaft bestehen und das tägliche Leben deutlich beeinflussen, kann Asthma rechtlich als Behinderung anerkannt werden. Entscheidend ist dabei nicht die Diagnose allein, sondern wie stark die Erkrankung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt. Genau hier setzt der Grad der Behinderung (GdB) an.

Wie wird Asthma als Behinderung anerkannt?

Nicht jedes Asthma führt automatisch zu einem Grad der Behinderung. Entscheidend ist vielmehr, wie stark die Erkrankung das tägliche Leben tatsächlich beeinflusst. Dabei spielt es eine Rolle, wie häufig Beschwerden auftreten, wie ausgeprägt die Atemnot ist und ob die Lungenfunktion dauerhaft eingeschränkt bleibt. Auch der Therapieaufwand ist relevant: Wer regelmäßig Medikamente einnehmen muss, wiederholt Notfallbehandlungen benötigt oder sogar Krankenhausaufenthalte hatte, wird anders bewertet als jemand mit gut kontrolliertem, mildem Asthma.

Die Einstufung erfolgt auf Grundlage der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Sie legt fest, wie gesundheitliche Beeinträchtigungen im Rahmen des Schwerbehindertenrechts zu beurteilen sind.

Maßgeblich sind dabei vor allem objektive medizinische Kriterien. Dazu gehören:

  • ärztliche Befunde Ihres Familienmitglieds
  • Lungenfunktionswerte Ihres Angehörigen
  • dokumentierte Anfälle Ihres Familienmitglieds
  • Intensität der notwendigen Therapie bei Ihrem Angehörigen

Zusätzlich wird berücksichtigt, wie sich die Erkrankung konkret auf den Alltag Ihres Familienmitglieds auswirkt. Entscheidend ist also das Gesamtbild – nicht nur die Diagnose, sondern die tatsächliche Teilhabeeinschränkung.

GdB bei Asthma Bronchiale: Wie entscheidend ist die Lungenfunktion?

Bei Asthma ist die Lungenfunktion ein wichtiges Kriterium. Sie wird meist durch Spirometrie oder Bodyplethysmografie gemessen. Je stärker die Einschränkung der Atemleistung, desto höher kann der GdB ausfallen. Wichtig ist jedoch: Auch Menschen mit relativ stabilen Lungenwerten können im Alltag deutlich eingeschränkt sein – etwa durch häufige Anfälle oder starke Belastungsintoleranz. Deshalb fließt immer die Gesamtsituation in die Bewertung ein.

GdB-Tabelle: Welcher Grad der Behinderung bei Asthma?

Die GdB-Einstufung bei Asthma richtet sich nach der Häufigkeit und Schwere der Anfälle sowie danach, ob eine dauerhafte Einschränkung der Lungenfunktion vorliegt.

Bei leichtem Asthma mit seltenen oder saisonalen Anfällen kann der GdB niedrig ausfallen (0-20). Treten die Beschwerden häufiger auf oder sind die Anfälle stärker, steigt der GdB entsprechend auf 30-40. Serien schwerer Anfälle führen zu einem GdB von 50.

Wichtig: Liegt zusätzlich eine dauerhafte Einschränkung der Lungenfunktion vor, bewertet das Amt diese separat. Die Werte für das Asthma und die Lungenfunktion werden nicht addiert, sondern es wird der höhere Wert herangezogen und bei Bedarf angepasst, falls die kombinierte Beeinträchtigung insgesamt stärker ist.

Asthma/ LungenfunktionBeschreibungGdB
Bronchialasthma ohne dauernde EinschränkungÜbersteigerte Reizreaktion mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen0-20
 Übersteigerte Reizreaktion mit häufigen (mehrmals pro Monat) und/oder schweren Anfällen30-40
 Übersteigerte Reizreaktion mit schweren Anfallsserien50
Dauernde Einschränkung der Lungenfunktion – geringen GradesAtemnot bei mittelschwerer Belastung (z. B. schnelles Gehen, leichte körperliche Arbeit), Lungenfunktionswerte bis 1/3 unter Soll20-40
Dauernde Einschränkung der Lungenfunktion – mittleren GradesAtemnot bereits bei leichter Alltagsbelastung (Spazierengehen, Treppensteigen); Lungenfunktionswerte bis 2/3 unter Soll, Teilfunktionsstörung50-70
Dauernde Einschränkung der Lungenfunktion – schweren GradesAtemnot bei leichtester Belastung oder in Ruhe, Lungenfunktionswerte mehr als 2/3 unter Soll, vollständige Funktionsminderung80-100

Praxisbeispiel 1: Gut eingestelltes Asthma

Frau Meyerbrink, 52 Jahre, nutzt ein inhalatives Kortisonpräparat und hat nur gelegentlich Beschwerden bei starker Belastung. Sie arbeitet Teilzeit im Büro und ist im Alltag weitgehend stabil. Hier könnte ein GdB von 20 angemessen sein.

Praxisbeispiel 2: Deutlich eingeschränkte Belastbarkeit

Herr Bussin, 68 Jahre, hat trotz intensiver Therapie mehrfach im Monat Anfälle von Atemnot. Treppensteigen ist nur mit Pause möglich, sportliche Aktivitäten sind nicht realisierbar. In einer solchen Konstellation kann ein GdB von 50 oder höher gerechtfertigt sein.

Welche Vorteile hat ein GdB bei Asthma?

Ein offiziell festgestellter Grad der Behinderung kann für Ihren Angehörigen verschiedene praktische Vorteile und Nachteilsausgleiche bringen. Diese richten sich nach dem Schweregrad der Erkrankung und können das tägliche Leben, die Mobilität und die Teilhabe am Berufsleben erleichtern.

BereichMögliche Vorteile/ Nachteilsausgleiche
Steuern und FinanzenSteuerfreibeträge, z. B. Pauschbeträge bei GdB ab 20, zusätzlicher Freibetrag bei GdB ≥ 50
MobilitätSchwerbehinderten-Parkausweis (bei GdB ≥ 50), ggf. ermäßigtes Bus- und Bahn-Ticket oder kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in einzelnen Bundesländern
Arbeit/BerufAnspruch auf Zusatzurlaub (bei GdB ≥ 50), besonderer Kündigungsschutz, Schutz vor Benachteiligung, früher Altersrente ohne Abschläge
Allgemeine NachteilsausgleicheEintrittsermäßigungen bei Museen, Theatern oder Freizeitangeboten, ggf. Reduzierung von Rundfunkgebühren (je nach Bundesland), Nutzung spezieller Angebote für schwerbehinderte Menschen

Achtung:

Zusätzlich zum GdB können Sie noch gemeinsam mit Ihrem Angehörigen einen Pflegegrad beantragen – hier zählt die Einschränkung der Selbstständigkeit.

Wie stelle ich mit meinem Angehörigen einen GdB-Antrag bei Asthma?

Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen den Grad der Behinderung wegen Asthma feststellen lassen möchten, stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt, in der Regel dort, wo Ihr Angehöriger wohnt. Viele Ämter bieten Formulare online oder als Download an, die Sie zusammen ausfüllen können.

Damit die Bewertung den tatsächlichen Alltag Ihres Angehörigen widerspiegelt, sammeln Sie gemeinsam alle relevanten Unterlagen und Informationen:

  • Fachärztliche Berichte: Sichten Sie zusammen alle Berichte von Lungenfachärzt:innen oder Hausärzt:innen, die die Asthma-Diagnose, den Verlauf, Schweregrad und bisherige Behandlungen dokumentieren.
  • Therapienachweise: Erfassen Sie alle regelmäßig eingenommenen Medikamente wie Inhalatoren, Kortisonpräparate oder andere Therapien, sowie Notfallbehandlungen.
  • Lungenfunktionswerte: Sammeln Sie Ergebnisse von Lungenfunktionstests, Peak-Flow-Messungen oder anderen Untersuchungen, die den Schweregrad des Asthmas zeigen.
  • Krankenhausaufenthalte: Notieren Sie Termine, Dauer und Gründe von Krankenhausaufenthalten oder Notfallbehandlungen wegen Asthmaanfällen.
  • Alltagsbeeinträchtigungen: Beschreiben Sie gemeinsam genau, wie das Asthma den Alltag Ihres Angehörigen einschränkt, zum Beispiel beim Treppensteigen, Sport, Anziehen, Einkaufen, Hausarbeit oder bei Freizeitaktivitäten.

Je präziser und vollständiger Sie diese Informationen zusammenstellen, desto realistischer kann das Versorgungsamt den Grad der Behinderung einschätzen.

Was tun, wenn der GdB-Bescheid nicht zur Asthmaerkrankung passt?

Sie haben den Eindruck, dass die Einstufung den Einschränkungen durch das Asthma nicht gerecht wird? Dann können Sie mit Ihrem Familienmitglied innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen. Dabei sammeln Sie zusätzliche ärztliche Stellungnahmen, die die Einschränkungen im Alltag dokumentieren, und fügen genauere Beschreibungen des Unterstützungsbedarfs hinzu, um die Auswirkungen des Asthmas deutlich zu machen.

Sozialverbände wie der Sozialverband VdK Deutschland beraten Sie und unterstützen Sie bei der Erstellung sowie Einreichung des Widerspruchs. Achten Sie darauf, alle Fristen einzuhalten, denn ein verspäteter Widerspruch wird nicht berücksichtigt. Wenn Sie die Unterlagen sorgfältig zusammenstellen und die Einschränkungen klar darstellen, steigen die Chancen auf eine realistische Neubewertung des GdB bei Asthma.

FAQ – Häufige Fragen und Antworten zum GdB bei Asthma

Der Grad der Behinderung bei Asthma wird vom zuständigen Versorgungsamt auf Basis ärztlicher Unterlagen, Lungenfunktionswerte, Therapieberichte, Krankenhausaufenthalte und einer genauen Beschreibung der Einschränkungen im Alltag beurteilt.

Ein GdB bei Asthma kann verschiedene Nachteilsausgleiche ermöglichen, zum Beispiel Steuerfreibeträge, einen Schwerbehinderten-Parkausweis, Zusatzurlaub oder besonderen Kündigungsschutz am Arbeitsplatz.

Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids können Antragssteller:innen Widerspruch einlegen. Sozialverbände wie der Sozialverband VdK Deutschland oder der Sozialverband Deutschland (SoVD) unterstützen bei der Erstellung und Einreichung des Widerspruchs.

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Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
Fachjournalistin für Gesundheit/Medizin & Familie

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Jennifer Ann Steinort ist Autorin bei den Pflegehelden. Sie verfasst Ratgeber, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Tipps für den Pflegealltag vermitteln. Ihre Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Finanzierung, Pflegemaßnahmen und Wohlbefinden. Ihr persönliches Anliegen ist, selbst komplexe Sachverhalte leserfreundlich zu formulieren.

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