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Haushaltshilfe von der Steuer absetzen

Der Boden ist gewischt, die Badezimmer glänzen und der Kühlschrank ist voll – was vielen Menschen problemlos gelingt, kann für Pflegebedürftige zu einer Belastungsprobe werden. Auch pflegende Angehörige schaffen es oft nicht, den Haushalt komplett aufzufangen. Mit einer Haushaltshilfe erhalten Sie Entlastung im Alltag – wir zeigen Ihnen, wie Sie die Unterstützung von der Steuer absetzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Haushaltshilfe sollte in jedem Fall legal beschäftigt werden, um Geldbußen zu verhindern und die beschäftigte Person zu schützen.
  • Wie viel Geld Pflegebedürftige absetzen können, hängt von der Beschäftigungsform ab – oft sind es maximal 4000 Euro.
  • Entsprechende Angaben können Sie in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ machen.

Kurzcheck: Lohnt sich eine Haushaltshilfe für mich?

Eine Haushaltshilfe ist, wie die Bezeichnung bereits nahelegt, im Haushalt aktiv. Je nach Vereinbarung, erledigt sie verschiedene Hausarbeiten wie die Fußbodenreinigung, das Fensterputzen und das Wäschewaschen. Außerdem erledigt sie Einkäufe und kann auf Wunsch die Mahlzeiten zubereiten. Doch in welchen Fällen bietet sich die Beschäftigung an?

Situationen, in denen eine Haushaltshilfe unterstützen kann:

  • Ihr Familienmitglied ist körperlich eingeschränkt – Ihr Angehöriger kann beispielsweise aufgrund schmerzender Gelenke keine Wäschekörbe mehr tragen.
  • Ihr Angehöriger besitzt kognitive Beeinträchtigungen – zum Beispiel aufgrund einer Demenz kann er die Abläufe im Haushalt nicht bewältigen.
  • Ihrem Familienmitglied fallen die Haushaltstätigkeiten aufgrund einer psychischen Erkrankung schwer.
  • Sie als pflegender Angehöriger können den Haushalt Ihres Familienmitglieds nicht (alleine) führen und wünschen sich deshalb Unterstützung von außen.

Zur Finanzierung einer Haushaltshilfe kann Ihr Angehöriger das Pflegegeld, das zur freien Verfügung steht, nutzen. Auch der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat steht dafür zur Verfügung.

Das sparen Sie, wenn Sie die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen

Wenn sich eine Haushaltshilfe im Haushalt Ihres Angehörigen engagiert, kann Ihr Familienmitglied bestimmte Kosten von der Steuer absetzen – wie hoch der Betrag ist, hängt von dem Beschäftigungsmodell ab. Der klassische Fall ist, dass Sie eine Haushaltshilfe über eine Dienstleistungsagentur erhalten.

Ihr Familienmitglied kann aber auch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in privaten Haushalten oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anstoßen. Doch Achtung: Wenn Ihr Angehöriger als Arbeitgeber auftritt, kann das mit weiteren Pflichten verbunden sein, Informationen dazu erhalten Sie beispielsweise bei der Minijob-Zentrale.

Diese Kosten können beim Finanzamt geltend gemacht werden:

  • Externe Dienstleister erbringen die haushaltsnahen Dienstleistungen: 20 % der Lohnkosten, Höchstgrenze sind 20.000 Euro – demnach können Sie maximal 4000 Euro absetzen.
  • Es liegt ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in privaten Haushalten vor: 20 % der Kosten, jedoch maximal 510 Euro.
  • Es liegt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in privaten Haushalten vor: 20 % der Kosten, jedoch maximal 4000 Euro.

Haushaltshilfe steuerlich absetzen: Voraussetzungen

Unter welchen Umständen Sie eine Haushaltshilfe absetzen können, ist genau geregelt.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie oder Ihr Angehöriger dafür erfüllen:

  • die Aufgaben weisen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung auf (z.B. Putzen, Waschen, Einkaufen).
  • der Betrag bezieht sich auf die Arbeitskosten inklusive der Kosten für Verbrauchsmittel.
  • die Rechnung wird nicht bar bezahlt, sondern per Überweisung auf das Konto des Dienstleisters beglichen.

Gut zu wissen

Die Angaben zu der beschäftigten Haushaltshilfe können Sie bei der Steuererklärung in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ in Zeile 4 bis 5 machen.

Darum sollten Sie eine Haushaltshilfe nicht „schwarz“ beschäftigen

Laut Angaben des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) haben ca. 90 % der Haushaltshilfen im Jahr 2021 hierzulande schwarz gearbeitet, das sind 3,6 Millionen Menschen. Das hat für beide Seiten, also für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen Nachteile. Zunächst ist die Haushaltshilfe so weder gegen Altersarmut noch gegen Unfälle abgesichert – Ihren Angehörigen können zudem empfindliche Geldbußen erwarten. Gehen Sie daher auf Nummer sicher und beschäftigen Sie die Haushaltshilfe in jedem Fall legal.

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FAQ – Häufige Fragen zum Thema Haushaltshilfe und Steuern

Ja, doch dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Tätigkeiten müssen in den Bereich der Haushaltsführung fallen und die Beträge sollten nicht bar, sondern per Überweisung gezahlt werden.

Das kommt darauf an, welches Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Bei der Beanspruchung eines externen Dienstleisters oder bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sind es maximal 4000 Euro, bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist die Grenze bei 510 Euro.

Bei der Steuererklärung gibt es eine Anlage mit dem Namen „Haushaltsnahe Aufwendungen“ – die Angabe erfolgt in Zeile 4 bis 5.

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Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
Fachjournalistin für Gesundheit/Medizin & Familie

Über unsere Autor:innen

Jennifer Ann Steinort ist Autorin bei den Pflegehelden. Sie verfasst Ratgeber, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Tipps für den Pflegealltag vermitteln. Ihre Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Finanzierung, Pflegemaßnahmen und Wohlbefinden. Ihr persönliches Anliegen ist, selbst komplexe Sachverhalte leserfreundlich zu formulieren.

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