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Urlaub mit Pflegebedürftigen: So planen Sie die Auszeit

Einfach mal raus, die gewohnte Pflegeumgebung hinter sich lassen und ein kleines Abenteuer erleben. Danach sehnen sich pflegebedürftige Personen und pflegende Angehörige oft gleichermaßen. Wir geben Ihnen Tipps für die Reiseplanung und für die Finanzierung des Urlaubs.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Urlaub bietet Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen eine Auszeit vom gewohnten Pflegealltag.
  • Mit einem Pflegehotel oder einem Pflegereiseveranstalter gelingt die Auswahl der Reise meist einfacher.
  • Auch im Urlaub können Pflegebedürftige Pflegekassenleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege abrufen.
  • Besonders wichtig: eine angemessene Anreisezeit, eine barrierefreie Unterkunft und, falls nötig, eine pflegerische Versorgung vor Ort.

Dürfen Pflegebedürftige Urlaub machen?

Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dürfen selbstverständlich Urlaub machen. Finanzielle Unterstützung für die Pflege erhalten Sie beispielsweise durch Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Auch auf Reisen bekommen Pflegebedürftige Pflegegeld. Pflegesachleistungen können am Urlaubsort für einen lokalen Pflegedienst verbraucht werden. Außerdem steht Ihnen die Verhinderungspflege, bei Erfüllung der Voraussetzungen, zu.

Auf eigene Faust: So planen Sie einen Urlaub mit Ihrem Angehörigen

Bei einem Urlaub mit Pflegegrad stehen die gleichen Wünsche im Vordergrund wie bei nicht eingeschränkten Personen. Reisende sehnen sich nach Abwechslung, Erholung und erfreuen sich oft an neuen sozialen Kontakten. Ein Urlaub mit Pflegebedürftigen erfordert allerdings einige Vorkehrungen, Ein Urlaub mit Pflegebedürftigen erfordert allerdings einige Vorkehrungen, damit Sie vor Ort die nötige Unterstützung erhalten und alle die Auszeit genießen können.

Urlaub für Pflegebedürftige – Schritt-für-Schritt- Anleitung für die Planung:

  1. Wählen Sie ein passendes Urlaubsland: Kann sich Ihr Familienmitglied besonders für Strand und Palmen begeistern oder trifft die weite Natur Irlands eher den Geschmack Ihres Angehörigen? Bei der Wahl des Urlaubslandes kommt es natürlich auf die Vorlieben und Interessen der Reisenden an. Achten Sie darauf, dass die Flugzeit nicht zu lange ausfällt. Pflegebedürftige empfinden eine Reisezeit von mehr als vier Stunden oft als beschwerlich.
  2. Entscheiden Sie sich für die richtige Reisezeit: Je nach Jahreszeit eignen sich einige Urlaubsländer besser als andere. Entscheiden Sie sich bestenfalls für ein Reiseziel, das mit angenehmen Temperaturen lockt. Nasskaltes Wettersetzen Menschen mit rheumatischen Erkrankungen besonders zu. Sehr hohe Temperaturen sind allgemein für ältere Personen belastend. Im Internet können Sie Klimatabellen verschiedener Länder einsehen und sich so für die richtige Reisezeit entscheiden.
  3. Wählen Sie eine passende Unterkunft: Ein Urlaub für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige sollte mit möglichst wenigen Barrieren verknüpft sein. Erkundigen Sie sich, ob die Unterkunft Aufzüge besitzt und ob Sie die Zimmer einfach erreichen. Wichtig ist auch, dass der Platz in den Räumlichkeiten, insbesondere im Badezimmer, ausreicht, um mit Gehhilfen wie einem Rollator zu navigieren.

Außerdem ist es sinnvoll, sich mit Ausflugszielen im näheren Umfeld zu beschäftigen: Was wird Ihnen hier geboten, und inwiefern erhalten Sie auf Ausflügen Unterstützung?

Urlaub für Pflegebedürftige: Pflegereiseveranstalter helfen bei der Organisation

Sie möchten einen Pflege-Urlaub planen und fühlen sich angesichts der Anforderungen ein wenig verloren? Dann könnte ein Pflegereiseveranstalter genau das Richtige für Sie sein. Dieser bietet Angebote, die auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen und derer Angehörigen zugeschnitten sind. Hier erhalten Sie einen Überblick über empfehlenswerte Urlaubsorte und eine Unterstützung bei Formalitäten, zum Beispiel beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Außerdem stellen Pflegereiseveranstalter in der Regel sicher, dass passende Transportmittel für die Mitnahme von Hilfsmitteln und eine ärztliche sowie professionelle Pflege am Urlaubsort bereitstehen.

Gut zu wissen

Informationen zum Thema Urlaub bei Pflegegrad finden Sie auf der Webseite des Reisemaulwurf e.V. Hier gibt es wertvolle Tipps und Empfehlungen zum Thema.

Was ist ein Pflegehotel?

In einem Pflegehotel erwartet Sie eine Kombination aus Hotel und Pflegeleistungen.

Sie können bei Freizeitangeboten und in Wellnesseinrichtungen entspannen, ohne bei Ihrem Aufenthalt auf die nötige Pflege zu verzichten.

Bei Bedarf können Sie vor Ort auf einen Pflegedienst zurückgreifen. Das Besondere an Pflegehotels ist außerdem, dass die Gastronomie auf spezielle Ernährungspläne und Diäten vorbereitet ist.

Selbstverständlich wird die Barrierefreiheit in Pflegehotels großgeschrieben. Viele Anbieter haben sogar einen Verleih für Rollatoren und Rollstühle und ein Notrufsystem im Zimmer installiert.

Allgemeine Tipps für den Urlaub mit Pflegebedürftigen

  • Nehmen Sie Beratungsangebote in Anspruch. Wertvolle Hinweise für den Urlaub mit Pflegegrad erhalten Sie beispielsweise bei Pflegestützpunkten oder Sozialstationen.
  • Erkundigen Sie sich bei dem behandelnden Hausarzt, welche Impfungen und Medikamente für die Reise empfehlenswert sind.
  • Kaufen Sie ausreichend Materialien für die Pflege unterwegs ein. Bringen Sie am besten in Erfahrung, ob es vor Ort die Möglichkeit gibt, Pflegeprodukte nachzukaufen.
  • Gehen Sie sicher, dass es am Urlaubsort eine Unterstützung im Pflegefall oder bei einem medizinischen Notfall gibt.

Fazit: Ein Urlaub für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige bietet die Möglichkeit, die Bindung zu stärken und eine Auszeit vom Pflegealltag zu erhalten. Pflegehotels und Pflegereiseveranstalter vereinfachen die Buchung einer geeigneten Reise. Sie können einen Urlaub mit einem Pflegebedürftigen aber auch alleine planen. Achten Sie hier besonders auf kurze Flugzeiten und darauf, dass die Unterkunft barrierefrei gestaltet ist. Wertvolle Tipps für die Pflege unterwegs erhalten Sie unter anderem in einem Pflegestützpunkt.

FAQ – Häufige Fragen zu Urlaub mit Pflegebedürftigen

Pflegebedürftige dürfen selbstverständlich Urlaub machen. Besonders sicher und gut aufgehoben fühlen sich Menschen mit einem Pflegegrad, wenn sie mit nahen Angehörigenverreisen.

Einen Urlaub müssen Pflegebedürftige grundsätzlich selbst finanzieren. Allerdings stehen Betroffenen Leistungen wie Verhinderungspflege, Pflegesachleistungen und Pflegegeld auch während der Auszeit zu.

Bei der Urlaubsplanung ist es wichtig, eine Unterkunft zu wählen, die barrierefrei ist, den nötigen Komfort bietet und, falls nötig, Pflegedienstleistungen bereitstellt. Besonders einfach gelingt die Reiseauswahl mithilfe eines Pflegehotels oder eines Pflegereiseveranstalters.

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