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Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus­aufenthalt

Im Allgemeinen bringt man das Thema Pflege in erster Linie mit älteren Menschen in Verbindung. Doch auch jüngere Personen können schnell in die Lage kommen, nicht mehr für sich selbst sorgen zu können, und sei es dabei nur für einen begrenzten Zeitraum – etwa nach einem Aufenthalt im Krankenhaus. Bei dieser Form der vorübergehenden Pflege gilt es, einiges zu beachten.

Update: Entlastungsbudget seit dem 01.07.2025

Seit dem 1. Juli 2025 gilt das neue Entlastungsbudget: Ein gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ersetzt die bisher getrennten Budgets. Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 stehen dafür jährlich bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Anders als bei der bisherigen Verhinderungspflege entfällt beispielsweise die Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit.

Weitere Informationen zur Höhe, Nutzung und Beantragung finden Sie in unserem Ratgeberartikel zum Entlastungsbudget.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt kann weitere Pflege nötig sein. Da die Krankenhäuser jedoch auf diese Aufgaben nicht ausgelegt sind, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege.
  • Diese Pflegeform ist eine vorübergehende Pflege in entsprechenden Pflegeeinrichtungen. Die Kurzzeitpflege Kosten werden bis zu einem festgelegten Betrag von der Pflegekasse übernommen.
  • Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können die Kosten von bis zu 56 Tagen pro Jahr in der Kurzzeitpflege von der Pflegekasse übernommen werden.

Vom Krankenhaus in die Kurzzeitpflege

Ein Aufenthalt im Krankenhaus kann schnell nötig werden. Und nicht in jedem Fall ist dieser lang im Voraus geplant. Gerade nach einem Unfall oder einem unerwarteten Eingriff in Form eines Notfalls kann es passieren, dass Sie auf die professionelle medizinische Betreuung angewiesen sind. Natürlich achten die Krankenhäuser nach einer Operation darauf, dass Patienten die Einrichtung möglichst schnell wieder verlassen können. Doch nicht immer sind diese Personen dann auch schon wieder in der Lage, sich selbst zu versorgen. Unter Umständen kann es mehrere Wochen dauern, bis ein Patient wieder vollständig „auf eigenen Beinen steht“. So lange können Krankenhäuser selbstverständlich niemanden versorgen, da die Plätze bereits oft schon für die nächsten Patienten reserviert sind.

Genesung durch Pflege

Personen, die nach einer Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen werden, aber noch nicht vollständig genesen sind, gibt es eine einfache Möglichkeit der Hilfe: die Kurzzeitpflege. Diese sieht eine Behandlung in einer stationären Pflegeeinrichtung vor, beispielsweise in einem Pflegeheim. Das bedeutet, dass der Pflegebedürftige für einige Tage oder Wochen in dieses Pflegeheim einzieht. Einige Einrichtungen haben sich rein auf die Betreuung in der Kurzzeitpflege spezialisiert. In den allermeisten Fällen handelt es sich dabei jedoch um ein „reguläres“ Pflegeheim, in dem gerade ein Zimmer frei ist. In der Regel können die Sozialdienste des Krankenhauses bei der Suche nach einem geeigneten Kurzzeitpflegeplatz weiterhelfen, wenn man schnell einen Pflegeplatz braucht.

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Kurzzeitpflege wie lange dauert sie?

In der Regel dauert die Kurzzeitpflege im Notfall einige wenige Tage oder Wochen. Von den Pflegekassen werden die Kosten für insgesamt 56 Tage pro Jahr übernommen. Insgesamt lautet also die Antwort auf die Frage Kurzzeitpflege wie lange kann sie dauern: insgesamt 56 Tage.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Leistungen für die Kurzzeitpflege sind an bestimmte Bedingungen geknüpft, die im Folgenden aufgeführt werden.

  • Zuallererst muss eine schwere Krankheit vorliegen, oder zumindest eine bereits bestehende Krankheit muss im Begriff stehen, sich zu verschlimmern.
  • Im Vorfeld der benötigten Kurzzeitpflege im Notfall kann es zu einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus gekommen sein. Alternativ ist auch eine ambulante Operation oder eine ambulante Krankenhausoperation möglich.
  • Zusätzlich muss die Pflegeversicherung eine Einstufung der Situation des Pflegebedürftigen vornehmen. Dabei werden die individuellen Umstände jeder Person berücksichtigt, also etwa ihre häusliche Situation und viele weitere Faktoren. Kommt die Pflegeversicherung zu dem Schluss, dass eine sogenannte Pflegebedürftigkeit vorliegt, steht einer positiven Entscheidung fast nichts mehr im Wege.
  • Zuletzt wird geprüft, ob die benötigte Pflege auch in einem anderen Rahmen gewährleistet werden kann, etwa durch eine häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe. Erst, wenn die Pflegebedürftigkeit so groß ist, dass auch diese Mittel nicht ausreichen, wird die Kurzzeitpflege durch die Pflegekasse genehmigt.

Doch wer bezahlt die Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus?

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Wer übernimmt die Kosten in der Kurzzeitpflege?

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person – am besten bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen. In akuten Notfällen reicht oft ein kurzer Anruf oder ein formloser Antrag, den Sie später nachreichen. Wichtig: Die Einrichtung muss von der Pflegekasse zugelassen sein. Lassen Sie sich von Ihrer Kasse eine Liste geeigneter Häuser geben.

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag („Entlastungsbudget“) von bis zu 3.539 € für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammen. Aus diesem Topf zahlt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Sie in der Regel selbst übernehmen.
Es bleiben maximal 8 Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr möglich. Während dieser Zeit wird das Pflegegeld bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt.

Wichtig fürs Jahr 2025: Alles, was Sie zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 2025 bereits für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege genutzt haben, wird auf den neuen Gesamtbetrag angerechnet. Die alte Regel „1.854 € plus bis zu 100 % des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege“ gilt nicht mehr.

Übergangspflege im Krankenhaus: Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die weitere Versorgung (z. B. zu Hause oder in einer Einrichtung) noch nicht steht, können Sie bis zu 10 Tage Übergangspflege im Krankenhaus bekommen. Das übernimmt die Krankenkasse.

Tipp: Bitten Sie Ihre Pflegekasse regelmäßig um eine aktuelle Übersicht, wie viel Budget schon verbraucht ist – das verhindert Überraschungen.

Kurzzeitpflege auch zu Hause möglich: Verhinderungspflege

Doch nicht nur die Pflege in einer entsprechenden Einrichtung wird gefördert. Auch die Krankenpflege im häuslichen Umfeld sowie eine Haushaltshilfe ist Teil der Leistungen von Pflegekassen in Verbindung mit der Kurzzeitpflege, in diesem Fall auch Verhinderungspflege genannt. Denn der Heilungsprozess verläuft in den eigenen vier Wänden oft schneller und effizienter, als es in einer fremden Umgebung der Fall ist. In der Leistung mit inbegriffen ist sowohl die Grundpflege als auch die Versorgung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. So ist auch eine Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad möglich. Die Kosten ohne Pflegegrad werden nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse getragen. Die Kostenübernahme für Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad bezieht sich nur auf die Pflegeleistungen. Die Kurzzeitpflege Dauer ist in diesem Fall jedoch etwas anders gelagert als bei der Pflege in entsprechenden Einrichtungen. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege zu Hause ist auf vier Wochen pro Krankheitsfall beschränkt. Allerdings kann es auch hier zu Ausnahmen und Verlängerungen kommen. Jede Situation wird individuell betrachtet. Gemeinsam mit einer Beurteilung durch den Medizinischen Dienst kann eine Krankenkasse in Ausnahmefällen auch eine begründete Verlängerung der Pflege anordnen. Die Leistungen der Haushaltshilfe kann man ebenfalls länger in Anspruch nehmen, sofern Kinder mit im Haushalt leben, die jünger als zwölf Jahre sind. Auch bei Kindern mit Behinderung ist eine Verlängerung möglich. Insgesamt kann die Haushaltshilfe auf bis zu 26 Wochen pro Krankheitsfall verlängert werden.

Das Entlastungsbudget ab Juli 2025

Ab Juli 2025 wird das Entlastungsbudget eingeführt, das Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mehr Flexibilität bietet. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden künftig in einem gemeinsamen Budget zusammengefasst. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 3.539 Euro jährlich nutzen, ohne die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit. Für Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 wird der volle Jahresbetrag bereitgestellt.

Zusammenfassung der Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt

Nicht jeder Krankenhausaufenthalt ist geplant. Und auch manche geplanten Eingriffe haben ungeplante Folgen. Schnell kann der Fall eintreten, vorübergehend auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Die Kurzzeitpflege ist die Lösung für diesen Fall, wenn man schnell einen Pflegeplatz braucht. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kurzzeitpflege Kosten von den Pflegekassen übernommen. Es ist auch eine Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad möglich.

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Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
Fachjournalistin für Gesundheit/Medizin & Familie

Über unsere Autor:innen

Jennifer Ann Steinort ist Autorin bei den Pflegehelden. Sie verfasst Ratgeber, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Tipps für den Pflegealltag vermitteln. Ihre Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Finanzierung, Pflegemaßnahmen und Wohlbefinden. Ihr persönliches Anliegen ist, selbst komplexe Sachverhalte leserfreundlich zu formulieren.

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