Polnische Betreuungskräfte können sich nun zur Impfung anmelden

  1. Home
  2. /
  3. Infos zu Corona
  4. /
  5. Polnische Betreuungskräfte können sich...

Ihre Pflegekraft kann geimpft werden

Die Impfung der 2. Prioritätsgruppe hat begonnen.

30.03.21 – 21:41 Uhr/MW – In den meisten Bundesländern hat die Impfung der 2. Prioritätsgruppe (hohe Priorität) begonnen. Alle Personen, die dieser Gruppe zugeordnet werden, können also über die lokalen Online-Registrierungen einen Termin vereinbaren oder telefonisch unter der bundesweit gültigen Telefonnummer 116117.

Die osteuropäischen Pflegekräfte gehören zu dieser Gruppe, da sie unter die Kategorie „enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen“ fallen.

Voraussetzung für eine Impfung ist:

  • Die pflegebedürftige Person („benennende Person“) bestätigt, dass die Betreuungskraft eine enge Kontaktperson ist. Dies kann formlos durch zum Beispiel dieses Formblatt erfolgen. Wichtig hierbei ist die rechtsgültige Unterschrift der benennenden Person direkt oder deren bevollmächtigten Person.
  • Ebenso muss beim Besuch des Impfzentrums nachgewiesen werden, dass die pflegebedürftige Person pflegebedürftig ist. Dies muss durch Vorlage eines „eindeutig zuzuordnenden Beleg über den Pflege-/Betreuungsgrad der benennenden Person” erfolgen.
  • Die Betreuungsperson muss zur Imfpung einen Identitätsnachweis mit sich führen.

Durch die Impfung der Betreuungskräfte wird auch in Zukunft der reibungslose Betreuungsverlauf sicher gestellt werden können. Allerdings sind wir und die Pflegekräfte auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wir bitten Sie daher, die Betreuungskräfte bei der Terminfindung mit dem jeweiligen Impfzentrum zu unterstützen und die notwendigen Unterlagen bis zum jeweiligen Impftermin zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Pflegehelden-Ansprechpartner.

Unsere aktuellen Corona-Maßnahmen und weitere Informationen

Teilen Sie gerne diesen Beitrag!

Passende Pflegekraft finden

Für uns als marktführende Pflegevermittlung ist es wichtig, Ihre Anforderungen im Vorfeld zu klären. Darum haben wir einen Fragebogen entworfen, in dem Sie die Situation schildern.

Pflegerin sitzt lachend mit älterer Frau

Informationen über die pflegebedürftige Person werden dort ebenso abgefragt wie Wünsche an die Pflegekraft (Nachteinsätze, Mobilität, Führerschein usw.). Auch das Spektrum der Aufgaben wird im anschließenden persönlichen Gespräch geklärt – wir wollen ja die passende Pflegekraft finden!
Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie binnen weniger Stunden eine Rückmeldung von uns, kombiniert mit einem – für Sie unverbindlichen! – Angebot. Wünschen Sie Hilfe beim Ausfüllen oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie gern unter 0800 – 72 380 99 an.

Weitere Infos zu Coronaartikel

iStock 1016069958

Keine Quarantänepflicht für Pflegekräfte

Wir haben uns die Länderverordnungen der einzelnen Bundesländer angesehen und können bestätigen, dass gemäß den Ausführungen auch unsere Betreuungskräfte von der Quarantänepflicht ausgenommen sein sollten. Eine schriftliche Bestätigung der Bundesländer ist angefordert worden.

Artikel lesen
Beitrag12 PflegezuHause 300x200 1

Polens Grenzen sind wieder offen

Am 13 . Juni hat Polen seine Grenzen wieder geöffnet. Es gibt keine Kontrollen mehr an den EU-Binnengrenzen – auch die Quarantänebestimmungen fallen weg. Nach knapp drei Monaten Corona-Einschränkungen dürfen die EU-Nachbarn wieder wie gewohnt nach Polen einreisen.

Artikel lesen

Quarantäneregelungen an den Grenzen gelockert

Seit letzter Woche sind die Quarantäneregelungen bei Einreisen nach Polen gelockert worden. Einreisende polnische Staatsbürger dürfen, soweit diese beruflich bedingt in Deutschland tätig waren, nach Polen zurück reisen ohne anschließend in Quarantäne zu müssen.

Artikel lesen