Keine Quarantänepflicht für Pflegekräfte

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Keine Quarantänepflicht für Pflegekräfte

Ab 10. April gilt Quarantänepflicht für Einreisende nach Deutschland. Betreuungskräfte sind von der Regelung ausgenommen!

Update: 20.04.20 – 20:28Uhr/MW – Aktuelle Hinweise des Bundesministeriums für Gesundheit

Das Bundesministerium für Gesundheit verweist nun auf die Verordnungen den Bundesländen:

“Grundsätzlich gilt: Alle Deutschen, EU-Bürger, Bürger eines
Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte
Personen müssen eine zwei-wöchige häusliche Quarantäne einhalten, wenn sie
nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland einreisen.
Diese Beobachtungszeit muss unmittelbar nach der Einreise beginnen,
unabhängig davon, ob die Einreise auf dem Land-, Luft- oder Seeweg
stattgefunden hat.Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht können unter anderem für Menschen
gelten, die einer Tätigkeit nachgehen, die zur Aufrechterhaltung des
Gesundheitswesens von Bedeutung ist. Darunter fallen auch Betreuungskräfte
im Gesundheitswesen, sofern keine Symptome einer COVID-19-Infektion
vorliegen. Ob auch sog. 24h-Betreuungskräfte/Live-ins unter die
Ausnahmeregelungen fallen, sollte unbedingt mit dem jeweiligen Bundesland
geklärt werden, in dem sich der Haushalt der pflegebedürftigen Person
befindet. In den jeweiligen Länderverordnungen werden verbindliche
Regelungen getroffen. Für die Verordnungen sind in der Regel die
Gesundheitsministerien oder -senatsverwaltungen des jeweiligen Bundeslandes
zuständig. Dort erhalten Sie auch Informationen darüber, ob und ggf. welche
zuständige Behörde im Land vor der Aufnahme einer Tätigkeit einbezogen
werden muss.”

Wir haben uns die Länderverordnungen der einzelnen Bundesländer angesehen und können bestätigen, dass gemäß den Ausführungen auch unsere Betreuungskräfte von der Quarantänepflicht ausgenommen sein sollten. Eine schriftliche Bestätigung der Bundesländer ist angefordert worden.


08.04.20 – 13:47Uhr/MW – Pflegekräfte sind von der neuen Quarantänepflicht für Einreisende nach Deutschland nicht betroffen

Am 10. April wird eine Neuregelung für Einreisende nach Deutschland in Kraft treten. Diese verlangt eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende. Allerdings ist auf Nachfrage beim Bundesinnenministerium sowie beim Bundesgesundheitsministerium bestätigt worden (siehe UPDATE vom 20.04.20. Das Bundesministerium verweist auf die Verordnungen der einzelnen Länder), dass für unsere Betreuungskräfte eine Ausnahmeregelung greift. Das bedeutet, dass für unser Personal keine Quarantänepflicht bei der Einreise nach Deutschland besteht.

Die für die Einreise notwendigen Dokumente, die den reibungslosen Ablauf sicherstellen werden den Pflegekräften zur Verfügung gestellt.

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