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Grad der Behinderung: Die Tabelle leicht erklärt

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein wichtiger Orientierungspunkt. Er informiert über die Einschränkungen der Leistungsfähigkeit und trägt so zum Verständnis bei, welche Hilfen möglich sind. Mit der GdB-Tabelle erkennen Sie schnell die üblichen Werte für Erkrankungen – von Demenz über Herzinfarkte bis hin zu Schlaganfällen oder chronischen Schmerzen. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Tabelle richtig lesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die GdB Tabelle zeigt die typischen Werte für den Grad der Behinderung bei häufigen Erkrankungen, etwa Schlaganfall, Herzinfarkt oder Arthrose.
  • Viele Einträge sind Bereiche, der konkrete Wert hängt von der Schwere der Einschränkungen im Alltag ab.
  • Bei mehreren Erkrankungen wird der GdB aus der Gesamtwirkung aller Beeinträchtigungen ermittelt, Einzelwerte werden nicht addiert.
  • Oberhalb der Tabellenwerte finden sich oft zusätzliche Informationen, etwa zur Heilungsbewährung oder Besonderheiten einzelner Erkrankungen.

Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark die körperliche, geistige oder psychische Leistungsfähigkeit einer Person im Vergleich zu einem gesunden Menschen beeinträchtigt ist. Für Sie als pflegenden Angehörigen ist das besonders wichtig: Ein anerkannter GdB kann den Weg für zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen frei machen.

Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt, Dabei ist 100 die höchstmögliche Einschränkung. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Dann stehen Ihrem Angehörigen unter anderem zusätzliche Urlaubstage, Steuervergünstigungen oder ein Schwerbehindertenausweis zu.

Die GdB-Tabelle: Orientierung für pflegende Angehörige

Die GdB-Tabelle ist eine Übersicht, die Ihnen zeigt, welchen Grad der Behinderung verschiedene Erkrankungen und Beeinträchtigungen in der Regel haben. Sie dient als Orientierungshilfe für Ärzte, Gutachter und auch für Sie als pflegenden Angehörigen. Mit den Werten schätzen Sie ein, welche Rechte und Unterstützungen Ihrem Angehörigen zustehen.

In der Tabelle sind typische Erkrankungen wie Bandscheibenvorfälle, Herzinfarkte, Schlaganfälle oder chronische Schmerzen aufgelistet. Für jede Erkrankung ist ein üblicher GdB in Zehnerschritten angegeben – zum Beispiel „20“ für Diabetes, bei dem die Behandlung das Risiko einer Unterzuckerung mit sich bringt.

Die GdB-Tabelle hilft Ihnen dabei, sich einen ersten Überblick zu verschaffen, bevor Sie einen Antrag auf Feststellung der Behinderung stellen oder sich über Nachteilsausgleiche und Unterstützungsleistungen informieren. Sie ersetzt allerdings nicht die individuelle Begutachtung durch Mediziner:innen oder Gutachter:innen, da der tatsächliche GdB immer von der Schwere der Einschränkungen Ihres Angehörigen abhängt.

Welche Erkrankung bekommt welchen GdB in der Tabelle?

Vielleicht interessieren Sie sich für die GdB Tabelle aufgrund chronischer Schmerzen oder Sie schlagen in der GdB Tabelle wegen Problemen mit der Lunge nach. Viele Menschen suchen in der GdB Tabelle aufgrund von Sprunggelenk-Defekten. Auch wenn die Tabelle sehr umfangreich ist, deckt sie nicht jede mögliche Einschränkung ab. An dieser Stelle können wir nicht alle Beeinträchtigungen aufführen, folgender Auszug zeigt Ihnen aber, wie die Tabelle aufgebaut ist. Hier erfahren Sie auch, welche Werte die GdB Tabelle zum Schlaganfall angibt.

KategorieBeispielGrad der Behinderung (GdB)
Herz-KreislaufHerzinfarkt, Einschränkung bei mittelschwerer Belastung20-40
 Bluthochdruck10-20
NeurologischLeichter Schlaganfall50-60
 Schwerer Schlaganfall80–100
Kognitive ErkrankungenLeichte Demenz50-70
 Mittelschwere Demenz70-90
 Schwere Demenz90-100
BewegungsapparatLeichte Gelenkschmerzen (Arthrose)10-20
 Schwerste Belastungsunfähigkeit (Geh- und Stehfähigkeit)80-100
 Osteoporose20-40
Lunge/AtmungLeichtes Asthma0-50
 Atemnot bei leichter Belastung oder in Ruhe80-100
SinnesorganeFarbenblindheit10-20
 Vollständige Erblindung100
SonstigesLeichte Inkontinenz20-30
 Mittelstarke Inkontinenz30-50
 Schwere Inkontinenz50-70

 

Entscheidend für die Einstufung in den Grad der Behinderung sind die versorgungsmedizinischen Grundsätze. Die Versorgungsmedizin-Verordnung legt die Grundsätze fest, nach denen eine Begutachtung erfolgt, wenn eine Person die Feststellung einer Behinderung beantragt.

Wo finde ich die GdB-Tabelle und wie lese ich sie richtig?

Auf den ersten Blick überfordern Sie die Informationen aus der GdB Tabelle vielleicht. Das ist kein Wunder, denn alleine die Versorgungsmedizin-Verordnung hat 143 Seiten – sie ist aber auch eine besonders seriöse Quelle für die GdB Werte. Keine Sorge, mit der richtigen Herangehensweise finden Sie die Werte, die Sie suchen.

  1. Richtig einsteigen: Öffnen Sie die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Dort stehen die Kriterien und Werte – sortiert nach Funktionsbereichen (z. B. Herz/Kreislauf, Nervensystem). Bevor Sie sich mit den Zahlen beschäftigen, lesen Sie Teil A – das sind die allgemeinen Grundsätze. Wichtig: Die Tabelle bewertet nicht reine Diagnosen, sondern Auswirkungen auf die Teilhabe.
  2. Werte deuten: Viele Einträge sind Bereiche (etwa GdB 30-50). Der konkrete Wert hängt von der Schwere der Funktionsbeeinträchtigung im Alltag ab – nicht von der Diagnose allein. Bei manchen Krankheiten gilt zunächst ein befristet höherer GdB (wie nach Transplantation). Nach einer Heilungsphase wird neu bewertet. Diese Hinweise stehen oft unterhalb der Werte im Fließtext.
  3. Werte nicht addieren: Besitzt Ihr Familienmitglied mehrere Erkrankungen? Dann zählen Sie die einzelnen Werte nicht zusammen. Der GdB ergibt sich aus der Gesamtwirkung aller Beeinträchtigungen – das ist für pflegende Angehörige aber nur schwer zu beurteilen. Übrigens: Bewertet wird, was vom alterstypischen Zustand abweicht. Gerade bei älteren Menschen ist das wichtig. Nicht jede Alterserscheinung begründet einen GdB.
  4. Merkzeichen mitprüfen: Neben dem GdB gibt es Merkzeichen, wie „G“ für „erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr.“ Die Merkzeichen sind entscheidend für Nachteilsausgleiche – Infos dazu finden Sie im Teil D der Versorgungsmedizin-Verordnung.

Tipp für die Praxis: Suchen Sie in der Versorgungsmedizin-Verordnung erst den passenden Funktionsbereich heraus, etwa Herz und Kreislauf, und lesen Sie dann die Informationen in den Textpassagen. Hier erfahren Sie mehr über die nötigen Einschränkungen für den jeweiligen Grad – prüfen Sie dann, was auf Ihren Angehörigen zutrifft und was nicht.

Gut zu wissen

Der Grad der Behinderung ist nicht das gleiche wie ein Pflegegrad. Beide Bewertungssysteme laufen nebeneinander: Der GdB misst die Teilhabeeinschränkung, der Pflegegrad die Selbstständigkeit. Prüfen Sie daher auf beiden Wege Ihren Anspruch auf Leistungen.

Vorteile der GdB Tabelle im Überblick

Diese Vorteile hat die GdB Tabelle:

  • Schnelle Orientierung: Die Tabelle gibt Ihnen einen ersten Überblick, welche Werte bei typischen Erkrankungen wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder chronischen Schmerzen üblich sind. So können Sie besser einschätzen, ob ein Antrag sinnvoll ist.
  • Vergleichbarkeit: Da die Einstufung nach bundeseinheitlichen Vorgaben der Versorgungsmedizin-Verordnung erfolgt, werden alle Betroffenen in Deutschland nach denselben Maßstäben beurteilt.
  • Mehr Transparenz: Auch wenn manche medizinischen Details in Gutachten schwer verständlich sind, sorgt die GdB Tabelle für eine nachvollziehbare Grundlage der Bewertung.
  • Entlastung für Angehörige: Gerade für Familien ist die Tabelle hilfreich, um einzuschätzen, welche Einschränkungen besonders schwer wiegen und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

FAQ – Häufige Fragen zur GdB Tabelle

Die GdB Tabelle ist Teil der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VersMedV). Sie können sie online auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder bei den Versorgungsämtern einsehen. Sie zeigt die typischen GdB-Spannen für verschiedene Erkrankungen.

Der Gesamt GdB ergibt sich aus der Gesamtwirkung aller Beeinträchtigungen. Einzelne Werte werden nicht summiert, da das Versorgungsamt die Einschränkungen immer im Gesamtzusammenhang bewertet.

Ja, der GdB wird auf Basis des aktuellen Gesundheitszustands festgelegt. Verbesserungen durch Therapie oder Verschlechterungen der Erkrankung können zu einer Neufeststellung führen. Für pflegende Angehörige ist es wichtig, Änderungen im Alltag oder beim Pflegebedarf zu dokumentieren.

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Joachim Schumacher
Fachjournalistin für Gesundheit/Medizin & Familie

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