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Medizinische Fußpflege

Die Pflege der Füße wird von vielen Menschen vernachlässigt. Gerade im Alter kommt es jedoch immer wieder zu Schädigungen und Erkrankungen am Fuß, die einer Behandlung bedürfen. Gleichzeitig nimmt die Beweglichkeit älterer Menschen ab, wodurch sie ihre Füße nicht mehr gut erreichen und Heilmaßnahmen nicht selbst durchführen können. Hier kann die medizinische Fußpflege sinnvoll sein. Unter bestimmten Voraussetzungen trägt die Krankenkasse sogar die Kosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die medizinische Fußpflege unterscheidet sich sowohl hinsichtlich der Leistungen als auch der Anforderungen an die Ausbildung maßgeblich von der kosmetischen Fußpflege.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen trägt die Krankenkasse die Kosten für die medizinische Fußpflege vollständig.
  • Bei Mobilitätseinschränkungen besteht für pflegebedürftige Personen die Möglichkeit, einen mobilen Fußpflegedienst im häuslichen Umfeld zu empfangen.

Unterschied zwischen medizinischer und kosmetischer Fußpflege

Die kosmetische Fußpflege kümmert sich um die Pediküre und gegebenenfalls auch um die Verschönerung gesunder Füße, z. B. durch das Lackieren der Nägel. Zur Durchführung dieser Maßnahmen ist keine spezielle Ausbildung notwendig.

Liegen Fußprobleme als Folge von Erkrankungen wie Rheuma oder Diabetes vor, bedarf es der medizinischen Fußpflege. Die Behandlung kann sowohl präventiver als auch therapeutischer oder rehabilitativer Natur sein und am gesunden, bedrohten oder bereits geschädigten Fuß erfolgen. Zur Durchführung dieses Gesundheitsfachberufes ist seit 2002 eine Ausbildung zum/zur Podolog*in erforderlich.

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Leistungen von Podologen und Podologinnen

Das Leistungsspektrum bei der medizinischen Fußpflege ist sehr umfangreich. Zu den Leistungen gehören beispielsweise:

  • das Behandeln von Nagelveränderungen
  • Korrektur deformierter oder verdickter Nägel
  • das Anlegen von Spangen zur Korrektur
  • das Rekonstruieren von Fußnägeln
  • das Abtragen der Hornhaut, um Schäden und Risse zu vermeiden
  • Untersuchungen des Fußes auf Entzündungen, Blasen, Druckstellen oder andere Hautveränderungen
  • Behandlung bei Hautveränderungen
  • Anwendung spezieller Techniken zum Schutz vor Reibung oder Druck
  • Massagen von Unterschenkeln und Füßen
  • entlastende Verbandstechniken
  • patient*innenbezogene Beratung zur Pflege und Vorbeugung von Beschwerden

Es gibt allerdings auch Leistungen, die von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden müssen. Das betrifft insbesondere eingewachsene Nägel, Hautdefekte und Entzündungen oder auch offene Wunden.

Kosten der medizinischen Fußpflege

Die Kosten für eine Behandlung variieren je nach Art und Dauer, liegen durchschnittlich jedoch bei etwa 25–40 Euro. Die Kosten trägt die Krankenkasse nur, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist und ein entsprechendes Rezept vorliegt. Die Heilmittelverordnung muss dabei unbedingt folgende Punkte enthalten:

  • Diagnose
  • das Wort „Hausbesuch“, falls der oder die Patient*in die Praxis nicht mehr selbst aufsuchen kann
  • die Anzahl der verordneten Behandlungen
  • Behandlungsintervall
  • Behandlungsform
  • eine Angabe, ob es sich um eine Erst-, Folge- oder Langfristverordnung handelt

Liegt eine solche Verordnung vor, leisten Patient*innen eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro zuzüglich 10 Prozent der Behandlungskosten, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei einem Rezept für 3 Behandlungen und einem Preis von 25 Euro je Behandlung sind dies 10 Euro Zuzahlung + 3*2,50 Euro, d. h. insgesamt 17,50 Euro.

Medizinische Fußpflege auf Rezept

Bis Mitte 2020 blieb die medizinische Fußpflege auf Rezept Menschen mit Diabetes vorbehalten. Seit dem 01. Juli 2020 können weitere Personen die Fußpflege auf Rezept erhalten:

  • bei einem Querschnittsyndrom, wie z. B. einer Erkrankung des Rückenmarks, traumatisch bedingten Schädigungen des Rückenmarks oder einer chronischen Rückenmarksentzündung
  • bei Neuropathien als Folge einer sensomotorischen oder toxischen Neuropathie, Kollagenosen oder einer systemischen Autoimmunerkrankung

Auch bei diesen Erkrankungen sind durch Durchblutungs- oder Gefühlsstörungen Schädigungen der Füße möglich, die durch die medizinische Fußpflege verhindert werden können. Um eine Kostenübernahme durch die Kasse zu erhalten, bedarf es zunächst der Diagnose durch den Arzt oder die Ärztin. Diese*r muss eine autonome Schädigung wie Hautverfärbungen, Ulzerationen, verändertes Haarwachstum oder Hauttrockenheit der unteren Extremitäten feststellen.

Die Behandlung muss anschließend durch eine Person erfolgen, die von der Krankenkasse anerkannt ist. Grundsätzlich sind dies podologische Praxen, spezielle Fußambulanzen oder medizinische Versorgungszentren mit dem Schwerpunkt auf Diabetes. Um Missverständnisse bei der Abrechnung zu vermeiden, ist es empfehlenswert, bei der Terminvereinbarung nachzufragen. Alternativ geben auch Krankenkassen Auskunft über zugelassene Podolog*innen.

Bei einer intensiven Schädigung der Füße darf die Behandlung allerdings nicht mehr durch eine fußpflegerische Fachkraft erfolgen, sondern muss von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden.

Medizinische Fußpflege bei Diabetes

Diabetes geht mit einer Reihe weiterer Krankheitsbilder einher. Eine dieser Folgeerkrankungen ist das sogenannte diabetische Fußsyndrom, das sogar schlimmstenfalls zu einer Amputation des Fußes führen kann. Zunächst schädigt Diabetes die Nerven und Blutgefäße, woraufhin es zu schlecht heilenden Wunden und Geschwüren kommt und Gewebe abstirbt. Um dies zu vermeiden, tragen bei Diabetes fast alle Krankenkassen die Kosten der medizinischen Fußpflege, auch ohne, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.

Typische Symptome, die auf das diabetische Fußsyndrom hindeuten, sind beispielsweise das Auftreten von Taubheit, Stechen, Brennen oder auch Schwellungen, Trockenheit bzw. eine ungewöhnliche Bildung von Hornhaut oder Wunden.

Mobile medizinische Fußpflege

Mit zunehmendem Alter nimmt die eigene Mobilität ab. Auch bei pflegebedürftigen Personen ist die Beweglichkeit teilweise so stark eingeschränkt, dass das Verlassen der Wohnung oder des Pflegeheims nicht möglich ist. Für diese Fälle gibt es einen mobilen medizinischen Pflegedienst, der die Kund*innen in ihrem Umfeld aufsucht.

Bescheinigt ein Arzt oder eine Ärztin die Notwendigkeit von Hausbesuchen, trägt die Krankenkasse die Kosten für die Anfahrt.

Weiterführende Informationen

Die Abgrenzung zwischen medizinischer und kosmetischer Fußpflege aufgeführt beim Verband deutscher Podologen: https://www.verband-deutscher-podologen.de/abgrenzung-der-taetigkeitsfelder-podologie-und-fusspflege/

FAQ – Medizinische Fußpflege

Anders als die kosmetische Fußpflege hat die medizinische Fußpflege neben dem gesunden auch den bedrohten oder bereits geschädigten Fuß im Fokus und leistet hier präventive, therapeutische oder rehabilitative Behandlungsmaßnahmen, um Schädigungen vorzubeugen oder diese zu beseitigen.

Die Kosten einer Behandlungseinheit bei der medizinischen Fußpflege liegen zwischen 25 und 40 Euro. Liegt ein Rezept vor, beträgt die Zuzahlung je Rezept 10 Euro zuzüglich 10 Prozent der Behandlungskosten (wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt).

Viele Nagelstudios werben mit dem Begriff der medizinischen Fußpflege. Das ist allerdings nicht zulässig, denn Podolog*innen, die sich mit der eigentlichen medizinischen Fußpflege befassen, durchlaufen eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung, die mit einem Staatsexamen endet. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist der Person gestattet, auf ärztliche Veranlassung hin medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen.

Nach der Diagnose krankhafter Veränderungen am Fuß, die durch Diabetes, Neuropathien oder einem Querschnittsyndrom hervorgerufen werden, trägt die Krankenkasse die Kosten der medizinischen Fußpflege.

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