Keine Einschränkungen durch verschärfte Grenzregelungen zu Polen
Pflegekräfte sind nicht von verschärften Grenzregelungen zu Polen betroffen
Neue Regelungen gelten für Erntehelfer und Saisonpersonal
27.03.20 – 13:57Uhr/MW – Das Bundeinnenministerium hat Mittwoch das Einreisen von Erntehelfern und Saisonarbeitskräften aus Polen und anderen Ländern untersagt. Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass diese Regelungen nicht Ihre Betreuungskräfte betreffen. Dies bestätigte uns der Verband und die relevanten Ministerien.
Ebenso sind die Quarantänebedingungen für rückreisende Betreuungskräfte in ihr Heimatland für Polen ab heute angepasst worden. Es ist so, dass ab heute 17h alle aus Deutschland einreisenden Personen, auch die Pendler, eine 14-tätgige Quarantäne nach Grenzübertritt absolvieren müssen. Dies betrifft nun explizit auch die Betreuungskräfte. Diese Regelung ist voraussichtlich bis zum 13. April gültig. Wir gehen aber davon aus, dass diese Regelungen noch verlängert werden.
Das ist eine gute Gelegenheit, den Einsatz der Pflegekräfte noch weiter zu verlängern. Sprechen Sie gerne mit Ihrer Pflegekraft. Wir tun das ebenfalls.
Gleichzeitig können wir Ihnen mitteilen, dass die aktuellen Rekrutierungsmaßnahmen sehr gut greifen und die Anzahl der Vorschläge weiter steigt.