Barrierefreie Türen

Um Barrierefreiheit zu erzielen, reicht beispielsweise der Umbau von Küche oder Sanitärräumen nicht aus. Auch die Türen müssen barrierefrei gestaltet sein, wenn Personen aufgrund von Mobilitätseinschränkungen auf einen Rollator oder einen Rollstuhl angewiesen sind. Andernfalls drohen unüberwindbare Barrieren im Wohnumfeld oder schon beim Betreten der eigenen Wohnung. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Wichtige Daten zu barrierefreien Türen sind in der DIN 18040 geregelt.
  • Für Rollstuhlfahrer*innen gelten großzügigere Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen rund um Türen als für mobilitätseingeschränkte Personen, die nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
  • Durch die KfW und die Pflegekasse gibt es Optionen, um den barrierefreien Umbau der Wohnung finanziell zu bezuschussen.

Kriterien barrierefreier Türen

Vorgaben zum barrierefreien Bauen sind in DIN 18040 geregelt. Hiernach zeichnen sich barrierefreie Türen durch verschiedene Kriterien aus. Die wichtigsten Punkte sind hierbei:

  • einfache Bedienung, beispielsweise durch elektrische Türöffner oder gut erreichbare Klinken (greifgünstige Drückergarnituren, Drehgriffe sind ungeeignet) in einer Höhe von 85 cm,
  • das Öffnen und Schließen ist mit geringem Kraftaufwand möglich,
  • keine Schwellen oder hohen Stufen bzw. bei technischer Notwendigkeit maximal mit einer Höhe von 2 cm,
  • ausreichende Breite von mindestens 80 cm, für Rollstuhlfahrer*innen 90 cm lichte Durchgangsbreite,
  • eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 205 cm,
  • gute Erkennbarkeit durch optische oder taktile Kennzeichnung,
  • Bewegungsflächen vor handbetätigten Türen,
  • eine Laibungstiefe, die geringer ist als 26 cm.

Weitere Anforderungen an Zugangs- und Eingangsbereiche

Für die Barrierefreiheit spielt nicht nur die eigentliche Wohnungstür eine wichtige Rolle, sondern ebenso der Zugangsbereich zu einer Wohnung oder dem Haus. Das bedeutet, dass:

  • es für die Nutzung mit dem Rollstuhl Gehwege in ausreichender Breite gibt,
  • die Beleuchtung ausreichend ist,
  • der Boden gegebenenfalls kontrastiert gestaltet ist,
  • ein Witterungsschutz vorhanden sein muss,
  • die Tür stufenlos, gegebenenfalls mittels einer Rampe oder einem Aufzug zugänglich ist,
  • ein vorhandener Türspion in einer rollstuhlgerechten Höhe von 120 cm angebracht sein sollte,
  • eine Gegensprechanlage vorhanden ist.

Barrierefreie Türen im Wohnbereich

Im Wohnbereich gelten prinzipiell die gleichen Anforderungen. Allerdings reichen hier Türbreiten von 80 cm aus, wenn sie nicht mit einem Rollstuhl befahrbar sein müssen. Ein weiteres Kriterium gilt es im Innenraum für die Tür zu den Sanitäranlagen zu beachten. Diese darf nicht in das Badezimmer aufschlagen, sondern muss sich nach außen öffnen lassen.

Besondere Herausforderungen ergeben sich hingegen bei einer Terrassentür. Hier ist es wichtig, dass Regenwasser und Feuchtigkeit nicht in den Wohnraum eindringen, weshalb der Einbau einer Schwelle oft unerlässlich erscheint. Die Lösung für eine schwellenlose Alternative kann hier ein spezielles Drainagesystem sein.

Barrierefreie Türarten

Nicht jede Türart eignet sich gleichermaßen für die Nutzung durch Menschen, die sich mit einem Rollator oder Rollstuhl fortbewegen. Pendeltüren bergen beispielsweise die Gefahr, ungebremst zurückzuschlagen, während Karusselltüren grundsätzlich schwierig zu passieren sind. Drehflügeltüren, Falttüren oder Schiebetüren sind für den barrierefreien Durchgang besser geeignet.

Kosten barrierefreier Türen

Die Kosten für barrierefreie Türen variieren erheblich. Schließlich stellen Eingangstüren zusätzliche Anforderungen an den Wetterschutz und die Sicherheit, während normale Innentüren deutlich einfacher gestaltet werden können. Um barrierefreie Türen überhaupt erst einbauen zu können, kommen zur eigentlichen Tür (Zarge und Türblatt) gegebenenfalls noch für die Verbreiterung der bestehenden Durchgangsmaße Kosten zwischen 400 und 750 Euro hinzu.

Finanzierung barrierefreier Türen und Eingänge

Um den eigenen Wohnraum barrierefrei zu gestalten, stehen mehrere Möglichkeiten der finanziellen Förderung zur Auswahl. Unabhängig vom Alter gibt es zwei Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die den barrierefreien bzw. altersgerechten Umbau unterstützen:

  • Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B)
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)

 

Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad können zudem bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung erhalten, wenn die Umbaumaßnahmen dem Erhalt der Selbstständigkeit dienen und einen Umzug in eine Pflegeeinrichtung verhindern. Wohngruppen erhalten hier sogar bis zu 16.000 Euro, wenn vier oder mehr Menschen mit anerkanntem Pflegegrad zusammenleben.

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