Rollstuhl

Ein Rollstuhl dient dazu, Menschen mit Gehbehinderungen die aktive Beteiligung am Leben zu ermöglichen und zur Selbstständigkeit beizutragen. Um der Vielfalt menschlicher Bedürfnisse vollumfänglich gerecht zu werden, gibt es dabei keine standardisierte Lösung, sondern eine Vielfalt verschiedener Rollstühle, die den Bedarfen individueller Handicaps entsprechen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Rollstuhl ermöglicht Menschen mit Gehbehinderungen die Fortbewegung und damit eine aktive Teilnahme am öffentlichen Leben. Vielfältige Lösungen und zahlreiche Modelle bieten hier individuelle Optionen für die maximale Selbstständigkeit.
  • Damit der Rollstuhl auch tatsächlich bedürfnisgerecht gewählt ist, gilt es, vor der Anschaffung den Bedarf zu klären und mit dem Arzt oder der Ärztin zu besprechen.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Rollstuhl als Hilfsmittel (abgesehen von einer Zuzahlung von 10 Euro), wenn die medizinische Notwendigkeit bescheinigt wurde.

Definition Rollstuhl

Ein Rollstuhl ist ein Stuhl mit zwei seitlichen Rädern, die der Fortbewegung dienen, sowie zwei kleinen Stützrädern, die das Lenken ermöglichen. Obligatorisch sind auch eine Fußstütze, auf der die oder der Nutzer*in die Füße abstellen kann, sowie zwei Haltegriffe an der Rückenlehne, die das Schieben erleichtern. Rollstühle gibt es in zahlreichen Varianten mit oder ohne elektrische Fortbewegung, in verschiedenen Dimensionen und für unterschiedliche Nutzungen.

Ein Rollstuhl gestattet mobilitätseingeschränkten Menschen, aktiv und selbstbestimmt am Leben teilzunehmen und verhindert so die Isolation. Wenngleich ein Rollstuhl auch vorübergehend zur Überbrückung genutzt wird, bis die Gehfähigkeit wieder hergestellt ist, erfolgt der Einsatz mehrheitlich bei dauerhaft gehbehinderten Menschen.

Arten von Rollstühlen

Rollstühle gibt es für ganz unterschiedliche Einsatzbereiche und Anforderungen:

Falt- und klappbar vs. starrer Rahmen

Bei faltbaren Rollstühlen lässt sich der Rahmen dank einer klappbaren Kreuzstrebe und einer beweglichen Sitzfläche sowie Lehne zusammenfalten. Das geht allerdings zulasten der Fahreigenschaften und dem Gewicht. Bei beiden Punkten ist der faltbare Rollstuhl gegenüber einem Rollstuhl mit starren Rahmen im Nachteil, der jedoch durch den platzsparenden Transport punktet

Unterschiedliche Arten der Fortbewegung

Sogenannte Schieberollstühle eignen sich ausschließlich für den Transport passiver Patient*innen, wohingegen sogenannte Greifreifenrollstühle die selbstständige Fortbewegung aus eigener Kraft gestatten, indem der oder die Nutzer*in die außen an den Laufrädern angebrachten Metallreifen mit den Händen greift und so den Rollstuhl bewegt. Menschen mit fehlenden Armen verwenden häufig entweder leichtgewichtige Trippelrollstühle, bei denen das Fußtrittbrett entfernt ist und das Sichfortbewegen durch ein Trippeln der Füße möglich ist, oder auch Modelle, die für den Betrieb mit nur einem Arm ausgelegt sind. Seltener kommen Handhebelrollstühle zum Einsatz, bei denen die Fortbewegung über einen Hebelantrieb erfolgt.

Elektrorollstühle

Bei einer fehlenden Mobilität von Armen und Händen eignen sich eventuell auch Rollstühle mit Elektroantrieb, die sich in der Regel über einen Joystick steuern lassen. Diese Modelle unterscheiden sich nach Geräten für den Innen- und Außenbereich, sodass es wichtig ist, die Einsatzbereiche vor der Anschaffung sorgfältig abzuwägen.

Einige Elektrorollstühle verfügen neben der Sitzfunktion zusätzlich über eine Stehfunktion.

Wichtig ist bei der Nutzung zudem, dass vorab eine Zulassung als Kraftfahrzeug erfolgt und das Gerät über eine TÜV-Zulassung verfügt. Hierfür sind bestimmte Ausstattungsmerkmale obligatorisch:

  • Bremsen
  • Beleuchtung
  • Parklicht
  • Hupe

Liegt die Höchstgeschwindigkeit nicht nur bei 6 km/h, sondern bei 25 km/h, bedarf es zudem eines Kfz-Kennzeichens und einer Kraftfahrzeugversicherung.

Leichtgewichts- vs. Standardrollstuhl

Der Leichtgewichtsrollstuhl als besondere Form des Standardrollstuhls hat beispielsweise den Vorteil, mehr Einstellbarkeit zu bieten und über eine höhenverstellbare Sitzhöhe zu verfügen. Der Standardrollstuhl hat hingegen hält weniger Einstellmöglichkeiten bereit und wird in der Regel nur vorübergehend bzw. für einfache Krankentransporte genutzt.

Aktivrollstuhl

Besonders viel Mobilität verspricht der Aktivrollstuhl. Dieser gestattet ein Maximum an Einstellmöglichkeiten und steigert die Selbstständigkeit im Alltag deutlich. Hier gibt es verschiedene Varianten wie beispielsweise auch Kinder- oder Sportrollstühle. Zudem gibt es Modelle mit starrem oder faltbarem Rahmen.

Rollstühle für verschiedene Lebensbereiche

Neben den verschiedenen Optionen der Fortbewegung unterscheiden sich Rollstühle anhand der Nutzungsbereiche. Es gibt Modelle für sportliche Aktivitäten, Rollstühle zum Duschen, Strandrollstühle oder auch spezielle Pflegerollstühle (oft auch als Multifunktionsrollstuhl bezeichnet), die zusätzliche Sicherheit beim Sitzen bieten und gegebenenfalls auch die Pflege der Patient*innen erleichtern.

Spezielle Rennrollstühle eignen sich beispielsweise weniger für den täglichen Gebrauch, machen es dafür aber möglich, dass sich Rollstuhlfahrer*innen sportlich betätigen können. Diese Geräte zeichnen sich durch ihre besonders große Wendigkeit aus, sodass ein hohes Maß an Bewegungsfreiheit gegeben ist.

Kriterien bei der Anschaffung eines Rollstuhls

Für den oder die Nutzer*in muss der Rollstuhl vor allem in erster Linie bequem sein. Schließlich sitzt die Person den Großteil des Tages darin. Kriterien, die bei der Anschaffung wichtig sind, sind dabei insbesondere:

  • Sitzbreite: Der Rollstuhl sollte eine ausreichende Breite haben, um nicht einzuengen, aber schmal genug sein, um ausreichend Halt zu bieten.
  • Sitztiefe: Die optimale Sitztiefe ergibt sich aus der Länge der Oberschenkel. Die Vorderkante des Sitzes sollte dabei nicht in die Kniekehle einschneiden.
  • Höhe der Rückenlehne: Damit die Rückenlehne ausreichend Halt bieten kann, muss sie hoch genug sein. Um allerdings das Bedienen der Räder nicht einzuschränken, sollte sie unterhalb der Schulterblätter enden.
  • Sitzhöhe: Die Oberschenkel sollten bequem auf der Sitzfläche aufliegen, wenn die Füße auf der Fußstütze stehen.

Diese Faktoren hängen natürlich von Größe und Gewicht der nutzenden Person als auch dem angestrebten Verwendungszweck des Rollstuhls ab.

Rollstuhl beantragen – so funktioniert es

Wenn die Erfordernis für einen Rollstuhl besteht, sollte ein Arzt oder eine Ärztin diesen verschreiben. Sie beraten dann gemeinsam, welcher Rollstuhl am besten geeignet ist, und erhalten die ärztliche Anordnung über die medizinische Notwendigkeit. Es ist sinnvoll, sich schon im Vorhinein Gedanken zu machen, welche Anforderungen der Rollstuhl erfüllen sollte hinsichtlich:

  • Nutzung
  • individuelle Bedürfnisse und ggf. notwendiges Zubehör
  • nötige Einstellmöglichkeiten

Je konkreter die Merkmale auf dem Rezept bescheinigt sind, desto einfacher ist auch die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Mit dem Rezept können Sie einen Händler aufsuchen. Einige Krankenkassen arbeiten mit festen Vertragspartnern zusammen. Haben Sie sich für ein Modell entschieden, sendet der Händler das Rezept zusammen mit dem Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse. Diese trifft dann eine Entscheidung und informiert über das weitere Vorgehen.

Kosten eines Rollstuhls

Einfache Standardmodelle kosten teilweise gebraucht nur rund 100 Euro, während besonders hochwertige Aktivrollstühle oder Elektromodelle auch mal mehrere Tausend Euro kosten können. Die Kosten trägt in der Regel die Krankenkasse, wenn:

  • ein Arzt oder eine Ärztin die medizinische Notwendigkeit festgestellt und ein Rezept ausgestellt hat,
  • das Modell von der Krankenkasse genehmigt wird.

Sind beide Faktoren gegeben, fällt hier lediglich eine Zuzahlung von 10 Euro an. Allerdings besteht allenfalls ein Anspruch auf ein kostengünstiges Modell, das gegebenenfalls auch gebraucht ist. So wird ein Elektrorollstuhl beispielsweise nur dann durch die Krankenkasse finanziert, wenn die körperliche Konstitution dies wirklich erfordert.

Wünschen Sie sich besondere Ausstattungsmerkmale, die jedoch medizinisch nicht notwendig sind, so fällt gegebenenfalls ein Eigenanteil an.

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