Stehlift

Ein Stehlift funktioniert im Prinzip nicht anders als der bekannte Treppenlift zum Sitzen, er wird allerdings deutlich seltener genutzt. Zu Unrecht, denn der Stehlift eignet sich nicht nur besonders gut für Menschen mit Gelenkerkrankungen, sondern bietet auch aufgrund seiner kompakten Bauweise einige Vorteile. Und als Transportmittel für Lasten lässt sich der Lift bei Bedarf ebenfalls nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Stehlift eignet sich besonders für Menschen, deren Mobilität durch Gelenkversteifungen und -erkrankungen eingeschränkt ist und denen das Sitzen Beschwerden verursacht.
  • Ein Vorteil des Stehliftes gegenüber einem Sitzlift ist vor allem die kompakte Bauweise, wodurch sich diese Variante insbesondere auch in engen Treppenhäusern empfiehlt.
  • Bei einem anerkannten Pflegegrad trägt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro. Andernfalls bietet auch die KfW ein Förderprogramm, das einen Investitionszuschuss zum Altersgerechten Bauen leistet.

Was ist ein Stehlift?

Der Stehlift ist eine Form des Plattformliftes, der Menschen bei der Überwindung von Höhenunterschieden hilft. Durch den geringen Platzbedarf ist diese Bauweise im Speziellen dann beliebt, wenn eine kompakte Lösung für schmale Treppenhäuser und enge Treppen erforderlich ist.

Anders als bei einem Sitzlift besteht der Stehlift lediglich aus einer kleinen Plattform, die eine Person im Stehen befördert. Diese lässt sich bei Bedarf hochklappen, sodass das Treppenhaus daneben auch von anderen Menschen ohne bauliche Einschränkungen begangen werden kann.

Für wen eignet sich ein Stehlift?

Stehlifte eignen sich vor allem für Menschen, deren Mobilität so stark eingeschränkt ist, dass das Treppensteigen Probleme bereitet. Kommen steife Gelenke, Rheuma oder Arthrose hinzu, die das Hinsetzen und Aufstehen erschweren, ist ein Stehlift meist die deutlich bessere Wahl als ein Sitzlift.

Bauweise eines Stehlifts

Der Stehlift ist wandseitig an einem Schienensystem angebracht, über das der Lift bewegt wird. Die Schiene wird dazu entweder an der Wand oder aber direkt auf den Stufen befestigt. Die Plattform ist ausreichend groß, um auch mit Krücken oder einer Einkaufstasche darauf Platz zu finden. Für einen sicheren Stand ist der Boden rutschhemmend ausgeführt, was vor allem dort wichtig ist, wo auch mal nasse Schuhe getragen werden, beispielsweise wenn der Lift von der Haustür in die Wohnung führt.

Während der Fahrt sorgen Armlehnen und ein Sicherheitsbügel dafür, dass der oder die Nutzer*in vor dem Herausfallen geschützt ist. Gleichzeitig bieten die Bügel eine Möglichkeit, sich zusätzlich festzuhalten. Viele Hersteller halten darüber hinaus auch zusätzliche Sicherheitsgurte bereit.

Der Antrieb erfolgt entweder per Fernbedienung oder über eine manuelle Steuerung. Der Betrieb läuft dabei über den Hausstrom, ist für den Fall eines Stromausfalls jedoch mit einem Akku abgesichert.

Als vorteilhaft erweist sich darüber hinaus, dass der Lift per Fernsteuerung jeweils zur Wunschposition gerufen und damit auch von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden kann.

Rahmenbedingungen für den Einbau eines Stehlifts

  • Grundsätzlich ist der Einbau eines Stehlifts in jedem Treppenhaus möglich, ganz gleich, ob mit gerader oder geschwungener Treppe. Lediglich die Kosten variieren bei einer individuellen Anpassung.
  • Der Stehlift eignet sich auch für das Überbrücken mehrerer Etagen.
  • Dank der platzsparenden Konstruktion kommt der Stehlift besonders für den nachträglichen Einbau in schmalen Treppenhäusern
  • Die Nutzung bleibt bei einem Stehlift allerdings auf den Innenbereich beschränkt. Für den Außenbereich gibt es andere Lösungen wie Hublifte.
  • Die Wand, an die der Treppenlift montiert werden soll, muss tragend sein.
  • Die Deckenhöhe muss den stehenden Transport von Personen über die gesamte Treppenlänge hinweg erlauben. In der Regel gilt hier eine Deckenhöhe von 2,25 Meter als Richtmaß.

Sicherheit eines Stehlifts

Nicht selten ruft die Vorstellung einer stehenden Liftnutzung Skepsis hervor. Dabei bietet ein Stehlift nicht nur aufgrund der geringen Geschwindigkeit ein Maximum an Sicherheit.

  • Die Plattform bietet ausreichend Platz.
  • Der Boden ist rutschfest.
  • Sicherheitsbügel und Armlehnen, ggf. auch ein Sicherheitsgurt, sorgen für Sicherheit während der Fahrt.
  • Einige Modelle verfügen zusätzlich über einen Sattelsitz, sodass die Fahrt nicht komplett im Stehen erfolgt, sondern halbsitzend möglich ist.
  • Sensoren erkennen potenzielle Hindernisse auf den Stufen und stoppen die Fahrt im Notfall.
  • Ein Akku stellt sicher, dass Personen den Lift auch bei einem Stromausfall nutzen können.

Die Kosten eines Stehlifts

Die Kosten für einen Stehlift variieren je nach baulichen Rahmenbedingungen sehr. Vor allem die individuelle Anpassung des Schienensystems kann den Preis deutlich in die Höhe treiben. Eine seriöse Schätzung ist daher meist erst nach der Besichtigung durch eine Fachperson möglich. Der Lifteinbau bei einer geraden Treppe über ein Stockwerk stellt die günstigste Variante dar. Hier gibt es Lifte für rund 3.000–4.000 Euro. Der Einbau bei einer geschwungenen Treppe kann auch schnell Kosten in 2- bis 3-facher Höhe verursachen.
Es lohnt sich also in jedem Fall, vor der Beauftragung eines Liftherstellers mehrere Angebote einzuholen. Zudem bieten einige Fachhändler gebrauchte Modelle an. Eine individuelle Anpassung an die eigene Wohnung rechnet sich hier allerdings nur selten.
Stellt der Treppenlift nur eine vorübergehende Lösung dar, bietet es sich an, einen Stehlift zu mieten.

Finanzierung eines Stehlifts

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Bezuschussung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich. Diese leistet im Rahmen des Förderprogramms Altersgerecht Umbauen (455-B) einen Investitionszuschuss von bis zu 6.250 Euro. Übernommen werden hier bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Daneben gibt es mit dem Programm 159 die Möglichkeit auf einen zinsgünstigen Kredit für den altersgerechten Umbau.

Auch die Landesbanken und andere regionale Förderinstitute bieten immer wieder Zuschüsse oder mindestens zinsgünstige Kredite an.

Ist ein Stehlift infolge eines Arbeitsunfalls erforderlich, trägt die Berufsgenossenschaft die Kosten in voller Höhe.

Zuschüsse sind auch durch die Agentur für Arbeit möglich, wenn der Einbau eines Treppenlifts dazu beitragen kann, eine Person wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern.

Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, trägt die Pflegekasse die Kosten im Rahmen der Wohnraumanpassung in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Voraussetzung ist hier, dass der Einbau des Lifts einen Beitrag zur Eigenständigkeit der Person leistet. Attraktiv ist der Einbau eines Stehlifts sicherlich auch in Wohngruppen und WGs. Hier besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss je Maßnahme für maximal vier Personen, d. h. bis zu 16.000 Euro, zu erhalten.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Anschaffungskosten im Nachhinein dann als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.

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