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Patientenverfügung: Inhalt, Kosten und Formular

Es kann passieren, dass Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung Ihren Willen nicht mehr ausreichend kommunizieren können. Beispielsweise gegenüber Mediziner:innen oder Pflegepersonal. Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung und unterstützt Sie dann beim Durchsetzen Ihrer Vorstellungen. Die Verfügung bezieht sich nicht nur auf lebensverlängernde Maßnahmen, auch andere medizinische Eingriffe werden damit bedacht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Patientenverfügung verschafft dem Willen zu medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen Ausdruck, wenn Betroffene diesen nicht mehr aktiv äußern können.
  • Die Inhalte der Patientenverfügung bestimmen Pflegebedürftige selbst. Wichtig ist jedoch, dass diese möglichst konkret für einzelne Szenarien formuliert sind.
  • Die Patientenverfügung ist nach der geleisteten Unterschrift gültig. Ein Widerruf oder eine Änderung ist aber jederzeit möglich.

Was ist eine Patientenverfügung und wofür ist sie da?

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, das einem Menschen hilft, im Voraus zu entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen er oder sie erhalten möchte, wenn er oder sie in Zukunft schwer krank oder behindert ist und nicht mehr selbst entscheiden kann. Das Dokument erlaubt dem Betroffenen, Entscheidungen zu treffen, die auch dann respektiert werden, wenn er oder sie nicht mehr in der Lage ist, selbst zu sprechen. Eine Patientenverfügung kann lebenserhaltende oder palliative Maßnahmen umfassen. Sie ist ein wichtiges Dokument, das im Gesetz verankert ist und sicherstellt, dass der Wille des Patienten respektiert wird. Die Patientenverfügung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert im § 1901 a Abs. 1 S. 1 BGB:
„Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), […]“
Mit dieser Verankerung stellt die Patientenverfügung eine Ausnahme im Betreuungsrecht dar, denn für gewöhnlich hat das Patientenwohl oberste Priorität, mit der Verfügung wird hier der Wille des Patienten darüber gestellt. Die Patientenverfügung bezieht sich nur auf den Willen des Patienten bezüglich medizinischer Maßnahmen. Im Idealfall wird die medizinische Verfügung ergänzt um eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung. In diesen Schriftstücken kann eine bestimmte Person benannt werden, die die Wünsche des Patienten durchsetzt.

Wer braucht eine Patientenverfügung?

Grundsätzlich „braucht“ niemand eine Patientenverfügung. Wer aber auch im Falle der fehlenden Willensäußerung seine Selbstbestimmung sicherstellen möchte, tut gut daran, eine solche Verfügung zu erarbeiten. Das gilt für alle einwilligungsfähigen volljährigen Menschen.

Für folgende Personengruppen ist es besonders ratsam, sich mit dem Thema Patientenverfügung zu beschäftigen:

  • Chronisch kranke Menschen
  • Pflegebedürftige Personen
  • Angehörige, die im Zweifelsfall als gesetzliche Vertreter:innen fungieren

Patientenverfügung: Inhalt und Formulierung

Damit eine Patientenverfügung auch wirksam und für behandelnde Medizinner:innen bindend ist, muss sie möglichst konkret für einzelne Szenarien formuliert sein. Eine allgemeine Formulierung wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reicht nicht aus.

Hilfreiche Angaben, Inhalte oder Ablehnung zur Patientenversorgung sollten im Dokument definiert werden:

  • künstlicher Ernährung
  • Beatmung
  • Schmerzbehandlung
  • Wiederbelebung
  • Organspende
  • Angaben zu einer Dialyse
  • Einsatz von Blutkonserven
  • Behandlung von Symptomen
  • zusätzlichen medizinischen Fragen

Unwirksam ist hier allerdings die pauschale Ablehnung einer psychiatrischen Zwangsbehandlung inklusive der Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung. Das hat das Landgericht Osnabrück am 10. Januar 2020 entschieden.

Zudem ist es sinnvoll, einige Sätze zur persönlichen Situation niederzuschreiben, um die geäußerten Wünsche nachvollziehbar zu machen. Bei einem Krebsleiden könnten Pflegebedürftige beispielsweise folgendes formulieren: „Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen in Form einer künstlichen Beatmung, weil bei mir keine Aussicht auf Heilung besteht.“

 Musterpatientenverfügung: So sollte Ihre Patientenverfügung aussehen

Damit eine Patientenverfügung Ihren Willen klar und deutlich ausdrückt, müssen Sie bei der Erarbeitung auf einiges achten.

Folgendes sollte Ihre Patientenverfügung enthalten:

  • Eingangsformel
  • Geltungsbereich (einzelne Situationen)
  • Festlegung medizinischer bzw. pflegerischer Maßnahmen
  • Wünsche zu Ort und Begleitung
  • Verbindlichkeit
  • Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • Hinweise auf beigefügte Erläuterungen
  • Organspende
  • Schlusssatz
  • Weitere Bemerkungen
  • Datum und Unterschrift
  • Persönliche Wertvorstellungen

Die Angabe von Ort und Zeit ist keine zwingende Voraussetzung für eine gültige Patientenverfügung, kann aber hilfreich sein, um einschätzen zu können, wie aktuell der niedergeschriebene Wille ist.

Patientenverfügung erstellen: Diese Möglichkeiten und Hilfestellungen gibt es

Grundsätzlich gilt bei der Patientenverfügung die Pflicht zur Schriftform. Allerdings bedeutet das nicht, dass Sie diese unbedingt selbst verfassen müssen. Denn die Erstellung einer Patientenverfügung kann eine schwierige Aufgabe sein, insbesondere wenn man nicht weiß, wo man Hilfe suchen soll. Zum Glück gibt es mehrere Optionen, um sicherzustellen, dass Ihre korrekt und gültig ist.

    1. Patientenverfügung beim Anwalt: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, eine rechtlich bindende Patientenverfügung zu erstellen. Dies ist eine gute Option, wenn Sie spezifische Fragen oder Bedenken haben, die Sie klären möchten.
    2. Patientenverfügung beim Notar: Wenn Sie eine sehr formelle Patientenverfügung wünschen, können Sie eine notariell beglaubigte Patientenverfügung erstellen lassen. Ein Notar kann Ihnen auch helfen, sicherzustellen, dass die Willenserklärung rechtlich bindend ist.
    3. Patientenverfügung beim Arzt:Ärztin: Einige Ärzte bieten Unterstützung bei der Erstellung von Patientenverfügungen an. Dies kann eine gute Option sein, da ein Arzt Ihnen möglicherweise spezifische Informationen und Ratschläge geben kann, die für Ihre medizinische Situation relevant sind.
    4. Patientenverfügung im Internet: Es gibt viele Websites, auf denen Sie Vorlagen und Anleitungen zur Erstellung einer Patientenverfügung finden können. Dies ist eine einfache und kostengünstige Option, die jedoch möglicherweise nicht so umfassend oder detailliert ist wie andere Optionen.
    5. Patientenverfügung mit Formular: Einige Krankenhäuser, Gesundheitsorganisationen oder Anwälte bieten auch kostenlose Formulare an, mit denen Sie Ihre Patientenverfügung ausfüllen können. Diese sind oft einfach zu verwenden und können eine gute Option sein, wenn Sie eine grundlegende Patientenverfügung benötigen.
    6. Patientenverfügung zum Ausdrucken: Sie können auch eine Patientenverfügung zum Ausdrucken finden, die Sie kostenlos im Internet herunterladen und ausdrucken können. Diese können jedoch möglicherweise nicht so rechtlich bindend sein wie andere Optionen.

Pflegehelden-Tipp

Kreuzen Sie nur das an, was Sie wirklich verstehen. Bei Fragen zu medizinischen Inhalten können Sie sich vertrauensvoll an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin wenden.

  1. Patientenverfügung bei der Ärztekammer: Hierbei handelt es sich um eine gute Option, da die Ärztekammer oft über spezifische Informationen und Ratschläge verfügt, die für Ihre Situation relevant sein können.
  2. Patientenverfügung bei der Krankenkasse: Sie können sich an Ihre Krankenkasse wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

Insgesamt gibt es viele Möglichkeiten, um Hilfe bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung zu erhalten. Es ist wichtig, dass Sie sich Zeit nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Patientenverfügung genau Ihren Wünschen entspricht und rechtlich bindend ist. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Option für Sie am besten ist, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder einem Anwalt.

Die Patientenverfügung im Scheckkartenformat

Eine Alternative ist eine Patientenverfügung im Scheckkartenformat. Anbieter erstellen für Sie eine Karte, die in jedes Portemonnaie passt. Auf der Scheckkarte sind wichtige Verfügungen ersichtlich und durch Ihre Unterschrift bestätigt. Außerdem gibt es einen QR-Code, der direkt zu Ihrer Patientenverfügung führt.

Diese Kosten fallen bei der Patientenverfügung an

Die Kosten für eine Patientenverfügung fallen unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob Sie das Dokument alleine oder mithilfe anderer erstellen.

  • Patientenverfügung online erstellen: Kostenlos (sofern Sie auf Gratis-Formulare zurückgreifen)
  • Patientenverfügung mithilfe eines Onlinedienstleisters erstellen bzw. speichern oder abrufen: Hier variieren die Preise stark
  • Patientenverfügung vom Notar: Etwa 60 € für die Beurkundung und 10 € für die Beglaubigung
  • Patientenverfügung vom Anwalt: 200 € für eine Beratung
  • Patientenverfügung vom Hausarzt oder der Hausärztin: Etwa 60 € für ein 30-minütiges Beratungsgespräch

Patientenverfügung: Geltung, Widerruf und Änderung

Gültigkeit erlangt die Patientenverfügung bereits durch die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Die Gültigkeit ist auch dann gegeben, wenn die Einwilligungsfähigkeit unter Umständen wiederhergestellt werden könnte. Bindend ist der Wille eines Patienten, wenn

  • die Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt des Erstellens nicht anzuzweifeln ist,
  • konkrete Festlegungen für die eingetretene Situation vorliegen,
  • der Wille kein gesetzliches Verbot bedeutet,
  • der Wille noch aktuell erscheint,
  • keine Anzeichen dafür vorhanden sind, dass die Erklärung auf äußeren Druck hin entstanden ist.

Grundsätzlich ist jederzeit ein formloser Widerruf der Verfügung möglich, das heißt, hierfür ist keine Schriftform erforderlich. Treffen die Festlegungen der Verfügung jedoch auf die aktuelle Situation der Patient:innen zu, sind die behandelnden Ärzt:innen und Pflegekräfte an den Inhalt gebunden. Haben Sie im Laufe der Zeit andere Ansichten zu den Inhalten, sollten Sie deshalb umgehend eine Änderung der Patientenverfügung durchführen – so bleibt das Formular stets aktuell.

Was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?

Oft liegt keine Patientenverfügung vor oder die darin festgehaltenen Angaben sind nicht konkret genug. In diesen Fällen beraten sich Mediziner:innen und Familienangehörige über den mutmaßlichen Willen der Patient:innen – gemeinsam treffen sie dann eine Entscheidung über weitere Behandlungsmaßnahmen. Kommt es zu keiner Einigung, müssen Angehörige bzw. Vertreter:innen die Genehmigung des Betreuungsgerichtes einholen. Das gilt insbesondere für Eingriffe, die lebensbedrohlich sind.

Geregelt ist der Umstand der fehlenden Verfügung in § 1901 a Abs. 2 S. 1 BGB:

„Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten.“

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung – hier wird der Wille in Bezug auf medizinische und pflegerische Maßnahmen festgehalten.

Grundsätzlich kann eine Patientenverfügung auch selbst erstellt werden. Im Internet gibt es dazu Formulare und Textbausteine. Eine notarielle Beglaubigung oder Unterzeichnung von Mediziner:innen ist nicht nötig.

Eine Patientenverfügung muss den Willen in konkreten Situationen darstellen, allgemeine Anweisungen reichen nicht aus. Außerdem muss das Dokument eigenhändig unterschrieben werden, sofern der Pflegebedürftige dazu in der Lage ist.

Die Krankenkasse, Wohlfahrtsverbände oder die Ärztekammer sind nur einige Adressen, an die sich Interessierte wenden können.

Grundsätzlich gilt bei der Patientenverfügung die Pflicht zur Schriftform. Ist das nicht möglich, reicht die eigenhändige Unterschrift aus. Können Sie keine Unterschrift mehr leisten, muss ein Notar oder eine Notarin das Handzeichen beglaubigen. Doch auch mündliche Äußerungen eines Patienten oder einer Patientin müssen von der vertretenden Person beachtet werden.

Welche Patientenverfügung für Sie die beste ist, hängt also ganz von Ihrer Situation und Ihrem Informationsbedürfnis ab. Tatsächlich ist es, aufgrund der Komplexität und Tragweite der Thematik, manchmal sinnvoller, ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Das können Sie bei Mediziner:innen, der Verbraucherzentrale, Kirchen oder einem Wohlfahrtsverband tun.

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