1. Startseite
  2. /
  3. News
  4. /
  5. Ukrainische Geflüchtete in der...

Ukrainische Geflüchtete in der „24-Stunden-Pflege“

Derzeit suchen viele Geflüchtete aus der Ukraine Schutz in Polen und anderen Nachbarländern. Einige von ihnen möchten möglichst schnell wieder eine berufliche Tätigkeit ausüben. Vor allem der Pflegesektor erscheint dann attraktiv, – nicht zuletzt deshalb, weil hier ein großer Bedarf an Arbeitskräften herrscht. Doch ohne Weiteres ist die Beschäftigung in der „24-Stunden-Pflege“ nicht möglich. Auch wenn einige Vermittlungsagenturen suggerieren, dass der Einsatz von ukrainischen Geflüchteten mit dem Entsendemodell für die sog. 24-Stunden-Pflege unkompliziert gelingt, ist dem (noch) nicht so. Um im Rahmen der Gesetzgebung zu handeln, sollten alle Beteiligten die aktuelle Rechtslage beachten.

Wir erklären, welche Möglichkeiten es derzeit gibt, ukrainische Betreuungskräfte zu beschäftigen und worauf Sie als Pflegebedürftiger achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ukrainische Geflüchtete können jetzt – nach Inkrafttreten der sogenannten Massenzustromrichtlinie – in Deutschland als Betreuungspersonen arbeiten. Dies gilt allerdings nur, sofern die geflüchtete Person nach Deutschland geflüchtet ist und diese dann in Deutschland angestellt wird.
  • Eine direkte Anstellung ist mit hohem organisatorischen Aufwand, Kosten und Risiken für Pflegebedürftige als Arbeitgeber:innen verbunden.
  • Der Einsatz ukrainischer Betreuungspersonen über das in der Branche übliche Entsendemodell von Polen nach Deutschland funktioniert derzeit nicht.

Warum Deutschland ausländische Hilfskräfte benötigt.

Die Bevölkerung wird immer älter, – das Statistische Bundesamt nimmt an, dass die Lebenserwartung bei der Geburt bis zum Jahr 2060 bei Männern um 4 bis 8 Jahre und bei Frauen um 3 bis 6 Jahre zunimmt. Das führen Experten auf eine bessere medizinische Versorgung und optimierte Lebensumstände zurück. Die steigende Lebenserwartung bedeutet aber auch, dass die Anzahl der Pflegefälle zunimmt. Schon jetzt bleibt eine freie Stelle in der Pflege durchschnittlich 240 Tage ohne Besetzung. Arbeitskräfte aus dem Ausland sind daher eine willkommene Unterstützung, um die Pflegesituation langfristig zu entlasten. Doch ein direkter Einsatz von ausländischen Pflegekräften im Krankenhaus oder in der ambulanten Pflege ist nicht immer möglich, denn hierfür müssen Qualifikationen vorliegen.

Dürfen ukrainische Geflüchtete in der „24-Stunden-Pflege“ arbeiten?

Ukrainische Geflüchtete, die sich in der Pflege engagieren möchten, müssen sich an die Gesetzgebungen der Länder halten, in denen sie Schutz suchen. Jedes Land kann andere Voraussetzungen schaffen, um Schutzsuchenden die Integrierung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. In Deutschland gelingt nun seit Inkrafttreten der sogenannten Massenzustromrichtinie über den § 24 AufenthG eine inländische Anstellung. Ukrainische Geflüchtete erhalten damit unbürokratisch die Möglichkeit, hierzulande in der „24-Stunden-Pflege“ zu arbeiten. Voraussetzung hier ist allerdings, dass die Betreuungskraft in Deutschland direkt angestellt wird, also die oder der Pflegebedürftige oder deren Angehörigen Arbeitgeber werden. Als Alternative käme das branchenübliche sogenannte „Entsendemodell“ infrage. Hierbei werden die Betreuungskräfte in z. B. Polen beschäftigt und dann im Rahmen der Beschäftigung nach Deutschland entsendet. Die Massenzustromrichtlinie bietet zwar die Möglichkeit, die Betreuungspersonen in Polen zu beschäftigen, stellt aber keine ausreichende Grundlage dar, um diese dann auch nach Deutschland zu entsenden. Neben einer Anstellung in Polen müssten die Geflüchteten noch ein zusätzliches Visum, das sogenannte Vander Elst Visum, beantragen. Allein die Beantragung nimmt in der Regel mehrere Wochen in Anspruch und gilt dann bei Erteilung lediglich für 90 Tage. Somit ist das Entsendemodell derzeit keine praktikable Lösung.

Gut zu wissen!

Das Entsendemodell ist ein gängiges und unkompliziertes Modell, um eine Betreuungsperson aus Osteuropa für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft einzusetzen. Dabei ist die Betreuungskraft im Ausland sozialversicherungspflichtig beschäftigt und wird für die Einsatzdauer nach Deutschland entsendet.

Keine Anerkennung der Ausbildung notwendig

In der sogenannten 24-Stunden-Pflege stehen Betreuungsleistungen und einfache pflegerische Tätigkeiten im Fokus. Neben der Begleitung zu Arztterminen oder der Erledigung von Einkäufen können hier auch ungelernte, aber geeignete Personen, die Bereiche der Grundpflege, die Ernährung, die Mobilisation und die Körperpflege sowie die Unterstützung in der Haushaltsführung abdecken. Für Ukrainer:innen bietet sich somit die Gelegenheit, Menschen in ihrem Zuhause mit Betreuungsleistungen und nicht-medizinischen Pflegeleistungen zu unterstützen. Eine pflegerische Ausbildung ist keine Voraussetzung, um die berufliche Tätigkeit aufzunehmen.

Risiken bei der Anstellung ukrainischer Geflüchteter

Möchten Ukrainer:innen deutsche Pflegebedürftige in ihrem Haushalt unterstützen, können sie das derzeit nur, wenn sie direkt nach Deutschland geflüchtet sind. In Anlehnung an den § 24 AufenthG haben Sie als Pflegebedürftiger dann die Option, die Person direkt anzustellen. Damit gehen aber auch viele Pflichten und Risiken auf Sie über.

  • Sie müssen einen gültigen Arbeitsvertrag über das Beschäftigungsverhältnis mit der Betreuungsperson schließen.
  • Sie müssen die Betreuungskraft bei der Agentur für Arbeit, der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) und bei Ihrer Krankenkasse anmelden.
  • Sie sind dazu verpflichtet, mindestens den Mindestlohn zu zahlen und die Arbeitszeitgesetze einzuhalten.
  • Sie müssen den Lohn im Urlaub weiterzahlen und haben weitere Arbeitgeberverpflichtungen.

Achtung: Haben Sie einen ukrainischen Geflüchteten bei sich aufgenommen, dürfen Sie die Person nicht einfach für Pflegearbeiten und die Betreuung von Senioren „einteilen“ und als Bezahlung beispielsweise Kost und Logis anbieten. Auch die Bezahlung „unter der Hand“ ist selbstverständlich nicht zulässig und ist eine Straftat, denn das fällt in den Bereich Schwarzarbeit. Auch wenn Sie eigentlich etwas Gutes im Sinn haben – unüberlegte Handlungen, die nicht im Einklang mit dem Gesetz stehen, können sowohl für Sie als auch für den Geflüchteten weitreichende Konsequenzen haben.

Die Alternative: Polnische Pflegekräfte für die Pflege zu Hause

Auch wenn es nahe liegt, ukrainische Pflegekräfte einzusetzen, sind damit für Sie derzeit noch ein recht hoher organisatorischer Aufwand und hohe Kosten verbunden. Wenn Sie eine „24-Stunden-Pflege“ benötigen, dürfte das Entsendemodell mithilfe von polnischen Pflegekräften attraktiv für Sie sein. Wir Pflegehelden sind die führende Vermittlungsagentur in Deutschland, die sich auf die Vermittlung polnischer Pflegekräfte nach Deutschland spezialisiert hat. Wir arbeiten mit Betreuungsagenturen in Polen zusammen, bei denen die Arbeitskräfte beschäftigt und sozialversichert sind. Damit erhalten Sie eine rechtssichere und zuverlässige Betreuung in den eigenen vier Wänden. Pflegehelden steht Ihnen als direkter Ansprechpartner vor Ort zur Seite und übernimmt alle organisatorischen Aufgaben für Sie. Da wir wissen, dass die Zeit im Pflegefall oft drängt, stellen wir Ihnen eine geeignete polnische Pflegekraft innerhalb von 5-7 Werktagen zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und wir finden gemeinsam heraus, wie wir Ihren Pflegealltag entlasten können.

Teilen Sie gerne diesen Beitrag!

Verwandte Artikel/Empfehlungen

Zoom auf Schrift 'Pflegegrad 3'

Pflegegrad 3

Die Einstufung der Pflegegrade erfolgt durch den MDK. Bei einem Pflegegrad 3 liegt eine „schwere Beeinträchtigung der …

Artikel lesen
Zoom auf Schrift 'Pflegegrad 2'

Pflegegrad 2

Nach der Einstufung in Pflegegrad 2 sind umfangreiche finanzielle Mittel verfügbar, die Sie als angehörige …

Artikel lesen
Zoom auf Schrift 'Pflegegrad 5'

Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 bedeutet „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen …

Artikel lesen
Inhaltsverzeichnis

Die herzliche Alternative
zum Pflegeheim

Vermittlung liebevoller Pflegekräfte für Ihre Angehörigen

Keine Vertragslaufzeit

Persönlicher Ansprechpartner vor Ort

Heldenhaft informiert bleiben!